schutzmassnahmen Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!
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schutzmassnahmen |
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BID = 226609
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Du beliebst hier willkürlich nur einen Teil der Sachlage darzustellen und legst außerdem Begriffe anders aus, als sie allgemeinen verstanden und auch hier im Forum verwendet werden:
1) Onkel VDE schreibt diese Messungen (oder einen äqivalenten Nachweis, der aber in der Regel deutlich aufwendiger wäre) stets vor, und zwar ohne jeden Unterschied wer die Installation ausgeführt hat und ob sie einer privaten oder gewerblichen Nutzung dienen.
Daher ist sie - wenn man von den VDE-Bestimmungen als Grundlage ausgeht, was wir hier erklärtermaßen tun - "Pflicht"! Da beißt die Maus keinen Faden ab.
Abgesehen davon sollte deren Notwendigkeit sogar jedem technisch halbwegs verständigen Nichtfachmann einleuchten.
2) Daß das (wie jede Regel) nicht immer und von jedem zu 100% befolgt wird, ist klar. Ich bestreite aber Deine Behauptung von 90% Verstößen (immerhin bist Du schon von den anfänglichen 100% weg...).
3) Niemand hat hier behauptet, daß der reine Verstoß direkt strafbar sei. Aber indirekt ist er es eben (nämlich über die strafrechtliche Haftung für die Schadenfolgen aus dieser Sorgfaltspflichtverletzung)!
4) Hinzu kommen ggf. zivilrechtliche Schadenersatzansprüche und Ansprüche z.B. aus Werkvertrag.
Nach Deiner Lesart bräuchte man weder irgendwelche Schutzmaßnahmen, es würde also generell Schutzklasse 0 genügen. Was den Vorteil hätte, daß viel weniger Messungen erforderlich wären...
Vielleicht verzichtest Du dann gleich noch auf die Isolationswiderstandsmessung für neu verlegte Leitungen (geht doch auch ohne, und wenn nicht, kann man ja immer noch den Fehler suchen...).
Farbsysteme sind auch überflüssig, da ja (mangels Schutzleiter) keine eineindeutig gekennzeichnete Ader gebraucht wird. Und die anderen zwei bis drei kann man ja auch nach der Methode "Versuch und Irrtum" zuordnen.
Woran willst Du also Deine Festlegung, was erforderlich sei und was nicht, festmachen???
Das wäre reine Willkür und durch nichts gedeckt.
Im übrigen weise ich die Unterstellung, durch unsere dementsprechenden Hinweise in diesem Forum würde irgendein Leser in Gefahr geraten, getäuscht zu werden (wenn auch evtl. nur unabsichtlich), entschieden zurück!
Ganz im Gegenteil:
Wenn der Fragesteller dank des Forums weiß, was Sache ist, wird er sich vom Installateur nicht mit dem Hinweis auf "überflüssig" oder "DUSPOL drangehalten" abspeisen lassen.
Bisher hat sich nach meiner Erinnerung auch noch kein User beschwert, hier durch diese Sicherheitshinweise "verarscht" worden zu sein (um Deinen Begriff zu verwenden).
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BID = 226612
joe Schreibmaschine
    
Beiträge: 1748 Wohnort: Ba-Wü
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Auf einem VDE-Seminar hat es ein Teilnehmer auf den Punkt gebracht: (zumindest meiner Meinung nach)
"Man haftet für die die ungefährlichkeit der Sache"
Wie man das erreicht kann viele Wege haben.
mfg Joe
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BID = 226661
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
  
Beiträge: 7507
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| Quote: | jungs, ich glaube, ihr verwechselt da was...
aber der unterschied müsste euch eigentlich klar sein. ist nämlich nicht schwer: mit "nichtmessen" begehe ich keine körperverletzung.
und genau deshalb ist das unterlassen per se auch erlaubt.
ob das probleme gibt, wenn was passiert, steht auf einem GANZ anderen blatt. | |
...warst du zu lange der Sonnenstrahlung ausgesetzt
_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 226672
raftinthomas Gesprächig
  
