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BID = 87076
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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Hi...ich bin elektrotechnisch nicht ganz so fortgeschritten darum frage ich jetzt die profi´s....
Ich möchte gern ne schaltung an meinem kfz verändern aber ich stehe da vor für mich sehr großen problemen...
Ich habe eine 2 zweifaden-birnen für mein rücklicht(linke seite)...sprich beide birne leuchten beim normalen licht mit 5watt und beim bremsen mit 21watt...mein problem ist jetzt das über eine der beiden birnen die nebelschlussleuchte auch 21watt, auch noch funktonieren soll...also wenn ich den schalter für die nsl drücke soll auch nur die nls angesprochen werden...
mein fast noch größeres problem ist das auf der rechten seite in dem moment wo die nsl aktiv ist die eine birne nicht mehr funktionieren soll...
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BID = 87078
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Nein, dein größtes Problem ist, das das so nicht erlaubt ist und dir der Wagen deswegen stillgelegt werden kann da die Beleuchtungseinrichtung nicht zulässig ist.
Spätestens bei der nächsten HU ist Schluss und der Prüfer kratzt dir die Plakette runter.
Die Autohersteller bauen nicht aus Spaß eine extra Nebelschlußleuchte ein.
_________________
-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen. |
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BID = 87080
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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deswegen wollt ich ja ne schaltung haben die das ermöglicht das die nsl weiter funktioniert...
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BID = 87083
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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???
Du darfst die Bremslichter nicht als Nebelschlussleuchten einsetzen. Die Nebelschlussleuchte muß eine extra Leuchte sein.
Die Nebelschlussleuchte darf auch nicht unabhängig von den anderen Leuchten eingeschaltet werden sondern nur zusammen mit dem normalen Licht.
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-=MR.ED=-
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BID = 87087
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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ich weiß....also ich fahr nen mx-3 und hab andere rückleuchten drin aus klarglas und da sind links und rechts fassungen für die nsl..die reflektoren sind genau wie bei den normalen reflektoren fürs normale licht...ich will ja auch das die nsl weiterhin funktioniert aber das möcht ich gern über ne schaltung realisieren...
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BID = 87094
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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BID = 87095
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Warum verstehe ich Deine Frage nicht?
Wie war denn die Situation vor der Umrüstung auf die neuen Leuchten? Und haben die überhaupt ne E-Nummer?
Und was ist mit nur links?
Und nur Nebelschlußleuchte?
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 87098
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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ja die haben ne e-nummer...die nsl ist normalerweise nur im linken rücklicht ganz rechts...im rechten rücklicht ist eigentlicht keine lampe drin für die nsl...und ich brauche ne schaltung das sobald ich den schalter für die nsl betätige auf beiden seiten( nur die inneren lichter) nicht mehr leuchten egal ob normales licht oder bremslicht...sondern nur links innen die nsl
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BID = 87099
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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BID = 87108
Midnight Stammposter
Beiträge: 256
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Jetzt mal um das Chaos komplett zu kriegen ;-)
Du hast eine NSL und Platz für ne zweite (korrekter Reflektor usw. vorhanden... denn soweit ich weiß ist ne zweite NSL nicht verboten, aber lieber mal die netten Onkels vom TÜV fragen!!! Ich glaube hab eh zwei serienmäßig, aber irgendwie nie an).... Die möchtest Du auch einbauen, und die soll beim Bremsen mit angehen? (spätestens das ist verboten, denn Du darfst nur zwei oder vier haben... seit einigen Jahren ist die unsymetrische dritte Bremsleuchte auch erlaubt. Haben die echt lange für gebraucht, denn die Hutablagenlichter sahen ja nun wirklich sch... aus)
Gruß
Simon
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BID = 87117
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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also orginal ist es so wie in dem bild "orginal.jpg" und werden soll es wie in der corvette-style.jpg nur mit dem unterschied das wenn ich die nls anschalte die nsl die in linken rücklcht drin ist leuchtet und die im rechten nicht...noch nicht mal normales licht wenn die nsl aktiv ist... alle klarheiten beseitigt????
