Mindestquerschnit Verlängerungsleitung

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Autor
Mindestquerschnit Verlängerungsleitung

    







BID = 807829

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7659
Wohnort: Wien
 

  



Zitat :
shark1 hat am  3 Jan 2012 22:36 geschrieben :

Bei allen Gummisteckern von namhafen Herstellern kann man problemlos 3G2,5 verklemmen. Bei manchen "Billigstecken" (Gummi) und den meisten mir bekannten "Haushaltssteckern" kann man 3G2,5 nicht oder nur schwer klmmmen. Ist dort sicher auch nicht zulässig. Aber wer will schon ein einen Stecker der 16A nicht auf lange Zeit verkraftet ein 2,5mm² anschließen.

In der entsprechenden IEC 60083 für Schukostecker (im Volltext im Netz verfügbar) ist durchgehend nur von maximal 1,5mm2 die Rede und ich bin mir ziemlich sicher, dass auch eine der Koryphäen hier im Forum einmal geschrieben hat, dass 2,5mm2 an Schukosteckern nicht mehr zulässig sind, da die schwerere Leitung eine zu starke Zugkraft auf den Stecker ausübt.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 807831

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17437

 

  

na wenn ein Schukostecker keine 400.....kann sollten mal Die Steckdosenhersteller ihren Murks neu zertifizieren lassen
Edit 3*1,5 135 Gramm je Meter 3*2,5 235 Gramm je Meter

_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: der mit den kurzen Armen am  3 Jan 2012 23:58 ]

BID = 807837

steve5

Neu hier



Beiträge: 24

Hallo,
ihr habt mich inziwschen überzeugt, dass meine 50m Kabeltromel, die ich vor mehreren Jahren mit 0,75mm² gekauft habe nicht das gelbe vom Ei ist.

Auch habe ich gerade berechnet, dass bei einem Strom von 20A (der bei B16 Automaten lange Zeit möglich ist) stolze 908W in der Leitung verbraten werden können.

ABER WIESO UM HIMMELS WILLEN, wird jene Kabeltrommel, die ich seit Jahren besitze, immer noch genau so in meinem Stammbaumarkt verkauft?

Jenen Baumarkt würde ich definitiv auch zu den besten der Branche zählen.
Auch ist jene Filiale mit meheren 1000m² Verkaufsfläche mit mindestens einem Meister pro Abteilung ausgerüstet.

Also

BID = 807846

Offroad GTI

Urgestein



Beiträge: 12836
Wohnort: Cottbus


Zitat :
wird jene Kabeltrommel, die ich seit Jahren besitze, immer noch genau so in meinem Stammbaumarkt verkauft?
Da hast du schon das Problem: Baumarkt.

Kannst ja mal das Servicepersonal in der Elektro-Abteilung fragen und sie auf besagten VDE-Artikel hinweisen ... mal sehen, ob du eine qualifizierte Antwort bekommst

BID = 807850

Saarlaender

Stammposter



Beiträge: 424


Offtopic :

Zitat :
shark1 hat am  3 Jan 2012 22:10 geschrieben :

Ich sicher nicht!!!

Ich habe von Anfang an 1,0mm² geschrieben.



Entschuldigung dann hatte ich das beim durchscrollen anfänglich falsch gesehen. Wollte dir nichts unterstellen.




Es hat sich ja wieder einiges getan in diesem Thread.
Der großteil stemmt sich ja, wie ich auch, gegen die 1²-Verlängerung.

Klar wäre das für eine Bohrmaschine oder nen 500W-Rasentrimmer OK.
Aber nicht mehr für den 2500W Tischgrill o.ä.!
Also müsste m.E. die Leitung markieren mit, "nur bis 2kW zu benutzen" oder das ganze gleich (unter-)lassen und 1,5² besorgen.



_________________
Gruß aussem Saarland


-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-

BID = 807857

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7659
Wohnort: Wien

Sam2 sieht das offenbar anders (mit den 2kW).

50m 3x0,75 sind schon absolut hart... und ich dachte schon meine 20m H07BQ-F 3x1mm2 mit der Aufschrift "Maximal 16A" wären etwas großzügig ausgelegt...

