leichter Schlag an der Spülmaschiene / Spüle - wie nennt man das?

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Autor
leichter Schlag an der Spülmaschiene / Spüle - wie nennt man das?

    







BID = 144126

alra

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Beiträge: 307
 

  


@weissi, für so übertrieben halte ich das nicht. Was, wenn zum fehlenden Schutzleiter ein fehlerhaftes Gerät kommt? Wenn schon ein Verdacht auf eine nicht vorschriftsmäßige Anlage vorliegt, dann sollte man alle Eventualitäten ausschließen.

Meine Erklärung war die für einen Laien. Ich glaube nicht, daß er mit Begriffen wie Schutzklasse was anfangen kann. Einen Schuko-Stecker anhand der Schleifkontakte identifizieren kann, denke ich, jeder.

Alra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 30 Dez 2004 18:57 ]

BID = 144130

Weissi

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Beiträge: 47
Wohnort: Stuttgart

 

  

@alra:
alle Eventualitäten ausschliessen wäre prima .
Geht hier wohl aber nicht !

Bei evtl. Potenzialstrom über Wasserleitung vom Nachbarn kann man sich schlecht schützen , indem man z.Bsp. seine eigenen Geräte aussteckt und seine Sicherungen ausschaltet !

-
Wir sollten doch als Fachleute auftreten und Fachausdrücke richtig formuliert ausschreiben !
Natürlich mit ausführlicheren Erklärungen , so dass es Laien auch verstehen !
-
Und Ihnen Lösungsvorschläge anbieten - ansonsten PASTE and COPY : "Bitte Fachfirma holen !"
-

Gruss
Wilhelm

BID = 144133

alra

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Beiträge: 307

meine Erfahrung beim Auftreten solcher Fehler ist die, daß zu einem hohen Prozentsatz der Schutzleiter nicht angeschlossen ist. Dafür spricht auch die Aussage, daß an der gleichen Steckdose mit der angeschlossenen Waschmaschine ein elektrisieren stattfand.

Ich gebe Dir natürlich recht, daß man einen Strom aus der Nachbaranlage auf dem Weg nicht in den Griff bekommt.

Zum Thema Fachsprache. Schau Dir mal andere Beiträge im Forum an. Ich würde das oft nicht mal als Jargon bezeichnen sondern als Modesprache und die hat m.E. in einer fachlichen Diskussion nichts zu suchen (Dieser Beitrag bezog sich nicht auf Poster, die sich unter diesem Thread geäußert haben, sondern war allgemein).

Alra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 30 Dez 2004 19:12 ]

BID = 144246

hakre

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Beiträge: 20

so,

hab mal mit vattern das ganze durchgekaut und werde morgen einfach mal die steckdose überprüfen und wenn ich da nix sehen kann wandert das ganze an die vermieterin, dann soll die das haus auseinandernehmen, hehe.

ansonsten sagt der auch nur, das da wohl die schutzleiter nicht funktioniert und macht den vorschlag, einfach die spülmaschiene mit dem wasserhahn kurzzuschliessen um auf schnellem wege abhilfe zu haben..... (das ist nicht ernstgemeint leute! ich mache das nicht wirklich. siehe unten.)

frohes neues schonmal und ich halte euch alle auf dem laufenden.

und nochmal mit dem prüfen und ausschalten von allen geräten usw, da werde ich ihn morgen auch mal nachfragen, habe das eben erst gecheckt, was damit gemeint ist.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: hakre am 31 Dez 2004  1:35 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: hakre am 31 Dez 2004 13:22 ]

BID = 144258

alra

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Beiträge: 307


Zitat :
ansonsten sagt der auch nur, das da wohl die schutzleiter nicht funktioniert und macht den vorschlag, einfach die spülmaschiene mit dem wasserhahn kurzzuschliessen um auf schnellem wege abhilfe zu haben.....


halte ich für eine nicht ganz so gute Idee. Sehr wahrscheinlich beseitigt er damit das elektrisieren, aber ob eine rechtzeitige Abschaltung im Fehlerfall erfolgt?

Ich bin der Auffassung, daß der Sache auf den Grund gegangen werden muß.

Nochmal:

Es muß sichergestellt werden, ob in der Anlage überhaupt ein Schutzleiter vorhanden ist. Es könnte ja auch sein, daß ein zentraler Schutzleiter bei irgendeiner Bohraktion durchtrennt wurde.

Nur wenn die Ursache gefunden und beseitigt ist, kannst Du wieder bedenkenlos die elektrische Anlage benutzen.

Ich rate dringend zu einem E-Check!

