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Akku für Halogenlampen am Fahrrad Suche nach: akku (11380) |
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BID = 626317
Läufer01 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Dresden
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Hallo an alle..
Ich habe nach kurzer Suche dieses Forum gefunden und will mal mein Glück versuchen.
Es geht um meine Fahrradlampen.
>>Halogenlampen
Problem.
Bei langen Radtouren halten die Akkus der Lampen 45 Min dann haben die Lampen nur noch etwa 50% der Lichtleistung. Es lässt sich natürlich immer noch damit fahren aber es ist halt nicht das goldene des Eis wenn man so tolle Halogenstrahler hat die aber nicht so lange mit voller Leistung leuchten können wie die Fahrzeit beträgt. Nun könnte ich weitere Akkus mitnehmen aber das wäre zu einfach so wie das was ich nicht möchte und ist nicht der Grund warum ich mich hier angemeldet hab.
Was stell ich mir vor.
Ich hätte gern einen großen Akku den ich am Rad befestigen möchte mit dem ich beide Lampen betreiben kann. Die Lampen lassen sich auch mit dem Netzteil betreiben ohne das Akkus eingelegt sind. Das ist wichtig da ich genau über diesen 3,5 Klinken Anschluss eine Verbindung zu einem Akku herstellen will der dann „so fern es möglich ist“ länger hält als die 5 Akkus die in jeder Lampen sind.
>>Anschluss
>>Lampe
>>Netzteil
Daten.
Lampen
2x Trelock LS 500
6.0V 0,4A
13 Lux Lichtstärke
StVZO-zugelassen
Netzteil
8,0 V DC, 300 mA
Klinkenstecker 3,5 mm
Wer kann mir sagen ob mein Vorhaben möglich ist und was ich dafür brauche.
Ich hoffe alle Wichtigen Punkte genannt zu haben und vielleicht weiß einer weiter.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Läufer01 am 12 Aug 2009 1:56 ] |
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BID = 626319
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Lampen
2x Trelock LS 500
6.0V 0,4A
13 Lux Lichtstärke
StVZO-zugelassen | Aber doch wohl nicht paarweise!
Was sind denn für Akkus in den Lampen eingebaut?
Vielleicht sind die schon schlecht (Abnahme der Helligkeit), und du kannst allein durch Austausch von NiCd- gegen NiMH-Typen eine viel längere Brenndauer erzielen. |
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BID = 626325
Läufer01 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Dresden
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Was meinst du mit?
Zitat :
| Aber doch wohl nicht paarweise! |
Also es sind 2 Lampen auf dem Rad wie man auf den Fotos sehen kann.
Die Akkus sind gut eingearbeitet und geben volle Leistung nur ziehen die Halogenlampen extrem weswegen die effektive Nutzungszeit sehr minimal ist.
(2x5 AA R6 Akkus)
Es sind NiMH-Akkus drin zwar nur mit 1900mAh, dass heißt man könnte noch stärkere rein machen. Das wird das Problem aber dennoch nicht lösen können da bei einer 3 Stunden Fahrt die Akkus nie halten werden.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Läufer01 am 12 Aug 2009 3:22 ]
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BID = 626336
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Zitat :
| Also es sind 2 Lampen auf dem Rad wie man auf den Fotos sehen kann. |
Eben!
§67 StVZO, Lichttechnische Einrichtungen an Fahrrädern
(3) Fahrräder müssen mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein.
Und was deine entladenen Akkus angeht, du hast doch noch den Dynamo:
(1) Fahrräder müssen für den Betrieb des Scheinwerfers und der Schlußleuchte mit einer Lichtmaschine ausgerüstet sein, deren Nennleistung mindestens 3 W und deren Nennspannung 6 V beträgt (Fahrbeleuchtung). Für den Betrieb von Scheinwerfer und Schlußleuchte darf zusätzlich eine Batterie mit einer Nennspannung von 6 V verwendet werden
Diese Regelung soll nämlich genau das verhindern.
