Ist das zulässig, wenn der Strom für eine Steckdose aus der Leitung des Nebenzimmers bezogen wird?

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Ist das zulässig, wenn der Strom für eine Steckdose aus der Leitung des Nebenzimmers bezogen wird?
Suche nach: strom (35648) steckdose (11080) leitung (19157)

Problem gelöst    







BID = 757348

Newbie

Stammposter



Beiträge: 393
 

  


Ein Bekannter hat in seinem Nebenzimmer in ca. 25-30 cm Höhe über dem Fußboden eine Steckdose. Da er in seinem anderen Zimmer aber auch eine Steckdose haben wollte und in diesem Zimmer die Leitungen weiter weg sind, hat er einfach die Wand ins andere Nebenzimmer durchbohrt und den Strom für die neue Steckdose von der Leitung des Nebenzimmers angezapft, an der auch diese alte Steckdose hängt.

Dadurch gibt es in diesem Zimmer nun eine Steckdose, die auch dann stromführend ist, wenn man den Sicherungsschalter für dieses Zimmer betätigt um dieses stromlos zu schalten. Denn logischerweise müßte man nun ja den Sicherungsschalter für das Nebenzimmer betätigen um nun auch diese extra Steckdose stromlos zu schalten.


Ist das zulässig?
Und kann das versicherungstechnisch nicht sehr teuer werden?


Bisher bin ich davon ausgegangen, daß jedes Zimmer seinen eigenen Sicherungsschalter haben sollte und wenn man diesen dann betätigt, dann sollte für dieses Zimmer auch keine weiteren stromführenden Anschlüsse vorhanden sein.
Außnahmen sind hier lediglich extra Sicherungsschalter für den Herd, sowieso einen weiteren Sicherungsschalter für das Zimmer, falls ein Stromkreis für das gesamte Zimmer nicht ausreicht.







[ Diese Nachricht wurde geändert von: Newbie am 29 Mär 2011 11:26 ]

BID = 757363

clembra

Inventar



Beiträge: 5404
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

 

  


Zitat :
Newbie hat am 29 Mär 2011 11:24 geschrieben :

Bisher bin ich davon ausgegangen, daß jedes Zimmer seinen eigenen Sicherungsschalter haben sollte und wenn man diesen dann betätigt, dann sollte für dieses Zimmer auch keine weiteren stromführenden Anschlüsse vorhanden sein.

Bei vielen Häusern kann man froh sein, wenn man pro Etage einen "Sicherungsschalter" hat.
Früher war es hierzulande üblich Licht und Steckdosen über getrennte LS anzufahren, je nach Region und Elektriker wird das auch heute noch so gemacht.

Also in Neubauten würde ich es nicht so machen, in Altbauten hat man oft nur die Wahl zwischen einem anderen Stromkreis und Schlitzen durch den halben Raum und über 2 Türen. Und da man bei Arbeiten an elektrischen Anlagen immer vor Ort die Spannungsfreiheit feststellen muss stellt das IMHO auch keine Gefahr dar.

Natürlich gelten auch bei solchen Steckdosen die üblichen Vorschriften, wie die FI-Pflicht.

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 757366

:andi:

Inventar



Beiträge: 3218
Wohnort: Bayern

Natürlich ist das zulässig. Im o.g. Fall muss man halt die Beschriftung im Sicherungskasten anpassen, fertig. Wers mag, kann ja auch die Steckdosen mit F13 etc beschriften.

Unzulässig wäre nur das "Mischen", also irgendwelche Verbindungen zwischen Zimmerstromkreis und Nachbarzimmerstromkreis herzustellen.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: :andi: am 29 Mär 2011 12:42 ]

BID = 757369

Deneriel

Schriftsteller



Beiträge: 981
Wohnort: Westmünsterland
ICQ Status  

Da spricht nichts gegen - siehe auch clembras Kommentar zu Umbauten im Bestand.

Ich könnte dir einen LS B16A für die ganze Wohnung (2ZKDB) anbieten zzgl. eigener Absicherung für Herd und Waschkeller. Das ist nicht besonders großzügig dimensioniert, aber auch nicht unüblich. Und da ich nur Mieter bin und keinen Elektro-Darfschein habe...

BID = 757393

Newbie

Stammposter



Beiträge: 393

Ok, danke für die Antworten.
Ich hätte mir jetzt gut vorstellen können, daß es dagegen irgendeine Vorschrift gibt, aber wenn's die nicht gibt, dann dürfte das auch nicht so schlimm sein.

BID = 757397

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat :
Ist das zulässig, wenn der Strom für eine Steckdose aus der Leitung des Nebenzimmers bezogen wird?
Solange das Nebenzimmer nicht dem Nachbarn gehört, und der den geklauten Strom bezahlen muß ....


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