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Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik Suche nach: elektrik (1860) |
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BID = 934988
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Zitat :
Chemnitzsurfer hat am 17 Aug 2014 18:35 geschrieben :
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Als Provisorium würde ich in so einem Fall auch noch (Gummischlauch) Verlängerungskabel + Nagelschellen durchgehen lassen, damit man nicht ständig drüber fliegt
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Und genau das ist Verboten, den die Verlängerungen sind nicht für feste Verlegung zugelassen!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 934991
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...H07RN-F stellt hier eine Ausnahme da z.B. im Maschinenbau Wohnwagenbau und der gleichen....
Auch für feste Verlegung auf Putz oder auf Maschinenteilen.
http://www.helektra.de/lieferprogra......html
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern! |
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BID = 935048
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Und genau das ist Verboten, den die Verlängerungen sind nicht für feste Verlegung zugelassen! |
Wer genau verbietet mir als Privatperson in meinem privaten Haushalt Verlängerungskabel mit Nagelschellen zu befestigen?
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BID = 935064
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Klar Gummischlauchleitung als Provisorium? Und in der Praxis werden die Billigteile aus dem Baumarkt genommen mit gerade mal 1bis max 1,5 mm² oder noch besser die Chinabrandsätze!
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BID = 935076
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Also doch kein Verbot?
Und in der Praxis werden (leider) manchmal auch Festinstallationen mit Klingeldrähten und Lautsprecherkabeln ausgeführt. Ist das nun ein Argument das prinzipiell gegen Festinstallationen spricht?
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BID = 935077
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Auch wenn nur Provisorium so sollte doch die Sicherheit im Vordergrund stehen zumal provisorien einer höheren Belastung als Normgerechte Festinstallationen ausgesetzt sind . Im Übrigen Murks und Muttlich hat in der Elektroinstallation nichts zu suchen!
Im Normalfall sind flexible Leitungen nicht für Festinstallationen zugelassen. Wie gesagt keine Regel ohne Ausnahme und die betrifft zB die Gummischlauchleitung.
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BID = 935082
Surfer Inventar
Beiträge: 3094
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Verbieten wird dir eh keiner was . Nur im Schadensfall wirkt das auf einen Gutachter befremdlich
Gruß Surf
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BID = 935084
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Auch wenn nur Provisorium so sollte doch die Sicherheit im Vordergrund stehen |
Natürlich sollte die Sicherheit im Vordergrund stehen. Und im Vergleich zu einer Lösung mit "fliegend" verlegten Verlängerungskabeln (die auf jeden Fall zulässig wäre), dürfte doch eine Befestigung dieser Verlängerungskabel die Sicherheit nur erhöhen (und zwar nicht nur die elektrische Sicherheit).
Und auch wenn es irgendwo eine (deutsche) Norm geben mag, laut welcher flexible Leitungen für eine Festverlegung nicht zugelassen sind, ist dies für eine Privatperson doch auch erstmal nicht bindend, oder?
[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 18 Aug 2014 18:40 ]
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BID = 935086
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Nur im Schadensfall wirkt das auf einen Gutachter befremdlich |
Welchen Schaden sollte denn eine mit Nagelschellen befestige Verlängerungsleitung verursachen können, der nicht entstanden wäre, wenn die Leitung fliegend verlegt worden wäre?
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BID = 935089
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Über Normen diskutiere ich nicht! Und auch der Staatsanwalt diskutiert da nicht! Sinnvolle Lösungen wurden genannt und diese sind auf jeden Fall besser und im Endeffekt billiger als jede provisorische Lösung!
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BID = 935094
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Und auch der Staatsanwalt diskutiert da nicht! |
Nein, da es dabei auch nichts zu diskutieren gibt! Die hier relevanten Normen sind nun einmal keine Gesetze und damit hat ein Verstoß dagegen auch keine Rechtsfolgen.
(Dass, sollte es zu einem Unfall gekommen sein, der Verursacher dafür möglicherweise zur Verantwortung gezogen wird, ist eine andere Frage. Er wird aber sicher nicht allein deshalb verurteilt, weil er gegen eine Norm verstoßen hat, vor allem nicht, wenn dieser Verstoß die Sicherheit überhaupt nicht verringert.)
