BID = 788121
meister lampe Stammposter
   
Beiträge: 316
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Hallo,
wenn dir der Anlagenerrichter das Protokoll verweigert, bzw nur gegen Aufschag geben möchte ist dies eindeutig rechtswiedrig.
Frag doch mal nach der ihm zugehörigen Innung und setz dich mit der in Verbindung. Es gibt dort auch Schlichtungsstellen.
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BID = 788199
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Jein.
Der Errichter muß zwingend nur messen und ein Protokoll für sich selbst anfertigen.
Für die Herausgabe einer Zweitschrift an den Auftraggeber darf er (sofern dies nicht bereits ausdrücklich im Angebotspreis enthalten war) hingegen sehr wohl ein angemessenes "Kopierentgelt" verlangen.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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