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BID = 763086
Saarlaender Stammposter
   
Beiträge: 426
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Zitat :
likon hat am 26 Apr 2011 23:03 geschrieben :
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Bin seit ca.14 Jahren in meinem Beruf als Elektroinstallateur nicht mehr tätig.
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 29 Apr 2011 19:27 geschrieben :
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Wie nun ist ein Elektroinstallateur keine Elektrofachkraft ??
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Nein, bzw. der TE nicht.
Kurzes Zitat von elektrofachkraft.de
Zitat :
| | In der heutigen Zeit, mit dem schnellen Wechsel von Techniken, Erkenntnissen und Gesetzen, ist niemand mehr nur per Berufsausbildung per se als EFK geeignet. Deswegen hat auch die TRBS 1203-3 „Elektrische Gefährdungen“ explizit die regelmäßige Schulung der befähigten Personen erwähnt. Diese wird übrigens ebenfalls gemäß BGV A1 mindestens jährlich gefordert! Also will auch unsere Berufsgenossenschaft als Versicherer, dass Menschen mit hoher Verantwortung wie die einer EFK, sich regelmäßig weiterbilden. |
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Gruß aussem Saarland
-Bist Du einsam und allein, sprüh Dich mit Kontaktspray ein!-
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Saarlaender am 29 Apr 2011 19:33 ]
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Saarlaender am 29 Apr 2011 19:33 ] |
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BID = 763089
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
Beiträge: 17437
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Der Unterschied ist nur der das er eben eine abgeschlossene Ausbildung als Elektroinstallateur hat und die Gefahren seines Tuns einschätzen können muß, im Unterschied zu einem Laien. Das im Beruf eine Weiterbildung erforderlich ist, ist unbestritten. Trotzdem gibt es in der Praxis auch Elektromeister die nicht auf dem Stand der Technik sind, sollte diesen ihr Meistertitel entzogen werden ?
Was die Berufsgenossenschaft fordert und auch durchsetzen kann steht da auf einem anderen Blatt. Im Schadensfall fragt der Staatsanwalt nur nach ob er die nötigen Kenntnisse und Befähigung hat, ob er die auch anwenden kann ist straf relevant!
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Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen! |
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BID = 763098
Saarlaender Stammposter
   
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Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 29 Apr 2011 19:43 geschrieben :
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Im Schadensfall fragt der Staatsanwalt nur nach ob er die nötigen Kenntnisse und Befähigung hat, ob er die auch anwenden kann ist straf relevant! |
und genau hier wird der Staatsanwalt beraten und dann kommt zur Sprache das jemand der seit 14 Jahren keine Berufspraxis hat, in der Definition keine Elektrofachkraft ist. Auch wenn er einen "Titel" wie Facharbeiter oder Meister trägt.
Ich war letztens auf einem Lehrgang wo solche Dinge von einem Gutachter, der auch für die Staatsanwaltschaft "ermittelt", angesprochen und erläutert wurden. Recht Interessant.....noch besser wird es dann mit der Verantwortlichen Elektrofachkraft und deren Benennung, aber das führt hier def. zu weit.
Allerdings ist das auch alles Industriegehabe......wie das im Handwerk gehandhabt wird weiß ich nicht.
Ich vertrete trotzdem die Meinung das der TE nach Def. (steht auch in der VDE) keine Elektrofachkraft ist....aber sei es drum, ich bin jedenfalls der Meinung das man keinen Meistertitel tragen muss um an einem Hauptverteiler arbeiten durchführen zu dürfen.
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BID = 763102
der mit den kurzen Armen Urgestein
     
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Sag ich doch die ganze Zeit.
und verantwortliche Elektrofachkraft ist ein anderes Thema.
Das Prüfprotokoll bzw Abnahmeprotokoll hat 2 Felder eins für den Prüfer und eins für den Errichter. Wobei der Prüfer nicht mit dem Errichter identisch sein muss.
Gruß Bernd
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BID = 763340
likon Gerade angekommen
Beiträge: 11
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habe gehört das bis 1000V es erlaubt sei, Elektroinstallationen zu tätigen.
Egal ob im Hauptverteiler an meinem Zählerplatz wo sich meine Sicherungen wie
Schmelsicherungen,B16 Automaten für z.B. Keller Wäschetrockner,Waschmaschiene befinden oder in der eigenen Wohnung. Neben den B16 Automaten (siehe oben Wäschetrockner ect.)habe ich noch ausreichend Platz um einen FI Schutzschalter zu installieren, und von diesem FI Schutzschalter würde ich eine 3x2.5mm2 Zuleitung zur Garage legen. An meinem Zählerplatz unter dem Zähler befindet sich ein verblomter Bereich. Das dieser Bereich für mich tabu ist, das ist klar. Bin kein Elektromeister. Aber einen FI Schutzschalter an meinen Zählerplatz neben den oben genannten Sicherungen zu Installieren und anschließend eine 3x2,5mm2 Zuleitung vom FI zur Garage zu legen, brauch ich doch keine Elektrofachkraft/Elektromeister um das Umzusetzen. Es sind ca.14 Jahre vom Gesellen Abschluss her, und daher ist mir die Materie bzw. Grundkenntnisse der Elektroinstallation auch bekannt.
Daher denke ich, die Elektroinstallation wie bereits beschrieben zu tätigen und anschließen abnehmen lassen. Was spricht dagegen!?!
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BID = 763427
Saarlaender Stammposter
   
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Zitat :
likon hat am 1 Mai 2011 09:47 geschrieben :
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Was spricht dagegen!?!
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Evtl. die Eigentümergemeinschaft.
Da die Hauptverteilung nicht dir gehört.
Was du in deinem Eigenheim machst ist "egal" da du damit nur dich gefährden würdest.
Dessen solltest du dir bewußt sein.
Ansonsten spricht deinem Plan nichts entgegen. Wer soll dir verbeiten was zu ändern?
Du mußt allerdings für dein Tun und Handeln gerade stehen.
Aber daher auch die Abhnahme durch einen Eli.
An deiner Stelle würde ich aber das Vorhaben zuerst mit einem Eli durchsprechen. Der kann dir dann auch günstig das Material besorgen und dir sagen vorrauf er bei der Abnahme Wert legt.
Es wäre ärgerlich wenn du was bastelst und nachher der Eli das nicht abnimmt.
Grüße
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