Erdung von Metall-Keller-Trennwänden

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Autor
Erdung von Metall-Keller-Trennwänden
Suche nach: erdung (2115)

    







BID = 149859

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim
 

  


Hallo zuerstmal
Da durch diese Metalltrennwände und bei einem Fehler irgendwo in der elektrischen Anlage ein erhebliches Gefahrenpotentizal entsteht isses sinnvoll und proplemlos möglich diese Konstruktion in den Potenzialausgleich mit einzubeziehen. In gesellschaftlichen Bauten gibts darüber gar keine Diskussion .
Ich verstehe nicht wo da ein Problem ist diese Teile einfach untereinander und mit dem vorhandenem Potentialausgleich über 6mm² zu verbinden .
Leider isses noch im privaten Bereich so , das ein VERNÜFTIGER POTENTIALAUSGLEICH als Luxus angesehen wird . Zur Proplematik Metallständerwerk ist als elektrich leitfähiges Teil in den Potenzialausgleich einzubeziehen !!!!!
Bei fachgemässer Montage und dem Verpressen der einzelnen Ständer ist auch ein genügend kleiner Übergangswiderstand gegeben .
Wie schnell gerade im Trockenbau ne Schraube in die Leitungen gejagt wurde hat garantiert jeder schon mal erlebt und das Ständerwerk auf 230 Volt gegen Erde ist ne Totesfalle .
Mit Potentzialausgleich entschärft diese sich sofort !!!!!! Ergo sind die paar Meter zusätzliche Sicherheit ihr Geld wert und eine Diskussion ob nun nach DIN gefordert oder nicht eigendlich reine Zeitverschwendung !!!!
Gruß Bernddi

BID = 149861

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7474

 

  

...die verwendete Schalter-Steckdosenkombi hat ein geschlossenes Isolierstoff-Gehäuse (IP44), die Leitungen sind in Rohr und so verlegt das sie nicht an Blechkanten anliegen und in ihrem Verlauf sichtbar (beschädigung durch Schrauben o.ä. sollte man daher ausschliessen können)
...durch die Schutzisolierung ist ein Potentialausgleich der Blechwand nicht nötig, die installation der Schalter-Steckdosenkombi auf dem Bild sieht übrigens sehr sauber und ordentlich aus

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 149862

Bernddi

Schriftsteller



Beiträge: 530
Wohnort: Waldheim

Hallo zuerstmal
Es gibt auch böse Hausgenossen !!!Und Fakt bei derart grossen Metallflächen kannst du nie garantieren , das jede Installation so ausgeführt wurde !!!Zumal im Laufe der Zeit eben nicht ausgeschlossen werden kann ,das dies so bleibt .Und ob der Mieter dann zb ne Verlängerungsschnur an der Lochwand befestigt und dann das Verlängerungskabel evl die Wand unter Strom sezt ist dem der da anfasst und dann " tiefergelegt " wird bestimmt nicht egal !!!!
Gruß Bernddi

BID = 149889

elektro_rainer

Neu hier



Beiträge: 23

hallo bernddi,

ich bin absolut deiner meinung. ich habe wirklich versucht, mit bauleitung und der elektrofirma zu sprechen. aber der tenor ist: es kann, muss aber nicht, und wenn's nicht müssen muss, dann wird's auch nicht gemacht. ende der durchsage.



ich suche ja desshalb dringend nach einer vorschrift / anweisung, die ich denen unter die nase reiben kann, damit der potentialausgleich vernünftig gemacht wird. und ganz ehrlich, ich hab echt bammel, abends beim bierchen holen meinen schlüssel in das schloss zu stecken....

aber wie gesagt, ich brauch irgendwas din/vde mäßiges, worauf ich mich berufen kann, alleine das argument "vernünftiger weise" bringt mir leider nichts.

gruß,
rainer

[ Diese Nachricht wurde geändert von: elektro_rainer am 14 Jan 2005  8:32 ]

BID = 149896

pwk20

Stammposter

Beiträge: 203

Hast du schon mal überlegt, den PA in deinem Keller einfach auf eigene Faust durchzuführen, wenn das mit vertretbarem Aufwand zu machen ist?

Eigentlich sollte die ausführenden Firma eine ordnungsgemäße Anlage installieren, was sie ja auch macht, wenn es keine definitive Vorschrift gibt, die Wände in den PA einzubeziehen.

Vielleicht kannst du dich auch mit denen einigen, nach dem Motto, ich lege die Leitung und ihr schliesst an. Oder es gibt in dem Keller schon ein Bauteil, welches in den PA mit einbezogen ist, dann kannst du ja dort mit anschliessen.

Wäre natürlich alles nicht die Wunschlösung, aber du hättest die gewünschte Sicherheit.

BID = 149920

elektro_rainer

Neu hier



Beiträge: 23

hai pwk20,

ja, wenns mein haus währe, dann würde ich gar nicht drüber diskutieren, sonder selbstverständlich selbst hand anlegen.

jedoch handelt es sich hier um ~60 neue eigentumswohnungen in einer wohnanlage (konnte keiner von euch wissen). und da hast du das thema, dass du selbst nicht am gemeinschaftseigentum hand anlegen darfst (löcher durch kellerwände bohren, etc....). und wenn dann was passiert, dann währe ich für den schaden verantwortlich, und das mach ich nicht in einer solchen anlage, bei mir daheim-kein thema.

desshalb bin ich ja so vernarrt drauf, irgendwas zu finden, was ich denen unter die nase halten kann.

vielleicht hat ja noch jemand eine zündende idee

BID = 149932

pwk20

Stammposter

Beiträge: 203

Wirst du denn Eigentümer einer der genannten Wohnungen oder welche Funktion übernimmst du bei der ganzen Sache?

