Sind elektronische Bauteile und 3D-Drucker pfändbar? Im Unterforum Off-Topic - Beschreibung: Alles andere was nirgendwo reinpasst
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Sind elektronische Bauteile und 3D-Drucker pfändbar? Suche nach: bauteile (12975) drucker (3371) |
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BID = 1047904
forgoden Gerade angekommen
Beiträge: 18
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Ich bin Bastler und versuche in meiner Vision damit Geld zu verdienen. Nachweisen kann ich das nicht. Meine elektronischen Bauteile, selbstgebauten 3D-Drucker, Chemikalien und Werkzeuge in meiner Wohnung benötige ich für Prototypenbau. Vielleicht kommt dabei Riesenerfolg raus. Jetzt meine Frage, sind diese Sachen pfändbar? Ist ein Gerät auch dann noch pfändbar wenn sie schon lange der CE und WEEE nicht mehr entspricht, weil ich sie elektronisch modifiziert habe? Zum Beispiel ist in der 550 euro teuren Kaffeemaschine von Siemens ein WLAN-Relais eingebaut der aus China kommt und nicht der CE-Norm entspricht. Darf der Gerichtsvollzieher sie trotzdem pfänden?
Und was passiert wenn der Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung Stromschlag bekommt? Weil ich mir keinen Elektriker leisten kann der meine Anschlüsse in der Wohnung überprüft. |
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BID = 1047905
schneemann1973 Neu hier
Beiträge: 38 Wohnort: Westerwald
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Pfändbar ist grundsätzlich alles, was vom Rechts wegen verwertet werden darf und was der GV als verwertbar erachtet.
Ein scheinbar unorganisiertes Chaos im Bastelzimmer wird ihn möglicherweise derart verwirren, daß er kein Interesse hat.
Mit Chemikalien wird er -schon aus Sicherheitsgründen- dein Haus nicht verlassen wollen.
Mit Einzelteilen wird er sich eher nicht auskennen und müßte jemanden beauftragen der den Wert schätzt. Dieser Beauftragte kostet auch und muß vom zu erwartenden Erlös entlohtn werden.
Eine gebrauchte 550 Euro-Kaffeemaschine wird der GV evtl. nur verwerten wollen, wenn du ihm 100 Euro schuldest. Sonst ist das nicht verhältnismäßig. Und selbst dafür sollte sie noch so aussehen, daß sie jemand anders auch kaufen möchte. Nur so als Tipp...
Der GV wird vielmehr in deinen Geldbeutel sehen wollen. Stichwort Taschenpfändung. Deinen aktuellen Kontostand nebst Bankverbindung, ob du Lebensversicherungen hast, ein verwertbares Auto. Einen 1000 Euro-Fernseher, der nicht älter als 4 Wochen ist. Deinen Arbeitgeber nebst Anschrift (für Lohnpfändung).
Aber er bewertet, wenn er seinen Job ordentlich macht, alles sinnvoll Pfändbare in der Wohnung im Verhältnis zur Schuldsumme. Wenn er z.B. 100.000 Euro möchte, glaube ich nicht, daß er sich an Kleinigkeiten festbeißt.
Das mit dem Stromschlag wär natürlich fatal, aber wenn die Wohnung generell keinen guten bzw. sicheren Eindruck macht, wird er sich nicht lange bei dir aufhalten.
Meine Erfahrungen. Privatinsolvenz von 2006 bis 2012 nebst Vorgeschichte seit 2002. |
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BID = 1047918
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Ich bin Bastler und versuche in meiner Vision damit Geld zu verdienen. |
Bei Visionen kann dir ein guter Psychologe helfen.
Zitat :
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Zum Beispiel ist in der 550 euro teuren Kaffeemaschine von Siemens ein WLAN-Relais eingebaut der aus China kommt und nicht der CE-Norm entspricht. Darf der Gerichtsvollzieher sie trotzdem pfänden? |
Ja. Zum einen wird er die Frage stellen, wie du dir das Teil leisten kannst, zum anderen ist das ja nicht so ohne weiteres ersichtlich. Definitiv brauchst du auch keinen Vollautomaten um zu überleben. Da reicht die 10€ Filtermaschine aus. Bekommt also einen Aufkleber und geht weg.
Zitat :
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Und was passiert wenn der Gerichtsvollzieher in meiner Wohnung Stromschlag bekommt? |
Dann hast du ein weiteres dickes Problem, erst recht wenn die Gefahr von dir verursacht wurde. Dann kannst du dich zumindestens wegen fahrlässiger Körperverletzung verantworten.
Zitat :
| Weil ich mir keinen Elektriker leisten kann der meine Anschlüsse in der Wohnung überprüft. |
Heul nicht rum, die Wohnungselektrik ist nicht dein Problem, die gehört dem Vermieter. Er ist dafür zuständig.
