Erdung Sendeantenne

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Autor
Erdung Sendeantenne
Suche nach: erdung (2107) sendeantenne (66)

    







BID = 929804

Deneriel

Schriftsteller



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Also nachdem ich mich hier durchgelesen habe, und das mit meinen persönlichen Erfahrungen vergleiche bleiben zwei Wege:

1. Einen Blitzschutzfachmann anheuern.
Ich hatt emit denen im Rahmen einer Richtfunkanlage mal zu tun und vom Gefühl hätte ich das Geld lieber einer Voodoo-Zigeunerin gegeben. Zumal ich dank der geforderten Verlegung der Leitung in Schutzrohr freitragend auf Isolierten Haltern über das Dach mittlerweile mechrfach da war um die Zuleitung zu flicken bzw. zu tauschen.

2. Gesunden Menschenverstand einsetzen und dem Gebäudebetreiber (bzw. dem Sachbearbeiter der Organisation) auf dem kleinen Dienstweg zeigen dass man sich Gedanken gemacht hat und sich nach bestem Vermögen absichern.

Ob die Vorschrift das nun vorschreibt oder nicht - einen selbststrahlenden Mast im Betrieb zu erden ist der Funktion gemeinhin wenig zuträglich.
Ich finde den Ansatz mit dem Motorschalter am Mastfußpunkt, zusätzlich zu den ohnehin bereits vorhandenen Funkenstrecken aus meiner amateurhaften Sicht doch keine so schlechte Idee. Es mag sein dass die Vorschrift das in dieser Form so nicht vorsieht. Das Problem haben wir oft genug wenn Leute blind den Buchstaben einer Vorschrift folgen ohne zu verstehen was sie bezwecken soll.

Den Potentialausgleich der Leitungsschirmung kann man ja machen - auch mehrfach. Ich würde da aber passende Erdungsschellen nehmen, wenn man alle 20m eine Kombination aus N-Stecker, Kupplung und N-Stecker hat, ist das für die Zuverlässigkeit vermutlich nicht so pralle. Da kann man doch auf Feuchtigkeitsprobleme warten. Die Einfügedämpfung ist bei Kurzwelle ja noch kein Problem.
Die Leitung würde ich in meiner Naivität bei Nichtbenutzung ja einfach beidseitig kurzschließen und erden. Im Shack sinnvollerweise nicht am Betriebserder sondern an einem extra Potentialausgleich um keine Schleife zu bauen und mir womöglich das Blitzpotential weiter ins Gebäude zu schleppen als nötig.
Und nebenbei hat keiner Lust sich die Transceiver zu zerschießen, die sind nämlich auch nicht ganz billig.

Der Fall dass bei nahezu wolkenfreiem Himmel während des Betriebs die Antenne Opfer eines heimtückischen Blitzeinschlages wird, dürfte den Exitus der Antenne, der Zuleitung und aller angeschlossenen Geräte bedeuten - egal was da dran hängt. Das fällt dann aber unter Betriebsrisiko.

Bei der Zugänglichkeit wäre die Frage für mich ganz einfach: Ist der Dachbereich Teil des kontrollierbaren Bereiches der Anlagenbetreiber? Die Schutzabstände der Antennenanlage müssen innerhalb des kontrollierbaren Bereiches liegen, und wenn die Stationsbetreiber als Einzige die Schlüssel haben, dann ist das Kriterium doch erfüllt. (Hier die Frage: Wie gelangen die Fensterputzer in ihre Gondel? Anderer Ort? Eigener Ausgang?)
Der Radiosender haftet auch nicht dafür wenn jemand über den Zaun der Sendeanlage klettert und dann den Isolator am Fußpunkt der Antenne mit vollem Körpereinsatz überbrückt. Genausowenig wie das EVU haftet wenn ein Kupferdieb in der verschlossenen Mittelspannungschaltanlage gegrillt wird oder vom 380kV-Mast fällt.
Verantwortung ja - aber es gibt Grenzen.

BID = 929807

dl2jas

Inventar



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Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :

...
Der Fall dass bei nahezu wolkenfreiem Himmel während des Betriebs die Antenne Opfer eines heimtückischen Blitzeinschlages wird, dürfte den Exitus der Antenne, der Zuleitung und aller angeschlossenen Geräte bedeuten - egal was da dran hängt. Das fällt dann aber unter Betriebsrisiko.
...
Der Radiosender haftet auch nicht dafür wenn jemand über den Zaun der Sendeanlage klettert und dann den Isolator am Fußpunkt der Antenne mit vollem Körpereinsatz überbrückt. Genausowenig wie das EVU haftet wenn ein Kupferdieb in der verschlossenen Mittelspannungschaltanlage gegrillt wird oder vom 380kV-Mast fällt.
Verantwortung ja - aber es gibt Grenzen.


