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1 - Rechtliche Frage zu Installationen -- Rechtliche Frage zu Installationen | |||
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2 - Klassische Nullung und RCBO -- Klassische Nullung und RCBO | |||
Bestandsschutz gibt es in der Elektroinstallation nicht, das ist ein Begriff aus dem Baurecht. In der Elektroinstallation gibt es Nachrüstforderungen.
Genauer gesagt solange eine Anlage die Forderungen zum Zeitpunkt der Errichtung erfüllt, kann diese so weiter betrieben werden. Gibt es Nachrüstforderungen muss das geändert werden. Beispiel: Kragensteckdosen Der Fehlerstromschutzschalter trennt im Fehlerfall Allpolig. Auch bei einem PEN-Bruch erkennt der FI den Erdschluss über die Person und schaltet ab. Es gibt ja auch Steckdosen mit integriertem FI. Hier hat der Elektriker einen FI/LS vor die Steckdose geschaltet und ab dem FI ein TN-C-S Netz aufgebaut. Oder um das noch etwas klarer auszudrücken der PEN wurde vor dem FI in N und PE getrennt. Die Gefahr bei klassischer Nullung besteht im Bruch des PEN , damit wird der Schutzleiter und der Neutralleiter unterbrochen. Bei einem Fehler an einem Gerät stehen dann alle Gehäuse unter Spannung. Berührt nun ein Mensch das Gehäuse fließt ein Fehlerstrom über diesen zur Erde. Der Fehlerstrom müsste allerdings dann so groß sein das die Sicherung diesen Unterbricht. Das ist aber in den seltensten Fällen so. Deshalb Tot durch Schutzmaßnahme. Beispiel : B16 Automat benötigt mindesten 5*16 A = 80 A um rechtzeitig auszulö... | |||
3 - Erdung Sendeantenne -- Erdung Sendeantenne | |||
Von hinten nach vorne:
Zitat : dl2jas hat am 29 Jun 2014 17:03 geschrieben : Das ist noch unklar. Es sollte bewusst sein, dass dieses Bauteil eine möglichst hohe Spannungsfestigkeit aufweisen muss. Zitat : dl2jas hat am 29 Jun 2014 17:03 geschrieben : An das SABA-Forum bin ich durch Zufall geraten, ich kannte den damaligen Admin ganz gut. Das SABA-Forum strahlt geballte Fachkompetenz aus, die überwiegend nicht mehr gefragt ist. Meine Frage ob du Fernsehtechniker bist bleibt offen, aber keine Antwort ist manchmal auch eine. ![]() | |||
4 - Nachrüsten eines Erders -- Nachrüsten eines Erders | |||
Zitat : der mit den kurzen Armen hat am 11 Jan 2013 16:48 geschrieben : Es gibt den Bestandsschutz nur im Baurecht! In der Elektrotechnik gibt es das nicht, da gibt es nur Nachrüstplichtig oder eben keine Nachrüstplicht. Richtig, aber nachdem sich dieser Sprachgebrauch auch in Publikationen von Juristen, VDE, ABB usw. eingebürgert hat, habe ich ich die Griffelspitzerei aufgegeben das Wort "Bestandsschutz" jedesmal in Gänsebeinchen zu setzen. Nur ein Beispiel von vielen Zitat : ABB Merkblatt 16 1.1 Bestandsschutz Blitzschutz und Antennenerdungsanlagen, die bei der Abnahme den zu ... | |||
5 - Entspricht das noch der Betriebserlaubnis in Deutschland???? -- Entspricht das noch der Betriebserlaubnis in Deutschland???? | |||
Das was ich sehe gehört zu den besseren Arbeiten die ca. 1975 bei einer Renovierung durchgeführt wurden und mir zur Zeit bekannt sind. Die Zähleranlage dürfte von ca. 1950 stammen, -könnte aber auch schon von vor dem Krieg stammen.
