Hallo Leute,
ich brauch nochmal Eure Hilfe.
Das Thema Erdung geht in die zweite Runde. Das 16mm² Kupfer massiv (H07V-U) ist mittlerweile besorgt und wird durch einen freien Schornstein direkt senkrecht in den Keller gezogen und kommt etwa 50 cm neben der PAS (sorry HES) an.
Meiner Meinung nach und auch Eurer Meinung muss ja nun unbedingt noch ein (hauseigener!) Erder installiert werden. Da die Elektrik als TN-System ausgeführt ist war ja bisher kein Erder erforderlich.
Da ich selbst meine Brötchen mittlerweile als "Schreibtischtäter" verdiene, verfüge ich nicht über entsprechendes Werkzeug einen Erder einzutreiben (und habe dazu ehrlich gesagt auch keine Lust). Deshalb sollte die Hausverwaltung einen Auftrag an einen örtlichen Betrieb erteilen, diesen Erder zu setzen. Der Herr war nun da und hat behauptet, dass hier _kein_ Erder erforderlich ist.
Der Verweis auf die VDE0855 überzeugte ihn nicht.
Er meinte: "Ja, ja in der VDE steht viel. Was wir machen ist aber auf jeden Fall richtig, denn wir machen das schon seit Jahren so. Einen Erder braucht man nicht. Außerdem haben die meisten Häuser hier keinen Erder."
Ich: "Weiß ich, deshalb soll jetzt ja einer erstellt werden." Er: "Überflüssig"
Ich: "Ich wär ja froh, wenn wir keinen bräuchten. Aber ich habe die VDE0855 vorliegen und selbst extra nochmal gelesen (Ausgabe Okt 2005) und da wird das nun leider gefordert. Heißt das, hier in Hannover gilt die VDE 0855 nicht?"
Zitat :
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Einschub VDE0855/EN60728:
[...]
11.3.2 Erdungsanlage
Die Erdungsanlage muss nach einer der folgenden, in Bild 10 gezeigten Arten ausgeführt werden:
– Verbindung mit der Blitzschutzanlage des Gebäudes;
– Verbindung mit dem Erdungssystem des Gebäudes;
– Verbindung
– mit wenigstens zwei horizontalen Erdern von mindestens jeweils 2,5 m Länge mit einem Winkel größer 60° verlegt, mindestens 0,5 m tief und nicht näher als 1 m vom Fundament entfernt oder
– mit einem vertikalen oder schrägen Erder von mindestens 2,5 m Länge oder zwei senkrechten Erdern von mindestens 1,5 m Länge in einem Abstand von 3 m und nicht näher als 1 m vom Fundament entfernt.
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Er: "Wir sind ein von den Stadtwerken zertifizierter Betrieb. Das heißt, was wir machen, ist auf jeden Fall richtig, sonst wären wir ja nicht zertifiziert. Selbst, wenn ich Ihnen jetzt einen Erder setzen würde. Der wär total unnütz. Da der PEN-Leiter der Stadtwerke der beste Erder ist, den wir haben, bringt es gar nichts noch einen Erder zu setzen."
Ich: "Ok. Also erlauben die Stadtwerke hier das Verwenden des PEN-Leiters als Erder."
Er: "Na klar. Alles andere ist unsinnig. Steht auch so in der TAB. Das sind die Technischen Anschlussbedingungen. Das ist noch ein besonders Dokument, das muss man unbedingt beachten."
Ich (grins): "Ja. Ich kenn die TAB. Welche Fassung ist den hier aktuell. Ist es schon TAB 2007?"
Er: "Weiß ich doch nicht, welche Fassung das gerade ist. Da müssen Sie einfach mal durchblättern."
Ich (hatte leider nicht vorher in die neue TAB geschaut): "Ja, gut. Dann mach ich das."
Er verabschiedet sich und bietet an, einen Kostenvorschlag über eine Neuverkabelung des Potenzialausgleichs und eine Überarbeitung des BK-Anschlusses zu erstellen....
Jetzt schau ich in die TAB 2007 (siehe
http://www.enercity-netz.de/include......pdf)
und finde auf Seite 24 folgendes:
Zitat :
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12 Auswahl von Schutzmaßnahmen
(1) Der Netzbetreiber erteilt Auskunft über das vorhandene Netzsystem.
(2) In Neubauten wird ein Fundamenterder nach DIN 18014 eingebaut.
(3) Der PEN-Leiter bzw. Neutralleiter (N) darf nicht als Erdungsleiter für Schutz- und Funktionszwecke
von Erzeugungsanlagen, Antennenanlagen und Blitzschutzanlagen verwendet
werden. |
Der Satz (3) ist für mich eindeutig. Am Montag werde ich ein Telefonat mit dem Bezirksmeister von den Stadtwerken führen.
Bitte sagt mir, ob ich irgendwie auf dem Holzweg bin, damit ich mich am Telefon nicht blamiere.
KK
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Kabelkasper am 20 Jun 2009 21:16 ]