Gesetzliche Vorschriften zu Steckdosenleisten

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Achtung immer VDE beachten !!

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Autor
Gesetzliche Vorschriften zu Steckdosenleisten

    







BID = 100512

kukuk7711

Gerade angekommen


Beiträge: 2
 

  


Hallo,

ich wusste zunächst nicht wohin ich dieses thema hinpacken sollte. Naja wenn es verschoben werden soll, dann muss es eben ;).

Es geht um "Steckdosenleisten". Ich bin seit zwei Jahren Vater und hatte vor kurzem ein Zwischenfall, nachdem ich mich gefragt habe, inwieweit den Herstellern von Steckdosenleisten gesetzliche Vorschriften und speziell welche auferlegt werden.

Konkret ging es bei mir darum, dass meine Tochter mit einer solchen "Steckdosenleisten" gespielt hatte, wobei diese an das Stromnetz angestöpselt war.

Da die meisten Steckdosenleisten sehr dicke Plastikumrandung haben (zum Glück für mich und meine Tochter) dachte ich, dass es wohl dafür ein Gesetz gibt, welches dies regelt, denn ästhetisch sieht so eine dicke Umrandung ja nicht aus.

Naja und dann wollte ich dann wissen was es sonst so für Bestimmungen gibt, welche die Hersteller einhalten müssen.

Vielleicht kann einer hier meine Neugier befriedigen.

Danke Euch

BID = 100519

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

Hallo kukuk,

erstmal Willkommen im Forum!


Was meinst Du denn bitte genau mit "sehr dicker Plastikumrandung"?
Und worin bestand der Zwischenfall?

Grundsätzlich sieht es in diesem Bereich mit direkten Vorschriften offenbar mau aus. Denn Haushaltsteckverbindungen fallen ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie und werden somit nicht vom Gerätesicherheitsgesetz erfaßt.
VDE-Bestimmungen allein besitzen (wie alle Normen in Dtl.) aber keine Gesetzeskraft.

Verkauft wird viel Schrott, auch mit VDE und/oder GS-Prüfzeichen. Diese werden inzwischen auch gerne gefälscht oder man legt zur Prüfung intakte Teile vor, liefert dann in der Serie aber Schrott...
Achtung: CE ist KEIN Prüfzeichen, sondern nur eine Freiverkehrskennzeichnung, die der Hersteller selbst vergeben und anbringen darf.

Zur Qualität sieghe auch den laufenden Thread zu diesem Thema: https://forum.electronicwerkstatt.d......html

Darf man erfahren, worauf Du gedanklich hinaus willst?


Und:
Gibt es bei Euch für sämtliche Stromkreise einen (oder mehrere) FI-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von höchstens 30mA?
Alles andere ist für den Personenschutz bei direktem und indirektem Berühren ME unzureichend.
Wenn nicht vorhanden, umgehend nachrüsten!


Gruß,
sam2

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 100521

kukuk7711

Gerade angekommen


Beiträge: 2


Zitat :
sam2 hat am 11 Sep 2004 10:46 geschrieben :


Was meinst Du denn bitte genau mit "sehr dicker Plastikumrandung"?

Ich meine die Aussenhaut selbst von den Steckdosenleisten (die meistens irgendwie weiß ist...)


Zitat :

Und worin bestand der Zwischenfall?

Meine Tochter hat sich das ding zu Leibe genommen (eine 5-Fach-Steckdosenleiste) und hämmerte fleissig mit dem Ding auf den Boden ein.... Naja, wenn dann die Plastik-Aussenhaut von dem Ding nicht so dick wäre, dann wäre die Leiste sicher kaputt gegangen. Und mit etwas unglück hätte sie dann vielleicht ein Stromschlag bekommen..(lieber nicht vorstellen)


Zitat :

Grundsätzlich sieht es in diesem Bereich mit direkten Vorschriften offenbar mau aus. Denn Haushaltsteckverbindungen fallen ausdrücklich nicht in den Geltungsbereich der Niederspannungsrichtlinie und werden somit nicht vom Gerätesicherheitsgesetz erfaßt.
VDE-Bestimmungen allein besitzen (wie alle Normen in Dtl.) aber keine Gesetzeskraft.

Das ist ja unglaublich. Ich dachte der Staat sorgt sich um unser Wohl und hat deswegen den Herstellern irgendwelche Vorschriften aufgebrummt.

Inwieweit halten sich denn die Hersteller an die VDE-Bestimmungen?



Zitat :

Darf man erfahren, worauf Du gedanklich hinaus willst?

Wie gesagt, ich hatte diesen Zwischenfall und da hat mich das Interesse gepackt (um auch zu wissen, worauf ich achten muss). Das dies so schlimm ist (wie ich finde), konnte ich mir nicht vorstellen, denn immerhin ist der Einsatz von Steckdosenleisten heutzutage gang und gebe.


Zitat :

Und:
Gibt es bei Euch für sämtliche Stromkreise einen (oder mehrere) FI-Schutzschalter mit einem Nennfehlerstrom von höchstens 30mA?