_________________
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BID = 807869

kabelmafia

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Beiträge: 70
Wohnort: Hamburg
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Moin,


Zitat :
In der entsprechenden IEC 60083 für Schukostecker

Die 60083 ist in deutsch die DIN VDE 0855 - Schukostecker unterliegen keiner europäischen oder internationalen Norm. Zustänig ist die DIN VDE 0620-1:2010-02
In Abschnitt 12.2.1 heißt es dort:
"Steckvorrichtungen müssen mit Klemmen ausgestattet sein, die den ordnungsgemäßen Anschluß von Kupferleitern mit der in Tabelle 3 [0,75 bis 1,5 mm² bei Schuko]aufgeführten Querschnitten gestatten."
Meier Interpretation nach darf der Hersteller die Klemmen dann sehr wohl auch für 2,5 mm² auslegen. Es muss jedoch nur der Bereich nach Tabelle 3 abgedeckt werden.

Die zitierte Baumarkt-Kabeltrommel könnte normgerecht sein, wenn die Absicherung in der Trommel entsprechend vorgenommen ist. Eine Absicherung muss in jedem Leitungsroller vorhanden sein.
(siehe DIN VDE 0620-300:2008-12 / DIN EN 61242 Abschnitt 11.1.1)

[ Diese Nachricht wurde geändert von: kabelmafia am  4 Jan 2012 12:14 ]

BID = 807872

TF_tronikfan

Stammposter



Beiträge: 372
Wohnort: Stuttgart


Zitat :
Sam2 sieht das offenbar anders (mit den 2kW).

50m 3x0,75 sind schon absolut hart... und ich dachte schon meine 20m H07BQ-F 3x1mm2 mit der Aufschrift "Maximal 16A" wären etwas großzügig ausgelegt...


von Sam:

Zitat :
Also:
Die genannte Leitung (H07RN-F3G1,0) ist bei einer Länge von 10m als Verlängerungsleitung im Freien uneingeschränkt (also auch bis 16A) zulässig.

Unzulässig sind alle Arten von Schuko-Verlängerungen mit Querschnitten von WENIGER als 1,0mm². Bei größeren Längen sind jedoch auch höhere Mindestquerschnitte vorgeschrieben!


Ja ich bin auch auf eine Erklärung gespannt.
IMPO ist dieser Strom von
1.)der Dauerbelastungsstromstärke der Leitung und damit auch von der Umgebung und Umgebungstemperatur abhängig
2.) von der Schutzmaßnahme (evtl. auftretender Berührungsspannung) abhängig. (oder darf ich davon ausgehen, dass schon alle Steckdosen über einen RCD (FI) verfügen????)

wenn die Leitung diesen Dauerstrom aushalten sollte, wäre IMPO doch -bei Schutz durch Überstromschutzorganen-, dies mit dem Schleifenwiderstand zu berechnen. Und das ist für den Otto-Normal-Benutzer ....................

Also bin auch ich auf die Erklärung von "uneingeschränkt" gespannt.

Gruß tf




[ Diese Nachricht wurde geändert von: TF_tronikfan am  4 Jan 2012 12:29 ]

BID = 807948

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7659
Wohnort: Wien


Zitat :
kabelmafia hat am  4 Jan 2012 12:09 geschrieben :

Moin,


Zitat :
In der entsprechenden IEC 60083 für Schukostecker

Die 60083 ist in deutsch die DIN VDE 0855 - Schukostecker unterliegen keiner europäischen oder internationalen Norm. Zustänig ist die DIN VDE 0620-1:2010-02
In Abschnitt 12.2.1 heißt es dort:
"Steckvorrichtungen müssen mit Klemmen ausgestattet sein, die den ordnungsgemäßen Anschluß von Kupferleitern mit der in Tabelle 3 [0,75 bis 1,5 mm² bei Schuko]aufgeführten Querschnitten gestatten."
Meier Interpretation nach darf der Hersteller die Klemmen dann sehr wohl auch für 2,5 mm² auslegen. Es muss jedoch nur der Bereich nach Tabelle 3 abgedeckt werden.

Die entsprechende ÖNORM (von der ich ausgegangen bin) verweist direkt auf die IEC, deswegen habe ich die oben genannt. Leider ist es auch schon wieder etwas länger her, dass ich mich da ausgiebiger durchgegraben habe, könnte aber sein, dass deine Interpretation da auch möglich ist. Explizit ausgeschlossen war 2,5mm2 in der ÖNORM aber definitiv nicht.

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