Sollte sie dir gehören (Eigentumswohnung) gehört sie dann eben bald nicht mehr dir sondern dem Gewinner der Zwangsversteigerung.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 1047922
forgoden Gerade angekommen
Beiträge: 18
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Das wäre aber aber ein gewaltsames Inverkehrbringen meiner Produkte um damit noch mehr Probleme zu schaffen? Produkte ohne CE und WEEE wären teuer. Die Strafe zahlt aber dann der Gerichtsvollzieher ? Vielleicht habe ich mich schlecht ausgedrückt, ich meine die Maschine ist von mir modifiziert: Es gibt diese Esp8266 Dinger aus China für 2 euro und Relais aus China für 1 euro die nicht der WEEE Norm entspricht. Die haben kein CE und die sind eingebaut in CE-genormte Maschinen. Und die Maschine schaltet sich auch nicht einfach so ein, sondern nur über Haussteuerung. Der Käufer der meine Kaffeemaschine über Justiz für 550 euro kauft, bekommt sie nicht eingeschaltet. Das ist der Ärger, den ich vermeiden will.
Man kann aber dem Gerichtsvollzieher vorher warnen dass er auf eigene Gefahr die Wohnung betreten kann. Geht das dann ohne meine Verantwortung?
Es ist eine Mietwohnung. Da kann die Vermieterin nichts dafür dass meine Regalsysteme aus Eisen so in die Wände reingebohrt wurden dass diese mit Neutralleiter verbunden ist. Man bekommt einen Stromschlag wenn man bei mir zusätzlich an der Metallseite des quergestellten Stereoverstärkers anfasst. Da habe ich halt leider nicht die Nerven und Geld dazu dieses Problem zu beseitigen.
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BID = 1047927
Goetz Schreibmaschine
Beiträge: 1947 Wohnort: Dresden
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Das ist ja trollig hier ....
MR. ED: zählst du weiter ???
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BID = 1047929
forgoden Gerade angekommen
Beiträge: 18
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Zitat :
Goetz hat am 13 Jan 2019 16:05 geschrieben :
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Das ist ja trollig hier ....
MR. ED: zählst du weiter ???
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Bitte was? Kannst du dich verständlicher ausdrücken?
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BID = 1047931
forgoden Gerade angekommen
Beiträge: 18
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Zitat :
Goetz hat am 13 Jan 2019 16:05 geschrieben :
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Das ist ja trollig hier ....
MR. ED: zählst du weiter ???
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Achso meinst du das hier:
Zitat :
| Als Troll bezeichnet man im Netzjargon eine Person, die ihre Kommunikation im Internet auf Beiträge beschränkt, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen. Dies erfolgt mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen. |
Ja, was soll ich dir da sagen? Du nervst mich mit deiner Dummheit hier.
Hör einfach auf hier weiterzulesen und lass mich in ruh, herrgott verdammt noch mal.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: forgoden am 13 Jan 2019 16:26 ]
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BID = 1047933
nabruxas Monitorspezialist
Beiträge: 9266 Wohnort: Alpenrepublik
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Die lebensgefährliche Elektroinstallation ist instandzusetzen. PUNKT!
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0815 - Mit der Lizenz zum Löten!
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BID = 1047940
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36187 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Der Käufer der meine Kaffeemaschine über Justiz für 550 euro kauft, bekommt sie nicht eingeschaltet. Das ist der Ärger, den ich vermeiden will. |
Nö, du willst verhindern das man dir dein Spielzeug wegnimmt, das dir nicht gehört weil du es nicht bezahlen kannst.
Das gepfändete Zeugs wird versteigert. Der Käufer kauft das Ding also als Gerät mit unbekannten Zustand oder als defekt, und garantiert nicht für den Neupreis sondern für deutlich weniger. Wenn du deine Sachen durch diese Basteleien selbst entwertest, schadest du dir also. Ein eventuell sachkundiger Käufer freut sich hingegen über den Vollautomaten für 50€.
Was die unsichere Elektroinstallation angeht, hast du also bewußt fremdes Eigentum beschädigt und zusätzliche Gefahren geschaffen. Damit bist du dann haftbar. Sollte der Gerichtsvollzieher so einen Schaden erleiden, sind deine Schulden das kleinere Problem, auch wenn es lange dauern wird die im Knast abzuarbeiten.
Zitat :
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Geht das dann ohne meine Verantwortung? |
Nein, die kannst du nicht loswerden.
Da ein Forum aber keine Rechtsberatung bieten kann, und darf, empfehle ich dir dringend einen Anwalt aufzusuchen, auch die Schuldnerberatung kann da mehr zu sagen.
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-=MR.ED=-
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Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 1047954
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...macht dieses Forum jetzt schon Schuldnerberatung
Der Gerichtsvollzieher muss deinen Kram ja nicht rausschleppen, es reicht wenn er ein Pfandsiegel (Kuckuck) draufklebt, dann ist der Gegenstand Eigentum des Gerichtsvollziehers, du darfst das dann noch weiter benutzen, aber nicht verkaufen, zerstören oder anderweitig im Wert mindern, das wäre dann Sachbeschädigung von fremdem Eigentum
Die gepfändeten Geräte können auch durch eine Fachkraft überprüft und instandgesetzt werden um sie besser zu verkaufen, die entstehenden Kosten für den Ausbau von deinem Chinamüll werden dann mit auf deine Schuldenliste geschrieben
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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