Leitungsquerschnitt zu niedrig was tun

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Autor
Leitungsquerschnitt zu niedrig was tun

    







BID = 879401

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien
 

  



Zitat :
Flexible Leitung sind nicht für Unterputz Zugelassen.

So pauschal stimmt das nicht. Feindrähtige Schlauchleitungen H05VV-F sind soweit ich weiß in Deutschland(!) nicht zur Verlegung unter Putz ohne Rohr(!) zulässig.

Laut ÖVE EN-1 Teil 3 §40 Tab. 40-1 dürfen mittlere PVC_Schlauchleitungen H05VV-F und H05VVH2F in Rohren, Kanälen, in und unter Putz, auf Rosten und Wannen sowie in Beton entweder in Rohren und Kanälen oder direkt verlegt werden, letzteres nur wenn der Beton nicht verdichtet oder sonstwie bearbeitet wird (also in der Realität wohl höchstens in einem Estrich). Unzulässig ist die ungeschützte Verlegung im Freien oder im Erdreich (im Erdreich ist die maximale Länge auf 50 m im Schutzrohr begrenzt).

Insofern ist davon auszugehen, dass keine prinzipiellen technischen(!) Gründe gegen diese Verlegung sprechen und die VDE hier nur extra etwas vorsichtiger ist.

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 879442

123abc

Schreibmaschine



Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

 

  

letztlich ist es doch für den "Laien" nur erforderlich jemand zu haben der für diese Stück Leitung bei Inbetriebnahme sein OK gibt und den Kopf dafür hinhält.

123abc

BID = 879450

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Zitat :
Trumbaschl hat am 14 Mär 2013 12:12 geschrieben :


Zitat :
Flexible Leitung sind nicht für Unterputz Zugelassen.

So pauschal stimmt das nicht. Feindrähtige Schlauchleitungen H05VV-F sind soweit ich weiß in Deutschland(!) nicht zur Verlegung unter Putz ohne Rohr(!) zulässig.



Ich hatte dazu einen Hersteller angeschrieben, die haben mir zur festen Verlegung nur ein Nym Datenblatt zugesandt. Die Feindrähtigen sind nach Hersteller dazu nicht geeignet.

Auch ich würde es in Rohr Verlegen.


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Mit freundlichem Gruß sps

[ Diese Nachricht wurde geändert von: SPS am 14 Mär 2013 17:59 ]

BID = 879469

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Es gibt aber auch für DE Aussagen, dass H05VV-F oder H05VV5-F (Ölflex), da der Mantel auch aus PVC ist, gleichwertig zu NYM ist und somit eine UP-Verlegung zumindest nicht zu beanstanden ist.

BID = 879500

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Zitat :
shark1 hat am 14 Mär 2013 18:30 geschrieben :

Es gibt aber auch für DE Aussagen, dass H05VV-F oder H05VV5-F (Ölflex), da der Mantel auch aus PVC ist, gleichwertig zu NYM ist und somit eine UP-Verlegung zumindest nicht zu beanstanden ist.


Quelle?

Antwort von Lapp Kabel

Zitat :
Sehr geehrter xxxx,

Leitungen, die unter Putz und in Rohren verlegt werden dürfen, müssen nach der Norm "starr" sein. Sie dürfen also keine flexiblen verlegen.
Es kommt somit nur eine Leitung (in unserem Programm) in Frage, die dafür geeignet ist. Das Datenblatt dazu habe ich Ihnen in der Mail angehängt.


Datenblatt war von Nym

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Mit freundlichem Gruß sps

BID = 879601

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Für feste Verlegung schreibt die VDE definitiv mindestens 1,5mm² Cu vor. Sobald eine flexible
Leitung befestigt ist (Nagelschellen oder Kanal oder Rohr ist sie fest verlegt! )
Für Steuerleitungen gilt der Mindestquerschnitt nicht, aus diesem Grund darf ja in der Industrie auch Ölflex mit 0,75mm² fest verlegt werden.

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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 879608

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Ich bin hier auch ganz bewusst nur auf den Leitungstyp eingegangen, nicht auf den Querschnitt. Die Frage ist, ob zur Versorgung eines einzelnen Kleinverbrauchers verantwortbar ist, eine bestehende Leitung zu geringen Querschnitts zu verwenden. Manche hier beantworten die Frage offenbar mit ja.

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BID = 879610

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

in D eindeutig nein! sobald festverlegt ist 1,5 mm² Mindestquerschnitt erforderlich
Allerdings festverlegte und festangeschlossene mechanisch geschützte Steuerleitung kein Mindestquerschnitt (Umwälzpumpe , Magnetventile oder änliche Verbraucher)

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[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am 15 Mär 2013 11:57 ]

BID = 879614

123abc

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Beiträge: 2195
Wohnort: Hamburg

Es ist wie beim autofahren, man darf nicht zu schnell fahren.
Wer es macht und erwischt wird muss zahlen.

Wenn ich als "Fachkraft" es verantworten kann dort eine Wandlampe an zu schließen ist es OK. Ich halte dafür meinen Kopf hin und muss dafür gerade stehen wenn etwas passiert.

In gewissen Rahmen muss man eben abwäägen.

123abc

BID = 879671

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
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BID = 879675

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848


Zitat :
shark1 hat am 15 Mär 2013 18:36 geschrieben :

@SPS
de 6/2011 Seite 17-18
http://www.elektro.net/praxisproble.....rname


Aus der de

Zitat :
Allerdings unter der Voraussetzung, dass der Hersteller der Leitungen hierzu keine Einwände erhebt.


Von welchen Hersteller hast du das OK?
Lapp Kabel sagt nein dazu.
Von der Firma ist ja Ölflex

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Mit freundlichem Gruß sps

BID = 879677

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Das kann ich aber aus deiner Antwort von Lapp nicht entnehmen. Lapp schreibt ja, dass es laut Norm (die zumindest die de nicht kennt) nur NYM gibt.

Anderes würde es ME aussehen, wenn zB die chemische Beständigkeit nicht gegeben wäre. Zumindest laut Datenblatt im Internet gibt Lapp sein Ölflex Classic 110 Black 0,6/1kV für direkte Erdverlegung frei.
http://www.lappkabel.de/produkte/an......html

BID = 879681

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo shark1,

wir können gern eine Ergänzende Frage an Lapp Kabel oder einen anderen Hersteller erstellen.

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Mit freundlichem Gruß sps

BID = 879684

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
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Ja klar, werde nächste Woche mal bei XBK-Kabel, LTC und General Cavi anfragen.

BID = 879685

SPS

Schreibmaschine



Beiträge: 2848

Hallo, habe noch mal gesucht

Helukabel.


Zitat :
Mit Ausnahme von Leitungen für den Anschluss eines fest installierten Betriebsmittels sollten flexible Leitungen (ausgenommen sind die schweren Leitungsbauarten, die zur festen Legung in provisorischen Gebäuden eingesetzt werden) nicht fest verlegt werden, es sei denn, sie sind mechanisch geschützt. Bei fester Verlegung sollte mindestens eine Leitung für „normale“ Beanspruchung verwendet werden


http://www.helukabel.de/pdf/german/.....d.pdf

Ich lese es so das der Schutz wie z.b. Rohr nötig ist.

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Mit freundlichem Gruß sps


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