verschiedene Stromkreise in einem Kabel, erlaubt oder verboten ? Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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verschiedene Stromkreise in einem Kabel, erlaubt oder verboten ? Suche nach: stromkreise (2743) kabel (27346) |
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BID = 107582
Baer40 Neu hier
Beiträge: 48
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Hallo an alle,
ich habe gerade ein streitspräch mit einem Kollegen und hoffe hier die richtige Antwort bzw. besser noch eine entsprechende Vorschrift genannt zu bekommen:
Ein vorhandenes NYM-J 5x1,5 von der UV zu einer Aussenwand soll wie folgt benutzt werden.
Über eine Sicherung Versorgung einer Steckdose, über eine weitere Sicherung Versorgung einer Aussenleuchte, und über eine dritte Sicherung soll ein Magnetventil versorgt werden.
Die Stromkreise können nicht auf eine Sicherung zusammengefasst werden, hängen aber an einem gemeinsamen FI, deshalb wäre der gemeinsame N kein Problem.
Ich bin der Meinung verboten, suche aber Beweismittel
Gruß
Bär |
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BID = 107592
chris66 Schreibmaschine
Beiträge: 1039 Wohnort: Purkersdorf/Österreich
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BID = 107598
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Moment, welche Absicherungen denn jeweils? Und welche Außenleiter? Wenn alles am gleichen Außenleiter hängt addieren sich die N-Ströme. Bei Flutlichtanlage als Außenbeleuchtung oder Magnetventil mit 400mm Durchmesser wird das problematisch :)
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 28 Sep 2004 16:29 ]
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BID = 107601
Baer40 Neu hier
Beiträge: 48
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Hi Chris,
in dem von dir gelinkten Thread (wenn ich den Thread richtig verstanden habe)gibt es aber für jeden Kreis einen eigenen Nulleiter, ist doch ein Unterschied zu meiner Fragestellung (hier sollen 3 Stromkreise über ein 5x1,5 gelegt werden)
Gruß
Christian
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BID = 107624
chris66 Schreibmaschine
Beiträge: 1039 Wohnort: Purkersdorf/Österreich
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Hi Bär,
zum ersten heißen die Neutralleiter.
Und zum zweiten ist das Durchschaufeln von 2 verschiedenen Neutralleitern in einer NYM-Leitung sowieso verboten, weil ja nur eine blaue Ader zu Verfügung steht!
In dem Thread steht ferner, daß es nur dann erlaubt ist, wenn die Sicherungen von ein und demselben Außenleiter gespeist werden. Wieso das so sein muß, kann Dir aber eher ein mit der Vorschriftenlage in D vertrauterer Techniker sagen.
ciao
chris
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BID = 107629
psiefke Schreibmaschine
Beiträge: 2636
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wenn die 3 stromkreise am gleichen Außenleiter
"hängen" musst du sicherstellen, dass der maximal zulässige Strom im N nicht überschritten wird. (siehe Tabellenbuch)
Wenn dies gewährleistet ist, sehe ich nicht so ein großes Problem.
Bei Drehstrom (3 Außenleiter) ist es bei den genannten Betriebsmitteln auch kein Problem.
Allerdings musst du immer im konkreten fall überprüfen, ob der Strom im N nicht evtl doch größer werden kann als der einfache Außenleiterstrom. (Bei DS:Stichwort Induktive und kapazitive Verbraucher...) Dazu gibt es im Forum diverse Beiträge mit Schaubildern, wie es zusammenhängt.
Du solltest aber auf jeden Fall mindestens einen 3 poligen wenn nicht sogar besser 4 poligen LS verwenden. (mit nacheilend abschaltenden N Kontakt)
was spricht dagegen 3x Nym-J 3x1,5 zu verlegen?
_________________
phil
[ Diese Nachricht wurde geändert von: psiefke am 28 Sep 2004 17:49 ]
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BID = 107632
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Habt das Buch gerade nicht zur Hand, aber irgendwo in VDE Schriftenreihe 45, Elektroinstallation in Wohngebäuden steht, dass gemeinsame N-Leiter nicht okay sind. Ausgenommen Aufteilung eines Drehstromkreises ind einzelne Wechselstromkreise.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 28 Sep 2004 17:57 ]
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BID = 107682
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Baer,
schon wieder mal dieses Thema...
Es steht wirklich schon ziemlich erschöpfend in diversen Threads hier im Unterforum. Bitte auch die anderen lesen!
Fazit:
Gut und empfehlenswert ist es nicht. Aber es geht - genau dann, wenn man die Schaltung als Aufteilung eines Drehstromkreises interpretieren kann.