Alra

BID = 144265

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg

@hakre:
Eine Entschärfung des Problemes bis zu einer richtigen Lösung könnte ein mobiler Personenschutzadapter bringen. Die Teile gibts in jedem Baumarkt zwischen 8,- (Bauhaus, Marke "Düwi") und ca. 35,- Euronen. Das ist ein Zwischenstecker, der den Strom unterbricht sobald ein (gefährlicher) Fehlerstrom fliesst. Den steckst Du an die Spülmaschine. Am besten kaufst Du gleich mehrere davon und betreibst alle Geräte mit Metallgehäuse (Schutzklasse I) über solche Adapter.

Ich habe ganz bewusst "könnte" geschrieben, weil dieser Adapter einen Fehler nicht abfängt: wenn nämlich der Fehlerstrom über die Wasserleitung kommt! Wenn sich das ausschließen lässt, so kannst Du mit den Personenschutzadaptern einigermaßen sicher vor Stromschlag Deine Geräte betreiben.

Das ist natürlich nur eine Zwischenlösung und entbindet den Vermieter nicht von seiner Pflicht, die Installation in Ordnung bringen zu lassen. Am besten Du lässt ihn nicht wissen, dass es solche Gerätschaften gibt. Ansonsten hätte er eine Motivation die Instansetzung zu vertrödeln.

Gruß,
Ltof



_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 144267

alra

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Beiträge: 307

@ Itof, das ist genau so ein Doktern an Symptomen, wie die Lösung die Spülmaschine und den Wasserhahn zu verbinden. Das was Du vorschlägst wäre in etwa nach VDE der zusätzliche Schutz gegen das direkte Berühren mit einem FI und der ist als alleiniger Schutz (aus gutem Grund) nicht zulässig.

Außerdem könnte diese Maßnahme gerade bei Geräten, die mit Wasser arbeiten dazu führen, daß immer dann, wenn Wasser in die Maschine fließt, oder von ihr weg, der Personenschutz fällt.

Die Vorschläge kommen mir so vor wie der:

Öldrucklampe am Auto leuchtet was tun? Lampe rausschrauben!



Alra

Ps. Bei ordnungsgemäßer Anlage solche Geräte als zusätzlichen Schutz einzusetzen, dagegen spricht allerdings nichts



[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 31 Dez 2004  9:31 ]

BID = 144270

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg

@alra

Zitat :

Nur wenn die Ursache gefunden und beseitigt ist, kannst Du wieder bedenkenlos die elektrische Anlage benutzen.


Das sehe ich ebenso.

Entspann Dich und lies Dir meinen Betrag nochmal ganz durch.

Gruß,
Ltof



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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: ltof am 31 Dez 2004  9:59 ]

BID = 144318

alra

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Beiträge: 307

habe eben den Link gefunden und hoffe, daß er funktioniert!

http://transistornet.de/viewtopic.p.....lasse

Ergänzung zu dem Link. Schutzisolierte Geräte erkennt man am Doppelquadrat und nicht am Stecker. er ist nur ein Anhaltspunkt, daß es sich um ein schutzisoliertes Gerät handeln könnte.


Alra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 31 Dez 2004 12:30 ]

BID = 144347

hakre

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Beiträge: 20

so leuts, da bin ich wieder.

also erstmal vorweg: das anschliessen des wasserhahnes an die spülmaschiene direkt war nicht wirklich ein ernstgemeinter vorschlag (deswegen das ... am ende). muss das oben wohl nochmal vermerken.

ich habe erstmal das getan, was man machen sollte nämlich nachschauen, was nun wirklich im argen ist. und da ergibt sich einfach folgendes szenario:

die steckdose ist zwar ne schuko, das ist aber nur fassade, weil der schutzleiter (hier die klammern) nirgends angeschlossen ist. geht auch nicht, da die leitung in der wand nur zweiadrig ist. wie gesagt: altbau, das haus selber ist noch vor dem krieg gebaut worden. die leitungen aber sind nicht mehr vorkriegsware, die sicherungen ja auch nicht, da habe ich keine ahnung, wann die eingebaut wurden.

meine frage ist nun, was man tun kann und sollte. die überlegung bisher ist die klassische nullung durchzuführen, auch wenn dies z.zt. nicht mehr erlaubt ist oder ratsam ist (wie hier im forum gesagt wurde), aber: dies verspricht nunmal doch mehr schutz, als ganz ohne SL.

darübergehend hinaus bleibt die frage: was muss/sollte der vermieter in die wege leiten, damit das ganze mal abgesichert ist? würde bei einem altbau rechtlich die nullungs ausreichen oder müssen die zweiadrigen kabel durch dreiadrige ersetzt werden oder ist der vermieter zu garnichts verpflichtet ausser die schuko steckdosen durch nicht-schukos auszutauschen, damit kein falscher eindruck vermittelt wird?

axo, habe sogar hier nen messgerät aufgetrieben und die spannung zwischen wasserstrahl und metallteil an der stpülmaschiene beträgt 58 bis 24 volt. nicht gerade wenig muss ich sagen. manchmal ist auch garnichts drauf, dann zeigt das gerät 0 an oder 0,1. kann auch messtechnisch sein, da das gerät bestimmt nicht zum messen im wasserstrahl gebaut wurde.

