2 Draht Technik hinter FI Schalter sicher ?

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Autor
2 Draht Technik hinter FI Schalter sicher ?
Suche nach: schalter (25775)

    







BID = 980427

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434
 

  



Zitat :
Einigen wir uns auf "rechtsverbindlich werden kann"? Das ist wenig überraschend, gilt doch in Deutschland (in gewissen Grenzen) Vertragsfreiheit.
Wurde im Werksvertrag nicht ausdrücklich vereinbart so wird die VDE automatisch Bestandteil des Werksvertrages den die VDE legt die anerkannten Regeln der Technik klar und eine Anlage darf nur ans Netz gehen bzw betrieben werden, wenn sie die anerkannten Regeln der Technik einhält! In Diesem Punkt ist die Vertragsfreiheit kraft Gesetzes eingeschränkt! (https://de.wikipedia.org/wiki/Artikel_2_des_Grundgesetzes_f%C3%BCr_die_Bundesrepublik_Deutschland)
Und nochmal extra für Andreas nach einem FI darf und gibt es keinen PEN Mehr! Den der PEN wurde ja extra für den FI in PE und N vor dem FI getrennt!
Zu dem Herrn Professor sage ich nur wenn er eine Funktionserdung von einer Schutzerdung nicht unterscheiden kann ist das sein Problem! Leider ist es in der Praxis so das der Schutzleiter sehr oft auch als Funktionserdungsleiter missbraucht wird. Problematisch wird das zB bei Motoren , die über Frequenzumrichter angefahren werden. Da ist der Schirm ein Funktionserder und der Schutzleiter ein reiner Schutzleiter ! Der Schirm als solcher ist für die EMV zuständig und der Schutzleiter für den Schutz!

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 980436

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau



 

  


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 16:49 geschrieben :


Zitat :
Einigen wir uns auf "rechtsverbindlich werden kann"? Das ist wenig überraschend, gilt doch in Deutschland (in gewissen Grenzen) Vertragsfreiheit.
Wurde im Werksvertrag nicht ausdrücklich vereinbart ...

Damit belegst du, dass meine Aussage "werden kann" völlig zutreffend ist, da es Ausnahmen gibt (es heißt übriges Werkvertrag und nicht Werksvertrag). Vielen Dank für die Bestätigung! Das ganze spielt hier aber sowieso keine Rolle, da es nicht um einen Werkvertrag geht.


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 16:49 geschrieben :

... eine Anlage darf nur ans Netz gehen bzw betrieben werden, wenn sie die anerkannten Regeln der Technik einhält!

Das ist in dieser Pauschalität einfach falsch. Denn es gibt z.B. auch noch den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Dieser gilt sogar selbst dann, wenn eine Rechtsvorschrift keine ausdrückliche Ausnahme vorsieht!


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 16:49 geschrieben :

Und nochmal extra für Andreas nach einem FI darf und gibt es keinen PEN Mehr! Den der PEN wurde ja extra für den FI in PE und N vor dem FI getrennt!

Nein, in diesem Fall eben nicht. Von dem PEN wurde vor dem FI lediglich ein (oder mehrere) PE abgezweigt, und der PEN dann zum FI weitergeführt. Nach dem FI wurden dann wiederum von dem PEN ein (oder mehrere) N für die neue Installation abgezweigt, und der PEN dann zum Dachboden weitergeführt. Ob dabei die richtigen Aderfarben verwendet wurden, weiß meine Glaskugel gerade nicht, der Physik ist das aber auch egal.


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 16:49 geschrieben :

Zu dem Herrn Professor sage ich nur ...

Der Größenwahn nimmt kein Ende. Jetzt hält sich der Feld-Wald-und-Wiesen-Elektriker Bernd schon für kompetenter als Professoren des Fachgebiets. Ihm https://de.wikipedia.org/wiki/Adolf_J._Schwab glaubst du dann sicher auch nicht, wenn er ebenfalls behauptet "Erde" und "Schutzleiter" seien Synonyme, oder? (Übriges als Tipp: das gleiche Wort kann in unterschiedlichen Kontexten unterschiedliche Bedeutungen haben...)

BID = 980438

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Himmel Herr Gott noch mal nach einem FI gibt es keinen PEN mehr ! Noch etwas das Schaltverbot für Schutzleiter wurde auch nicht aus Langerweile eingeführt. Mit dem Schalten des PEN wird aber genau dagegen verstoßen! Begreife das endlich ! Ein FI trennt alle aktiven Leiter aber nie den Schutzleiter!
Und EMV und Schutz sind Zweierlei ! Auch wenn der Herr Professor da munter Schutzerdung und Funktionserdung durcheinander bringt! Ein Schutzleiter hat die Aufgabe vor den Gefahren des elektrischen Stromes zu Schützen. Da spielt es gar keine Rolle ob da Störungen durch EMV die normale Funktion der oder des Gerätes beeinträchtigen!

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BID = 980446

andreas-86

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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 18:59 geschrieben :

Himmel Herr Gott noch mal nach einem FI gibt es keinen PEN mehr !