In Deinem Fall habe ich nichts gefunden, was dem entgegenstünde. Es muß daher natürlich echter Drehstrom zur Verfügung stehen und auch ein 4poliger FI verwendet werden. Und die zusätzlichen Forderungen (allpolioge Freischaltmöglichkeit muß vorhanden sein und die Übersichtlichkeit gewahrt werden.
Aber die übrigen Parameter müssen natürlich auch passen. Welche Länge und Verlegungsart liegt denn vor, ggf. Häufung?
Und welche LS-Nennströme brauchst Du für die einzelnen Teil-Kreise?
Denn bei Leuchten (welche Art von Leuchten?), Steckdose (welche Art von Geräten kann dort angeschlossen werden) und Magnetventil ist mit unterschiedlichen Phasenverschiebungen zu rechnen, was dann u.U. zu einer gefährlichen Überlasstung des N führt.
Daher entweder Nennströme ausreichen gering wählen oder tatsächlich (wie schon empfohlen) einen echten 4poligen LS (also mit N-Überwachung) verwenden!
Warum übrigens können die drei Stromkreise nicht auf eine Sicherung zusammengefaßt werden? Lastgründe? Andere?
Gruß,
sam2
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 107857
Baer40 Neu hier
Beiträge: 48
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@Sam
"Warum übrigens können die drei Stromkreise nicht auf eine Sicherung zusammengefaßt werden? Lastgründe? Andere?"
Wie gesagt es geht nur um die Frage ob das so zulässig ist, die Automaten sind 16A, 10A,10A. Ob die auf die 3 Aussenleiter aufgeteilt sind weiss ich nicht, wäre Zufall.
@teletrabi
aber irgendwo in VDE Schriftenreihe 45, Elektroinstallation in Wohngebäuden steht, dass gemeinsame N-Leiter nicht okay sind.
Das wäre genau das was ich suche, hat da jemand einen Textauszug oder einen Link.
Danke
Baer
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BID = 107871
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du machst es Dir zu einfach!!
Es gibt kein pauschales Nein.
Und auch die angeführte Bestimmung stellt kein Verbot dar. Denn erstens dürfen in einer Mantelleitung durchaus mehrere Stromkreise geführt werden. Wäre es z.B. eine 7x1,5m² (also mit Adern mit Zahlenaufdruck), dann hätte man auch nicht das Farbproblem mit dem Neutralleiter. Oder wenn einer der Stromkreise mit 230V und einer mit 400V betrieben würde, auch kein Problem. Der gemeinsame Schutzleiter ist ja sowieso zulässig.
Du darfst also nicht einfach sagen, das sind verschiedene Stromkreise mit gemeinsamem N, also unzulässig.
Sondern es muß geprüft werden, ob es sich nicht doch um einen aufgeteilten Drehstromkreis handelt!
Die Voraussetzungen dafür habe ich Dir genannt.
Wenn aber die drei Außenleiter nicht sämtlich phasenverschieden sind und die Gesamtlast (wie hier) dann über der Belastbarkeit der Außenleiter liegt, geht es schon aus zwei Gründen nicht:
1) es ist kein aufgeteilter Drehstromkreis, damit liegt ein gemeinsamer N vor -> unzulässig
2) es ist mit N-Überlastung zu rechnen, aber der N ist nicht dagegen gesichert -> unzulässig
Es spricht aber nichts dagegen, die 3 Außenleiter korrekt zu verteilen, dann wäre es insoweit schonmal in Ordnung. Dann noch die gemeinsame Freischaltmöglichkeit sicherstellen, aber dazu genügt z.B. der vorhandene (4polige) FI.
Ob die Summe der Absicherungen paßt, hängt von der Verlegeart, ggf. Häufung, der Leitungslänge und den fest angeschlossenen Betriebsmitteln ab. Denn auch in diesen kann der Schutz gegen Überlast verwirklicht sein!
Es wäre also nicht korrekt, nur so lange zu suchen, bis Du eine Textstelle findest, die Deine (offenbar vorgefaßte) Meinung stützt. Man muß schon eine ganzheitliche Betrachtung anstellen, sonst fliegst Du mit Deiner Behauptung auf die Nase, wenn Dir z.B. jemand nachweist, daß die Außenleiter sehr wohl (und zwar mit Bedacht und nicht per Zufall) korrekt verteilt sind und der Rest auch paßt!
Nach Deiner bisherigen Beschreibung könnte die Sache völlig in Ordnung sein oder eben auch krass falsch.
Um das abschließend zu beurteilen, muß man aber mehr wissen als die uns von Dir hingeworfenen Brocken...
Gruß,
sam2
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