Bestandsschutz lt. VDE??

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Autor
Bestandsschutz lt. VDE??
Suche nach: bestandsschutz (412) vde (10365)

    







BID = 786441

DiamantBln

Gerade angekommen


Beiträge: 3
 

  


Hallo in die Runde,

habe ein um ca. 1910 erbautes, altes Bauerhaus gekauft. Das Haus hat ca. 1995 einen Elektrokasten mit zwei Zählern (da zwei Wohnungen) und eine Heizung bekommen.

Ich habe nun nach dem Kauf in 2007, Ende 2010 mit der Sanierung begonnen. Alles mit Firmen, Elektrik auch keine Eigenleistung.

Es wurden alle Steckdosen, alle Lichtschalter, alle Telefonleitungen, die Heizungsleitung, Bewegungsmelder & Datenkabel erneuert, nur der Kasten mit den beiden Zählern ist geblieben.

Nach Fertigstellung im Juli 2011 habe ich ein Prüfprotokoll verlangt. Baufirma stellte sich auf den Standpunkt, das das hätte extra beauftragt werden müssen.
Frage : muss man als Laie das extra beauftragen?

Um Ärger zu vermeiden habe ich eine andere Elektrofirma beauftragt die Anlage unabhängig zu prüfen, dabei wurden Mängel festgestellt.

1) Isolierung Hauptleitung fehlt teilweise
(Die Baufirma war jedoch nicht an der Hauptleitung, hätte doch aber darauf hinweisen müssen, oder der Sicherheit wegen auch erledigen müssen?)
2) Hauptsicherungsautomaten 3 x 35 A nicht vorhanden
(Baufirma beruft sich auf Bestandsschutz, die Automaten wären nicht angeboten gewesen und die Anlage hätte an sich eh Bestandsschutz)
3) Potentialausgleich nicht vorhanden
(Baufirma sagt das wäre Sache der Heizungsfirma)
4) Heizungsabsicherung 32 A ist falsch, 16 A richtig
(Baufirma sagt das wäre nicht so schlimm)
5) alle Steckdosenstromkreise müssen nach VDE mit einem FI-Schalter abgesichert sein
(Baufirma sieht den Mangel ein, wird erledigt)
6) Wagoklemmen im Sicherungsverteiler nicht zulässig
(Baufirma äußert sich nicht)

Da ich selbst Laie bin und davon ausgehe das die prüfende Firma fachgerechte die Mängel festgestellt hat, weiß ich nun nicht wie ich mich verhalten soll.

Nun finde ich allerdings keine Definition vom Begriff Bestandsschutz und weiß nicht wie ich argumentieren soll.

Außerdem kommen mir die Meteranzahlen der verwendeten Kabel sehr hoch vor, kann man soetwas noch im Nachgang prüfen?

Ich verstehe nicht, das die Baufirma an sich nicht interessiert zu sein scheint, sich selbst abzusichern. Denn meine Bedenken gehen dahin, das wenn ein Schaden passiert, der ansatzweise etwas mit der Elektrik zu tun hat, fragt doch jede Versicherung zuerst nach der Abnahme der E-Anlage und wer die gemacht hat.

Wie wäre Eure Meinung dazu?

Mit freundlichen Grüßen

M.S.

BID = 786442

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

 

  

Es gibt keinen Bestandschutz!!!

Das was so allgemein als Bestandschutz (miss)verstanden wird, bedeutet eigentlich lediglich dass Anlagen NICHT auf den heujtiogen Stand der Technik nachgerüstet werden müssen, wenn sie jetzt den zur Zeitpunkt ihrer Errichtung geltenden Regeln noch entsprechen.

Bei Deiner Sanierung der Endstromkreise, dürfte die Nachrüstverpflichtung Deiner Verteileranlage jedoch imho sehr wohl betreffen.


BID = 786451

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH


Zitat :
1) Isolierung Hauptleitung fehlt teilweise
(Die Baufirma war jedoch nicht an der Hauptleitung, hätte doch aber darauf hinweisen müssen, oder der Sicherheit wegen auch erledigen müssen?)

Das verstehe ich nicht so ganz, ist die Hauptleitung an einer Stelle blank?

Zitat :
2) Hauptsicherungsautomaten 3 x 35 A nicht vorhanden
(Baufirma beruft sich auf Bestandsschutz, die Automaten wären nicht angeboten gewesen und die Anlage hätte an sich eh Bestandsschutz)

Je nach Sicherung im Hausanschlusskasten und den verwendeten Querschnitten, kann dies durch aus in Ordnung sein, da diese SLS-Schalter noch nicht so lange vorgeschrieben sind.
Mach bitte mal ein Foto der Vertielung.