Doch, den kann es sehr wohl noch geben. Hier ist ein Beleg: http://www.elektropraktiker.de/ep-2.....789a9, siehe Abbildung 1.e). Dort werden im Wesentlichen auch genau die gleichen Vor- und Nachteile aufgeführt, die ich ebenfalls beschrieben habe.


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 18:59 geschrieben :

Noch etwas das Schaltverbot für Schutzleiter wurde auch nicht aus Langerweile eingeführt. Mit dem Schalten des PEN wird aber genau dagegen verstoßen! Begreife das endlich !

Das bezweifelt doch niemand! Ist dein Kurzzeitgedächtnis echt so schlecht, dass ich mich schon wieder selbst zitieren muss?

Zitat :
andreas-86 hat am 27 Jan 2016 00:03 geschrieben :

Gemäß der VDE-Normen [...] ist diese Schaltung tatsächlich nicht zulässig. Das liegt in erster Linie daran, dass es nicht zulässig ist, einen PE(N) zu schalten. Das ist prinzipiell auch sinnvoll.



Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 18:59 geschrieben :

Auch wenn der Herr Professor da munter Schutzerdung und Funktionserdung durcheinander bringt!

Entweder hast du den Text des ersten Professors nicht gelesen, oder du bist geistig nicht in der Lage, ihn zu verstehen. Der Professor bringt da nichts durcheinander!

Hier ist übrigens der Auszug aus dem Buch des zweiten Professors: https://books.google.de/books?id=DY.....false

BID = 980453

der mit den kurzen Armen

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Beiträge: 17434

Wenn du schon den Elektropraktiker zitierst dann beachte auch das dies ab 2002 nicht mehr zulässig ist ! Zudem bezieht sich diese Lösung auf Schutz durch Isolierte Räume. Das trifft aber hier nicht zu den diese Räume sind klassisch genullt also schon mit Schutzkontaktsteckdosen versehen! Und wenn ich da schon Bestandsschutz in der Elektrotechnik lese rollen sich mir die Fußnägel hoch ! Es gibt nur keine entsprechenden Nachrüstforderungen! Es steht auch klipp und klar drin erfüllt die Anlage die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung darf sie weiter betrieben werden. Sofern die Anlage diese Bedingungen nicht mehr erfüllt muss aktuell erneuert werden. Zum Zeitpunkt der Errichtung war die alte Anlage klassisch genullt und solange da nichts geändert wird darf sie weiter betrieben werden. Durch das Einfügen des FI in den PEN wird aber klar und deutlich gegen das Schaltverbot für Schutzleiter verstoßen und das ist Aktuell ohne Wenn und aber ! Der Elektriker der so etwas macht nimmt das auf eigene Kappe und steht dann, wenn etwas passiert ziemlich einsam vorm Staatsanwalt! Deswegen auch der Hinweis sehr sehr dünnes Eis!

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BID = 980476

andreas-86

Nimmt Sicherheit nicht so genau




Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 20:07 geschrieben :

Wenn du schon den Elektropraktiker zitierst dann beachte auch das dies ab 2002 nicht mehr zulässig ist !

Wie oft soll ich denn eigentlich noch darauf hinweisen, dass ich bereits im ersten Beitrag geschrieben habe, dass dies laut VDE nicht zulässig ist? Das hat doch nie jemand bezweifelt, und der TE hat auch überhaupt nicht danach gefragt!

Aber immerhin kann ich in deinem Geschreibsel keinen Widerspruch zu meinen Aussagen mehr finden, sodass ich davon ausgehe, dass du deinen Irrtum zumindest teilweise eingesehen hast. Auch wenn du das natürlich nicht zugeben könntest.


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 27 Jan 2016 20:07 geschrieben :

Und wenn ich da schon Bestandsschutz in der Elektrotechnik lese rollen sich mir die Fußnägel hoch !

Dies gehört wohl auch zu den Dingen, die sich irgendwann mal ein juristischer Laie im Elfenbeinturm der Elektriker zusammengereimt hat, und die danach von den anderen Bewohnern des Elfenbeinturms so oft wiederholt worden sind, bis sie irgendwann daran geglaubt haben. Mit der Realität hat dies aber wenig zu tun.

Als "Beleg" dafür, dass es in der Elektroinstallation angeblich keinen Bestandsschutz gibt, wird von den Elfenbeinturmbewohnern üblicherweise angeführt, dass der Begriff "Bestandsschutz" in keiner DIN-Norm oder Sicherheitsvorschrift erwähnt wird. Das ist richtig, spielt aber für die Frage, ob ein solcher besteht, keine Rolle. Immerhin werden (höchstwahrscheinlich) auch in keiner DIN-Norm die Begriffe "Staatsanwalt", "fahrlässige Tötung", "Haftpflicht" etc. verwendet!

"Bestandsschutz" basiert auf Art.14 Abs.1 GG. Der Begriff spielt u.a. (aber nicht nur) im Baurecht eine recht große Rolle; auch dort wird der Begriff in keinem Gesetz ausdrücklich verwendet! (siehe auch http://www.sadaba.de/Anm/GSLA_LBO_0_7.html)

BID = 980503

Lightyear

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