Umrüstung TN-C auf TN-S, was tun??

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Autor
Umrüstung TN-C auf TN-S, was tun??

    







BID = 836226

didy

Schreibmaschine

Beiträge: 1775
 

  


Die Querschnitts- und Überlastbedenken erledigen sich alleine dadurch, dass die weiterführende Ableitung ja ohnehin nur 70mm² ist.

Rein technisch ist die Umkennzeichnung natürlich besser, da ein Bruch des konzentrischen Leiters keine unangenehmen Nebenwirkungen (N-Betriebsstrom der Noch-PEN-Anlage auf allen Anlagenteilen nach dem Bruch, auch TN-S-Anlagenteilen) hat.

Insbesondere wenn zu der 4x70 noch ein 1x70 parallel verlegt wird, und der grüngelbe in der 4x70 abgangsseitig nur noch als N verwendet wird. Hier würde man den blauen N also nur zum PEN umlabeln, weil der abgehende grüngelbe eben de jure noch ein PEN sein muss. De facto wäre das gesamte System aber ein TN-S und *technisch* somit die beste Lösung. Nach VDE ist es aber nicht...

Jetzt muss wohl jemand der den Kopf dafür hinhält (idealerweise ein Planer, nicht der kleine Ausführende unten) entscheiden, ob man eine formal korrekte und zulässige Variante baut, oder eine die formal nicht zulässig ist (in der Praxis mit vernünftiger Kennzeichnung aber wohl keine nennenswerten Risiken hat), sicherheitstechnisch aber die bessere ist.
Das entscheiden muss aber wirklich derjenige der es zu verantworten hat, das kann das Forum niemandem abnehmen.

BID = 836290

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

 

  


Zitat :
Insbesondere wenn zu der 4x70 noch ein 1x70 parallel verlegt wird, und der grüngelbe in der 4x70 abgangsseitig nur noch als N verwendet wird. Hier würde man den blauen N also nur zum PEN umlabeln, weil der abgehende grüngelbe eben de jure noch ein PEN sein muss. De facto wäre das gesamte System aber ein TN-S und *technisch* somit die beste Lösung. Nach VDE ist es aber nicht...

solange in der Anlage auch nur ein PEN vorhanden ist, ist und bleibt das ein TN-C-(S) Netz!
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!





[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  2 Jul 2012 17:33 ]

BID = 836307

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Warum sich ein Ausführender ohne Not in die Planerhaftung begeben will, wird mir auf ewig unverständlich bleiben...

BID = 836309

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Planerhaftung, ich lach mich kaputt.

Wen bekommen sie denn mam Hintern, wenns schiefgeht?

Doch wohl den konzessionierten Meisterbetrieb, und nicht den technischen Zeichner des "Planungsbüros".

BID = 836310

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien

Außerdem schreibt der Planer i.a. vor, dass der Ausführende Betrieb haftet und vor Ausführung alle Pläne nochmals zu kontrollieren hat. Hat zumindest meine alte Firma immer so gemacht und das ist auch dem einen oder anderen Ausführenden auf den Kopf gefallen. Gemäß den Auftragsvereinbarungen hätten nichtmal unsere Pläne auf den Baustellen landen dürfen, sondern der Ausführende hätte nach unseren Vorgaben und eigener Überprüfung alles nochmal zeichnen müssen, haben die meisten AN auch getan.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"


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