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Mennekes Amtron Prof. Schaltplan Verständnisfragen Suche nach: schaltplan (24511) |
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BID = 1125468
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Hallo,
ich hab bei uns im Hotel im Frühjahr 3 Stück der eichrechtskonformen Wallboxen in der Tiefgarage montiert.
Es handelt sich um Amtron Professional 22 Ativo mit der Artikelnummer 1384402MA.
Dabei sind mir im Schaltplan ein paar "Ungewöhnlichkeiten" aufgefallen.
So wird in der internen Verdrahtung der L1 mit dem L3 hin- und wieder zurückgekreuzt.
Außerdem ist der erste Teil der Verdrahtung bis zum 4poligen 32A LSS mit 10mm² ausgeführt und danach mit 6mm" - warum?
Dann noch das eher kosmetische Problem im Schaltplan, daß der FI auf dem Kopf stehend eingezeichnet ist.
Den originalen Plan kann ich leider nicht posten, weil auf dem Plan diverse Urheberrechte mit dem Verbot der Vervielfältigung vermerkt sind.
Ich habs aber detailgetreu nachgezeichnet und als Bild angehängt.
Was hats wohl mit den genannten Punkten auf sich?
ciao Maris |
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BID = 1125471
123abc Schreibmaschine
Beiträge: 2195 Wohnort: Hamburg
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1. Keine Ahnung warum.Künstlerische Freiheit?
2. Die Zuleitung zur Box ist aus Selektivitätsgründen höher abgesichert.
daher 10mm². Nach den 32A Sicherungen langt dann 6mm². |
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BID = 1125473
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Ist doch eigentlich logisch.
Sonst müsste oben L3 L2 L1 stehen was noch mehr verwirrt und vll. mit der Klemmleiste nicht überein stimmt.
Sehe da nichts ungewöhnlich.
Und IMHO gibt es auch keine Vorschrift dass 1 3 5 die Eingänge sein müssen
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BID = 1125476
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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Irgendwer wollte am FI N-L1-L2-L3 haben, da der N aber rechts am FI ist wurde das rückwärts gemacht, L3-L2-L1-N
Was völliger Stuss ist, L1-L2-L3-N geht genauso, und so sind die FI-Klemmen auch Nummeriert
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 1125478
BlackLight Inventar
Beiträge: 5321
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Was ist falsch daran, dass ein Verdrahtungsplan halbwegs die Realität widerspiegelt?
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BID = 1125479
Rhodosmaris Schreibmaschine
Beiträge: 2354 Wohnort: Lindau/Bodensee
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Zitat :
123abc hat am 15 Aug 2024 16:36 geschrieben :
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2. Die Zuleitung zur Box ist aus Selektivitätsgründen höher abgesichert.
daher 10mm². Nach den 32A Sicherungen langt dann 6mm².
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Was für eine Zuleitung?
Der Auszug aus dem Schaltplan bildet die interne Verdrahtung der Wallbox dar und die eingezeichneten REG sowie die Einspeiseklemmen sind auf einer gemeinsamen Hutschiene direkt nebeneinander.
Der Ausgang ist eine elektrisch veriegelbare TYP 2 Buchse, die mit ca 25cm H07V-K verdrahtet ist.
@ Murray,
den ersten Teil deiner Antwort verstehe ich im Zusammenhang mit der "Phasendrehung" nicht.
@ Blacklight
Daß der Schaltplan mit der tatsächlichen Verdrahtung übereinstimmt, habe ich ja nicht bezweifelt, sehe nur den Sinn in der Vertauschung von L1 und L3 nicht.
Genau genommen stellt das ja eine Änderung des Drehfeldes von rechts auf links und wieder zurück dar, was doch sehr unüblich sein dürfte und hier keinerlei Zweck erfüllt (zB Phasen- und/oder Drehfeldüberwachung).
ciao Maris
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BID = 1125481
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| So wird in der internen Verdrahtung der L1 mit dem L3 hin- und wieder zurückgekreuzt. |
Ich vermute auch, dass der Grund rein kosmetischer Natur ist, z.B. damit die dicken Drähte kreuzungsfrei geführt werden können.
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BID = 1125482
Murray Inventar
Beiträge: 4858
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Zitat :
Rhodosmaris hat am 15 Aug 2024 21:35 geschrieben :
| ...
Genau genommen stellt das ja eine Änderung des Drehfeldes von rechts auf links und wieder zurück dar, was doch sehr unüblich sein dürfte und hier keinerlei Zweck erfüllt (zB Phasen- und/oder Drehfeldüberwachung).
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Du denkst da viel zu kompliziert.
