UKW-Radio

Im Unterforum Alle anderen elektronischen Probleme - Beschreibung: Was sonst nirgendwo hinpasst

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Autor
UKW-Radio
Suche nach: ukw (1435) radio (6179)

    







BID = 14315

pina2002

Gerade angekommen
Beiträge: 7
 

  


Möchte mir ein Radio-Sender bauen der auch in den Bereichen AM-FM arbeiten soll. Ein Platinenlayout mit bestückungsliste wäre sehr hilfreich. Hab im Forum durchsucht aber bin irgendwie nicht weit gekommen mit dem was zu finden war. Bin kein gelernter elektriker aber löten hab ich drauf Ich hab gelesen das es nicht irgendwie in den oberen Wellen? arbeiten darf..?

BID = 14323

dos6510

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Beiträge: 357
Wohnort: Raum Stuttgart

 

  

Hi,

stimmt, die "oberen Wellen" sind besonders gefährlich! Da treibt man nämlich am leichtesten ab

Im Ernst: Wenn Du nicht weisst, was Oberwellen sind, solltest Du keine Sender bauen.
Mal von der klitzekleinen, unwichtigen Tatsache abgesehen, dass das ziemlich (und auch zurecht) verboten ist.

mfg

DoS

BID = 14331

hannoban

Schreibmaschine



Beiträge: 1722
Wohnort: Hinter Düsseldorf die 4. Mülltonne links
ICQ Status  

Hi, soweit ich weiß, ist nur das betreiben, nicht aber das bauen verboten!

_________________

BID = 14333

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

Sicher ?
Ich dachte selbst der Besitz eines funktionsfähigen Senders sei bereits illegal.

BID = 14338

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

@pina2002:
Es ist verboten, und kann auch recht teuer werden, wenn der Meßtrupp ausrücken muß um den Störsender ausfindig zu machen.

Ansonsten gibts verbindliche Infos ünber die Rechtslage und die Gebühren bei der RegTP www.regtp.de .
Dort findet man u.a. das Telekommunikationsgesetz, das Amateurfunkgesetz sowie Frequenzzuweisungspläne.


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 14358

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

@perl:
Weißt du zufällig, wo das genau steht ?
Ich hatte schon länger mal auf www.regtp.de gesucht, aber ich finde nie das, was ich wissen will.

Was kann passieren, wenn man mit einem kleinen UKW Sender (sagen wir mal max. 50m Reichweite im Freien) erwischt wird ?



BID = 14378

hannoban

Schreibmaschine



Beiträge: 1722
Wohnort: Hinter Düsseldorf die 4. Mülltonne links
ICQ Status  

Hallo,

perl hat wohl mal wieder Recht. (Wie immer!)
Hab diesen auszug von einem KEMO Bausatz gescannt:



Allerdings frag ich mich, warum ich diesen Baustz, ohne eine entsprechende Lizenz vorzuweisen, einfach so kaufen konnte. Zu allem Überfluss war ich da auch erst 13 oder so.

Aus Erfahrung kann ich aber sagen, daß ich trotz einiger Spielerei mit dem Gerät nie erwischt worden bin. (Zum Glück)
Sonst währen wohl meine Eltern dran gewesen.

Komischerweise steht in der Anleitung an anderer Stelle:
Das Gerät muß in ein geerdetes Metallgehäuse eingebaut werden, und mit abgeschirmtem Antennenkabel direkt mit dem zu messenden Radio verbunden werden. Amateure mit einer entsprechenden Sendeerlaubnis können auch einen Antennenstab anschliessen und so kilometerweit senden.

Irgendwie finde ich das widersprüchlich.

Uploaded Image: Image1.bmp

_________________
--------------------------------------
C:>cd life
C:life>matrix.exe

Failure 23 -> reality.sys corrupted

Reboot universe? (y/n) y
Resetting universe! Please wait ......

[ Diese Nachricht wurde geändert von: hannoban am 23 Feb 2003 10:38 ]

BID = 14401

Skuld

Aus Forum ausgetreten

Du kennst doch den Spruch; Wo kein Kläger da auch kein Richter. Will sagen; so lange du keinen störst und sich niemand beschwert, bekommst du auch keinen Ärger.

Und wenn du diesen Sender in ein allseits geschlossnes Metallgehäuse einbaust, der Antennenanschluss an den Empfänger nur uber doppelt abgeschirmtes Kabel erfolgt und durch Ferritdrosseln auf den Speiseleitungen auch sonst nichts als Antenne wirkt, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass du jemanden störst, sehr gering. Da sind die UKW Oszillatoren mancher Radios,- besonders die der alten Röhrengeräte, weitaus kraftvollere Störsender.

Wäre vielleicht mal nicht ganz schlecht, den Originalposter zu fragen, wozu dieser Sender überhaupt eingesetzt werden soll. Vielleicht gibt es ja eine andere durchund durch legale Möglichkeit.- Oder soll das etwa Piratensender Pina2002 werden?