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BID = 87119
Corradodriver Schreibmaschine
Beiträge: 1127
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Hi. Fahre zwar Corrado, aber ich weiß, was du meinst. Du willst einfach 4/5 Bremslichter, und die vorhandenen NSL/NSL-Atrappe nutzen. Über Sinn und Zweck oder gar Legalität der Aktion lässt streiten. Fakt ist, ich fahre so schon seit 2 Jahren rum. Wurde deshalb auch schon 1 mal!!!! angehalten. Einmal mitn Finger "DU DU" gemacht, und weiter. Tüver hats net interessiert.
Ich weiß ja nich, was fürn Auto du fährst, aber wenns was nützt, NSL sind glaube erst ab BJ 90 Pflicht. Wenns älter is, einfach abklemmen und gut. Genaues BJ aber bitte noch erfragen.
Falls du dich doch entscheiden solltest, das NSL weiter zu benutzen, kannst dich bissl an meinen Schaltplan orientieren. Bremslicht x 4
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BID = 87122
midnite Gerade angekommen
Beiträge: 9
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fahre nen mazda mx-3....danke muss den schaltplan erstmal studieren da ich wie gesagt nicht ganz so viel ahnung von den schaltungen habe...
thx
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BID = 87135
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nö, über Legalität streiten wir hier nicht.
Das ist definitiv unzulässig und daher beenden wir nun besser die Diskussion!
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BID = 87136
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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???
Irgendwie versteh ich immer noch nicht worum es jetzt eigentlich geht...
Sollen jetzt:
A) beide Nebelschlußleuchten ganz normal funktionieren
B) die NSL als NSL und Bremslicht funktionieren?
C) die NSL nur noch als Bremslicht funktionieren?
C) die NSL unabhängig vom Rest funktionieren?
Zur rechtlichen Situation:
Zitat :
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Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. September 1988
Teil 9 - Stand 01/2001
§53d Nebelschlußleuchten
(1) Die Nebelschlußleuchte ist eine Leuchte, die rotes Licht abstrahlt und das Fahrzeug bei dichtem Nebel von hinten besser erkennbar macht.
(2) Mehrspurige Kraftfahrzeuge, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt, und ihre Anhänger müssen hinten mit einer oder zwei, andere Kraftfahrzeuge und Anhänger dürfen hinten mit einer Nebelschlußleuchte ausgerüstet sein.
(3) Der niedrigste Punkt der leuchtenden Fläche darf nicht weniger als 250 mm under der höchste Punkt nicht mehr als 1000 mm über der Fahrbahn liegen. In allen Fällen muß der Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Nebelschlußleuchte und der Bremsleuchte mehr als 100 mm betragen. Ist nur eine Nebelschlußleuchte angebracht, so muß sie in der Mitte oder links davon angeordnet sein.
(4) Nebelschlußleuchten müssen so geschaltet sein, daß sie nur dann leuchten können, wenn die Scheinwerfer für Fernlicht, für Abblendlicht oder die Nebelscheinwerfer oder eine Kombination dieser Scheinwerfer eingeschaltet sind. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, so müssen die Nebelschlußleuchten unabhängig von diesen ausgeschaltet werden können. Sind die Nebelschlußleuchten eingeschaltet, darf die Betätigung des Schalters für Fernlicht oder Abblendlicht die Nebelschlußleuchten nicht ausschalten.
(5) Eingeschaltete Nebelschlußleuchten müssen dem Fahrzeugführer durch eine Kontrolleuchte für gelbes Licht, die in seinem Blickfeld gut sichtbar angeordnet sein muß, angezeigt werden.
(...)
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Erlaubt ist also nur die jetzige Situation oder die Variante das beide NSL leuchten dürfen
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Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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