Es gibt bei uns mehrere FI-Schalter und ein Haupt-Schalter (glaube ich). Auf dem Hauptschalter steht irgendwas von 40 mA. Keine Ahnung ob es der Nennfehlstrom ist. Wie kann ich das genau nachschauen (ich wohne in einer Mietwohnung und habe da wohl sowieso keine Chance irgendwelche veränderungen durchzuführen...).

BID = 100533

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Also das Gehäuse meinst Du.
Die erforderliche Mindestwandstärke ist recht gering.
Da gibt es sehr verschiedene Ausführungen. Die Teile mit den guten alten dicken Preßstoffgehäusen halten einiges aus, aber bei zu großer Krafteinwirkung (größere Fallhöhe bei Steinboden etz.) gibt es Scherben. Neuere aus dünnem Thermoplast splittern zwar nicht, aber da platzen dann gerne die beiden Gehäusehälften auseinander (sehr gefährlich, weil einem dann auch sofort das ganze blanke Innenleben entgegenkommt). Insbesondere bei vernieteten oder nur gerasteten Schalen.
Man kaufe daher ausschließlich verschraubte Leisten!!!


Mit dem Vorfall ist nicht zu spaßen. Erst kürzlich hat ein Kleinkind in München durch einen Stromschlag sehr schwere Verletzungen erlitten. Dort lag allerdings ein Installationsfehler vor und das Kind hatte gleichzeitig eine Stehlampe und den Heizkörper berührt. Ein 30mA-FI hätte das verhindert!


Daher:
Bitte nochmal nachsehen. Die schmalen Teile sind die Leitungsschutzschalter ("Sicherungsautomaten"), der breite ("Hauptschalter") ist der FI. Wie breit ist der? So wie 2 oder wie 4 der schmalen?
Auf dem FI stehen mehrere Zahlen. Die von Dir genannten 40mA gibt es aber nicht. Das werden wohl 40A sein. Dann muß es noch einen kleineren Wert geben, z.B. 30mA oder 0,03A oder nur 0,03 oder kombiniert 40/0,03.

Und teste mal, ob in der ganzen Wohnung der Strom weg ist, wenn dieser FI ausgeschaltet ist. Dazu Prüftaste drücken! (PC etc. vorher ausschalten)

Und:
Auch in einer Mietwohnung könnte man was machen, aber so wie sich das bisher anhört, könntest Du Glück mit Eurer Installation haben.


Zu Deinen Zusatzfragen:
Wie ich schon sagte, halten sich leider nicht alle Hersteller an die VDE-Bestimmungen. Näheres siehe unter dem o.a,. Link.


Ich weiß zwar nicht, wie Du zu dieser irrigen Auffassung über unseren Staat kommst, aber so wie von Dir erhofft wäre das weder wünschenswert noch machbar. Im Gegenteil, die Erfahrung zeit, daß umso mehr Unfälle passieren, je stärker man sich auf derartige Vorkehrungen verläßt...

Man könnte auch mal das bekannte Sprichwort umdrehen:
Was kümmert es den Chinesen, wenn in Deutschland eine Steckdosenleiste (made in P.R.C.) aufplatzt...?

BID = 100631

djtechno

Inventar



Beiträge: 4955
Wohnort: beutelsbach
Zur Homepage von djtechno ICQ Status  

is' halt so. der elektriker ma cht die elektroinstallation (hoffentlich) nach vorschrift, für das was de rkunde anschließt isser selbst verantwortlich. wenn dir das haus abbrennt, weil ein gerät fehlerhaft war, dann hast erstmal du den schaden, prüfzeichen und vorschriften können drüber entscheiden, was und ob die versicherung zahlt, aber der VDE kann schlecht in jeden haushalt 'n elöektriker reinstellen der imemr alles überwacht


Marcus

BID = 100637

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo, ich hatte vor einiger zeit diesen link schon mal hier.




Zitat
" immensen Gefahren von solchen Steckdosen ausgehen, vor denen ich schon seit langen warne. Dort wird z.B. berichtet, daß 50% der im Handel erhältlichen Mehrfachsteckdosen unzureichend sind."

Link zum Ganzen bereicht auf der Seite

http://www.marco-hofer.de/news.htm


Meinen Glauben an Recht und Vorschriften habe ich nach diesem Bericht in einem anderen Forum verloren.

Fachleute, Anwälte, Gutachter und Lobby Arbeit.
Alles nur Wortspiele. Recht hat wer durchhält.

Und das bei einen Problem, das ein Azubi lösen kann.

http://www.diesteckdose.net/thread.php?threadid=2&boardid=16


@ Sam dein link geht nicht mehr


mfg SPS





[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 11 Sep 2004 16:56 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 11 Sep 2004 17:02 ]

BID = 100646

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Danke füer den Hinweis!
Das liegt daran, daß der andere Thread (sinnvollerweise) vom "off-topic" in den "Erfahrungsaustausch" verschoben wurde.