BID = 144352

alra

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Beiträge: 307

ich an Deiner Stelle würde nichts an der Anlage machen, weil, wie schon erwähnt, die klassische Nullung inzwischen verboten ist und der, der zuletzt an der Anlage arbeitet die Verantwortung übernimmt.

Ich würde der Vermieterin die Situation erklären oder erkären lassen und sie um Abhilfe bitten.

Sollte der Elektriker die klassische Nullung durchführen, dann würde ich dem folgen, was Itof geraten hat und alle Geräte zusätzlich durch einen Personenschutz absichern, denn die klassische Nullung ist nicht ungefährlich.

Alra

BID = 144365

hakre

Neu hier



Beiträge: 20

was zählt den in diesem fall als anlage? bis zur steckdose oder auch die steckdose (und somit die nullung)? und, wenn ich nichts an der steckdose machen soll (die nullung eben, sei hier im haus "üblich" wie der untermieter berichtete), zu was kann man den vermieter zwingen? ich meine, wenn der dann einfach nullt ("kostet ja nur pfennige", wie er immer gerne betont), hat es das doch auch nicht gebracht.

BID = 144373

alra

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Beiträge: 307

ich habe hier mal ein paar links zusammengetragen unter denen sich andere über das Thema klassische Nullung ausgelassen haben. Lies sie Dir mal durch, vielleicht ist DIr dann klar, daß diese Schutzmaßnahme eine Zeitbombe ist.

Wozu kann man dem Vermieter zwingen?

Genau genommen zu nichts, wenn man in Frieden wohnen will! Hier hilft nur Argumentation und die Hoffnung auf Einsicht.

Anlage ist in dem Fall alles, was der Energieversorgung mit elektrischer Energie dient, also auch die letzte Steckdose. Laß die Finger vom Selbermachen!

http://www.selbst.de/fstart.php4?in......php4

http://de.wikipedia.org/wiki/Nullung

http://odin.prohosting.com/~nhagge/tn-c.html

http://www.diesteckdose.net/thread......c3242


Alra

[ Diese Nachricht wurde geändert von: alra am 31 Dez 2004 14:19 ]

BID = 144380

blademaker

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Tja, rein rechtlich schwieriger Fall. Wenn sonst alle Steckdosen im Haus mit der klassischen Nullung ausgeführt sind und es nur bei ein paar vergessen wurde, z.B. weil dort mal die Steckdosen ausgetauscht wurden weil die alten ausgeleiert, oder "unschön" geworden sind, glaube ich nicht das man den Vermieter dazu zwingen kann das ganze Haus zu modernisieren. Dann müßten wohl bestimmt 1/3 der Häuser in D umgerüstet werden.
Ist ja auch nen erheblicher Aufwand und am besten dann zu machen wenn die Wohnung leer ist.

Ich denke es ist also vertretbar die klassische Nullung in den Dosen wo sie fehlt wieder anzuwenden. Für meinen eigenen Schutz würde ich dann die FI-Steckdosen einsetzen.
Geschützt wie in einer aktuellen Anlage ist man dann zwar nicht, aber besser als vorher.

BID = 144387

OEmer

Gelegenheitsposter



Beiträge: 81
Zur Homepage von OEmer ICQ Status  

Es gilt Bestandsschutz, wenn die Installation den während ihrer Errichtung gültigen Bestimmungen entspricht. Bei Erweiterungen/Veränderungen muss das ganze auf den aktuellen Stand gebracht werden.

Soviel zur groben Theorie.

Wenn ein Laie nur die Steckdosen ausgetauscht und dabei diesen Pfusch fabriziert hat, könnte man damit argumentieren, das nur der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt wird. Inwieweit das im Falle eines Unfalles vor Gericht zieht, kann ich nicht sagen...
Ich würde das auf jeden Fall einen Elektriker erledigen lassen, denn dann steht dieser in der Verantwortung, das ist ja ohnehin Sache des Vermieters.
Und auf jeden Fall auch den Rest der Wohnung überprüfen, wer weiss, wo das noch so ist...


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