Gefunden für anerkannte regeln technik - Zum Elektronik Forum |
| 1 - Steckdose mit LSS 20A absichern erlaubt? -- Steckdose mit LSS 20A absichern erlaubt? | |||
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| 2 - Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik -- Geerbtes Häuschen mit Uralt-Elektrik | |||
| Schön, dass du dich mal mit den Unterschieden zwischen dem Strafrecht und dem Zivilrecht vertraut gemacht hast. Es wäre noch schöner, wenn du zukünftig bei deinen Aussagen klar stellen könntest, ob diese sich jeweils auf das Straf- oder Zivilrecht beziehen.
Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 30 Aug 2014 23:12 geschrieben : Die Verordnung wurde deshalb erlassen um den Endnutzer auf die Gefahren hinzuweisen. (Informationspflicht der Hersteller ) Edit: Der Hersteller kann die Einhaltung nicht Kontrollieren und ist schon aus diesem Grund nicht haftbar. Da hast du wohl wieder etwas falsch verstanden. Ein Verstoß gegen das Produktsicherheitsgesetz (das meinst du doch, oder) liegt dann vor, wenn der Hersteller seiner Informationspflicht nicht nachkommt. Dies kann für den Hersteller straf- und wettbewerbsrechtliche Konsequenzen haben. | |||
3 - Suche Bestätigung dass jeder für sich privat am Sicherungskasten arbeiten darf -- Suche Bestätigung dass jeder für sich privat am Sicherungskasten arbeiten darf | |||
| DIN VDE 0100-10 Abs. 1 und Abs. 4 und Abs. 5, sowie Anmerkung zu Abs. 5.1 und DIN VDE 0105 Abs. 4.2
Dazu alle Gesetze und Normen, auf die sich in diesen Abschnitten berufen wird. Letzendlich sind hier alle Anforderungen an Personen, die elektrotechnische Arbeiten ausführen wollen geregelt. Im Falle eines Rechtsstreits wird der Richter hier die DIN-VDE als anerkannte Regeln der Technik anführen und sein Urteil gemäß seiner Entscheidung zur Urteilsfindung abgeben. ... | |||
| 4 - Nachrüsten eines Erders -- Nachrüsten eines Erders | |||
Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 11 Jan 2013 16:48 geschrieben : Es gibt den Bestandsschutz nur im Baurecht! In der Elektrotechnik gibt es das nicht, da gibt es nur Nachrüstplichtig oder eben keine Nachrüstplicht. Richtig, aber nachdem sich dieser Sprachgebrauch auch in Publikationen von Juristen, VDE, ABB usw. eingebürgert hat, habe ich ich die Griffelspitzerei aufgegeben das Wort "Bestandsschutz" jedesmal in Gänsebeinchen zu setzen. Nur ein Beispiel von vielen Zitat : ABB Merkblatt 16 1.1 Bestandsschutz Blitzschutz und Antennenerdungsanlagen, die bei der Abnahme den zu ... | |||
| 5 - Eine Tote in Kamenz/lange Kette unglücklicher Umstände -- Eine Tote in Kamenz/lange Kette unglücklicher Umstände | |||
| Hätte wenn und aber ? Was soll das es gibt nun Mal anerkannte Regeln der Technik. Bei Einhaltung dieser wäre der Unfall nicht passiert, FI hin oder her.
Fehlerstromschutzschalter so Sinnvoll wie sie sind, sind eben kein Allheilmittel. Die Treppe war richtig geerdet, warum dann der Handlauf nicht? ... | |||
| 6 - Verkäufer schlägt Überbrückung des FI-Schalter vor?! -- Verkäufer schlägt Überbrückung des FI-Schalter vor?! | |||
| Dann hat schlicht und einfach einer der Heizstäbe einen PE Schluss und muss ersetzt werden. Die Teile haben auch nicht das ewige Leben.
Die Aussage des Verkäufers ist schlicht und einfach nur Müll. Wenn das Gerät Gewährleistung hat ist das dessen Sache das Teil instand zu setzen wenn nicht ist es dein Bier. Steht allerdings in der BD drin das das Gerät in bestimmten Zeitabschnitten in Betrieb zu nehmen ist ist der Verkäufer da drausen. Noch etwas zieht ein Heizelement Feuchtigkeit kann das durchaus auch ein Herstellungsfehler sein und dann ist der Hersteller in der Pflicht.(allerding musst du nachweisen das er gegen anerkannte Regeln der Technik verstoßen hat ) Gerade bei Saunen sollte der Weg zum Fachmann der einzige richtige sein. Warum wollen nur immer Leute an Elektroinstallationen rumbasteln und kommen auf die Idee das kann ich selber, bei Gasanlagen lassen sie aber tunlichts die Pfoten weg ?