Aber die Eigentümergemeinschaft kann doch mehrheitlich über das Gemeinschafteigentum bestimmen. Wäre zwar ein recht großer Aufwand, aber wenn mehr als die Hälfte der Eigentümer dazu bereit ist, den Mehraufwand zu zahlen (der sich sicherlich in Grenzen hält, wenn man z.B. alle Abteile einfach durchverbinden würde), könnte mit der Ausführenden Fa. eine Vereinbarung getroffen werden, das ganze gegen Bezahlung auszuführen.

Bei 60 Woheninheiten kann ich aber auch gut verstehen, daß die Firma sich die Kosten dafür gerne spart, wenn es denn nicht zwingend erforderlich ist.

Eine andere Möglichkeit wäre, den erteilten Auftrag an die Fa. mal genauer zu untersuchen, ob da nicht irgendwas steht, wie der PA ausgeführt wird.

BID = 149944

Wilhelm

Neu hier



Beiträge: 37
Wohnort: Stuttgart

@elektro_rainer:

Jetzt geh halt her und montier eine Schutzklasse I Leuchte auf deine Metallgitterwand .
Auf gute Verbindung achten (Leuchtengehäuse - Metallwand)und für Brandschutz zusätzlich FI nachrüsten - fertig ists !

Gruss
Wilhelm

BID = 149972

elektro_rainer

Neu hier



Beiträge: 23

@wilhelm,

klasse idee , dann müsste ich aber in 12 anderen getrennten kellerabteilen eigentümer finden, die das auch machen. (je kellerraum ca. 5 abgetrennte kellerabteile).
ziel soll aber sein, das das vom bauträger kommt.

BID = 149993

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Aha, darum geht es also...

Klare Ansage: Vergiß es!

Ist nicht vorgeschrieben und steht sicherlich so auch nicht in der Leistungsbeschreibung. Punktum.

Aber wenn das das einzige "Problem" der Käufer mit dem Bau wäre, müßte man ihnen sehr herzlich gratulieren!

BID = 150019

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

...naja aber zumindest Du könntest mit Vorschlag seitens "Wilhelm" Dein Bierchen relativ gelassen abholen !

Gruss
Gretel

BID = 150250

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7474


Zitat :
ich hab echt bammel, abends beim bierchen holen meinen schlüssel in das schloss zu stecken....

...wurde bei der Installation etwa doch gefuscht


Zitat :
Jetzt geh halt her und montier eine Schutzklasse I Leuchte auf deine Metallgitterwand .
Auf gute Verbindung achten (Leuchtengehäuse - Metallwand)und für Brandschutz zusätzlich FI nachrüsten - fertig ists !

...der Schutzleiter ist kein Potentialausgleichsleiter und darf auch nicht als solcher verwendet werden

...die Installation ist Schutzisoliert -Schutzklasse II-, (wie ein Zählerschrank, der ist aus Metall und nicht geerdet)

...wenn alle Kellerräume wie beschrieben installiert sind (Bild) und alle Stromkreise über FI-Schutzschalter laufen ist das ausreichend sicher

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 150449

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

Hier bitte nichts durcheinanderbringen!
Eine Installation in Schutzart IP54 sagt nicht zwingend Schutzklasse II aus !

Für den Zählerschrankbau ist die obige Aussage richtig , nicht jedoch für eine normale Kellerinstallation.

Mir als örtlichem Verbraucher wäre die Lösung "Wilhelms" lieber und kostengünstiger als auf die Entscheidung der Bauleitung gegf. Miteigentümer abzuwarten ,ob nicht doch ein Potentialausgleich ausgeführt wird , der dann "Primus von Quacks" Aussage "adabsurdum" führen würde !

Gruss
Gretel

BID = 150531

sam2

Urgestein



Beiträge: 35321
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Wie dieses?

Wenn - wie erwähnt - schutzisolierte Leuchten verbaut wurden, ist die Installation soweit schutzisoliert. Daran ändert sich auch nix, wenn die Metallkonstruktion in den PA einbezogen würde (sondern erst mit dem Einbau von Betriebsmitteln der Klasse I).

Aber weil immer wieder vom Nachrüsten eines FI die Rede ist:
Da Steckdosen vorhanden sind und der Keller nicht als trockener Raum eingestuft wird, müssen sowieso FI von max. 30mA vorhanden sein. Wenn dieses fehlen sollten, wäre das ME ein Grund für eine Mängelrüge.

BID = 150590

gretel

Schreibmaschine



Beiträge: 1169
Wohnort: Deutschland

...also von schutzisolierten Leuchten habe ich nichts gelesen ?
Aber Lösungsvorschlag mit Schutzklasse I Leuchte in IP 54 spricht doch sehr für Fehlerstromableitung im Fehlerfalle , wenn diese Leuchte dann auf dem Metallwandgestell installiert wäre.

Die FI-Absicherung wird wohl nicht standardmässig sein , meistens gerade nicht bei der Allgemeininstallation , also Flure und Treppenhäuser!

Diese Installation kann (muss aber nicht) Hinweis auf weitere Potentialausgleichsmassnahmen sein !

Zum Zählerschrank : Diesen binde ich (wie Primus schreibt) doch auch nicht nachträglich in den Potentialausgleich mitein !
-
Fazit : ich würde es so wie beschrieben ausführen !
-
Gruss
Gretel


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