Zitat :
3) Potentialausgleich nicht vorhanden
(Baufirma sagt das wäre Sache der Heizungsfirma)

Der PA muss installiert werden und das durch eine Elektrofachkraft. Ist auch bei größeren Änderungen an der Elektroanlage nachzurüsten.

Zitat :
4) Heizungsabsicherung 32 A ist falsch, 16 A richtig

Das ist je nach Querschitt und Heizungsanlage sehr schlimm. Sollte unbedingt geändert werden!

Zitat :
6) Wagoklemmen im Sicherungsverteiler nicht zulässig
(Baufirma äußert sich nicht)

Wenn es sich nicht um 50Stk handelt, kann man damit leben.
(Baufirma sagt das wäre nicht so schlimm)




[ Diese Nachricht wurde geändert von: shark1 am 15 Sep 2011 11:46 ]

BID = 786453

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
Bei Deiner Sanierung der Endstromkreise, dürfte die Nachrüstverpflichtung Deiner Verteileranlage jedoch imho sehr wohl betreffen.

Das glaube ich nicht, schließlich ist eine Erneuerung der Endstromkreise keine wesentliche Änderung am Verteiler. Klar ist natürlich, daß für die neuen Stromkreise FIs etc. nach aktuellen Vorschriften vorgesehen werden müssen, aber wenn ich die fehlenden Hauptsicherungsautomaten korrekt als SLS interpretiere sehe ich keinerlei Grund für eine Anpassung des Vorzählerbereichs nur aufgrund dieser Änderung der Kundenanlage. Natürlich muß sichergestellt werden, daß für neu installierte FIs eine Vorsicherung vorhanden ist, aber damit hat es sich auch schon wieder.

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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 786456

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Trotzdem muss der Kunde zumindest darauf verwiesen weren, dass der PA fehlt und man einen LSS für die Heizung tauschen muss!
Diese Änderungen sind im Normalfall, jedoch nicht Angbeotsinhalt, und werden noch vorheriger Klärung zusätzlich verrechnet.

BID = 786471

DiamantBln

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Vielen Dank für die Rückmeldungen.

Leider habe ich nun unterschiedliche Aussagen und weiß immer noch nicht wo ich stehe.

Bilder kann ich morgen einstellen.

Als Antwort zu der Frage zu 1)

Die Hauptleitung die aus dem Boden in den Kasten geht, ist direkt unter dem Kasten vielleicht 5 cm blank. So für mich nicht zu sehen, nur wenn man genau drunter schaut.

Ich will niemanden beschuldigen, nur nach einer Sanierung habe ich die Erfahrung gemacht, das ich als Endkunde mit ständigen Nachträgen leben muss, sich Firmen aber gern herausreden.

Wenn ich in meiner Arbeit einen Auftrag annehme und nach den geltenden Regel der entsprechenden DIN arbeiten muss, dann sind Dinge die notwendig wären, aber ich nicht angeboten habe weil ich nicht darauf geachten habe inkl.

Kann dabei aber natürlich auch falsch liegen.

LG M.

BID = 786485

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7574
Wohnort: Wien


Zitat :
DiamantBln hat am 15 Sep 2011 13:05 geschrieben :

Als Antwort zu der Frage zu 1)

Die Hauptleitung die aus dem Boden in den Kasten geht, ist direkt unter dem Kasten vielleicht 5 cm blank. So für mich nicht zu sehen, nur wenn man genau drunter schaut.

Was heißt blank?!? Man sieht Kupfer? Man sieht die einzelnen bunten Adern weil der Mantel zu kurz ist?

@Shark1: meine Betonung der nicht wesentlichen Änderungen war ja vor allem auf die anscheinend geforderte Nachrüstung von SLS bezogen, die ich für reichlich überzogen halte.

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BID = 786525

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

@Trumbaschl
Ja klar, ist und war klar, wollte nur zur Verdeutlichung nochmals betonen, dass für "Pfusch" kein "Bestandsschutz" gilt. SLS ist bei sonst korrekter Ausfühung (Stand 1995) natürlich nicht nachzurüsten.
Anders sieht es natürlich bei der "blanken" Hauptleitung aus!