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| 7 - \"Bestandsschutz\" -- \Bestandsschutz\ | |||
| Hey
Ich habe auch noch was zwecks "Bestandsschutz" in den neuen Bundesländern. Verfasser unbekannt. Stand ? PS: gerade die Quelle wiedergefunden http://www.iemb.de/veroeffentlichun.....t.htm Zitat : 2 Allgemeine Anforderungen Die auf dem Gebiet der neuen Bundesländer errichteten Wohngebäude in Plattenbauweise entsprechen im allgemeinen genehmigten Typenprojekten. Sie unterscheiden sich trotzdem teilweise recht erheblich untereinander, da die ausführenden Baubetriebe Anpassungsprojekte erarbeiteten, die nach Errichtungsdatum und Ort unterschiedlich waren. Das trifft ebenso für die installierten elektrotechnischen Anlagen zu. Es können aus diesem Grund keine allgemeingültigen Aussagen getroffen werden. Wesentlich sind vorab die Darstellung z... | |||
| 8 - schutzmassnahmen -- schutzmassnahmen | |||
Ach raftinthomas, zu beurteilen, ob ich ein cleverer Kerl bin, überlasse ich denen, die sich dazu berufen fühlen. Aber ich lese aus Deinen bisherigen Äußerungen sogar vier Botschaften heraus: 1) Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren seien sinnvoll und notwendig, aber die Erst-Überprüfung deren Wirksamkeit sei unüblich und überflüssig. Dann bewegen wir uns jedoch im Bereich des Glaubens (Du nimmst an bzw. hoffst, daß der Schutz im Falle des Falles so funktioniert, wie er soll). Das ist nicht meine Welt als Techniker! Was machst Du, wenn der Schutzpatron der Elektriker (welcher ist das übrigens?) mal nicht zur Stelle ist...? 2) Derartige (unbestreitbar sicherheitsmindernde) Verstöße gegen VDE-Bestimmungen und andere anerkannte Regeln der Technik und des Handwerks seien nicht direkt strafbar. Und VDE-Bestimmungen hätten gar keine Rechtskraft. Stimmt, ist aber unbestritten und unerheblich, weil sie mittelbar strafbar sind (siehe - nicht nur meine - obigen Ausführungen und besonders den Link) Und die VDE-Bestimmungen besitzen sehr wohl Rechtskraft, nur eben keine eigenständige. 3) Daß wir hier im Forum bei diesbezüglichen Sicherheitshinweisen (z.B. Erfordernis der Messung) nicht jedesmal explizit (oder gener... | |||
| 9 - DIN 18015-1 -- DIN 18015-1 | |||
| Wenn die Installation für dich privat ist und du von der Norm abweichst ist es nicht so wild.
Als ausführender Techniker würde ich mich an die Norm halten. Denn wenn du bei einem Kunden etwas installierst, bist du verpflichtet die geltenden Normen einzuhalten und nach den anerkannten Regeln der Technik zu arbeiten. Die DIN 18015 ist eine solche anerkannte Regel der Technik und würde im Streitfall zur Beurteilung deiner Arbeit herangezogen werden. Wen du mitten auf der Wand eine Leitung verlegst, weil es so vielleicht einfacher ist, diese Leitung von einem anderem Gewerke angebohrt wird, weil die nicht annehmen, konnten das dort eine Leitung liegen würde bist am ende du der Dumme. Den es entspricht nicht den anerkannten Regeln der Technik, eine Leitung mitten auf die Wand zu nageln. Man muss auch Abwegen wie weit man sich von der Norm entfernt es ist schon ein Unterschied wie beschieben eine Leitung mitten auf die Wand zu nageln oder bei der Steckdosenhöhe von der Norm abzuweichen. Aber dem EVU ist es eigentlich egal, die setzten den Zähler und hauen wieder ab. Für die Steckdosenhöhe interesieren die sich nicht. ... |
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