Ansicht recht ähnlich!

Ist keiner von uns Funkamateuren anwesend, kann die Anlage nicht in Betrieb sein. Sie ist dann standardmäßig geerdet, Antennenkabel nicht angeschlossen. Das Restrisiko, es kann auch mal ein Blitz aus heiterem Himmel kommen, ist halt vorhanden und uns auch bewusst. Selbst bei einem Blitzeinschlag sollte unsere Funkanlage überleben oder ist mit vertretbarem Aufwand reparierbar, wenn die Blitzenergie ab Speisepunkt Antenne brauchbar abgeleitet wird.

Langbein, der Antennentuner wird direkt am Speisepunkt sein!
Es soll so sein, daß zwischen Sender und Antenne echte 50 Ω gegeben sind.
Man sollte möglichst nicht ernsthaft durch ein (längeres) Koaxialkabel abstimmen und auch nicht Oma vom Nachbarhaus zwischen den Büschen...
Beides ist unfein.

DL2JAS


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mir haben lehrer den unterschied zwischen groß und kleinschreibung und die bedeutung der interpunktion zb punkt und komma beigebracht die das lesen eines textes gerade wenn er komplizierter ist und mehrere verschachtelungen enthält wesentlich erleichtert

BID = 929808

dl2jas

Inventar



Beiträge: 9914
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Bilder vom Dach




Im ersten Bild sieht man den Mobilfunk, der etwa 30 m von unserer Kurzwellenantenne entfernt ist.
Links und rechts sind die Schienen für die Gondel Fensterputzer.
Blau nachgezogen habe ich die Leitungen für den Blitzschutz, damit man sie besser erkennen kann. Alle paar Meter sind die Schienen quer über das Dach miteinander verbunden, war früher nicht so. Schöner Nebeneffekt, wir als Funkamateure haben jetzt eine fast ideale Massefläche für Kurzwelle!
Der senkrechte Stab ist einer der vielen Fangstangen auf dem Dach.




Im zweiten Bild sieht man das "Eisenbahngleis", auf dem die Gondel für die Fensterputzer läuft, wird ca. einmal im Jahr benutzt. Die Gleisabschnitte sind nachträglich noch mal sicher miteinander kontaktiert worden, blauer Pfeil. Die Fassade ist mit Blech Aluminium oder Zink ausgekleidet, auch da wurde nachträglich kontaktiert, zweiter blauer Pfeil.
Selbst bei der Steckdose wurde nicht gespart, auch da ist eine kleine Fangstange vorhanden.
Für mich als Laien sieht es so aus, daß das Dach selbst recht guten Blitzschutz hat.

DL2JAS

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: dl2jas am 27 Jun 2014  4:29 ]

BID = 929821

Dipol

Gesprächig



Beiträge: 158
Wohnort: Raum Stuttgart


Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :

1. Einen Blitzschutzfachmann anheuern.
Ich hatt emit denen im Rahmen einer Richtfunkanlage mal zu tun und vom Gefühl hätte ich das Geld lieber einer Voodoo-Zigeunerin gegeben.

Im Blitzschutzbau tätige Eisenbieger sind deutlich zahlreicher als qualifizierte Blitzschutzfachkräfte und die Liste der VDS-Sachkundigen mit EMV-Qualifikation ist auch überschaubar.
Als Anlagenplaner sind mir nur sehr wenige Blitzschutzbauer begegnet, welche die einfache Qualifikationsfrage nach der Formel für die äquivalenten Trennungsabstände auch richtig beantworten konnten.

Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :

2. Gesunden Menschenverstand einsetzen ...

Das ist ebenso nichtssagend wie "Man soll die Kirche im Dorf lassen".

Verstand kommt von verstehen und wer sich mit der Blitzschutz- und Überspannungsmaterie nicht intensiv befasst hat kann schlimme Irrtümern mit seinem angeblich "gesunden" Menschenverstand verwechseln. Die spärlichen Fragen zur Antennenerdung eines bestanden Afu-Lehrgang machen einen Funkamateur noch lange nicht zur Blitzschutzfachkraft und mancher wäre auch gut beraten bei Moltrecht nachzulesen.

Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :

Ob die Vorschrift das nun vorschreibt oder nicht - einen selbststrahlenden Mast im Betrieb zu erden ist der Funktion gemeinhin wenig zuträglich.

Einen selbststrahlender Mast kann man nicht erden, einen metallischen Fuß aber schon. Und wenn der nichtmetallisch ist muss trotzdem jeder aus LPZ 0 ins Gebäude ein- oder ausgeführte Kabelschirm möglichst nahe an der Gebäudehülle geerdet werden. Siehe auch Afu-Frage TL 304.

Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :

Das Problem haben wir oft genug wenn Leute blind den Buchstaben einer Vorschrift folgen ohne zu verstehen was sie bezwecken soll.

Diese Formulierung ist dem typischen Standard-Repertoire von Usern, die noch nicht einmal den DEHN Blitzplaner oder gar eine Norm durchgearbeitet haben, zuordnen. Wer meint, dass man an einem Gebäude mit Blitzschutzanlage eine Leitung aus LPZ 0 auch ohne Blitzstromableiter und Schirmerdung an der Schnittstelle LPZ 0/1 gefahrlos innen einleiten kann, outet sich als blitzschutztechnisch blind.

Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :
Den Potentialausgleich der Leitungsschirmung kann man ja machen - auch mehrfach.
...
Die Leitung würde ich in meiner Naivität bei Nichtbenutzung ja einfach beidseitig kurzschließen und erden.

Erstens ist es naiv, dass nach jedem Sendeschluss und nahenden Gewitter rechtzeitig auch so verfahren wird und zweitens beseitigt das nur die Spannungsdifferenz im Kabel aber nicht die gefährlichen Näherungen der Antennenleitung zu andern Kabeln.

Zitat :
dl2jas hat am 27 Jun 2014 04:17 geschrieben :

Für mich als Laien sieht es so aus, daß das Dach selbst recht guten Blitzschutz hat.

So ist es, noch werden die Blitze an der Gebäudehülle abgefangen. Mit der normwidrigen Innenableitung ohne PA und SPD 1 Blitzstromableiter würde sich das gravierend ändern.

Bevor ein User mit Normenzugriff jetzt noch auf die Idee kommt in Anlehnung an die aktuelle DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1):2011-06 für Haushaltsantennen einen am LPS und der HES angeschlossenen PA-Leiter mit 16 mm² Querschnitt vorzuschlagen, sei prophylaktisch darauf hingewiesen, dass sich in die Bilder 14 und 16 gefährliche Fehldarstellungen eingeschlichen haben, die im aktuellen Normentwurf von 2012 berichtigt wurden.

So wirkungslos wie auch der Beitrag von der mit den kurzen Armen verpufft ist wird es vermutlich auch vergeblich sein wenn sich kabelmafia noch äußert.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 27 Jun 2014 13:14 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 27 Jun 2014 13:18 ]

BID = 929823

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
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Auch auf die Gefahr hin, mich unbeliebt zu machen, äußere ich noch meine Meinung...

Wäre ich der Gebäudeeigentümer, ließe ich mir in jedem Fall vom Mieter ausführlich nachweisen, dass nach dem Umbau neben der allgemeinen Sicherheit auch insbesondere der Blitzschutz in jedem Fall (auch im Falle von "menschlichem Versagen" = Erden & Kurzschließen "vergessen") gewährleistet ist. Ein Papier des Mieters wäre mir da wesentlich zu wenig. Da sollte schon ein ordentlicher (gerne runder) Stempel drunter sein...
Unter Umständen würde ich mir auch das Recht vorbehalten, die Ausführungsplanung vor der Genehmigung auf Kosten des Mieters durch einen Sachverständigen meiner Wahl (bzw. der Wahl meiner Gebäudeversicherung) gegenprüfen zu lassen.

Darüber hinaus würde ich eine Haftpflichtpolice der Versicherung des Mieters in ausreichender Höhe einfordern, aus der ausdrücklich hervorgeht, dass die einschlägigen Gefahren auch bei grober Fahrlässigkeit (noch besser "auch bei Vorsatz", aber das bekommt man afaik eh' nicht versichert...) abgedeckt sind.

