FI Vorschriften VDE

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Achtung immer VDE beachten !!

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Achtung immer VDE beachten !!


Autor
FI Vorschriften VDE
Suche nach: vde (10358)

    







BID = 92956

michaelstraub

Gerade angekommen


Beiträge: 3
 

  


Hallo,

ich habe vor kurzem neu gebaut. Nun habe ich festestellt, daß der FI lediglich an das Badezimmer angeschlossen ist. Werder Gäste WC, Waschküche mit Hebeanlage noch die Küche sind mit dem FI verbunden. Gibt es denn eine VDE Vorschrift, welche das regelt?

Danke und Gruß

Michael

BID = 92973

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

 

  

Den genauen Teil der VDE kann ich dir nicht nennen, aber normalerweise fallen nur Badezimmer (Räume mit Dusche oder Badewanne) sowie Außensteckdosen unter 30mA-FI-Pflicht. (Mal nicht aufgezählt diverse Vorgaben für den mediznischen Bereich, Schwimmbäder, etc.)
Das auch erst zwingend seit 1987, ältere Anlagen dürfen unverändet weiterbetrieben werden, solange in den Bereichen keine Änderungen vorgenommen werden.

Soweit zumindest für das TN-Netz, beim TT-System ist ein FI die Regel, wenngleich der auch höhere Werte haben kann, da wäre dann ein zusätzlicher mit 30mA Auslösestrom für's Bad nötig.

BID = 92981

michaelstraub

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Danke für die schnelle Antwort,

ich bräute allesdings eine verbindliche Aussage, ich denke mal, daß der Stand der Technik hir auch weitergegangen ist, oder?

BID = 93008

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Im Sinne von empfehlenswert ja, im Sinne von Pflicht nein...

Was die genauen Vorschriften betrifft - die Aussage, dass ein Bad mit FI geschützt werden muss, ist relativ leicht zu finden, allerdings eine konkrate Aussage, dass es für andere Räume nicht erforderlich ist, wirst du so direkt wohl kaum finden, sondern nur das nicht-vorhanden-sein von Verpflichtungen zum FI-Schutz der Küche o.ä. nach langer Suche feststellen können.

Falls du deinen Elektriker nun nach dem Bauen irgendwie die Rechnung kürzen willst, das wird nichts. Seine Pflichten hat er ausreichend erfüllt, sofern im Auftrag nicht ausdrücklich vereinbart war, weitere Räume mit in den FI-Schutz einzubeziehen...

Wie sieht's mit Außensteckdosen aus? FI-geschützt?

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Teletrabi am 19 Aug 2004 13:21 ]

BID = 93258

michaelstraub

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Moin,

mir geht es nicht darum ne Rechnung zu kürzen, sonder zu wissen, ob die Installation so vorschriftsmäßig ist, bzw. bo die Anderen Stromkreise auch an den FI angschlossen werden müssen.

Danke für Deine Antworten...

Gruß Michael

BID = 93683

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hallo Michael,

das kann man Dir so pauschal nicht beantworten!
Kommt eben auf die Netzform und die TAB des örtlichen EVU an.

Aber in vielen Gegenden Deutschlands wäre das so zulässig.

Ausnahme:
Wenn es ein EFH oder eine EG-Wohnung mit Garten ist, sind Außensteckdosen (oder - falls solche nicht vorhanden - die nächstgelegenen Steckdosen in Innenräumen) ebenfalls in den 30mA-Schutz einzubeziehen.


Unabhängig davon würde ich es sicherlich NICHT so machen, sondern in der Regel ALLES über 30mA FI führen, das Bad sogar über einen mit 10mA!

Da es eine Neuanlage ist, wäre eine Nachrüstung einfach und preiswert möglich.
Ich empfehle Dir das dringend, insbesondere, wenn kleine Kinder im Haus sind oder sein werden! Erst diese Woche wieder wurde ein Kind in München durch eine defekte Leuchte schwer verletzt...


Gruß,
sam2


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 93892

gs

Gerade angekommen


Beiträge: 3
Wohnort: Wiesbaden

Hallo Sam2,

Eure Diskussion interessiert mich zur Zeit auch ziemlich. Wir sind vor kurzem in eine neue Wohnung (Bj 1968) gezogen. Die hat 4 Stromkreise (Flur/Abstell/Gästetoil., Wohn/Esszimmer, Küche, 3-Schlafzimmer/Bad) plus Herd und Reserve.

Im Bad gibt es eine Steckdose etwa 50 cm von der wanne entfernt. Da frage ich mich, ob ich die still lege oder das ganze Bad (plus 3Schlafzimmer) über einen FI (10mA) nachträglich absichere. Wäre ich dann auf der sicheren Seite und beispielsweise ein Fönabsturz in die Wanne bliebe folgenlos?

Was ich allerdings noch nicht geschaut habe, ist die Frage, in wie weit die Installation eines FI überhaupt möglich ist.

PS: Für was wird gemeinhin eine Sicherung mit Res beschriftet?

Eine Antwort würde mich sehr freuen.

Viele Grüße aus WI
gs

BID = 93898

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo gs,

"Für was wird gemeinhin eine Sicherung mit Res beschriftet?"

Ich denke Reserve

Die Anlage kann sich aber im laufe der Jahre verändert haben. Stimmt die beschriftung noch?
Ob das noch so ist, ist zu prüfen.


"Wäre ich dann auf der sicheren Seite und beispielsweise ein Fönabsturz in die Wanne bliebe folgenlos?"

Nein, auch ein FI kann das nicht immer ausreichend absichern.
Ein FI schaltet schnell und erhöht die Sicherheit deutlich.

Wohnung (Bj 1968) gezogen.
Zu dieser zeit gab es noch Klassische Nullung.
Die Installation ist zu prüfen. Gibt es Brücken, liegen 3Aderleitungen...


Bei einsatz von FI keine Klassische Nullung mehr erlaubt.
FI löst teilweise unerwartet aus.

"Im Bad gibt es eine Steckdose etwa 50 cm von der wanne entfernt. Da frage ich mich, ob ich die still lege.."

Seit vielen Jahren est ab 60 cm erlaubt.
Ob das 68 zulässig war und anzupassen ist?
Die Zuleitung zur Steckdose abzuklemmen, ist sicher ein Weg.
Auch die Leitung, darf heute da nicht liegen.

Das gilt heute
Hier ein sehr guter Link zu einer PDF Datei

Infos zu vielen Vorgaben für das Bad

http://www.elektrogemeinschaft-hall.....1.pdf


Sind Sie Mieter? oder ist das ihre Wohnung?

Die Themen Bestandschutz und Wiederholungsprüfung der letzten Tage, geben weitere Infos.

Suchen Sie mal.


mfg SPS





[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 22 Aug 2004 21:21 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 22 Aug 2004 21:30 ]


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