Es ist einfach so wie es zweckmässig aufgelegt werden konnte.
Also IMHO ist das reinweg ein Ergebnis der Montage in der Wallbox.
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BID = 1125488
Ltof Inventar
Beiträge: 9334 Wohnort: Hommingberg
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Offtopic :
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Zitat :
Rhodosmaris hat am 15 Aug 2024 15:44 geschrieben :
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...mit dem Verbot der Vervielfältigung vermerkt sind.
Ich habs aber detailgetreu nachgezeichnet und als Bild angehängt. ...
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Das Abzeichnen ist auch eine Vervielfältigung und damit eine Urheberrechtsverletzung. |
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„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)
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BID = 1125500
mlf_by Schriftsteller
Beiträge: 985 Wohnort: Ried
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Offtopic :
| Genaugenommen schadet es auch nicht, sich sowohl im Datenschutzrecht (inkl. dem Sozialgeheimnis ^^) als auch dem Urheberrecht etwas fortzubilden.
Sind beides Bereiche die erst in den letzten 10-15 Jahren neu gefasst wurden. Die in gewisser Art und Weise zusammengehören. Und die in der Öffentlichkeit nur so vor Mythen und Märchenerzählungen strotzen.
Gibt/gäbe Kurse dazu. Ich selber hab 'nen zehntägigen zum BDSG und der EU-DSGVO ... reicht zumindest zum ein "gewisses Gefühl" dafür zu bekommen. Der "Rest" funktioniert dann wie gehabt über Rechtskommentare und Gerichtsurteile lesen.
In teils stinketeure Kommentarliteratur kann man kostenlos in Unibibliotheken (an Unis mit juristischem Zweig sofort, und auch Samstags bis 22 Uhr & Sonntags bis 20 Uhr) Einsicht nehmen. "Nur" Einsicht nehmen weil Unibib's ia Präsenzbibliotheken sind; jedes Buch das lt Bibliothekskatalog vorhanden ist - ist auch irgendwo im Haus (an seinem Platz im Regal, an 'nem Arbeitsplatz, grad auf'm Bookeye oder Photokopierer).
Und zum geistige Erzeugnisse der Rechtsprechung lesen, gibt es ein sensationell geiles Projekt namens 'dejure.org'. Den Paragraphen + Abkürzung des Namens des Gesetzeswerkes + dejure in zB den Gockel eingeben - und der Gesetzestext und dazu ergangene Entscheidungen purzeln unten raus.
Geht entsprechend (beides) auch nicht ohne gewisse Grundkenntnisse im Urheberrechtsschutz.
Der TE hätte mMn schon den mitgelieferten Papiergruscht gar nicht "abmalen" brauchen. Denn a) hat er keine NDA unterschrieben, und b) wäre eine Inverkehrbringung der Wallbox ohne Bedienungsanleitung /Anschlussschema /Sicherheitshinweise /ect schon von Haus aus rechtswidrig gewesen.
Das UrhG besteht dazu nicht nur aus Verboten, vonwegen was jemand nicht tun darf der mehr oder auch weniger zufällig über ein geschütztes Werk gestolpert ist. Sondern beinhaltet auch Verbote, vonwegen von was der "ich bin doch so gern Rechteinhaber^^" besser nicht träumen sollte.
Zu letzterem gibt es im UrhG unter anderem den Abschnitt 6 "Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen".
Neben anderen regelt https://dejure.org/gesetze/UrhG/60c.html die Zitierbefugnis. "Zum Zweck der nicht kommerziellen wissenschaftlichen Forschung dürfen bis zu 15 Prozent [...]" - sehe ich hier als gegeben. Weder wurde das "Werk" vollständig hier eingestellt, noch wollte/will der TE den Anschlußplan gegen teuer Geld an den Mann/die Frau bringen, noch hat er gegen die Quellenangabe-Pflicht (@ 63) verstoßen.
Dementsprechend wieder mal völlig unnötig, die Rechtsprechung nennt das mWn 'vermeidbar', Sorgen gemacht ... |
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BID = 1125501
Offroad GTI Urgestein
Beiträge: 12742 Wohnort: Cottbus
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Offtopic :
| So hätte ich das auch ohne entsprechendes Hintergrundwissen eingestuft.
Hauptsächlich, da der Schaltplan derart generisch ist, dass es dort nichts schützenswertes geben kann.
Könnte ja auch ein Schaltplan für eine Wechselschaltung oder ähnlich triviales sein. Darfst du den dann nicht "abzeichnen", obwohl es "Allgemeinwissen" ist....
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Theoretisch gibt es zwischen Theorie und Praxis keinen Unterschied. Praktisch gibt es ihn aber.
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