Autor |
FI/RCD nachträglich in Mietwohnung einbauen Suche nach: rcd (2227) |
|
|
|
|
BID = 712238
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
|
An jener Anlage wuerde ich auch als Fachmann nichts machen.
Ausser, sie samt Zuleitung komplett zu erneuern!!!
Das bedeutet aber, in praktisch allen Raemen die Waende aufzuschlagen...
Schon dieser neue UV haette ME nicht gesetzt werden duerfen, ohne die Zuleitung zu erneuern oder ALLE Endstromkreise auf TN-S umzubauen.
Denn der PEN-Querschnitt ist bnach meinem Augenmass 4mm, keinesfalls aber die mindestens geforderten 10mm2.
_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
|
BID = 712270
AVR-Manu Gerade angekommen
Beiträge: 11 Wohnort: München
|
|
Also die Kabel die links oben weggehen verlaufen über so eine art Aufputz-Kabelkanal mit Deckel, d.h. dort könnte mann noch leicht etwas ändern.
Bald soll eh der ganze Gang rennoviert werden; evtl. könnte dann auch gleich die Elektrick neu gemacht werden.
Ist es sinnvoll den Elektriker schonmal vorbeikommen zu lassen und ihm zu sagen was geändert werden soll?
Oder sollten wir lieber zu einen anderen Eli rufen, denn der vorherige, der auch den Sicherungskasten gemacht hat, hat ja offenbar geschlampt, oder?
Soll ich dem folgendes sagen oder aufschreiben:
-Fehlerstromschutzschalter installieren
-Alle Endstromkreise auf TN-S umbauen
Fehlt noch was?
Danke,
Manu |
|
BID = 712282
clembra Inventar
Beiträge: 5404 Wohnort: Weeze / Niederrhein
|
Auf jeden Fall schriftlich über die Vermieterin. Es fehlt der Punkt Zuleitung tauschen, zumal die jetzige so nie in der neuen UV hätte verwendet werden dürfen.
Einem Elektriker, der blaue und grün/gelbe Adern schön nebeneinander auf eine Schiene auflegt, sollte der Auftrag aber ehr nicht gegeben werden, nur ist das (leider?) Sache des Vermieters.
_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.
|
BID = 712323
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Einspruch!
Es ist hier eindeutig nur als Reparatur der Verteiler getauscht worden.
Wahrscheinlich war der alte defekt. Das die Leitungen nicht sauber eingeführt sind, nun gut, hätte mann mit etwas Schrunpfschlauch verbessern können.
Die beiden N mit an der PEN-Schiene sind nicht zu bemängeln, schliesslich dürfen von einer PEN-Schiene beliebig viele N abgezweigt werden.
Einen Vorteil darin die linke Schiene als reine N-Schiene zu nutzen, und die dann zu kurzen Schutzleiter zur PEN-Schiene zu verlängern sehe ich nicht.
Die lose Wagoklemme ist übersichtlich und hier das geringste Problem.
|
BID = 712545
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
|
Einspruch abgelehnt!
Ich weiß nicht, wo Du da eine Eindeutigkeit her hast.
Meine sagt etwas ganz anderes:
Daß nämlich der UV ersetzt wurde, nicht weil er defekt war (der alte war aus Stahlblech und hatte 3 Diazed-Sockel), sondern um die Anlage um 2 Stromkreise zu erweitern (nämlich die als 3-adrige NYM ausgeführten).
Und daß diese in TN-S verlegt wurden, reicht nicht aus, denn es geschah zu einer Zeit, wo die NEUE Nutzung eines PEN deutlich unter 10mm²Cu schon unzulässig war.
Daher muß für die GESAMTE Anlage nun die Anforderungen an Neuanlagen erfüllen.
Die unzulässige Erweiterung hebelt also auch den "Bestandsschutz" für die verbliebenen 3 TN-C-Kreise aus!
|
BID = 712547
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Sehe ich eindeutig anders.
Das würde auch jegliche erweiterung bestehender TN-C Stromkreise in Wohnungsinstallationen verbieten.
Das mit dem "aushebeln" ist wohl leider deine private ansicht, die zugegeben verlockend ist:
Wer allerdings glaubt, das dann gründlich saniert würde, irrt leider, eher wird dann überhaupt nichts mehr unternommen. Insofern stehe ich sinnvoillen erneuerungen und erweiterungen offen gegenüber, da sie oft auch ihren Teil zur schrittweisen verbesserung der Gesamtsituation beitragen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ego am 6 Sep 2010 18:31 ]
|
BID = 712550
der mit den kurzen Armen Urgestein
Beiträge: 17434
|
falsch ego gerade mit der Forderung PEN mindestens 10mm² soll ja erreicht werden das gerade ältere Anlagen (die mit der höchsten Gefährdung) erneuert werden (PEN-Bruch Gefahr ) müssen.
Bei eine Anlage mit PEN =>10mm² gibt es keine Einschränkungen.
Ich würde die Anlage auch nicht anfassen.
Gruß Bernd
_________________
Tippfehler sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Arbeiten an Verteilern gehören in fachkundige Hände!
Sei Dir immer bewusst, dass von Deiner Arbeit das Leben und die Gesundheit anderer abhängen!
|
BID = 712551
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
|
Es steht aber nirgends geschrieben, das Anlagen die im TN-C-System errichtet wurden, nicht erweitert werden dürfen.
|
BID = 712694
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
|
Kritisch ist hier meiner Meinung nach basierend auf einer von Sam2 früher geäußerten Meinung alleine die Installation eines neuen Verteilers an einer Zuleitung mit PEN<10mm2, nach all meinem Wissen aber sicher nicht die Beibehaltung der TN-C-Kreise. Nach allen Regeln der Kunst müßte eine Zuleitung mit min. 10mm2 und 3L+N+PEN verlegt werden (alternativ wenn das EVU aus irgendeinem Grund noch Wechselstrom billiger hergibt eben 1L+N+PEN).
_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
|