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BID = 935097
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Und das nachzuweisen das Deine Lösung gleichwertig oder höher als die in den Normen genannten Forderungen ist, dürfte dir sehr sehr schwer fallen! Ende der Diskussion!
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BID = 935098
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Du scheinst eine seltsame Vorstellung von unserem Rechtssystem zu haben. Die Beweislast liegt hier immer noch beim Ankläger. Nicht ich muss hier irgendetwas nachweisen, sondern der Staatsanwalt muss mir nachweisen, dass ich (grob) fahrlässig gehandelt habe. Dazu genügt es nicht, auf eine Norm zu verweisen, die ein Verein herausgegeben hat.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: andreas-86 am 18 Aug 2014 19:39 ]
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BID = 935106
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Irrtum Deinerseits es gibt eine NAV und die hat Gesetzescharakter und dieses Gesetz verweist eindeutig auf die anerkannten Regeln der Technik sowie auf die TAB und diese Regeln sind in der VDE bzw in den Europanormen präzisiert! Auch ein Provisorium ist in diesem Fall eine Baustromversorgung und da gibt es klare Forderungen. Der Anwalt wird dir schon die entsprechenden §§ des BGB mit Verweis auf die Verstöße der DIN VDE um die Ohren hauen!
Wenn Du ohne entsprechende Qualifikation an der elektrischen Anlage arbeitest und da passiert ein erheblicher Sachschaden oder gar ein Personenschaden liegt grob fahrlässiges Verhalten vor Ohne wenn und aber!
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BID = 935130
andreas-86 Nimmt Sicherheit nicht so genau
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Zitat :
| Irrtum Deinerseits es gibt eine NAV und die hat Gesetzescharakter und dieses Gesetz ... |
Das mit dem Irrtum kann ich dann gleich mal wieder zurückgeben. Die NAV regelt die Vertragsbedingungen zwischen den Netzbetreibern und den Tarifkunden. Das heißt, die Verordnung richtet sich an die Netzbetreiber und legt fest, was diese Verträge enthalten müssen. Das bedeutet aber auch, dass ein Endkunde gar nicht direkt gegen diese Verordnung verstoßen kann (da sie sich gar nicht an ihn richtet)!
Wenn ich also etwas tue, was gemäß dieser Verordnung nicht erlaubt ist, verstoße ich dabei gegen meinen Vertrag mit dem Netzbetreiber. Strafrechtlich hat dies jedoch keinerlei Relevanz!
Zitat :
| Auch ein Provisorium ist in diesem Fall eine Baustromversorgung und da gibt es klare Forderungen. |
Auch das ist Unsinn. Wenn ich bei mir zu Hause ein Verlängerungskabel verwende ist das keine Baustromversorgung. Und wenn ich das Verlängerungskabel befestige, um die Stolpergefahr zu verringern, muss ich auch keine besonderen Normen (die ich gar nicht kennen kann) beachten.
Zitat :
| Der Anwalt wird dir schon die entsprechenden §§ des BGB ... |
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) regelt das Privatrecht (d.h. die Rechtsbeziehungen zwischen Privatpersonen). In einem Strafprozess spielt es absolut keine Rolle!
Zitat :
| Wenn Du ohne entsprechende Qualifikation an der elektrischen Anlage arbeitest und da passiert ein erheblicher Sachschaden oder gar ein Personenschaden liegt grob fahrlässiges Verhalten vor Ohne wenn und aber! |
- Hier arbeitet überhaupt niemand an einer elektrischen Anlage! Es ging um ein Verlängerungskabel (das an eine vorhandene Steckdose angeschlossen wird)!
- Wenn ein Unfall passiert liegt nicht automatisch grob fahrlässiges Verhalten vor! Diese Aussage ist grober Unfug!
Ich finde es interessant, wie hier "elektrische Laien" bei jeder Gelegenheit immer auf eine Fachkraft verwiesen werden, "juristische Laien" aber ständig zu rechtlichen Fragen Stellung nehmen. Insbesondere wenn dabei offensichtlich nicht einmal Grundkenntnisse vorhanden sind.
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