BID = 14406

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2819
Wohnort: Allgäu

@hannoban,
hast du auch noch nen schaltplan von dem kemo-bausatz?? kannst du mir den bitte mal mailen??     bububaer äht vr-web.de (automatisch editiert wegen spamgefahr)   
wär dir voll dankbar
gruß
bubu

BID = 14411

Benedikt

Inventar

Beiträge: 6241

Den gibts bei Conrad zum runterladen.
Unter Service auf Download und dann die Bestellnummer eingeben:
Dann findet man folgende Datei (1,5MB):
130384-as-01-ml-ukw-oszillator_2w_de-en-nl-fr.pdf

BID = 14412

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Benedikt hat am 22 Feb 2003 20:18 geschrieben :

@perl:
Weißt du zufällig, wo das genau steht ?
Ich hatte schon länger mal auf http://www.regtp.de gesucht, aber ich finde nie das, was ich wissen will.
............

Woher soll ich wissen, was Du wissen willst.


Ich hab mir Anfang Januar nach Bedarf knapp 60 pdf-Dateien dort zusammengeklickt.

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BID = 14414

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36124
Wohnort: Recklinghausen

Die gesetzte findest du indem du in dem linken Frame auf "Gesetze und Verordnungen" klickst, direkter Link (allerdings ohne den Frame: http://www.regtp.de/gesetze/start/in_04-00-00-00-00_m/fs.html

Ich hab die relevanten Stellen mal rausgesucht, billig wird der Spaß nicht...
Soweit ich weiß ist der Besitz erlaubt, das Betreiben ohne Lizenz und Frequenzzuteilung natürlich nicht.
Zum Besitz habe ich nicht allzuviel gefunden, nur das der Besitz von Abhöranlagen verboten ist.

Ich hab die relevanten Stellen mal rausgesucht, billig wird der Spaß nicht...
Auslassungen habe ich durch [...] gekennzeichnet, meine Kommentare sind kursiv geschrieben:


TKG
Vom 25. Juli 1996, BGBl. I 1996, S. 1120
§ 6
Lizenzpflichtiger Bereich
(1) Einer Lizenz bedarf, wer
1. Übertragungswege betreibt, die die Grenze eines Grundstücks überschreiten und für Telekommunikationsdienstleistungen
für die Öffentlichkeit genutzt werden,
[...]
§ 47
Frequenzzuteilung
(1) Für jede Frequenznutzung bedarf es einer vorherigen Zuteilung durch die Regulierungsbehörde. Die Frequenzzuteilung
erfolgt nach Maßgabe des Frequenznutzungsplans diskriminierungsfrei auf der Grundlage nachvollziehbarer
und objektiver Verfahren.
[...]
(3) Voraussetzung für die Zuteilung von Frequenzen zur Übertragung von Rundfunkprogrammen im Zuständigkeitsbereich
der Länder ist das Vorliegen einer medienrechtlichen Genehmigung der zuständigen Landesbehörde für die
zu übertragenden Rundfunkprogramme.
[...]

§ 96
Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
[...]
3. ohne Lizenz nach § 6 Abs. 1 Übertragungswege betreibt oder Sprachtelefondienst anbietet,
[...]
10. ohne Frequenzzuteilung nach § 47 Abs. 1 Satz 1 Frequenzen nutzt,
[...]
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3, 4, 6, 7, 8, 9, 10, 13 und 14a mit einer Geldbuße
bis zu einer Million Deutsche Mark, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1, 2, 5, 11, 12, 14, 15 und 16 mit einer Geldbuße
bis zu zwanzigtausend Deutsche Mark geahndet werden. Verwaltungsbehörde im Sinne des § 36 Abs. 1 Nr. 1
des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist die Regulierungsbehörde.
[...]

In der Realität wird die Strafe geringer ausfallen, sofern man nicht gerade ein Flugzeug vom Himmel holt.
Gerade deswegen sollte man sich mal Gedanken machen wer oberhalb des UKW-Rundfunkbands sendet und empfängt (da wo dann die Oberwellen meines illegalen Senders sind), da liegt nämlich der Flugfunkbereich!

Und tarnen sollte man den Sender erst recht nicht, dann ist selbst der Besitz verboten:


§ 65
Mißbrauch von Sendeanlagen
(1) Es ist verboten, Sendeanlagen zu besitzen, herzustellen, zu vertreiben, einzuführen oder sonst in den Geltungsbereich
dieses Gesetzes zu verbringen, die ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder die mit
Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind und auf Grund dieser Umstände in besonderer Weise geeignet
sind, das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören.
[...]
§ 94
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 65 Abs. 1 dort genannte
Sendeanlagen
1. besitzt oder
2. herstellt, vertreibt, einführt oder sonst in den Geltungsbereich dieses Gesetzes verbringt.
(2) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder Geldstrafe.
[...]

