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Darf ein Azubi im 2. Lehrjahr auch an Verteilungen arbeiten? |
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BID = 769880
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Hi an alle,
bin neu hier und habe mal eine Frage, darf ich als Elektrikerazubi im 2. Lehrjahr an Schaltschränken bzw. UV arbeiten und Installationen vornehmen?
Bin dazu in der Lage, jedoch möchte ich wissen, wie es mit dem Rechtlichen aussieht, wenn mal was passieren sollte?
Vielen dank an alle für die Mühe für die Beantwortung der Fragen
Gruß
Azubi Benni
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Ich bin Auszubildender im dritten Lehrjahr in dem Beruf Elektroniker für Energie- und Gebäudetechnik und kein Geselle, das wollte ich nur vorher angemerkt haben! |
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BID = 769881
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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selbstverständlich ja zur Ausbildung, nur trägt der Ausbilder die volle Verantwortung !!!! Selbstständig darfst du gar nichts!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 769882
QuirinO Schreibmaschine
Beiträge: 2205 Wohnort: Behringersdorf
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Genau diesen Thread hatten wir schonmal, ich geh mal auf die Suche - ich glaube der Konsens damals war, dass dein Vorgesetzter bzw. der Meister immer die Verantwortung und Haftung für deine Arbeit hat - wenn er dich nicht ausreichend kontrolliert ist er schuld. Was du machen darfst und was nicht liegt aber demnach auch in seinem Ermessen.
"Das oben ist ausschliesslich eine Meinung und keine rechtsverbindliche Aussage"
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BID = 769883
QuirinO Schreibmaschine
Beiträge: 2205 Wohnort: Behringersdorf
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BID = 769888
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Hab ich wohl übersehen, dass es einen anderen Thread gibt...
Wie gesagt, bin neu hier und lerne das ja auch mit der Zeit kennen, mich hier zurecht zu finden und nach einem bestimmten Thema zu suchen.
Mir gings nur darum:
Angenommen bei meinem Onkel funktioniert der Stromstoßschalter nicht mehr und dieser möchte es ausgewechselt haben aber die Kosten für den Elektriker sparen, da er ja mich hat. Darf ich ihm das dann auswechseln?
Naja ich denk, was ich mache ist ja meine Sache, aber wenn was passiert, hat das doch Folgen für mich oder?
Liebe Grüße und nochmal danke
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BID = 769892
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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Siehe oben und Folgen sind grob fahrlässiges Verhalten deinerseits, mit allen rechtlichen Folgen
Besser du sagst da nein.
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BID = 769893
QuirinO Schreibmaschine
Beiträge: 2205 Wohnort: Behringersdorf
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Nein das darfst du nicht - rechtlich gesehen bist du nach wie vor ein Laie - Wenn dein Meister danach zu deinem Onkel kommt und das abnimmt, dann ist es eine andere Sache
[ Diese Nachricht wurde geändert von: QuirinO am 9 Jun 2011 20:02 ]
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BID = 769895
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Oder statt meinem Meister eine Elektrofirma, richtig?
Weil mein Meister und meine Ausbildungsstelle ist in Koblenz und mein Onkel in Fulda und ich auch, bin nur in der Woche oben in Koblenz
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BID = 769902
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Der letzte, der vor dem Schadensfall dran rumgefummelt hat, ist vor dem Richter der Schuldige. Er haftet nicht nur für eigene Fehler, sondern auch für solche, die schon vorher drin waren, und die er bloß übersehen hat (defekte Leitung durch Nagel in Wand -> Kabelbrand usw.).
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BID = 769903
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Uiii....das hört sich allerdings nicht gut an....
Also darf ich gar nix machen, also auch nicht so dass am ende ein Fachbetrieb meine Montage abnimmt und auf Papier bescheinigt dass alles i.O. ist?
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BID = 769906
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
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und mit dieser Bescheinigung übernimmt der Fachbetrieb die Verantwortung. hältst du die für so blöd , das sie dieses Risiko eingehen ?
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BID = 769908
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Nein, das war doch bloß nur eine Frage
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BID = 769943
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Wenn man dem Fachbetrieb den Auftrag gibt, er solle die Anlage auf Fehler überprüfen, dann macht er das auch. Kostet halt Stundenlohn.
Zitat :
| und auf Papier bescheinigt dass alles i.O. ist |
Prüfprotokoll nennt sich der Wisch.
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BID = 770245
BenchiFD Gerade angekommen
Beiträge: 6 Wohnort: Fulda
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Vielen Dank für eure Antworten.....find nur schade dass ich demnach keine E-Installationen ausführen darf und solange während ich Ausbildung mache, wohl ein Elektriker beauftragen muss, wenn was sein sollte am verteiler etc... (hohe Kosten)
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BID = 770410
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Nicht dass Du da etwas missverstehst:
Auch nach Abschluß der Ausbildung ändert sich an der grundsätzlichen Lage nichts...
DU persönlich haftest auch dann für alles, was Du tust.
Daraus kann man sich zwar teilweise über eine entsprechende Haftpflichtversicherung "herauskaufen", allerdings musst Du dafür einen Elektrofachbetrieb eröffnen - mit allen Konsequenzen (Meistetitel, Eintagung in die Handwerksrolle, Eintragung in' Installateurverzeichnis etc.)
Solange Du im Auftrag Deines Chefs arbeitest, ist das Thema für Dich zwar wesentlich entspannter, aber im privaten Umfeld bleibt das Thema unverändert.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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