Autor |
|
|
|
BID = 1021424
Alekom Neu hier
Beiträge: 46 Wohnort: Wien
|
|
@der mit den kurzen Armen
Elektrofachkraft, verantwortliche? in dieser Firma? DER war gut |
|
BID = 1021425
Alekom Neu hier
Beiträge: 46 Wohnort: Wien
|
|
@Primus von Quack
sorry, ich verstehe diese Anspielung auf den Zoll nicht. |
|
BID = 1021450
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
Zitat :
Alekom hat am 10 Jun 2017 09:17 geschrieben :
|
@der mit den kurzen Armen
Elektrofachkraft, verantwortliche? in dieser Firma? DER war gut
|
...ich glaube nicht dass das als Witz gemeint war
Zitat :
Alekom hat am 10 Jun 2017 09:18 geschrieben :
|
@Primus von Quack
sorry, ich verstehe diese Anspielung auf den Zoll nicht.
|
...wenn du als Mechaniker in der Firma angestellt bist
hast du mit Autoreifen wechseln nichts zu tun oder ist das eine Kfz-Werkstatt und du bist KFZ-Mechaniker ???
Mit Blumenzeugs hast du auch nix zu tun oder bist du Landschaftsgärtner ???
Und mit der Notstrombeleuchtung hast du auch nix zu tun oder bist du eine Elektrofachkraft ???
...der ZOLL überwacht Arbeitserlaubnisse und Schwarzarbeit das sollte dir aber bekannt sein
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
|
BID = 1021462
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
|
Die technischen Regeln für Betriebssicherheit konkretisieren die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) hinsichtlich der Ermittlung und Bewertung von Gefährdungen sowie der Ableitung von geeigneten Maßnahmen. Bei Anwendung der beispielhaft genannten Maßnahmen kann der Arbeitgeber insoweit die Vermutung der Einhaltung der Vorschriften der Betriebssicherheitsverordnung für sich geltend machen. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, hat er gleichwertige Erfüllung der Verordnung schriftlich nachzuweisen. Nach den Arbeitschutzverordnungen und den TRBS muss es in jedem Betrieb mit Angestellten auch einen Verantwortlichen für die Arbeitssicherheit und wenn elektrische Anlagen vorhanden sind auch eine verantwortliche Elektrofachkraft geben, den ohne Diese Fachkraft dürfen weder Anlagen da selbst errichtet oder verändert werden. Schau dir dazu mal die TRBS 1201 an.
https://www.google.de/url?sa=t&.....d=rja
.
So und wenn du diese Verordnung richtig umsetzen willst benötigst du mindestens eine verantwortliche Elektrofachkraft, den nur diese kann entsprechende Gefährdungen beurteilen!
Nur die Elektrofachkraft als Sachkundiger kann beurteilen ob ein Arbeitsmittel die entsprechenden Forderungen einhält und auch überprüfen. Siehe auch DGUV3! Nur sind eben zum großen Teil diese Forderungen den Betriebsleitern nicht klar. Solange da nichts passiert wird da auch nicht viel passieren aber wehe dem Betriebsleiter es gibt einen Unfall, dann macht das die Berufsgenossenschaft und die Staatsanwaltschaft sehr schnell klar was zu seinen Aufgaben auch noch dazu gehört.
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
|
BID = 1021479
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
|
Zitat :
Alekom hat am 10 Jun 2017 09:18 geschrieben :
|
@Primus von Quack
sorry, ich verstehe diese Anspielung auf den Zoll nicht.
|
Als Ansatz - Eine Ausübung eines Vollhandwerks ohne Befähigungsnachweis gilt als Schwarzarbeit .
Hat mal gar nix mit am Finanzamt vorbei zu tun :
Gruß Surf
|
BID = 1022008
Alekom Neu hier
Beiträge: 46 Wohnort: Wien
|
Nun, als gelernter Mechatroniker bin ich eine Elektrofachkraft.
Aber als solcher bin ich nicht eingestellt, sondern als Mechaniker.
Und, ich bin Österreicher. Bei uns gibts die TAEV. Also Anschlußbedingungen bis 1000 Volt.
Nochmals, verantwortliche Elektrofachkraft? Das gibts nur in grösseren Firmen.
|
BID = 1022009
Alekom Neu hier
Beiträge: 46 Wohnort: Wien
|
Und ich habe mir die Verteiler mal näher angesehen. Wenn das Elektrofachkräfte gemacht haben, dann ghören sie ausgepeitscht. Pfuscher können das genausogut.
|
BID = 1022025
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
|
Zitat :
Alekom hat am 19 Jun 2017 23:10 geschrieben :
|
Nochmals, verantwortliche Elektrofachkraft? Das gibts nur in grösseren Firmen.
|
...eben, dann muss ein Fachbetrieb gerufen werden und nicht irgendwer aus der Firma der das zufällig irgendwie kann
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
|
BID = 1022982
Alekom Neu hier
Beiträge: 46 Wohnort: Wien
|
Fachbetriebe, wenn ich das höre!
Als Vorarbeiter sollte man wissen, das der Aussenleiter an den Fußpunkt einer Lampenfassung angeschlossen gehört. Und das es einem nicht egal sein sollte.
|
BID = 1022984
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
|
Noch einmal für dich : Ich kann nur Über Deutschland reden . Aber bei unseren Nachbarn giebt es ähnliche Regeln. Bei Gefahren und Unfällen verstehen aber weder Hier noch bei unseren Nachbarn die Verantwortlichen Stellen Spaß. Und ob du nun als Mechaniker oder als Elektriker eingestellt bist Spielt da gar keine Rolle. Entweder du bist Elektrofachkraft und als solche tätig oder nicht. im letztem Fall hast du nichts aber auch gar nichts an der Elektroinstallation zu suchen! Und im anderem Fall stehst du zuerst für Dein Handeln gerade!
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
|