leichter Schlag an der Spülmaschiene / Spüle - wie nennt man das? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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leichter Schlag an der Spülmaschiene / Spüle - wie nennt man das? |
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BID = 144499
kaot Stammposter
Beiträge: 228 Wohnort: Hamburg
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Ja Alra dann mess mal bei Dir wenn Dein Gerät in Ordung ist kribbelt es auch nicht bei abgeklemmten PE.
Und nun zu dem Anderen was hat er gemacht,er hat die defekte dose ausser Betrieb genommen und Damit sichergestllt,das nichts passieren kann.Der Vermitter hätte den Auftag für das Durchmessen der Anderen Dosen erteilen müssen oder soll er das Kostenneutral machen er kommt doch nicht vom Sozialamt.
Tschüss K |
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BID = 144504
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@kaot,
Isolationswiderstandsmessungen werden mit Gleichspannungen durchgeführt, die Geräte aber mit Wechselspannung betrieben.
Wie Du sicher weißt, können Wechselspannungen induktiv oder kapazitiv ein- bzw. ausgekoppelt werden und das kann zu dem kribbeln führen, wenn der PE nicht angeschlossen ist. Das ist an und für sich eine ungefährliche Sache, aber unangenehm.
Dieses Phänomen sorgt z.B. auch dafür, daß an einer mehradrigen Leitung, an der an einem Leiter Spannung anliegt, auf allen anderen Leitern (trotz Isolierung) eine Spannung angezeigt wird. Ein Phasenprüfer z.B. leuchtet an allen Adern auf!
Gefährlich wird es bei einem fehlenden Schutzleiter erst, wenn ein Gerät einen Körperschluß besitzt. Dann schaltet das vorgeschaltete Überstromschutzorgan nicht ab. Das Gerät steht unter Spannung und wenn dann jemand anpackt, dann kommt es zu einem gefährlichen Körperstrom, der durch den PE verhindert werden sollte.
Alra
Ps. meine Waschmaschine ist in Ordnung!
Ps. Ps. Ein Gasversorgungsunternehmen hätte im vergleichbaren Fall entweder dafür gesorgt, daß wieder alles in Ordnung kommt, oder die Gasversorgung stillgelegt.
Nur die Herren Elektriker spielen mit ihrer Freiheit. Wenn nämlich in der Anlage etwas passiert, nachdem der Elektriker da war, ist er in den A.... gekniffen.
Die Vermieterin redet sich heraus und sagt, daß sie die Gefährdung ja nicht einschätzen konnte. Also greift sich der Richter den Elektriker.
Das Verhalten des Elektrikers ist ungefähr so, wie wenn ein Automechaniker ein Auto an den Kunden übergibt, ohne, daß er geprüft hat, daß die Bremsen funktionieren!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 31 Dez 2004 19:37 ] |
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BID = 144775
didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Hi,
ich will ja nix sagen, aber jedes Gerät das aus mehr als ner Glüh-/Heizwendel besteht, hat doch heute eine Funkenstörung mit Y-Kondensator gegen PE.
Ich habs noch nie probiert (hab keine PE-freien Steckdosen, soll auch gut so sein), aber ich geh mal davon aus, daß man den Strom darüber schon merken kann, wenn der PE in der Luft hängt.
Wäre jedenfalls meine Erklärung für das Kribbeln.
Was mir nicht ganz klar ist: Hat der Elektriker nur die Klemmen + Verlängerungen ausgebaut und mitgenommen oder auch die Steckdose.
Sollte er die Steckdose ausgebaut haben, läuft die Kritik hier wohl ins leere. Ansonsten habt ihr natürlich vollkommen recht.... Selbst als Übergangslösung bis die neue Steckdose gelegt wird, hätte da was anderes gemacht werden müssen.
