Pedelec Lichtschaltung Realisierung

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Autor
Pedelec Lichtschaltung Realisierung
Suche nach: pedelec (30) lichtschaltung (20)

    







BID = 949460

Goetz

Schreibmaschine

Beiträge: 1947
Wohnort: Dresden
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Das ist mir schon klar, aber wenn ich so ein Fahrrad habe, werde ich es doch nicht benutzen, ohne für den Fall der Fälle die Akkuunterstützung dabei zu haben, da kann ich doch den Akku generell als Energiespender für das Licht verwenden.

Falls jemand den Akku im Alltag tatsächlich nicht nutzt, sondern nur, wenn er im Gebirge Urlaub macht, dann ist es am Ende doch sicher auch einfacher, eine ganz "normale" Fahrradbeleuchtung einzusetzen, die soll es ja mittlerweile auch mit Standlichtfunktion geben ....

BID = 949531

sub205

Schriftsteller



Beiträge: 916
Wohnort: Gründau

 

  

Ich finde es wieder höchst interessant wie ein Youngtimerbastler, der nur seine Tankanzeige an einen anderen Sensor kalibrieren will, mit Hinweis auf Forenregeln und StVZo abgebügelt wird, hier aber fleissig diskutiert wird, wie man die Lichttechnik an einem der StVZo unterworfenen Vehikel modifizieren kann...

Versteht micht nicht falsch, ich habe mit keiner der beiden Anfragen ein Problem, aber es ist für mich als Forenmitglied etwas verwirrend, wie hier augenscheinlich mit zweierlei Maß gemessen wird.

Bevor jetzt der wütende Mob gleich über mich herfällt wäre ich über eine sachliche Erleuchtung der Beweggründe sehr erfreut!

_________________
gruß, Stephan

sudo make me a sandwich

BID = 949536

rasender roland

Schreibmaschine



Beiträge: 1735
Wohnort: Liessow b SN

Da hast Du Recht.
Ist mir auch schon mehrfach aufgefallen.

_________________
mfg
Rasender Roland

[ Diese Nachricht wurde geändert von: rasender roland am  9 Jan 2015  9:11 ]

BID = 949662

grinario

Gerade angekommen


Beiträge: 6

Ja, das mit dem Kopf einschalten ist bei Elektrik nicht so einfach. Aber immerhin kann ich + und - außer einander halten

Nein, nein ganz so unbeholfen bin ich nicht. Im Modellbau funktionieren meine Flugzeuge du Hubschrauber auch inkl. Beleuchtung. Aber das ist etwas komplizierter.

Ich habe jetzt mal geschaut, aber ein Relais mit 6V Schaltleistung finde ich nicht.

Und bei dem Ling von dem mit den kurzen Armen, die haben kein anderes Relais.

Entweder gibt's Relais mit 6V Schalleistung aber dann nur 1xum oder es gibt 2xum und dann nur 12V

geht da nicht auch so was?

http://www.conrad.de/ce/de/product/.....etail

Das Relais muss doch bei Wechselspannung von 6V vom Dynamo aus schalten.

Aber so ein Brückengleichrichter gibt's nicht bei Conrad.... oder ich finde keinen.

Habt Ihr einen Händler zu Hand und mit sagen was ich bestellen soll?

Ich möchte diese Schaltung bauen, weil es mich interessiert, was geht und was nicht. Ist doch spannend, oder nehmt ihr alles so wie es zu kaufen gibt und Ihr ändert nichts daran? Vielleicht liegt es auch an meinem Beruf, immer was neues zu entwickeln und besser machen zu wollen.

P.S. Ich fühle mich nicht als ob ich gegen die Forenregeln verstoßen hätte, so dass ich einen Hinweis hierzu benötigen würde. Und wer macht schon keine Schreibfehler? Wir sind alle nicht perfekt.

Würde von euch Spezialisten einer ein Problem mit seinem ferngesteuerten Modell haben, könnte ich auch prompt helfen

Grüße Grinario

BID = 949665

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Ach ja Conrad hat so viele Brückengleichrichter und 6 V Relais mit 2 Wechslern das die sie sogar verkaufen müssen. Die Schaltleistung hat mit der Spulenspannung rein gar nichts zu tun!
So kann ein 6 V DC Relais durchaus auch 230V AC bei 16 A schalten. Dein gefundenes Relais ist zB ein 6V DC Relais das 24V bei 1A schalten kann.