In den Zimmern dürfte eine klassische Nullung vorhanden sein, - was zu überprüfen wäre. Wie weit da noch seidenumsponnene Teerleitungen vorhanden sind ???? <gibt es schon (vollständig) grün gelbe Leitungen in den Steckdosen?> Suche Dir in Deiner Gegend einen Elektroinstallationsbetreib (altn. Sachverständigen) der die Anlage überprüft. (E-Check, VDE0105 Prüfung) und Dir die "Ungereimtheiten" listet. Anschließend kannst Du überlegen wie Du den Vermieter angehst. Ob wirklich die Betriebserlaubnis (Baurecht) erloschen ist? Ob Dein Mietvertrag wirklich eine Elektroanlage nach neustem Stand beinhaltet? Ob Strafrecht in Betracht kommt und der Vermieter einfach mit dem Risiko (dass Die oder Deiner Familie etwas passieren könnte altn. die Bude abbrennt) lebt. Dann muss allerdings vorher was passieren! Gruß tf ... | |||
6 - Neugierig -- Neugierig | |||
Zitat : Zitat : Und "Bestandsschutz" ist ein feststehender Begriff aus dem Baurecht. Mag ja sein, aber ist missverständlich. Und Vermieter verstehen das eine und erklären dann selbstbewusst dem Mieter was anderes und der Mieter ist dann unterwürfig und akzeptiert... Nicht schön... Was ist daran mißverständlich? Bedenke - die meisten Vermieter sind (wie auch die meisten Mieter) elektrotechnische Laien. Es kann für den Mieter doch egal sein, ob der Vermieter wegen eines "bestehenden Bestandsschutzes" oder wegen "nicht bestehender Nachrüstforderungen" die (intakte, aber veraltete) Elektroanlage so belasse... | |||
7 - Öko ist nicht immer gesund -- Öko ist nicht immer gesund | |||
Moin,
Es gibt im Baurecht ein paar Brandschutzbezogene Grundlagen wie Anleiterbarkeit von Fenstern etc., Anforderungen an Wohnungsabschließende Wände, Leitungsanlagen in Treppenräumen etc. Ansonsten sind nähere Brandschutzauflagen erst bei Sonderbauten von Interesse, da können dann auch Begehungen, Abnahmen usw. angeordnet werden. Mit normalen Wohngebäuden hat die Fw bei der Genehmigung nichts zu tun, wenn man mal davon absieht, dass die Bebauungsplanung auf die verfügbare Ausrüstung der Fw abgestimmt sein muss. Aber das weiß das Bauamt für gewöhnlich bzw. legt das einmal im Flächennutzungsplan fest, also keinerlei Einzelobjektbetrachtung diesbezüglich. ... | |||
8 - UP-Steckdosen in Holzpaneelen einbauen -- UP-Steckdosen in Holzpaneelen einbauen | |||
Zitat : Andysft hat am 26 Aug 2007 02:15 geschrieben : Zum Thema Bestandsschutz muß ich leider widersprechen. Er gilt für alle alte Anlagen in denen nichts verändert wird. Sonst müßten alle Wohneigentümer alle paar Jahre ihre E-Anlage erneuern, nur weil diese eventuell nicht mehr den neusten Vorschriften entsprechen. Da irrt Andy etwas: Bestandsschutz ist ein eigenes rechtliches Konstrukt, welches z.B. im Baurecht tatsächlich existiert. In Sachen Elektroinstallation gibt es das bewußt NICHT! Was es hingegen gibt, sind bestehende oder eben nicht bestehende Nachrüst-/Anpassungsforderungen. Auch in allen Bestandsanlagen mußten/müssen z.B. die alten Kragen-Drehstromsteckdosen durch CEE-Typen ersetzt werden. Anderes (z.B. FI-Einbau für Badezimmer) muß nur bei Änderungen/Erweiterungen an der Anlage nachgerüstet werden. Umgangssprachlich wird dieses von vielen auch als Bestandsschutz bezeichnet, obwohl es das nicht ist und ... | |||
9 - Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer -- Platzierung von Netzanschlüssen durch Bauunternehmer | |||
Hallo!
Ich habe eine Neubauwohnung angemietet und den Mietvertrag unterschrieben. Bei Wohnungsübergabe fiel zunächst auf, das Steckdosen relativ unkontrolliert durch den Bauunternehmer platziert worden sind. Ein Elektriker besichtigte nun die leere Küche und stellte fest, das nach seiner Meinung nicht vorschriftsgemäss gearbeitet wurde. Die 400V-Anschlussdose wurde auf 30 cm Höhe angebracht. Gemäss Baurecht wären 40 cm Höhe Vorschrift. Hierdurch sind Mehraufwendungen erforderlich, da der Herd nicht in 30 cm Höhe angeschlossen werden kann aus baulichen Gründen. An einigen Stellen in der Wohnung fiel im Nachhinein auf, das man wohl zu wenig Steckdosen hatte und eingeplante Steckdosen (mit Verkabelung in der Dose) zum Teil einfach mit einer Blende abgedeckt hat. Man scherzte schon, das es vielleicht draussen geregnet hat und der Elektriker oder wer auch immer nicht mehr zum Auto wollte, um die fehlenden Steckdosen zu holen. Da die Wohnung mit 80 m² Wohnfläche zu 895 EUR kalt angemietet wurde, verärgert mich dieses sehr. Ist es so, das gemäss Baurecht bestimmte Platzierungen von Anschlüssen (Strom, Wasser) und Einbauhöhen definiert sind und als Vorschrift gelten? Danke im voraus!... | |||
10 - ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? -- ist ein Blitzableiter immer Pflicht ? | |||
Hallo Thomas,
aus der Sicht der Elektrikervorschriften also die VDE, DIN, usw. ist mir nichts bekannt das ein Blitzableiter vorschrift ist. In den einschlägigen Normen ist nur geregelt wie ein Blitzableiter auszusehen hat. Allerdings wäre es möglich, (weiss ich aber nicht) das ein Blitzableiter in eurem Versicherungsvertrag der Gebäudebrandversicherung oder vielleicht sogar in den Bauvorschriften gefordert wird. Eventuell ist auch aufgrund der Größe und Personenzahl in eurem Haus aufgrund der Landesbauverornung ein Blitzschutz gefordert. Ist jetzt aber reine Spekulation von mir, also keine Gewähr. Eine Rechtsberatung mit eurer Gebäudebrand und Hausratversicherung wäre bestimmt von Vorteil, evtl. auch ein Gespräch mit einem Anwalt der auf Baurecht spez. ist. Nicht das bei einem schadensfall die Versicherung Strafen erhebt, weil der Vertrag nicht geändert wurde. Solltet ihr euch wieder einen Blitzschutz installieren lassen, würde ich auch die Elektroinstallation mit einbeziehen, also einen sog. inneren Blitzschutz istallieren lassen. Nähere Informationen erhaltet ihr von einem Elektroinstallateur oder einer Blitzschutzfachfirma. Sorry das ich nicht mehr dazu sagen kann. mfg Joe ... |
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