Kämen diese Papiere nicht unaufgefordert und prüfbar bei mir (bzw. bei meiner Versicherung) an, würde ich die Nutzungsgenehmigung u.U. entziehen.


Nennt mich meinetwegen "pingelig", aber wir reden hier von Sachwerten in erklecklicher Millionenhöhe (mal ganz ab von möglichen "Personenschäden"), da ist definitiv kein Platz mehr für kreative Bastellösungen im Stil von "Jugend forscht", auch wenn der Mieter ein bislang unauffälliger e.V. mit knappem finanziellem Polster sein sollte...

Ein Szenario zur Verdeutlichung:
Angenommen, der Blitz schlägt ein, die Blitzschutzkonstruktion versagt und die Hütte fackelt bis auf die Grundmauern ab.
Der Gutachter meiner Gebäudeversicherung kommt zu dem Schluß, dass die Antenne schuld war und die Versicherung leistet nicht, weil ich der Versicherung im Vorfeld nicht nachgewiesen habe, dass alle einschlägigen Normen eingehalten wurden. Also bin ich mindestens pleite, wenn nicht sogar strafrechtlich belangbar.
Diesen Schuh würde ich mir als Eigentümer keinesfalls anziehen...

Euer Pech dürfte es sein, dass die Antenne schon jahrelang betrieben wurde und der Vermieter nun, auf Grund des Umbaus, hellhörig geworden ist... Oder hattet Ihr einen schriftlichen Nachweis der Funktionsfähigkeit des Blitzschutzes für die alte Antenne?
Ich wage sogar anzunehmen, dass der Eigentümer die vorangegangene Erweiterung des Gebäudeblitzschutzes vor einigen Jahren nicht aus freien Stücken durchgeführt hat, sondern weil's die Versicherung gefordert hat...

Hättet ich aber meine Versicherung vorab informiert und deren Anforderungen & Auflagen nachweisbar erfüllt (Ausführung & regelmäßige Wartung der Blitzschutzanlage) , könnte ich wesentlich ruhiger schlafen...





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BID = 929824

Lightyear

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Zitat :
Deneriel hat am 26 Jun 2014 22:02 geschrieben :


Der Radiosender haftet auch nicht dafür wenn jemand über den Zaun der Sendeanlage klettert und dann den Isolator am Fußpunkt der Antenne mit vollem Körpereinsatz überbrückt. Genausowenig wie das EVU haftet wenn ein Kupferdieb in der verschlossenen Mittelspannungschaltanlage gegrillt wird oder vom 380kV-Mast fällt.
Verantwortung ja - aber es gibt Grenzen.


Einspruch: Wenn der Radiosender oder das EVU seinen Gefahrenbereich nur mit einem 1,2m hohen Zäunchen sichert, sehe ich ihn sehr wohl in der Haftung, egal, ob der "offizille" Zugang abgesperrt war, oder nicht. Sind die Sicherungsanlagen nach menschlichem Ermessen ausreichend dimensioniert ("gesichert gegen Überklettern"), gebe ich dir allerdings Recht.

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dl2jas

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Die Statik ist anscheinend durch, mit dem Aufbau wurde inzwischen begonnen.

DL2JAS




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dl2jas

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So sieht es rund um den Fußpunkt aus.

DL2JAS




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der mit den kurzen Armen

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Der Mast ist schon Teil des Strahlers? Und die Leitung da ist das Antennenkabel?
Autsch dann hast du nur von der Antenne zur Erde die Funkenstrecke und diese liegt Dummerweise noch // zum Tuner.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 27 Jun 2014 19:25 ]

BID = 929839

dl2jas

Inventar



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Details zur Aufhängung.

Im Bild nicht so gut zu erkennen sind die beiden Keramikisolatoren, über jedem befindet sich eine alte Schutzfunkenstrecke. Die untere Halterung ist direkt an einen Stahlträger geschraubt. Ich werde mal sehen, ob ich an der Stelle unter das Dach komme und mir die Konstruktion ansehen.

Oben die Aufhängung an der Wand aus Stahlbeton, die ebenfalls aus zwei Isolatoren besteht, man sieht nur einen im Bild. Dort ist die Aufhängung mit der Leitung für die Fangstäbe verbunden. Oben auf dem Stahlbeton gibt es mindestens zwei kleinere Fangstäbe.

DL2JAS





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prinz.

