Darf ein Azubi im 2. Lehrjahr auch an Verteilungen arbeiten?

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Autor
Darf ein Azubi im 2. Lehrjahr auch an Verteilungen arbeiten?

    







BID = 770419

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle
 

  



Zitat :
Daraus kann man sich zwar teilweise über eine entsprechende Haftpflichtversicherung "herauskaufen", allerdings musst Du dafür einen Elektrofachbetrieb eröffnen - mit allen Konsequenzen (Meistetitel, Eintagung in die Handwerksrolle, Eintragung in' Installateurverzeichnis etc.)


Ich hab mich jetzt lange zurückgehalten...
Aber was ändert sich für einen Meister mit Haftpflichtversicherung wenn jemand körperlich zu Schaden kommt wenn er nicht nach den anerkannten Regeln der Technik gearbeitet hat, was ich dem Azubi im Zweiten Lehrjahr durchaus zutraue wenn er dieses unter Aufsicht un auch Selbstständig im Auftrag seines Meisters schon mehrmals gemacht hat?

powersupply

BID = 770471

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Gegen die strafrechtlichen Folgen einer Missetat kann sich gar niemand versichern, wohl aber gegen die zivilrechtlichen Folgen. Dabei ist's dann egal, ob Personen- oder Sachschaden.

Hintergrund meiner ersten Formulierung:

Wer gewerbsmässig an Elektroanlagen arbeitet, sollte eine Betriebshaftplichtversicherung oder enormes Gottvertrauen haben. Diese Versicherung deckt zivilrechtliche Forderungen (Schadenersatz) Dritter ab.
Ich persönlich kenne allerdings keinen Versicherer, der gewerbsmässige Elektroarbeiten versichert, ohne einen Sachkundenachweis des Arbeitsverantwortlichen eingefordert zu haben.
d.h. ohne Meistertitel etc. keine betriebliche Haftpflicht.
Im Übrigen gibt es Versicherungspolicen, die Fahrlässigkeit nicht ausschliessen, d.h. wer versehentlich von den anerkannten Regeln der Technik abweicht, kann sich auch gegen die Folgen versichern.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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BID = 770575

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Hier ging es dem TE doch gar nicht um einen gewerblichen Umfang(wer beurteilt so was denn am Ende?) sondern "nur" um eine Tätigkeit im privaten Umfeld.
Meines Wissens gibt es für solche Tätigkeiten sehr wohl eine Versicherung. Was die Kostet und ob sie dann am Ende tatsächlich zahlt weis ich nicht. Hintergrund: Ich hab meinem Bruder mal beim Umzug unter anderem die Wasserarmaturen in der Küche installiert "Du kennst dich doch damit aus..."
Eine Woche später hatte er Hochwasser. Warmwasser, welches sich den Weg durch das ganze Mehrfamilienhaus suchte ehe es dann, als die Wohnung voll genug gelaufen war, über den Balkon ablief.
Zuerst dachte ich, Klar doch, hab ja eine Haftpflichtversicherung. Die wollte aber nicht bezahlen, denn dazu bräuchte ich eine sogenannte Feierabendhaftpflicht welche ich natürlich nicht hatte.
Zahlen musste ich am Ende nur nicht, weil ich Zugang zum Heizraum hatte und dort feststellte, dass der Installateur das notwendige Überdruckventil nach der Rückschlagklappe zum Boiler hin vergessen hatte.
Das war dann ein gewerbliches Versagen.

Um zum Faden zurück zu kommen. Diese spezielle Haftpflicht hätte also sehr wohl bezahlt wenn ich sie gehabt hätte. Ohne dass ich ein eingetragener Meister des Handwerks gewesen wäre.
Und genauso sehe ich das hier beim Azubi auch. Nur dass hier eben noch die Gefahren des elektrischen Stromes hinzukommen welche ein sorgfältiges Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik, welche ihm sein Meister offensichtlich schon zutraut, erfordern.

powersupply



BID = 770595

schattenlieger

Schriftsteller



Beiträge: 995
Wohnort: Nordkreis Celle


Offtopic :
Verstehe ich dich jetzt richtig, man braucht im Privatbereich zusätzlich zur "normalen" Haftpflicht noch eine zusätzliche Feierabendhaftpflicht?

Wofür hab ich denn dann die normale Haftpflichtversicherung? Bzw. wo ist die Grenze?


_________________
Mitglied in der "Deutschen Gesellschaft zur Rettung von dem Genitiv"
Silbentrennung ist toll, auch wenn das Auge was anderes draus macht:
Messer-
gebnisse und Erbin-
formationen.

BID = 770597

powersupply

Schreibmaschine



Beiträge: 2921
Wohnort: Schwobaländle

Ich hab das damals so verstanden, dass der Privatbereich MEINEN persönlichen Privatbereich umgrenzt.
Mach ich etwas als Gefälligkeit für meinen Bruder, im Auftrag meines Bruders ist die Privathaftpflicht aussen vor.

powersupply

[ Diese Nachricht wurde geändert von: powersupply am 14 Jun 2011  0:02 ]

BID = 770610

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Wäre ja auch noch schöner, wenn man sich die Schwarzarbeit auch noch mit der normalen privaten Haftpflicht vesichern könnte...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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