Gutes Neues,
Didi
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BID = 144791
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@didy,
in einer Amlage, die schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat, prüft man sinnvollerweise alle Steckdosen, an die man rankommen kann, um sicher zu stellen, daß nicht noch mehr Dosen ohne PE sind. Ich kann mir nicht vorstellen, daß die Vermieterin bei entsprechender Argumentation seitens des Elektrikers nein gesagt hätte. Und wenn doch, dann wäre der Elektriker gut beraten das schriftlich festzuhalten gegen Unterschrift der Vermieterin und wenn die das nicht macht gegen die Unterschrift des Mieters als Zeuge.
Sinnvoll wäre auch eine Skizze anzufertigen, wo welche Möbel stehen, um im Falle eines Falles den Nachweis zu haben, daß man an die dahinter liegenden Dosen zu dem Zeitpunkt nicht ran kam.
@kaot,
von Dir würde ich mir wünschen, daß Du einfach nachfragst, wenn Dir etwas unklar erscheint, ohne einen agressiven Grundton mit einzubringen.
Alra
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BID = 145088
hakre Neu hier
Beiträge: 20
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nicht streiten leute, kann halt mal was durcheinander gehen, deswegen immer nen ruhigen grundton behalten bitten!
so, nach 2 tagen sackenlassen muss ich auch mal sagen, das das grundproblem an der steckdose (was auch noch immer sonst kaputt ist/sein könnte/oder muss wie einige leute denken) einfach ist, das es dort zwar schutzkontakte gibt, diese aber ins leere führen.
das nun deswegen der vermieter meint, das gerade weil der schutzleiter (PEN) fehlt, das gerät kaputt sein muss (hier ja: direkt zwei geräte), halte ich selber für eine schutzbehauptung von ihm, um dem mieter einzureden, bei dem muss was kaputt sein. [das unterstützt ja auch die vermutung von didy hier, ich selber gehe kaum davon aus, das waschma und spülma beide kaputt sind]
das der elektriker grundlegende dinge nicht durchmisst und auch nicht direkt schaut, was alles an der anlage problematisch ist, wundert mich kaum, wenn der einmal mit dem vermieter vorbeikommt und dann noch alles mit dem durchspricht und dann noch sowieso mit dem auf du ist und alles "ganz unkompliziert" gelöst wird. und das ist auch eher der punkt, der einen dann zur vorsicht drängt und man selber am liebsten alles nochmal von einem unabhänigen elektriker durchchecken lassen will.
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BID = 145115
kaot Stammposter
Beiträge: 228 Wohnort: Hamburg
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Hallo, Alra ich wollte nicht agressiv sein aber Leider haben wir nicht die Rechte eines Gasversorgers, ich habe mal von EVU
leuten gehört,das sie immer zu zweit kommen damit einer bezeugen kann daß sie nichts gesehen haben.Ich habe mir selber schon des öfteren Autogramme geben lassen unter akten Notizen welche auf den Zustand der Anlage hinweisen.Ich hörte sogar von einem Gerichtsurteil wo der E-installateur dazuverurteit wurde den Inhalt einer Tiefkühltruhe zu bezahlen.Sein Monteur
hatte eine Schlauchleitung an einer Steckdose abgeklemmt, an welcher die Truhe angeklemmt.Diese Leitung ersetzte erdurch eine Verlängerung. Die Kundin (schon Älter)entfernte die Leitung klagte und gewann.Es handelte sich um ca 300-400DM.
wir haben das damals bei der Innung hin und her diskutiert sind aber zu keinemm Ergebnis gekommen außer dazu nicht ohne er laubnis abschalten.Das Aktenzeichen habe ich leider nicht mehr.Aber vielleicht kann mir einer sagen oder schreiben wo steht das wir abschalten dürfen wenn Gefahr im Verzug ist und die Anlage ausser Betrieb lassen bis ein Auftrag zur Änderung vorhanden ist. Jetzt bitte nicht mit Moral kommen ich weiß wir sind so oder so in der Zwickmühle .
Frohes und gesundes neues Jahr wünscht K
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BID = 145139
didy Schreibmaschine
Beiträge: 1775
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Zitat :
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Diese Leitung ersetzte erdurch eine Verlängerung. Die Kundin (schon Älter)entfernte die Leitung klagte und gewann.
