Magnet Stromzähler

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Autor
Magnet Stromzähler
Suche nach: magnet (1466)

    







BID = 635837

selfman

Schreibmaschine



Beiträge: 1681
Wohnort: Seekirchen a. W.
 

  


Den "eigenen" Eigenverbrauch mißt ein Zähler deshalb nicht mit, weil die Spannungspulen VOR den Stromspulen angeschlossen sind und ist auch so gewollt. Die Eigenverbrauchsleistungen weiterer dahinter geschaltenen Zähler sind für den vorangegehenden aber normale Verbraucher. Außerdem sind die magnetischen System so ausgeführt, daß auch ein ganz minimales Drehmoment auf die Scheibe wirkt, wenn kein Strom durch die Stromspulen fließt und diese sich ganz langsam dreht. Damit das nicht in Kundenbetrug ausartet weil er dann immer laufen würde ist, um dem entgegenzuwirken, an einer Stelle eine kleine "Hürde" eingebaut (meißt ein ein kleine Anker, der von einem Magneten angezogen wird) wo der Zähler ohne Last dann stehen bleibt. Das ist genau dann wenn der Strich vorne zu sehen ist. Mit diesem Wechselspiel wird bestmöglichst die Reibung überwunden und der Zähler kann minimalste Leistungen messen.

Rücklaufhemmung haben praktisch gar keine Ferrariszähler. Die laufen wie ein Motor vor und zurück nach Lust und Laune. Es sei denn es ist explizit auf dem Zähler vermerkt. Solche Zähler werden nur dort eingebaut, wo man erwartet, daß ins Netz zurückgespeist wird (Kraftwerk, große Hebezüge,...) Ist der Zähler mit dem Kofferradio als Last vielleicht nur so herumgelegen, dann passiert es schon manchmal, daß die Trägheit der Scheibe stärker ist und etwas ziellos herumtorkelt (auch rückwärts).

Einen Ferrariszähler mit starken Magneten zu bremsen ist aufgrund der in der Aluminiumscheiben entstehenden Wirbelströme nicht aus der Luft gegriffen. Genauso wird in diesen Zählern auch das Gegendrehmoment erzeugt. Allerdings umschließen diese Magneten die Scheibe mit beiden Polen. Um entsprechende Feldlienien von außen durch die Scheibe zu bewegen müssten es schon sehr starke (Elektro-)Magnenten sein (z.B. aus einem Magnetresonanztomografen ). Die verbrauchen dann aber wahrscheinlich mehr als man den Zähler auzuhalten vermag!

Beim Stromdiebstahl ist es wie sam und einige andere schon sagten: Nimmt es Außmaße an die sich lohnen, dann merkt es das EVU an der (nicht-)verbrauchten Menge. Alles andere lohnt sich nicht und bringt einen auch in den Knast. Deshalb wird da auch nichts nachkonntrolliert.

Schöne Grüße Selfman

_________________
Traue keinem Ding, das du nicht selber vermurkst hast.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: selfman am 22 Sep 2009 19:11 ]

BID = 635943

posinega

Doppelanmeldung daher gesperrt

 

  

Das ist der zwanzigste Beitrag, seitdem sich der Fragesteller weil erfolglos sich nicht mehr meldete...damit gut. Ich habe ein Kraftwerk betrieben und wüßte schon viel zu dem Thema, aber ich denke, das ist ein billiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Agent_Provocateur
der dieses Forum testen wollte, also Vorsicht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html


Zitat :
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.


Internet ist öffentlich. Nun könnten wir den Spieß umdrehen und ihn in die selbstgestellte Falle rennen lassen.

Melde dich doch bitte schön und nenne Deine Dienststelle, bidde, bidde
Gruß

BID = 635957

Ltof

Inventar



Beiträge: 9334
Wohnort: Hommingberg


Zitat :
der mit den kurzen Armen hat am 21 Sep 2009 13:45 geschrieben :

...das durch die Spannungsspule(n) ständig Strom fließt.(bei 230V und 5W sind das rund 21 mA)...

Also sind das rein ohmsche Induktivitäten?

5 Watt Verlustleistung halte ich für reichlich übertrieben. Die Messungen von Murray bestätigen das.

Was der mechanische Widerstand mit dem Eigenverbrauch zu tun haben soll, ist mir ein Rätsel. Der dürfte erstens irrelevant klein sein und zweitens, wäre er das nicht, so würde das Zählergebnis nach unten verfälscht werden. Das ist aber eine andere Sache als Eigenverbrauch.

Die hohe Verlustleistung des Ferraris-Zählers zähle ich jetzt mal zu den Märchen. M.E. haben sich das Halbwissende ausgedacht, die den Strom des Zählers an Netzspannung gemessen haben. Deine Eingangs zitierten Worte zeigen, dass Du selbst darauf reingefallen bist.