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 949666

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

...hier steht alles drin

...von Conrad Brückengleichrichter steht da aber nix




StVZO §67 Lichtechnische Einrichtungen an Fahrrädern

(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlussleuchte mit einer Lichtmaschine, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt oder einer Batterie mit einer Nennspannung von 6 V (Batterie-Dauerbeleuchtung) oder einem wiederaufladbaren Energiespeicher als Energiequelle ausgerüstet sein. Abweichend von Absatz 9 müssen Scheinwerfer und Schlussleuchte nicht zusammen einschaltbar sein.

(2) An Fahrrädern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein. Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel. Die lichttechnischen Einrichtungen müssen vorschriftsmäßig und fest angebracht sowie ständig betriebsfertig sein. Lichttechnische Einrichtungen dürfen nicht verdeckt sein.

(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein. Der Lichtkegel muss mindestens so geneigt sein, dass seine Mitte in 5 m Entfernung vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegt wie bei seinem Austritt aus dem Scheinwerfer. Der Scheinwerfer muss am Fahrrad so angebracht sein, dass er sich nicht unbeabsichtigt verstellen kann. Fahrräder müssen mit mindestens einem nach vorn wirkenden weißen Rückstrahler ausgerüstet sein.

(4) Fahrräder müssen an der Rückseite mit

1.einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet,


2.mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und


3.einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler


ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Beiwagen von Fahrrädern müssen mit einem Rückstrahler entsprechend Nummer 2 ausgerüstet sein.

(5) Fahrräder dürfen an der Rückseite mit einer zusätzlichen, auch im Stand wirkenden Schlussleuchte für rotes Licht ausgerüstet sein. Diese Schlussleuchte muss unabhängig von den übrigen Beleuchtungseinrichtungen einschaltbar sein.

(6) Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein; nach der Seite wirkende gelbe Rückstrahler an den Pedalen sind zulässig.

(7) Die Längsseiten müssen nach jeder Seite mit

1.mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder


2.ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades


kenntlich gemacht sein. Zusätzlich zu der Mindestausrüstung mit einer der Absicherungsarten dürfen Sicherungsmittel aus der anderen Absicherungsart angebracht sein. Werden mehr als zwei Speichenrückstrahler an einem Rad angebracht, so sind sie am Radumfang gleichmäßig zu verteilen.

(8) Zusätzliche nach der Seite wirkende gelbe rückstrahlende Mittel sind zulässig.

(9) Der Scheinwerfer und die Schlussleuchte nach Absatz 4 dürfen nur zusammen einschaltbar sein. Eine Schaltung, die selbsttätig bei geringer Geschwindigkeit von Lichtmaschinenbetrieb auf Batteriebetrieb umschaltet (Standbeleuchtung), ist zulässig; in diesem Fall darf auch die Schlussleuchte allein leuchten.

(10) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Glühlampen verwendet werden.

(11) Für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt, gilt abweichend folgendes:

1.für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen anstelle der Lichtmaschine nur eine oder mehrere Batterien entsprechend Absatz 1 Satz 2 mitgeführt zu werden;


2.der Scheinwerfer und die vorgeschriebene Schlussleuchte brauchen nicht fest am Fahrrad angebracht zu sein; sie sind jedoch mitzuführen und unter den in § 17 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beschriebenen Verhältnissen vorschriftsmäßig am Fahrrad anzubringen und zu benutzen;


3.Scheinwerfer und Schlussleuchte brauchen nicht zusammen einschaltbar zu sein;


4.anstelle des Scheinwerfers nach Absatz 1 darf auch ein Scheinwerfer mit niedrigerer Nennspannung als 6 V und anstelle der Schlussleuchte nach Absatz 4 Nummer 1 darf auch eine Schlussleuchte nach Absatz 5 mitgeführt werden.


(12) Rennräder sind für die Dauer der Teilnahme an Rennen von den Vorschriften der Absätze 1 bis 11 befreit.


_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 949667

grinario

Gerade angekommen


Beiträge: 6

Hilfeeeeee, meine Pedale haben keine Rückstrahler.....

BID = 949668

.

Stammposter



Beiträge: 214
Wohnort: Auf der Alm


Zitat :
3.einem mit dem Buchstaben „Z“ gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler
Z für ZORRO

BID = 949734

Bubu83

Schreibmaschine



Beiträge: 2824
Wohnort: Allgäu


Zitat :
grinario hat am 10 Jan 2015 02:16 geschrieben :

Hilfeeeeee, meine Pedale haben keine Rückstrahler.....


Dafür leuchtet mein Scheinwerfer ungefähr 10 mal so weit wie erlaubt


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