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Wie, der Elektriker hat zwar die Zuleitung geändert, aber die Truhe funktionierend hinterlassen, und erst die Kundin hat ausgesteckt????
Unvorstellbar, zu welchen Urteilen manche Richter kommen....
Tja das ist in der Tat schade, das es hier gesetztlich keine Regelungen gibt....
Gruß
Didi
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BID = 145201
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@kaot,
natürlich hat´s ein Gasversorger leichter. Wenn es stinkt ist der Hausbesitzer schnell bereit den Gashahn zudrehen zu lassen, denn dann kann er ja die Kapitalanlage verlieren.
Beim Strom ist das was anderes. Ein Mieter ist ersetzbar! Achtung: Sarkasmus!
Deshalb gilt es die Verantwortung klar zuzuweisen. Hier der Vermieterin zu sagen, daß, wenn eine Steckdose marode ist, auch andere Steckdosen (oder Anschlüsse) möglicherweise nicht in Ordnung sind. Deshalb ist eine Prüfung/Messung notwendig und wenn die Vermieterin dem nicht zustimmt ist eine Unterschrift erforderlich, die den Elektriker aus der Verantwortung entlässt. GGf. muß man sich Zeugen suchen, oder ein Protokoll anlegen. Hier kommt dann der zweite Mann ins Spiel, der sinnvollerweise (wie bei vielen Gefahrenberufen) dabei sein sollte.
alra
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BID = 145367
Bernddi Schriftsteller
Beiträge: 530 Wohnort: Waldheim
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Hallo zuerstmal und ein Gesundes neues Jahr
zur Proplematik Wenn ich Kenntniss von ner fehlerhaften Anlage habe und Diese nicht beseitige bzw beseitigen kann bin ich verpflichtet Bei Gefahr im Verzug diese Anlage sofort stillzulegen (abwendung von Gefahren).Davon befreit mich auch eine Schrifftliche Freistellung des Kunden nicht !!! ergo NHs raus trotz Siegelbruch bin ich dann abgesichert . Meldung ans evu das Siegelbruch und Abschaltung wegen Gefahr im Verzug !!!
Steckdosen ohne Schutzleiter stellen hier eine nicht unerhebliche Gefahr dar !!!!Hier gibt es nur zwei Alternativen Sofortige Reparatur oder Stillegung !!!! Für diesen Zweck reicht eine Dokumentation mit dem Photohandy und Abklemmen Der Stromkreise im Verteiler
Solch eine Mörderanlage darf und dürfte es gar nicht geben !!
und wenn schon der Vermieter anwesend ist wird ihm klargemacht ,das diese Anlage So nicht weiterbetrieben werden darf !!!
er kann dann vor Ort entscheiden ob Notreparatur oder die Alternative Stilllegung !!! das wirkt Wunder !!!zur Frage Zeugen, der Mieter ist Zeuge gegebenfalls weitere Mieter hinzurufen !!! Da in diesem Fall der Vermieter die Überprüfung der Anlage in Auftrag gegeben hat , dürfte ihm auch Klar sein das bei evl festgestellten Fehlern diese auch beseitigt werden müssen . Zu dem ²Elektriker ² sag ich nur solche schwarzen Pfuscher gehören hinter Gitter .
Keine Angst wenn das EVU einmal davon verständigt wurde , das eine Anlage wegen Gefahr im Verzug abgeschaltet wurde Drehen die sich schon und rücken mit einem vereidigtem Sachverständigen an . Teurer Spass dann für den Vermieter . Allerdings reicht es in den meisten Fällen wenn man dem Vermieter das in aller Deutlichkeit sagt .
Eine nicht ordnungsgemäse Elektroinstallation ist eine nicht unerhebliche Einschränkung der Nutzung der vermieteten Wohnung !!!
In Diesem Fall rate ich der Mieterin einen Elektriker ihres vertrauens mit der Überprüfung (messtechnich und Beweissicherung)zu beauftragen .
Ich kann zum Glück sagen das auf jedem Fahrzeug (5) unserer Firma ein elavi 20 vorhanden ist und unser Chef auf dem Abnahmeprotokoll besteht .Ein E-Chek einer normalen Wohnung dauert nicht länger als 30 min zeigt aber deutlich jeden Fehler auf !!!