Moderator

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Das rostet ja neue Antenne und gammliges Etwas

_________________
Nur für nicht Mutige
1.Freischalten
2.Gegen Wiedereinschalten sichern
3.Spannungsfreiheit allpolig feststellen
4.Erden und kurzschließen
5.Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken oder abschranken

BID = 929864

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
neue Antenne und gammliges Etwas
Ja, das trübt das ansonsten recht positive Bild.
Hoffentlich habt ihr eine gute Haftpflichtversicherung, falls euer Mast einmal umfällt und dabei jemanden oder den teuren Mobilfunkkram erschlägt.

Was mir ebenfalls nicht gefällt, ist, dass das untere Ende der Konstruktion heiß ist.
Ich würde damit rechnen, daß sich in dieser Dreckecke im Herbst feuchtes Laub sammelt und im Sendebetrieb evtl. Feuer fängt.
Wenn dann die Dachpappe anfängt zu brennen, wird das den Hauseigentümer nicht gerade erfreuen.

BID = 929868

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle


Zitat :
dl2jas hat am 27 Jun 2014 19:34 geschrieben :


DL2JAS




Und die beiden Keramikkörper halten den Quer zur Montagerichtung auftretenden Kräften Stand? Ich hätte eher erwartet, dass der Mast AUF den Isolatoren steht als seitlich daran zu hängen.
Wie ist denn der Grundkörper, an dem die Keramikisolatoren anmontiert sind, am Gebäude befestigt? Da sieht man(ich ) auch keine Schrauben o.ä.
Um einer Wasser/Eisansammlung in den Taschen vorzubeugen würde ich da je ein Ablaufloch hineinbohren.
Allerdings bin ich war die möglichen Kräfte angeht nicht der Fachmann.
Aber ansonst: RESPECKT vor Eurem Vorhaben! Und lasst es Euch nicht durch zu viele Vorschriften Normen und sontigen Berufsskeptikern zerreden!



_________________
powersupply
Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche die Binärtechnik verstehen und die anderen.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 27 Jun 2014 22:47 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 27 Jun 2014 22:51 ]

BID = 929883

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

Funkenstrecke ? wodenn ...die Stummel sehen ehr aus wie ne Lichtbogenlampe

...auf meinem Dach würde ich dieses oxidierte Konstrukt komplett wegreissen lassen

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 929884

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

Hallo Dipol,

auch wenn mein letzter Beitrag vielleicht etwas polemisch war, die Richtung des Tonfalles in die sich das hier verlagert gefällt mir nicht. Also alle abregen, eine Nacht ruhen und dann neu dran gehen.

Zur Sache:
Um die Erdung des Antennensockels mache ich mir ja gar keine Sorge, ebensowenig wie um den Potentialausgleich der Leitung. Das ist ja auch mit überschaubarem Aufwand umzusetzen.
Aus dem Rest halte ich mich nun raus.

Wenn das Gatter für den Sicherheitsabstand als zu geringe Hürde eingestuft wird, wäre der naheliegende Schluss ja den Mast selbst nochmal mit einer Absperrung zu umgeben. Maschendraht ist da natürlich nicht hilfreich, weil auch wieder metallisch. Gibts sowas auch aus Kunststoff? In Bezug auf die möglicherweise auftretende Hochspannung braucht es ja eigentlich nur einen Berührschutz.
Der Schutzbereich aufgrund des HF-Feldes dürfte etwas größer sein - bei den Frequenzen hält sich das aber auch im Rahmen.

Andere Situation in einem Kirchturm, den wir mal als Richtfunkstandort eruiert haben: Das Ding war vollgestopft mit Mobilfunkantennen. Unterhalb der Spitze war das alles kein Problem, nur im obersten Stock wäre man vor den Antennen rausgekommen. Auf der Holzluke prangte ein Warnschild und das wars. (Gut, auf den Sektorantennen waren auch Schilder mit Öffnungswinkel und Schutzabstand - das war aber auch völlig problemlos einzuhalten.)
Ich sehe auch für die Mobilfunksendeanlagen auf den Bildern keine weitere Absperrung.
Insofern finde ich die Frage durchaus berechtigt ob die gegebenen Zugangssicherungsmaßnahmen nicht ausreichen. Zumal der Zugang zum Dach ja nicht öffentlich ist.


Wo ich mit den anderen Bedenkenträgern hier konform gehe ist die Befestigung des Mastes - aber eher weil die Verbindung Isolator - Rundrohr - Truss mir ungünstig erscheint.


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