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Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik Suche nach: elektrik (1856) |
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BID = 936224
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7368
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...was haltet ihr beiden von einem Pistolenduell ?
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 936239
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17433
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Ich nichts, Ich habe eine Wasserallergie (eiserne Gesundheit) und Blei mag ich schon gar nicht das eitert so schlecht raus
Zitat :
| Hierbei können Normen, die der Angeklagte gar nicht kennen konnte (da sie z.B. gar nicht frei zugänglich sind) daher bei der Beurteilung der Fahrlässigkeit gar keine Rolle spielen! Die Normen können hier nur in dem Fall relevant sein, wenn davon ausgegangen werden muss, dass diese dem Angeklagten (z.B. aufgrund seiner Ausbildung) bekannt sein müssen. |
Ich gehe da sogar noch weiter: Der Laie handelt da sogar mit Vorsatz. Den er könnte ja eine Elektrofachkraft mit seinem Anliegen beauftragen.
Eben und genau da liegt der Unterschied zwischen einer Fachkraft und einem Laien.
Der Laie hat an der elektrischen Anlage nichts zu suchen. Hört sich blöd an ist aber so den auch als Laie muss er fachgerecht arbeiten. Das setzt auch die Kenntnis der einschlägigen Sicherheitsbestimmungen und Normen voraus. Die NAV ist eine Verordnung und hat Gesetzescharakter genauso wie die Tab! Das BGB regelt die Vertragsfreiheit allerdings kennt es auch Verträge die eben nicht frei aus handelbar sind. Das betrifft zB auch die Energieversorgungsverträge!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 936263
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
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Ich gehe da sogar noch weiter: Der Laie handelt da sogar mit Vorsatz.
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So langsam wird es wirklich lächerlich. Ich habe selten gesehen, dass ein (juristischer) Laie sein Unwissen so unverblümt zeigt! Für dich: Im Strafrecht würde Vorsatz bedeuten, dass der Angeklagte das Verlängerungskabel mit Nagelschellen befestigt hat, in der Absicht hiermit jemanden zu töten/einen Brand zu verursachen/etc. Merkst du was?
Zitat :
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Den er könnte ja eine Elektrofachkraft mit seinem Anliegen beauftragen.
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Sicher. Da es ja allgemein üblich ist, eine Elektrofachkraft zu beauftragen, um ein Verlängerungskabel an eine Steckdose anzuschließen. Macht auch jeder Richter so.
Und sicher beauftragst du ja auch immer einen Wasserinstallateur, wenn du einen Gartenschlauch anschließt. Oder einen Zahnarzt, um dir die Zähne zu putzen. Oder einen Koch, wenn du eine Suppe essen möchtest.
Zitat :
| Das BGB regelt die Vertragsfreiheit allerdings kennt es auch Verträge die eben nicht frei aus handelbar sind. Das betrifft zB auch die Energieversorgungsverträge! |
Womit wir plötzlich wieder mitten im Zivilrecht wären. Wer wirft dies hier ständig durcheinander?
Ich habe bis jetzt versucht, viele meiner Aussagen mit Quellen zu belegen. Solange du mir nicht ein einziges Urteil, das deine abstrusen Behauptungen belegen würde, nennen kannst, ist die Diskussion hier für mich an dieser Stelle abgeschlossen. Und ein solches Urteil wirst du nicht finden, da es keins gibt!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 31 Aug 2014 14:50 ]
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BID = 936277
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7368
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...wählt doch schon mal eure Sekundanten und macht euch mit den Duellregeln vertraut
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 936281
Ronnie1958 Schreibmaschine
Beiträge: 1343 Wohnort: Taunusstein
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Tja, so ändert sich vieles mit der Zeit. Früher brauchte man 99 Luftballons, um einen Krieg anzuzetteln, heute reichen 10 Nagelschellen
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BID = 936284
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7368
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... na, Nagelschellen sind ja auch spitz und viel gefährlicher als Luftballons, ausser die Luftballons sind mit Giftgas gefüllt
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 936376
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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So, ich habe nun einmal das getan, was hier ständig gefordert wird: Ich habe bei jemandem mit Fachkenntnis nachgefragt.
Das Ergebnis ist hier zu finden: http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?f=42&t=255410. Es wurde dort festgestellt:
Zitat :
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...ähh, der Diskutant in dem anderen Forum hat offensichtlich nur sehr rudimentäre Kenntnisse von der Juristerei im Allgemeinen und vom Strafrecht im Besonderen - um es mal nett auszudrücken
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BID = 936393
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7571 Wohnort: Wien
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Ich zitiere mal den wichtigsten Beitrag dieses Threads...
Dark Dragon hat am 19 Aug 2014 01:36 geschrieben :
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§1 : Bernd hat immer recht !
§2 : Hat Bernd mal unrecht, tritt sofort §1 in Kraft.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 936523
BlackLight Inventar
Beiträge: 5303
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Offtopic :
| Nur so am Rande: der TE hat zuletzt auf Seite 1 / 5 was geschrieben. |
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BID = 936546
BjörnB Stammposter
Beiträge: 242 Wohnort: Dortmund
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Es ist ein Gram, wenn Einzelne meinen, zu jeder Anfrage ihren Senf, und sei er auch noch so unqualifiziert, hinzufügen zu müssen.
An anderer Stelle wurde schon mal darauf hingewiesen, dass u. U. Hilfesuchende durch diese Forenkultur abgeschreckt werden, und anstatt unter Anleitung eine sichere Lösung für ihr (technisches) Problem zu finden, sich vorzeitig aus dem Forum zurückziehen, um dann ohne die entsprechende Anleitung eine unsichere Lösung durchzuführen.
Welche Qualifikation hat denn unser Bernd überhaupt aufzuweisen?
Gruß,
Björn
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