Gruß Bernddi
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BID = 145711
hakre Neu hier
Beiträge: 20
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das mit dem e-check hatte ich mir die tage auf anraten auch mal im netz angeschaut. wird dies zu einem standarisierten pauschalbetrag durchgeführt bzw. was kostet so ein e-check ca.? und wo findet man einen elektriker des eigenen vertrauens?
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BID = 145729
alra Stammposter
Beiträge: 307
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@hakre,
ein E-Check müßte eigentlich regelmäßig vom Vermieter durchgeführt werden. Was bei Dir für´s erste helfen würde, wäre folgendes:
1. Schleifenwiderstand an allen Steckdosen messen
Grund: Ist der Schleifenwiderstand in Ordnung, dann werden elektrische Geräte, die an die Steckdosen angeschlossen sind innerhalb einer vorgeschriebenen Zeit abgeschaltet.
2. Niederohmigkeit der Verbindungen zwischen Gehäuse fest angeschlossener Geräte (z.B. Herd) und anderen gleichzeitig berührbaren Teilen messen (Wasserleitung; Heizung etc.).
Grund: Damit wäre dann sichergestellt, daß, wenn ein Gehäuse kurzzeitig unter Spannung steht, alle anderen Leitfähigen Teile ebenfalls auf dieses Potential angehoben werden und keine gefährliche Spannung überbrückt werden kann.
Mit der zusätzlichen Maßnahme Personenschutz hättest Du optimale Sicherheit hergestellt.
Vielleicht kennst Du ja jemanden, der über die notwendigen Meßgeräte verfügt. Die dürfen keine 0815 Baumarkt Geräte sein, sondern müssen spezielle Anforderungen erfüllen.
Alra
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BID = 145736
Wilhelm Neu hier
Beiträge: 37 Wohnort: Stuttgart
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zusätzlich ....
Auch den Erdungswiderstand mit Erder-Schleifenwiderstandsmessung durchführen !
und Prüfung des Hauptpotenzialausgleichs , Durchgängigkeit der Schutzleiter, der Verbindungen des Hauptpotentialausgleichs und zusätzlichen Potentialausgleichs nachweisen.
i-Tüpfelchen wäre noch >Messung der Isolationswiderstände von Fussböden und Wänden< !
(gehört in Rubrik systemunabhängige Schutzmassnahmen!)
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Nur Dein örtlicher Elektrofachbetrieb kann Preise und Termine nennen - zumal das noch mit Vermieter abgesprochen werden sollte !
Gruss Wilhelm
Alle Angaben ohne Gewähr, unverbindlich, freibleibend -
Für Schreibfehler kann keine Gewähr übernommen werden !
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BID = 146136
hakre Neu hier
Beiträge: 20
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schicke liste. der elektriker wird sich freuen, wenn ich dem das sage. mal nen netten raussuchen. eh nochmal überlegen wie das ganze mit dem vermieter laufen soll, mir gefällt das alles so noch nicht. er macht so andeutungen, das er eh zu nix verpflichtet ist bla bla. werde mich mal beraten und halte euch alle auf dem laufenden.
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BID = 146193
alra Stammposter
Beiträge: 307
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wenn Du die Punkte s.o. hast prüfen lassen, dann könntest Du entweder sicher sein, daß in der Wohnung alles ok ist, oder Du hättest die Gewißheit, daß noch mehr Mängel bestehen. Dazu schicke ich Die einen Zeitungsartikel aus dem Darmstädter Echo von heute mit. Ich hoffe, daß es klappt.
Noch ein Hinweis: Es gibt den Mieterschutzbund!
Alra
Hochgeladene Datei ist grösser als 300000 . Deswegen nicht hochgeladen
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BID = 146194
alra Stammposter
Beiträge: 307
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noch ein Versuch
Ich denke, daß es durchaus Analogien bei der E-Technik gibt!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 5 Jan 2005 9:58 ]
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