Ausnahmen für ausschließlichen Akkubetrieb gelten nur für Rennräder unter 11kg Gewicht, danach sieht das auf dem Foto aber nicht aus.
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-=MR.ED=-
Anfragen bitte ins Forum, nicht per PM, Mail ICQ o.ä. So haben alle was davon und alle können helfen. Entsprechende Anfragen werden ignoriert.
Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 626376
Läufer01 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Dresden
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Das mit §67 StVZO, weiß ich doch alleine.
Aber nimmt mans genau so steht da „mit einem nach vorn wirkenden Scheinwerfer für weißes Licht ausgerüstet sein“. In §67 StVZO steht nirgends das man keine zwei Lampen anbringen darf.
Im normalen Straßenverkehr ist bei mir so gut wie immer nur eine Lampe an.
1. Dies ist nicht der Fall, wenn ich im dunklem über eine kilometerlange Landstraße fahre wo es überhaupt keine Straßenlaternen gibt.
2. Und auf dem Radweg ist mir das so ziemlich egal. Da will ich sehen wo ich hinfahre.
Ich sehe nicht ein, dass ich gesehen werde aber selber nichts sehen kann.Lieber 2 als gar keine. Des Weiteren ist es für mich, so wie sicher jedem Autofahrer, schlimmer wenn die ganzen Dödel ohne jegliches Licht über die Straßen und Wege pfeffern und die Polizei freut sich überhaupt mal ein Rad mit Licht zu sehen.
Ich wollte nur eine Technische Frage beantwortet haben.
War das ein Elektroforum oder hab ich mich bei Forum-recht-online angemeldet? LOL
Wird also noch auf technische Angelegenheiten eingegangen? Würde mich zumindest freuen.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Läufer01 am 12 Aug 2009 11:51 ]
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BID = 626396
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Im Prinzip ja, aber eben nur, wenn insoweit die StVZO nicht verletzt wird.
Und "ein" bedeutet dabei eben genau ein (und nicht "mindestens ein")!
Deine Argumente sind zwar nachvollziehbar, ändern aber nicht die Rechtslage.
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BID = 626399
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Auf die Gefahr hin, mich bei den Kollegen unbeliebt zu machen:
Du solltest mal in die Lampen hineinschauen, ob zwischen der Klinkenbuchse und den Akkus noch ein Widerstand oder sonst irgend etwas elektronisches angebracht ist.
Wie ist z.B. die Umschaltung auf Dynamobetrieb gelöst?
Wenn die Klinkenbuchse direkt mit dem eingebauten Akku verbunden ist, sehe ich eigentlich keinen vernünftigen Grund den Scheinwerfer (Einzahl!) nicht extern zu speisen.
Ich würde dann aber eine Zelle mehr nehmen, also 7,2V, damit das Licht bis zum Ende die volle Helligkeit hat.
Du hast ja dann immerhin Leitungen und Kontakte im Stromweg, die einen zusätzlichen Spannungsverlust verursachen.
Damit die Halogenlampe wegen der eventuellen Überspannung nicht durchbrennt, sollte man noch einen LDO-Spannungsregler einsetzen, der die Ausgangsspannung, direkt an der Lampenfassung gemessen, auf gut 6V begrenzt.
Die Akkus im Scheinwerfer wirst du eingesetzt lassen können, denn sie werden bei 6V oder knapp darüber noch nicht auf Kosten der externen Batterie geladen.
Du musst dann aber auf die Polarität achten, so wie sie auf dem Ladegerät angegeben ist: Plus liegt an der Spitze des Klinkensteckers.
Ob das vorhandene Ladegerät in der Lage ist, auch 6 Zellen zu laden, hängt von seiner Innenschaltung ab.
Leider kann man das dem Typenschild nicht entnehmen, man muss es messen.