Hier also der neue, wieder funktionstüchtige Link:
https://forum.electronicwerkstatt.d......html

BID = 100934

raftinthomas

Gesprächig



Beiträge: 125
Wohnort: Aachen
Zur Homepage von raftinthomas

nebenbei möchte ich hier auch mal darauf hinweisen, dass es meiner meinung nach nicht aufgabe einer vorschrift/norm sein kann, steckdosenleisten zum hammerersatz oder kinderspielzeug werden zu lassen.


_________________
Schöne Grüsse aus Aachen, Thomas

--

"Ja, wenn da keine mehr im Regal sind, kommen die sicher nächste Woche neu rein !" ( Antwort der Verkäuferin auf Michaels Frage nach einer "9V-Wechselstromblockbatterie".

[ Diese Nachricht wurde geändert von: raftinthomas am 12 Sep 2004 14:42 ]

BID = 101146

Höfo

Gelegenheitsposter



Beiträge: 69
Wohnort: Nürnberg
Zur Homepage von Höfo

Möchte mich der letzten Antwort von raftinthomas anschliesen und noch hinzufügen das man sich auch allgemein mit den Sog. Kinderschutzeinsätzen zusätzlich schützen sollte - gerade nachdem kein FI Schutz vorhanden ist.

hoefo

BID = 101178

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nach der reinen Lehre möchte man Euch ja vielleicht zustimmen, aber potentiell gefährliche elektrische Betriebsmittel sollten schon auch einen bestimmten, in der Praxis zu erwartenden, nicht bestimmungegemäßen Gebrauch abkönnen! Insbesondere wenn es technisch ohne weiteres machbar ist.
Oder wem ist z.B. noch nie eine angeschlossene Steckdosenleiste heruntergefallen?


Das Verwenden von Steckdosen mit Kinderschutz bzw. das Nachrüsten von Kinderschutzeinsätzen ist dagegen durchaus zu empfehlen. Trotzdem sollte man nach Möglichkeit überall FI mit max. 30mA einbauen.

Ob im zugrundeliegenden Fall allerdings kein FI vorhanden ist (wie es hoefo offenbar annimmt), ist nicht klar. Nach der Beschreibung könnte gut einer da sein. Bezüglich des genauen Werts warten wir aber noch auf die Antwort von kukuk.

BID = 101553

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
sam2 hat am 13 Sep 2004 08:42 geschrieben :

Nach der reinen Lehre möchte man Euch ja vielleicht zustimmen, aber potentiell gefährliche elektrische Betriebsmittel sollten schon auch einen bestimmten, in der Praxis zu erwartenden, nicht bestimmungegemäßen Gebrauch abkönnen! Insbesondere wenn es technisch ohne weiteres machbar ist.
Oder wem ist z.B. noch nie eine angeschlossene Steckdosenleiste heruntergefallen? ......


Juristisch nennt sich das der "naheliegende Mißbrauch".
Das Gerät muß auch dabei sicher sein bzw. bleiben.
Wenn der Hersteller das in der Gebrauchsanleitung nicht ausdrücklich verboten hat, kann er ganz schnell ein Haftungsproblem bekommen.


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 101572

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo zusammen,

Zitat

"Das Gerät muß auch dabei sicher sein bzw. bleiben.
Wenn der Hersteller das in der Gebrauchsanleitung nicht ausdrücklich verboten hat, kann er ganz schnell ein Haftungsproblem bekommen."

Also wenn das so ist, kann bei jedem Gerät oder auch Anlage ein LKW von Doku mitgeliefert werden.

Dann werden wesendliche Punkte unter so viel Papier versteckt, das es schon wieder weniger Sicherheit bringt.

Wer ließt jedesmal den Beipackzettel bei Medikamenten?

Wir sind mit CE, VDE, VDS, BGB, Iso 2000 ....
Schon jetzt erschlagen.

Was bei serien Produkten noch geht, ist für Einzelanfertigung das aus.

Da kann für jede Arbeitsstunde eines Praktikers, noch eine Anwalt und eine Schreibkraft einen Tag beschäftigt werden.
Würden heute alle vorgaben erfüllt könnte niemand es mehr bezahlen.

Wer kennt nicht kleine PC Firmen die Rechner zusammen bauen,
Andere Festplatte, Grafikkarte...


Es müßten Messungen und Prüfungen gemacht werden, deren Kosten den Preis des Rechners weit übersteigen (EMV)

mfg SPS





[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 14 Sep 2004  0:24 ]

BID = 101589

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Wer ließt jedesmal den Beipackzettel bei Medikamenten?

Wir sind mit CE, VDE, VDS, BGB, Iso 2000 ....
Schon jetzt erschlagen.


Darum geht es nicht.
Wenn der Hersteller dich vor einer bestimmten Gefahr gewarnt hat, und du schlägst diese Warnung in den Wind, dann ist er wahrscheinlich aus der Haftung und die Folgen sind dein Problem.


_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !


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