Win7 auf Win8 upgraden - dann Win7 auf anderen Rechner Im Unterforum Hardware, Betriebssysteme, Programmiersprachen - Beschreibung: Alles zu Software, Hardware, Windows, Linux, Programmiersprachen
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Hardware, Betriebssysteme, Programmiersprachen : Alles zu Software, Hardware, Windows, Linux, Programmiersprachen
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Win7 auf Win8 upgraden - dann Win7 auf anderen Rechner Suche nach: win7 (227) win8 (28) win7 (227) rechner (4408) |
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BID = 901674
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Zitat :
| XP ohne Onlinenbindung werde ich auch auf XP lassen. |
Der kann aber ins Internetz.
Da ich seit 14 Tagen ein Lumia 820 mit Windowsphone 8 hab, will ich nun auch wissen, wie das auf nem richtigen PC aussieht.
Wenns mir dann doch nicht gefällt, kann ich die Kacheloptik ja wieder abstellen.
Microsoft bietet auch nach dem 8.4.14 weiteren kostenpflichtigen Support für XP - soll im Jahr 200,-€ kosten und, wäre damit aber für Firmen eine Option bei dem BS zu bleiben.
Bei uns in der Firma läuft zB. nur noch der Werkstatt-PC mit XP, alle Bürorechner und die FO-Terminals sind auf Win7 umgestellt.
Andere Ausnahme sind noch 2 Gästeterminals mit Win XP Embedded auf Igel-Systemen.
ciao Maris |
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BID = 902596
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Mensch, da fällt mir doch noch was nicht ganz unwichtiges ein.
Auf der Festplatte sind 3 Partitionen.
1. Windows XP Prof (32bit)
2. Windows 7 Home (64bit)
3. Daten
Zerschießt es mir nun den Bootmanager, wenn ich die Win7 PArtition auf Win8 upgrade?
Der Bootmanager ist der von Win7.
ciao Maris |
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BID = 902597
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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nein der Bootmanager von win 8 übernimmt die Einstellungen vom 7 er
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
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Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
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BID = 905269
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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So...mal ne Rückmeldung.
Windows 8 Pro läuft und wurde gleich auf 8.1 upgedatet. Außerdem kam noch "Classic Shell" dazu.
Damit gibt es wieder ein richtiges Startmenü.
Der Witz kommt jetzt.
In der ursprünglichen Diskussion ging es ja darum, ob nach dem Update die Win7-Vorversion für einen anderen PC frei wird.
Auf der Lizenz des gekauften Win8 Pro (DSP/OEM/Systembuilder) steht, daß mit dieser Version KEIN Upgrade gemacht werden darf!
Bei M$ spinnen sie doch - also mir war es jetzt wurscht, was da drauf stand.
Mit einem Upgrade darf man upgraden, aber die Lizenz der Vorversion ist gesperrt.
Mit einer Vollversion dagegen darf man nicht upgraden, aber bei einer Neuinstallation ist die Vorversion (natürlich) frei.
Diese Logik soll einer verstehen.
Da das Win8 aus der Bucht stammt und der Vorbesitzer es schon einmal aktiviert hatte, mußte ich es telefonisch aktivieren. Die Prozedur ging aber problemlos.
Achso, der Bootmanager funktioniert noch.
ciao Maris
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BID = 905274
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Rofl du hast nur nicht bei der Neuinstallation das alte System vorher gelöscht.
Wenn Kleinweich das verhindern will sollen sie doch darauf hinweisen das die Festplatte vor der Installation gelöscht wird. Dann ist kein Upgrade mit der Vollversion möglich. Es gibt aber keinen Grund auch mit der Vollversion ein Update zu verbieten, denn du hast 2 gültige Volllizenzen!
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BID = 905368
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
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Bevor du jetzt irgendwelche Bedenken hast dass das Upgrade nicht ganz legal war, dann informiere dich mal über den Weiterverkauf von Lizenzen. Da wird man erst richtig doll.
Die Frage ist ja wie oft der Vorbesitzer schon das Windows aktiviert hat. Die Grenze für automatische Aktivierung per Internet lag mal angeblich bei 2x pro Jahr, ob sich das mit den neueren Versionen geändert hat weiß ich nicht - wobei mir das dank Linux privat und KMS betrieblich auch regal ist.
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Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
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BID = 905372
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Gedanken mach ich mir jetzt keine weiter - der Herr Gates weiß doch selber nicht mehr was er als legal einstuft und was nicht (und welche Version man nun für welchen Zweck kaufen soll).
Das mit dem wiederholten neu installieren und aktivieren hab ich auch irgendwo gelesen, hatte aber sogar in Erinnerung, daß von Seiten M$ nur eine weitere Neuinstallation (also 1x Inst, 1x plattmachen und ein weiteres mal Inst) erlaubt sei.
Zum Glück sieht diesen Punkt die deutsche Gesetzgebeung zu Gunsten der Verbraucher völlig anders.
ciao Maris
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