Ende der Gesetztestexte

Schaltbilder für Sender von ganz klein bis über 1kW findet man haufenweise im Netz, ich denke da nur an die Seiten der diversen Piraten an der deutsch/niederländischen Grenze.
Standard sind dort allerdings mittlerweile PLL-gesteuerte Sender, jenseits von 100W Ausgangsleistung, Stereo und RDS.

Schaltungen von Kombisendern für den UKW und Mittelwellenbereich, ich denke mal das meinte pina2002 mit AM/FM, habe ich allerdings noch nie gesehen. Die Schaltungen wären auch zu unterschiedlich.

Allerdings muß ich dos6510 voll zustimmen, wenn man keine Ahnung hat sollte man keine Sender bauen, deswegen kommen von mir auch keine Links auf Seiten mit Schaltbildern.


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-=MR.ED=-

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Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 14418

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Mit einem kleinen Sender wird es wohl nicht gelingen einen einen Jumbo vom Himmel zu holen, der ist meist einige km entfernt.
Viel wahrscheinlicher ist es den Polizeifunk oder Nachbars Fernsehprogramm zu stören.
Selbst wenn es dann außer der Einziehung des Senders, zu keiner Bestrafung kommt, können doch erhebliche Kosten entstehen. Der Stundenpreis der Störungssucher ist auch bei RegTP nachzulesen.


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BID = 14426

Electronicfox

Schreibmaschine



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Zu den Oszillator von Kemo. Der ist ziemlich schlecht für solche Zwecke. Die Fequenz ist nie stabil und der Ton im Radio nicht rein. Dieser hier ist besser: http://www.velleman.be/downloads/0/Manual_K1771.pdf. Den habe ich heute noch in Verwendung, für Testzwecke und Eichung. Da der ein FET als Oszillator hat, ist die Frequenz viel stabiler. Ausserdem kann man den auch als 433MHz-Sender verwenden, da die Oberwellen dahin reichen. Wenn man sich an die Gestze hält, hat man keine Probleme. Manche haben sogar Sender mit über 100W bei uns in der Stadt und keiner hat noch Probleme gekriegt. Wichtig ist auch bei solchen Selbstbausendern, das diese nicht in den Polizeifunk reichen. Die Ausrede ich habe nur was probiert, klappt maximal 2 mal. Als Piratensender würde ich solche Bausätze sowieso nie verwenden, da manche eine Dauerleistung nicht stand halten. Aber bei uns kann man Anträge für Privat-Radiosender stellen. Ob das in D auch geht weiß ich allerdings nicht. Allerdings nur wenn du einen eigenen Radiosender bauen willst.

_________________
Es ist nicht mein Ziel mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen eine Tür zu finden. Also warum kompliziert, wenn’s einfach geht.

BID = 14463

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36124
Wohnort: Recklinghausen

@perl: Bei der Störung des Flugfunks bin ich auch von größeren Sendern ausgegangen, wobei so ein 2W Sender auch eine gewisse reichweite hat, zumal wenn nichts dazwischenliegt.

Rundfunk ist in D Ländersache. Daher sind die Regelungen in jedem Bundesland anders.
Hier in NRW gibt es z.B. den öffentlich rechtlichen WDR, die bundesweiten Programme, BFBS (Britische Streitkräfte), teilweise AFN (Amerikaner), und eine ganze Menge Privater Lokalsender die aber alle nur ein paar Stunden eigenes Programm produzieren und ansonsten das Rahmenprogramm von RadioNRW übernehmen. RadioNRW übernimmt auch die Musikauswahl, daher kann es dir passieren das mehrere Sender das gleiche Lied um ein paar Minuten oder Sekunden versetzt ausstrahlen. Alles in allem also ein schöner (?) Einheitsbrei wie fast überall. Mir gehen alle davon nach spätestens drei Tagen auf den Keks da tagtäglich die gleiche Musik kommt und der gleiche Müll gelabert wird.

Ein gewisser Prozentsatz der Sendezeit auf den Lokalsendern ist für den Bürgerfunk bestimmt, dort kann dann (fast) jeder senden. Der Einreicher der Sendung muß im Sendegebiet wohnen und die Sendungen sollten einen lokalen Bezug haben. Du solltest nicht zur Gewalt aufrufen oder sonst irgendwelchen unsinn treiben. Vorraussetzung ist auch das das ganze einigermaßen Sendefähig ist, also nicht unbedingt mit ner Billganlage auf Kassette produziert.
Es gibt mehrere Vereine die diese Sendungen in professioneller Qualität produzieren und i.d.r. feste Sendeplätze haben.

Eine eigene Lizenz wirst du aber nicht bekommen können.

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-=MR.ED=-

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