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Gelten Lichtschalter als brennbar? Suche nach: lichtschalter (1283) |
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BID = 653545
capslock Gesprächig
  
Beiträge: 155
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Haben einen Kaminofen aufgestellt bekommen. Laut Zulassung ist ein Abstand von 30 cm zu brennbaren Oberflächen und 10 cm zu nicht brennbaren einzuhalten.
Der Fertighaushersteller hat an der Wand extra eine Kaminvorbereitung gemacht (Fermacell statt Spanplatte, Steinwolle statt Glaswolle & Styropor). Anders als besprochen hat der Ofenbauer erstmal 30 cm eingehalten. Ich möchte eigentlich, daß er noch näher an die Wand rangeht, weil der Ofen momentan ziemlich verloren im Raum steht.
Schräg hinter dem Ofen sind noch Lichtschalter (Berker S1), die etwa 40 cm von der Außenecke des Ofens entfernt sind.
Gelten diese Lichtschalter als brennbar? Wenn ja, kann der Ofen nur 24 cm an die Wand, da dann gerade noch die 30 cm zu den Lichtschaltern eingehalten sind. Ansonsten würde ich ihn auf 15 - 20 cm an die Wand stellen lassen.
(Momentan bei 30 cm wird die weiß gestrichene Wand direkt hinter dem voll aufgepowertem Ofen handwarm (40°?), auf Höhe Außenkante Ofen merkt man es kaum noch, an den Lichtschaltern ist gar keine Erwärmung zu fühlen.) |
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BID = 653547
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ja, derartige Kunststoffteile sind brennbar und daher auch so eingestuft (also KEINE Baustoffe der Klasse A1 bzw. A2). Sie sind schwer entflammbar und/oder selbstverlöschend, rangieren also unter Klasse B1 bzw. B2.
Die genannten Mindestabstände sind daher einzuhalten.
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 653554
cvdiwt15f gesperrt
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Bei meiner Oma war hinter dem Kamin ein Steckdose die musste weg.
Jetzt ist so ein Deckel drauf.
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猿も木から落ちる - Niemand ist perfekt
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BID = 653577
capslock Gesprächig
  
Beiträge: 155
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Und gibt es Schalterprogramme aus A-Materialien?
Mir fällt nur ein ein, das sind Porzellanschalter, die Manufactum wieder aufgelegt hat.
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BID = 653633
Surfer Inventar
     
Beiträge: 3085
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Merten Edelstahl??
ist zu Prüfen.
Gruß Surf
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BID = 653650
Rafikus Inventar
      Beiträge: 4221
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Gilt der Boden nicht als Oberfläche? Der Ofen müsste doch mindestens 10cm über dem Boden schweben, wenn man diese Vorschriften so versteht, wie sie geschrieben sind
Gruß,
rafikus
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BID = 653656
cvdiwt15f gesperrt
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@Micha
Nu iss aber mal gut mit Deinem - über alle möglichen fremden Themen verstreuten - geistigen Durchfall!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 8 Dez 2009 16:13 ]
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BID = 653657
sam2 Urgestein
     
Beiträge: 35321 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Nö, warum?
Entweder ist der Boden sowieso unbrennbar (z.B. aus keramischen Flisen) oder es muß (z.B. auf Holz, Teppich, Kunststoff) eine ausreichend große unbrennbare Unterlegplatte (z.B. aus Metall, Stein oder Glas) zwischengelegt werden.
Den DAVON nötigen "Mindestabstand" gewährleistet der Ofen durch seine zulassungegemäße Bauart (z.B. Füße).
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 8 Dez 2009 16:11 ]
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