Elektroinstallation, Austausch von Schaltern und Steckdosen.

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Elektroinstallation, Austausch von Schaltern und Steckdosen.
Suche nach: elektroinstallation (1712)

    







BID = 346283

Höfo

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Beiträge: 69
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Hey

@ hjermind

Für Dich als Eigentümer gibt es da im Prinzip verschiedene Möglichkeiten. Zum einen kannst Du Dir einen E-Check machen lassen (Kostet natürlich), zum anderen könntest Du auch nur die tatsächlich verlangte Prüfung nach DIN VDE 0100 Teil 610 verlangen, auch die wird wahrscheinlich berechnet.

Ich persönlich würde keinen E-Check machen lassen.

Auf der anderen Seite, bist Du eigentlich als Laie sowieso aus der rechtlichen Sache da weitgehends raus, den der ausführende Betrieb ist eh verpflichtet, Dich auf etwaige Mängel in der E-Installation hinzuweisen, und dies kann er ja nur wenn er bestimmte Dinge prüft. Und für seine Arbeit haftet der Betrieb auch, egal ob mit oder ohne Prüfprotokoll.

Zu Deinem Spannungsprüfer - dies ist nicht das geeignete Gerät um z.B. festzustellen ob das kribbeln an der Waschmaschine "normal" ist. Weiteres dazu hat ja schon BlackLight geschrieben.

@ Neo2005


Zitat :
Man merkt das du noch nie ein oder selten ein Prüfprotokoll in der Hand hattest. Denn unten steht links "Unterschrift des Prüfers" mit einem ausgeschriebenem Monat und rechts daneben steht " Unterschrift des Verantwortlicher Unternehmer" wo dann der Eigentümer oder Verwalter unterzeichnet. Wenn das nicht geschieht ist das Protokoll nicht gültig.




Es ist immer wieder schön zu sehen wie hier vorschnell Leute eingestuft werden. Ich denke das Du nicht beurteilen kannst ob und wieviel Prüfprotokolle ich schon ausgestellt habe. Für eine Prüfung nach DIN VDE 0100 Teil 610 benötige ich kein von irgendjemanden vorgefertigtes Protokoll, das kann ich mir nach meinen Vorgaben selbst zusammenbauen. Anders wäre es beim E-Check, aber diesen führe ich aus bestimmten Gründen nicht aus, gehört aber nicht hierher.

Und als letztes, wer bitte ist den "Verantwortlicher Unternehmer" ? Ich würde sagen das ist die ausführende Firma
und nicht der Auftraggeber.

Schönen Sonntag noch

BID = 346315

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen

 

  


Hallo BlackLight,

dein Hinweis mit dem Filter, bestätigt meine Vermutung, dass mit dem PE eben etwas nicht in Ordnung ist und damit die Schutzwirkung in Frage zu stellen ist.

Hier kann eigentlich nicht nach DIN VDE 0100 Teil 610 geprüft worden sein.

Denn wenn z.B. die Kapazitive Spannungsteilung zwischen L und N zu einer ca. halben Netzspannung führt, muß der PE in der Luft hängen!

Das die Kapazitiven Ableitströme kein sein müssen, glaub ich gerne, denn sonst würde ja jeder FI-Schutz rausfliegen.


Hallo Höfo,

nach deinem Posting verstärkt sich bei mir der Eindruck, dass es keine bindene Vorschrift zur Prüfungsverpflichtung des Installateurs nach seiner Arbeit gibt. Wenn er der Meinung ist, es sei alles Gut, dann ist es eben gut, bis im Schlimmsten Fall etwas passiert.

Nachdenkliche Grüße, Hjermind

BID = 346348

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
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Hey Hjermind

Nein, so solltest Du das nicht sehen. Die ausführende Firma ist schon verpflichtet die Prüfungen zu machen, allerdings muss Sie Dir das Ergebniss dieser Prüfung in schriftlicher Protokollform nicht kostenlos aushändigen. Dies muss vom Auftraggeber bestellt sein und im Auftrag auch verankert sein. Und generell gilt das die VDE keine Gesetzeskraft im herkömmlichen Sinn hat, sondern wird vor Gericht als Stand der Technik angesehen. (nach irgendetwas muss sich ja auch ein Gericht richten können die in der Regel ja keine Fachleute auf dem Gebiet Elektro sein werden)

Und zur Waschmaschine, auch meine Mutter hat da Probleme wenn Sie Ihre Maschine anfasst. Glaube mir, das ich da alle Messungen vorgenommen habe die möglich sind und nichts gefunden habe, sie meint (und ich glaube Ihr das auch) das Sie trotzdem etwas spüre.

BID = 346577

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)


Zur Verdeutlichung nochmal ne Zusammenfassung:

1) nach Arbeiten an Elektroanlagen ist nach VDE stets zu prüfen (durch den Ausführenden)

2) bei Arbeiten in diesem Umfang ist wie bei Neuanlagen zu prüfen (also komplett, incl. Isolationswiderstand sämtlicher Leitungen etc.)

3) ein Protokoll gibts oft nur auf Bestellung und gegen Berechnung, das ist soweit korrekt

ABER:
Man muß Unterscheiden zwischen der Erstellung und der Aushändigung eines Prüfprotokolls!

4) wenn kein Protokoll erstellt wurde, dürfte der Ausführende kaum in der Lage sein, nachzuweisen, daß er vollumfänglich geprüft/gemessen hat und mit welchen Ergebnissen

Daher ist es schon aus haftungsrechtlichen Gründen allgemein üblich, wenn geprüft wird, auch ein Protokoll zu erstellen. Dieses nimmt dann der Betrieb zu seinen Kundenakten.
Gegen Kostenerstattung kann man davon üblichweise problemlos eine Ausfertigung erhalten.

Die zweite Unterschrift dort muß natürlich vom "Chef" des Ausführenden sein und nicht vom Auftraggeber (wie unser Azubi irrtümlich annimmt). Dient dazu, daß auch ein Verantwortlicher (z.B. Meister) vor Ort war (Geselle allein genügt dazu nicht!).


Leider kommt es in der Praxis oft genug vor, daß überhaupt nicht oder nur unzureichend geprüft und gemessen wird.
So wird es wohl auch in Deinem Fall sein.

Daher würde ich den Installateur
1) zur Vorlage des Protokolls auffordern, hilfsweise soll er sagen, wie er sonst nachzuweisen gedenkt, daß die vorgeschriebene Prüfung erfolgt ist

2) zu einer (erneuten) Messung in Gegenwart der Eigentümer/Vertreter und ggf. der Mieter bitten

Stichwort: Nachweis der Wirksamkeit der Schutzmaßnahme bei indirektem Berühren...

Den zu erwartenden langen Gesichtern wird sich dann wohl eine Fehlersuche nach dem vermutlich unterbrochenen PE direkt anschließen können. Immer schön dabeibleiben, bis der Fehler tatsächlich gefunden wird!

BID = 346750

hjermind

Gerade angekommen


Beiträge: 6
Wohnort: Bremen


Hallo Forum,

nochmals Danke für eure Beiträge. Auch die Zusammenfassung von @sam2 hat mir geholfen; so wird ein Schuh draus.

Es grüßt euch Hjermind, der wieder berichten wird.


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