Alternativ könntest du dich über LED-Leuchten informieren.
Heutige LEDs sind stark genug für solche Zwecke, aber sie haben einen viel besseren Wirkungsgrad als Glühlampen, auch als Halogenlampen.
Hinzu kommt, dass die Lichtausbeute bei fallendem Strom bei weitem nicht so stark abnimmt und auch die Farbe der LEDs sich dabei kaum ändert.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am 12 Aug 2009 13:02 ]
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BID = 626408
Läufer01 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Dresden
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Tja perl ich dank dir erst mal.
Werde das alles mal nach der Arbeit durch gehen.
Wollt nur erst mal sagen das ich kein Dynamo oder etwas im Dynamobetrieb laufen habe.(oder was meinst du damit?)
In die Lampen kann ich nicht reinschauen. Die sind absolut fest und zu. lässt sich nicht öffnen.
Die Klinkenbuchse wird sicher mit dem eingebauten Akku verbunden sein nur ist da bestimmt noch eine Elektronik dazwischen.
Die Akkus sind in der Lampe und geladen werden sie nur mit dem 3,5 Klinkenstecker. Es ist nur so das die Lampe auch funktioniert, wenn man das Netzteil ansteckt was ja eigentlich zum laden der in der Lampe vorhandenen Akkus gedacht ist.
Ich kann es nicht sagen, ob die Akkus wenn sie in der Lampe bleiben nicht doch von der externen Stromquelle geladen werden. Denke eigentlich sobald Spannung an der Ladebuchse anliegt wird der versuchen zu laden. Kann aber auch sein, dass wenn Akkus beim Ladevorgang in der Lampe sind, diese nur geladen werden wenn die Lampe auch aus ist. Dass kann gut möglich sein. Und wäre mir am liebsten. So könnte ich die Lampe erst mit einem Externen Akku betreiben und wenn der nicht mehr ausreicht einfach auf die eingebauten Akkus zurück greifen.
Der Externe Akku kann ruhig ein etwas größerer sein der dann auch mit einem Externen Ladegerät geladen werden kann.
Über LEDs red ich jetzt mal lieber nicht.. was nicht heißen soll das ich die nicht klasse finde...
Ach und noch was für alle anderen.
Ich bin 2 Jahre mit meinem Zweirad durch die Lande gefahren.
Auf diesem Rad befand sich eine CB Funke genauer eine geile Stabo. Der Gepäckträger wurde mit einem Kühlschrankblech versehen auf dem eine 60 cm Magnetfuß Antenne bombenfest drauf gesetzt war. Unter dem Sattel befand sich ein 12 Volt Akku, und die Kabel waren perfekt verlegt und alles war so montiert das es blitzschnell bei schlechtem Wetter abzu nehmen war. Es hat viel Spaß gemacht. Und nie nie wurde ich jemals von ner Ordnungskraft angesprochen was das denn soll. Da mach ich mir doch wegen 2 Lampen keine Platte.
perl.
Noch mals und schon mal vielen Dank
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BID = 626426
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat :
| Über LEDs red ich jetzt mal lieber nicht. |
Du sollst damit ja auch gar nichts selber basteln.
Es gibt auch zugelassene LED-Scheinwerfer und die gehen nun mal sparsamer mit dem bischen Energie um, das du auf einem Fahrrad mitschleppen möchtest.
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BID = 626560
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Zitat :
sam2 hat am 12 Aug 2009 12:22 geschrieben :
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Im Prinzip ja, aber eben nur, wenn insoweit die StVZO nicht verletzt wird.
Und "ein" bedeutet dabei eben genau ein (und nicht "mindestens ein")!
Deine Argumente sind zwar nachvollziehbar, ändern aber nicht die Rechtslage.
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Sofern es sich um einen reinen Arbeitsscheinwerfer handelt, welcher nur am geparkten Fahrzeug eingesetzt wird, sollte das kein Problem sein...
