Zitat :
Morte hat am 27 Apr 2012 07:51 geschrieben :
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16mm² zur PA-Schiene ist z.B. für den PA nicht gefordert und für die Erdung i.d.R. nicht ausreichend, wenn die PAS nicht zufällig senkrecht unterhalb der Schüssel montiert ist. |
Man sollte auch selbst die Artikel lesen, die man verlinkt hat.
Nach der aktuellen DIN EN 60728-11:2011-06 ist für Potenzialausgleichsleiter ein Querschnitt von mindestens 2,5 mm² Cu (geschützt) oder wie bisher 4 mm² Cu (ungeschützt) zulässig. Der Baade-Artikel ist schon älter, weshalb der reduzierte Querschnitt nicht enthalten sein kann.
Unverändert ist für Erdleiter -siehe Baade Bild 3- ein Mindestquerschnitt von 16 mm² Cu, 25 mm² Alu oder 50 mm² Stahl gefordert. Die Querschnitte gelten für Außen- wie Innenverlegung.
16 mm² Cu ist für 100 kA tragfähig und für Antennenerdungen uneingeschränkt zulässig. Dies trifft aber für die meisten Banderdungsschellen und diverse Haupterdungsschienen nicht zu. Wird die Antenne in der Schutzraum einer Fangstange gestellt, ist als Erdleiter -nicht ganz logisch- nur noch 50 mm² Blitzableiterdraht zulässig.
Jeder Erdleiter muss durch Einhaltung von Trennungsabständen nach EN 62305 gefährliche Näherungen zu anderen Leitungen und auch Personen vermeiden.
Werner Baade ist ein ausgewiesener Experte. Einige Darstellungen sind aber nicht optimal, das ist bei Heinz Kleiske besser publiziert:
Bild 3: Bei Innenableitung des Erdleiters sind gefährliche Näherungen normalerweise unvermeidlich. Hier fehlt der Hinweis auf den erforderlichen Trennungsabstand s.
Bild 5: Eine horizontale Erdleiterführung ist auf Erdniveau besser als auf der Dachebene. Dass der PA der Kabel zur Vermeidung von Überschlägen möglichst mastnah ausgeführt sein soll, kann man aus dieser verunglückten Darstellung ebenfalls nicht entnehmen.
Zitat :
Murray hat am 27 Apr 2012 21:55 geschrieben :
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Ich habe noch nie gelesen das eine Versicherung im privaten Bereich eine Blitzschutzanlage zur Bedingung macht.
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Das macht sie ja auch nicht, zumal die konventionelle Antennendirekterdung trotz aller Nachteile noch den Anerkannten Regeln der Technik (aRT) entspricht.
Fakt ist aber auch, dass in der DIN EN 60728-11 und DIN EN 62305 empfohlen wird neue Dachantennen nur noch in den Schutzraum einer gertrennten Fangeinrichtung zu stellen. Damit erreicht man gegen galvaische Blitzstromeintragungen einen um Klassen besseren Schutz.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 7 Mai 2012 15:24 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dipol am 7 Mai 2012 15:25 ]