BID = 786526

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

Deine Anlage wurde nicht Instand gesetzt sondern Neu errichtet ergo eine wesentliche Änderung.
Bei wesentlichen Änderungen und die liegen bei dir Vor ist Nachzurüsten, das schließt auch die Hauptleitung, die Zählervorsicherung und den Zählerplatz ein.
Eine neu errichtete Anlage muss dem Nutzer Übergeben werden und das schließt die Dokumentation und die Sicherheit der Anlage ein. Ohne Prüfprotokoll ist die Anlage nicht ordnungsgemäß übergeben wurden.
Erst durch den messtechnischen Nachweis der Sicherheit ist ja die ordnungsgemäße Funktion auch im Fehlerfall gegeben.
Da die Anlage nach 2009 errichtet wurde gelten die aktuellen Forderungen der VDE und die schreibt Schutzpotentialausgleich vor !!
Gruß Bernd


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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!

BID = 786529

shark1

Inventar



Beiträge: 4878
Wohnort: DACH

Eine Nachrüstpflich der Zähleranlage nach TAB 2007 (idR neuer Zählerschrank) halte ich aber trotzdem für reichlich übertrieben.

BID = 786530

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

übertrieben hin oder her die VDE und die Tab sprechen da klare Worte!
Beispiel alte 6mm² Hauptleitung mit Pen, Anlagen ohne Zählervorsicherung und dahinter auf aktuellem Stand
Gruß Bernd

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BID = 786575

DiamantBln

Gerade angekommen


Beiträge: 3

Guten Morgen,

hier der Link zu den Bildern:

https://picasaweb.google.com/Snowfl.....tlink

Müsste ich dann, um das irgendwie belegbar zu machen, einen Gutachter einschalten, der z.b. auch die Frage des Bestandschutzes definitiv aufschreibt? Da ich denke, das es in der VDE keine eindeutige Passage über die Pflichten eines Elektriker gibt (jedenfalls keine die ein Laie einfach findet)kann ich nur schwer argumentieren.

Wenn ich einen Elektriker beauftrage gehe ich von einer abnahmefähigen Leistung aus. Diese Leistung sollte auch den geltenden Normen entsprechen, so das Sicherheit für beide Seiten herrscht.

Wenn ich als Auftragnehmer den Auftrag annehme, dann muss ich alle dafür notwendigen Arbeiten verpreisen und nur 'versteckte' Dinge werden als Nachtrag angesetzt. Dinge die allerdings offensichtlich sein müssten (wie die Sicherungsautomaten) kann ich dann nicht als Zusatz ansetzen, weil ich einfach vorher nicht wußte das es eine Neureglung gibt.

Es gibt immer zwei Seiten, aber ich als Endverbraucher muss oder wollte mich eigentlich nie so detailliert damit beschäftigen. Nur wenn etwas passiert, dann steht man bei mir auf der Matte und fragt sicherlich wer hat das ganze gemacht und wie habe ich mich abgesichert.

Weiß einfach praktisch nicht worauf ich mich berufe (§ oder ähnliches) und ob alle Mängel die ein unabhängiger Elektriker festgestellt hat auch erledigt werden müssen.

LG M.

BID = 786579

Mr.Ed

Moderator



Beiträge: 36188
Wohnort: Recklinghausen

Der Link funktioniert nicht.
Bilder bitte hier hochladen, nicht auf irgendwelche externen Hoster.

_________________
-=MR.ED=-

Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.

BID = 786630

Dark Dragon

Schreibmaschine



Beiträge: 1363
Wohnort: Solingen

Der Link funktioniert bei mit und ich war mal so frei.


BID = 786772

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Offtopic :
Eine Anmerkung zum "Bestandsschutz" im Allgemeinen.
Das findet man natürlich nicht in einer VDE, auch oft
nicht in Gesetzen.
Das ist ursprünglich ein "Rechtsgrundsatz" hier
das altrömische "Nulla poene sine lege", keine Strafe ohne
Gesetz, auch nicht rückwirkend, als es das Gesetz noch nicht gab.
Oft wird auch der Begriff "Vertrauensschutz" verwendet.
Dazu gibt es manchmal höchstrichterliche Entscheidungen,
manchmal sagen auch Gesetze etwas zu Altbeständen bzw. Übergangsregelungen.
Die VDE oder DIN oder ähnliches, da nicht Gesetz, erhalten ihre
"Kraft" erst dadurch, daß Gesetze oder Urteile sich darauf beziehen.
Georg


-Anmerkung von sam2: nur verwirrend, diese (für sich nicht falschen, aber hier nicht zutreffenden) Ausführungen


_________________
Dimmen ist für die Dummen



[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 25 Sep 2011 19:03 ]


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