Gruß,
Ltof

_________________
„Schreibe nichts der Böswilligkeit zu, was durch Dummheit hinreichend erklärbar ist.“
(Hanlon’s Razor)

BID = 635995

Murray

Inventar



Beiträge: 4862

Habe hier
http://www.smwa.sachsen.de/de/Markt......html

was dazu gefunden.
Demnach sind es wohl ca. 1,5W (Drehstromzähler 4W).
Wenn man die Anlage 4 Monate ausschaltet also eine Ersparnis von ca. 5,5 kWh pro Zähler.
Wieviel Strom da der Einzelne verbraucht müßte ich mal nachfragen.

Habe an dem Zähler hier noch mal gemessen:
Gleichstromwiderstand 2,6 kOhm
Induktivität 38,3 H (bei 120 Hz)

BID = 636000

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
Induktivität 38,3 H (bei 120 Hz)

Um sicherzugehen: es dreht sich um den Spannungspfad?
Was für ein Meßgerät hast du da benutzt?
Georg


_________________
Dimmen ist für die Dummen

BID = 636006

Murray

Inventar



Beiträge: 4862

Ja klaro der Spannungspfad.
Kannst auch hier
http://de.wikipedia.org/wiki/Ferraris-Z%C3%A4hler
nachlesen das die eine hohe Induktivität hat.

Gemessen mit
LCR-Meßgerät ELC-132
http://www.arronet.de/escort.htm
Vergleich mit einem Philips-Labormessgerät. Das kann allerdings nur 1 kHz (beide bei 1 kHz ca. 28H)

BID = 636013

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450


Zitat :
nachlesen das die eine hohe Induktivität hat.


Es gibt Sachen, die muß ich nicht nachlesen.
Wenn dem nicht so wäre, könntest du das Ferraris-Prinzip
"inne Tonne kloppen".
Aber näher zu deiner Messung:
Wie hoch ist denn die Meßwechselspannung?
Georg


_________________
Dimmen ist für die Dummen

[ Diese Nachricht wurde geändert von: GeorgS am 23 Sep 2009 14:03 ]

BID = 636015

Gilb

Urgestein



Beiträge: 16262
Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
Zur Homepage von Gilb


Offtopic :

Sprecht mir bitte laut nach:
"Meßwechsel, Wachsmasken, Wachsmasken, Meßwechsel,
Max, wenn Du Wachsmasken magst, dann mach Wachsmasken.
Max wachst Wachsmasken. Was wachst Max? Wachsmasken wachst Max.
Meßwechsel, Wachsmasken, Meßwechsel, Wachsmasken."

BID = 636059

Murray

Inventar



Beiträge: 4862

max. 2 V SS

BID = 636066

GeorgS

Inventar



Beiträge: 6450

Hallo Murray,
somit ist die Messung völlig "irgendwie",
kannst du vergessen.
Bei Induktivitäten mit ferromagnetischen
Kernen muß die Meßwechselspannung in der
Größenordnung der Betriebsspannung liegen,
sonst....Hausnummer.
Im Übrigen könnte man die Induktivität
aus deiner Messung des Stroms in der
Spannungsspule leicht errechnen.
Georg

Augen auf,
Beim Meßgerätegebrauch!



[ Diese Nachricht wurde geändert von: GeorgS am 23 Sep 2009 17:14 ]

BID = 636154

Murray

Inventar



Beiträge: 4862

Klaro
Obwohl das Ergebnis tentenziell stimmt

Z = 230V / 8,6 mA = 26,744 kOhm
R = 2,6 kOhm

XL = sqrt(26744^2 - 2600^2) = 26617

L = 26617 / (6,28 * 50) = 84,8 H

OK so?

So und nun kannst du mal die Wirkleistung dazu berechnen

edit: gaube mit dem Formeleditor muß ich mal üben


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Murray am 23 Sep 2009 21:55 ]

BID = 636265

Z-Diode

Neu hier



Beiträge: 26


Zitat :
posinega hat am 23 Sep 2009 02:45 geschrieben :

Das ist der zwanzigste Beitrag, seitdem sich der Fragesteller weil erfolglos sich nicht mehr meldete...damit gut. Ich habe ein Kraftwerk betrieben und wüßte schon viel zu dem Thema, aber ich denke, das ist ein billiger
http://de.wikipedia.org/wiki/Agent_Provocateur
der dieses Forum testen wollte, also Vorsicht:
http://dejure.org/gesetze/StGB/111.html


Zitat :
§ 111 Öffentliche Aufforderung zu Straftaten
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) zu einer rechtswidrigen Tat auffordert, wird wie ein Anstifter (§ 26) bestraft.
(2) Bleibt die Aufforderung ohne Erfolg, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Die Strafe darf nicht schwerer sein als die, die für den Fall angedroht ist, daß die Aufforderung Erfolg hat (Absatz 1); § 49 Abs. 1 Nr. 2 ist anzuwenden.




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Gruß




ahhh ja so kann man es auch auslegen ....
(hab ja extra gefragt ob das hier aufbleiben kann na ja und links hab ich ja auch nicht reingestellt)

was soll ich noch zum Thema sagen die frage wurde beantwortet mehr oder weniger

und außerdem wird hier diskutiert wie viel der Zähler verbraucht....
von mir aus kann das hier zugemacht und gelöscht werden


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