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BID = 838379
Telemaus Neu hier
Beiträge: 27 Wohnort: Dillenburg
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Hallo an alle Leser.
Ist es richtig dass, wenn ich einen äußeren Blitzschutz am Haus installiere, ich verpflichtet bin, auch einen inneren Blitzschutz (Überspannungsschutz) an der Hausinstallation vorzunehmen? |
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BID = 838413
Tech-niker Gesprächig
Beiträge: 118 Wohnort: NRW
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Hallo:-) verpflichtet bist du erstmal nicht. ich denke mal, wir sprechen von eigentum und du bist der eigentuemer?!
Der aeussere blitzschutz ist aber am sinnvollsten mit einem inneren blitzschutz! |
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BID = 838525
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Verpflichtet nein,
aber ohne Ü-Schutz kann es nach einem Einschlag dennoch anfangen, im Haus zu brennen. Nämlich da, wo es einen Lichtbogen zwischen Erder und L (oder im TN-S auch N) gibt. Bei einem Blitzeinschlag wird ja das lokale Erdpotential kurzzeitig auf einige kV angehoben. Ohne Grobschutz kann's dann halt Lichtbögen in der E-Installation geben (meist in der untersten Etage), die sich sonst im Grobschutz abspielen würden.
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BID = 838537
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Hallo,
ich kenne nur die Verpflichtung für äußeren Blitzschutz aus den Landesbauordnungen für öffentliche Gebäude und Sonderbauten. Je nach Nutzung lässt sich da auch die Notwendigkeit für inneren Blitzschutz konstruieren.
Es könnte sich eine weitere Verpflichtung (innerer Blitzschutz aus der Blitz/ Überspannungsversicherung oder der Betriebsausfallversicherung ergeben.
Sag doch wer Dir die Verpflichtung auferlegt (auferlegen will) und für welches Gebäude.
Gruß
TF
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BID = 838579
Telemaus Neu hier
Beiträge: 27 Wohnort: Dillenburg
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Hallo und vielen Dank an alle die schon geantwortet haben.
Mir wurde gesagt, dass ich nach VDE verpflichtet bin einen inneren Blitzschutz zu machen, wenn ich einen äußeren Blitzschutz angebracht habe. Leider vergaß ich zu fragen, um welche VDE es sich handelt. Vielleicht treffe ich den nochmal, der mir die Auskunft gab.
Ich bin auch für weitere Beiträge dankbar!!
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BID = 838582
TF_tronikfan Stammposter
Beiträge: 372 Wohnort: Stuttgart
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Das müsste dann VDE 0185-305-X sein.
Aber zunächst schreibt VDE gar nichts vor sondern sagft wie man es richtig machen könnte (so man es richtig machen will)
Dass es sinnvoll ist bei äußerem Blitzschutz auch einen inneren Schutz vor Überspannungen zu machen steht außer Frage. Wenn ich zig tausend Ampere Strom (oder Stromimpulse) am Haus ableite entsteht auch ein entprechendes Magnetfeld sowie Potentialdifferentzen an den verschiedenen Ableitpunkten und der Erde.
Also die Frage "Was will ich schützen?"
Gruß
tf
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BID = 840019
Dipol Gesprächig
Beiträge: 158 Wohnort: Raum Stuttgart
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Zitat :
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Mir wurde gesagt, dass ich nach VDE verpflichtet bin einen inneren Blitzschutz zu machen, wenn ich einen äußeren Blitzschutz angebracht habe. |
Ohne normgerechten Schutzpotenzialausgleich (= innerer Blitzschutz) darf aktuell eine Antennenanlage nicht einmal mehr auf BK-Anschluss umgestellt werden.
Bei der Installtion einer erdungspflichtigen Antenne oder einer Blitzschutzanlage -neudeutsch LPS- ist ein Schutzpotenzialausgleich eine Grundvoraussetzung. Das ergibt sich nicht nur aus DIN EN 62305 (VDE 0185-305) und DIN EN 60728-11 (VDE 0855-1), sondern bereits aus der Normenreihe DIN VDE 0100.
Zitat :
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Aber zunächst schreibt VDE gar nichts vor sondern sagft wie man es richtig machen könnte (so man es richtig machen will) |
Normen sind nach höchst richterlichem Urteil eine Empfehlung. Gleichzeitig stellen sie aber auch die Anerkannten Regeln der Technik dar. Bekanntlich schuldet jeder gewerbliche Auftragnehmer ein Werk nach dem Stand der Technik. In Schadensfällen interessiert sich evtl. auch die Versicherung oder gar ein Staatsanwalt dafür ob gegen diese Empfehlungen verstoßen wurde.
http://www.google.de/search?q=Bauge.....refox
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 25 Jul 2012 18:09 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 25 Jul 2012 18:11 ]
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