Beiträge: 125 Wohnort: Aachen
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ach sam2,
du bist doch ein cleverer kerl. verstehst du denn die botschaft, die ich transportiere ?
zitat:
Onkel VDE schreibt diese Messungen....
Daher ist sie - wenn man von den VDE-Bestimmungen als Grundlage ausgeht, was wir hier erklärtermaßen tun - "Pflicht"!
genau. womit wir wieder am anfang wären. denn vde hat keinen rechtsverbindlich. insofern würde es nicht schaden, adaruf hinzuweisen, dass ihr aufgrund vde auskunft gebt, und es danach blablabla....
zitat:
Daß das (wie jede Regel) nicht immer und von jedem zu 100% befolgt wird, ist klar. Ich bestreite aber Deine Behauptung von 90% Verstößen (immerhin bist Du schon von den anfänglichen 100% weg...)
sam, du liest sonst immer so penibel genau, warum hier nicht. weder habe ich behauptet, dass 100% aller elektriker so arbeiteten noch dass 90% so arbeiten. warum drehst du mir die worte um?
das waren konkrete beispiele aus MEINEM (hab ich nie anders behauptet) erfahrungsbereich.
zitat: Niemand hat hier behauptet, daß der reine Verstoß direkt strafbar sei. Aber indirekt ist er es eben (nämlich über die strafrechtliche Haftung für die Schadenfolgen aus dieser Sorgfaltspflichtverletzung)!
erstens ist nicht einmal ein verstoss im rechtlichen sinne (das ist übrigens der kernpunkt). zweitens wird er nur relevant in der kombination fehlerfall und "dumm gelaufen", was, und da sind wird uns sicher einig, auf keinen fall realität werden sollte.
zitat:
Nach Deiner Lesart bräuchte man weder irgendwelche Schutzmaßnahmen,
wenn du so willst, richtig. du weisst aber, dass ich das so nicht meine. vergleich auto: eine werkstatt sollte nach arbeiten an der bremse einen test auf dem prüfstand machen, wie es wohl auch oft (sic!) geschieht. die unterlassung ist aber in keiner weise strafbar.
zitat:
Bisher hat sich nach meiner Erinnerung auch noch kein User beschwert, hier durch diese Sicherheitshinweise "verarscht" worden zu sein (um Deinen Begriff zu verwenden).
erspare mir bitte das suchen im forum, ich bekäme aber schnell ne ganze menge leute zusammen. dabei ist es erst mal unerheblich, wie sinnvoll das ganze war, entscheidend ist der eindruck der fragesteller.
zitat:
Vielleicht verzichtest Du dann gleich noch auf die Isolationswiderstandsmessung für neu verlegte Leitungen (geht doch auch ohne, und wenn nicht, kann man ja immer noch den Fehler suchen...).
Farbsysteme sind auch überflüssig, da ja (mangels Schutzleiter) keine eineindeutig gekennzeichnete Ader gebraucht wird. Und die anderen zwei bis drei kann man ja auch nach der Methode "Versuch und Irrtum" zuordnen.
bleib mal sachlich....
so, und hiermit gelobe ich, kein wort mehr zu dem thema zu sagen, du hast das letzte wort.
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BID = 226684
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ach raftinthomas,
zu beurteilen, ob ich ein cleverer Kerl bin, überlasse ich denen, die sich dazu berufen fühlen.
Aber ich lese aus Deinen bisherigen Äußerungen sogar vier Botschaften heraus:
1) Schutzmaßnahmen bei indirektem Berühren seien sinnvoll und notwendig, aber die Erst-Überprüfung deren Wirksamkeit sei unüblich und überflüssig.
Dann bewegen wir uns jedoch im Bereich des Glaubens (Du nimmst an bzw. hoffst, daß der Schutz im Falle des Falles so funktioniert, wie er soll). Das ist nicht meine Welt als Techniker!
Was machst Du, wenn der Schutzpatron der Elektriker (welcher ist das übrigens?) mal nicht zur Stelle ist...?
2) Derartige (unbestreitbar sicherheitsmindernde) Verstöße gegen VDE-Bestimmungen und andere anerkannte Regeln der Technik und des Handwerks seien nicht direkt strafbar.
Und VDE-Bestimmungen hätten gar keine Rechtskraft.
Stimmt, ist aber unbestritten und unerheblich, weil sie mittelbar strafbar sind (siehe - nicht nur meine - obigen Ausführungen und besonders den Link)
Und die VDE-Bestimmungen besitzen sehr wohl Rechtskraft, nur eben keine eigenständige.
3) Daß wir hier im Forum bei diesbezüglichen Sicherheitshinweisen (z.B. Erfordernis der Messung) nicht jedesmal explizit (oder generell) darauf hinweisen, daß es in Deutschland gar keine direkte und strafbewehrte gesetzliche Regelung der technischen Details bei der Errichtung von elektrischen Niederspannungsanlagen gibt.
Das ist zwar zutreffend, aber weder unsere Aufgabe noch wäre die Umsetzung praktikabel. Denn dann müßte man stattdessen erwähnen, daß man zur Vermeidung strafbarer Handlungen nach gefestigter Rechtsprechung auf eine beliebige Weise eine mindestens gleichwertige Sicherheit erzielen muß, wie sie durch eine Ausführung nach VDE gegeben wäre. Diesen Punkt an sich haben wir übrigens schonmal im Forum erwähnt...
4) Daß es User im Forum gibt, die aufgrund der hier üblichen Vorgenensweise (dem Erwähnen der nach VDE erforderlichen Sicherheitsprüfungen) sich darüber getäuscht fühlen, daß es dafür nur eine indirekte und keine direkte bundesgesetzliche Grundlage gibt.
Hierzu bitte ich Dich einfach um die kleine Mühe, mir schnell mal diese "ganze Menge Leute" zusammenzusuchen!
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