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BID = 626568
Mr.Ed Moderator
Beiträge: 36188 Wohnort: Recklinghausen
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Auch das mit dem Dynamo kann Probleme bereiten. Mein Patenkind wurde deswegen vor der Schule von der Polizei angehalten und kam mit einer Mängelkarte nach Hause. Er hatte sich auch einen Batteriebetriebenen Halogenscheinwerfer + LED-Rücklicht an sein Mountainbike gebaut. Bemängelt wurde die reine Batteriespeisung obwohl das Rad schwerer als 11kg war. Welche Meinung ein zehnjähriger danach von der Polizei hat ist eine andere Frage.
Mir persönlich ist egal womit du den Rad beleuchtest, mir sind beleuchtete Räder auf Radwegen deutlich lieber als unbeleuchtete auf der Straße trotz vorhandenen Radweg die schreien weil ich sie nicht gesehen und umgenietet habe
Deutschen Ordnungshütern und Richtern, auch für Onlinerecht, ist sowas aber leider nicht egal.
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-=MR.ED=-
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Für Schäden und Folgeschäden an Geräten und/oder Personen übernehme ich keine Haftung.
Die Sicherheits- sowie die VDE Vorschriften sind zu beachten, im Zweifelsfalle grundsätzlich einen Fachmann fragen bzw. die Arbeiten von einer Fachfirma ausführen lassen.
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BID = 626574
Läufer01 Gerade angekommen
Beiträge: 8 Wohnort: Dresden
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Bin ich heute von Arbeit gekommen.
Hinten 1 LED Rückleuchte LS510 so wie 4 einzelne LED-Leuchten 2 Rot 2 Weiß und aufm Lenker meine Zwei Strahler.
Wurde von der Polizei überholt... Und?? Natürlich nichts...
Deutscher Ordnungswahn.. nee nee Man muss es ja nicht übertreiben.
Und den beknackten Misst mit dem Dynamo.. Sind wir im Mittelalter?
Da werden OLEDs entwickelt und zur gleichen Zeit soll man eine elektrische Maschine die Bewegungsenergie oder mechanische Energie in elektrische Energie wandelt am Rad haben. Lach.. Die ham ein Rad ab wenn ihr mich fragt.
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BID = 626576
DonComi Inventar
Beiträge: 8605 Wohnort: Amerika
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Zitat :
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Da werden OLEDs entwickelt und zur gleichen Zeit soll man eine elektrische Maschine die Bewegungsenergie oder mechanische Energie in elektrische Energie wandelt am Rad haben. Lach.. Die ham ein Rad ab wenn ihr mich fragt.
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Wenn du das sagst, muss ja was dran sein .
Ich werde auch weiterhin, wie im Mittelalter die Beleuchtungsanlage mit meinem Nabendynamo betreiben! Die tollste lichtemittierende Technologie bringt dir nämlich nix, wenn die Batterien / Akkus leergelutscht sind.
Da ich viel und gerne fahre habe ich zusätzlich einen enorm hellen LED-Scheinwerfer am Lenker, der dann und wann zugeschaltet wird (am Deich etc.)
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BID = 626597
schmitzalex Schriftsteller
Beiträge: 765 Wohnort: Deutschland
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Zitat :
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Deutschen Ordnungshütern und Richtern, auch für Onlinerecht, ist sowas aber leider nicht egal.
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Damit die einem nichts können, genügt auch ein Hinweis das man mit einem so umgebauten Fahrzeug nicht mehr auf der Straße Fahren darf. Wenn das dann dennoch gemacht wird, ist das nicht mehr das Problem des Forumsbetreiber. Vielleicht wird das Fahrrad zufällig nur auf einem Großen Firmengelände genutzt.
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BID = 626611
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Gegen solche Zufälle sind wir hier im Forum aber algerisch...
Und der Fragesteller hatte ja schon das Gegenteil gesagt und bekräftigt.
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