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Einbau Stromkasten/Verteilerkasten in Küche - zulässig? Suche nach: verteilerkasten (456) |
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BID = 615620
SelitH Gerade angekommen
Beiträge: 1 Wohnort: Castrop-Rauxel
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Moin,
folgende Geschichte spielt sich momentan bei mir ab:
Das 2 stöckige Haus (EG,1OG,2OG) in dem ich zur Miete wohne (EG) hat am letzten Sylvester einen Brandschaden erlitten. Bedingt dadurch sind natürlich einige Renovierungsarbeiten -sowohl im Treppenhaus, als auch in den Wohnungen- nötig, klar.
Momentan wird gerade die komplette Elektrik im Treppenhaus und in den oberen beiden Wohnungen neu erstellt.
Da meine Elektrik nicht zu schaden gekommen ist, waren dort keinerlei Arbeiten nötig. Auch der Verteilerkasten, der im Treppenhaus liegt, hat alles unbeschadet überstanden.
Nun habe ich vor einigen Stunden von den Elektrikern erfahren, dass am folgenden Dienstag ein Durchbruch vom Treppenhaus in meine Küche stattfinden soll. Anlass dazu sei die Verlegung meines Veteilerkastens vom Treppenhaus in meine Küche (Aufputz).
Habe mich natürlich strikt dagegen gewehrt und erklärt, dass ich dies nicht einfach hinnehmen werde, zumal ich gerade mal 4 Tage vorher bescheid bekomme....
Als Antwort habe ich nur erhalten, dass der Beschluss fest steht, da dies die einzige Möglichkeit sei und alles nötige mit dem Hausbesitzer (also mein Vermieter) schon abgesprochen und geregelt sei.
Jetzt meine Fragen:
1. Ist es überhaupt zulässig Verteilerkästen direkt in die Küche zu montieren
2. Kann diese Umbaumaßnahme auch ohne die Einwilligung des Mieters erfolgen? Wenn ja, ist nicht eine gewisse Frist für die Bekanntgabe seitens des Vermieters (Hausbesitzers) einzuhalten?
3. Muss ich mich letztendlich fügen oder steht es mir frei, die Elektriker vor meiner Tür stehen zu lassen?
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüen
SelitH |
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BID = 615623
Dark Dragon Schreibmaschine
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Hallo und herzlich willkommen im Forum.
4 Tage ist sehr knapp. Du könntest ja geplant haben, morgen für 4 Wochen zu verreisen ...
Einen AP Verteilerkasten in der Wohnung ist natürlich nicht sehr schön.
Wenn er nicht direkt über dem Herd / Spüle montiert wird, gibt´s da vom Sicherheitsaspekt keine Bedenken.
Aber wenn schon ein Durchbruch erfolgt, warum dann kein Unterputz Verteiler ?
Würden denn irgendwelche Möbel stören ? Z.B. hinter dem Kühlschrank wäre wohl nicht sehr sinnvoll.
Wenn es Dich zu sehr stört und Deine Wohnqualität beeinflusst, dann mal mit dem Vermieter über Mietminderung sprechen.
Dann fällt denen meist doch noch eine andere Lösung ein.
Zu den rechtlichen Fragen kann ich Dir wenig sagen.
Umbauarbeiten am Gebäude darf der Vermieter auch ohne Einwilligung des Mieters machen. Inwieweit das aber die Wohnung betrifft, weiß ich nicht.
Gruß DD
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dark Dragon am 19 Jun 2009 18:13 ] |
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BID = 615631
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Hallo Selit,
die Verlegung der Unterverteilung (also Sicherungskasten OHNE den Zähler) IN die Wohnung ist generell sinnvoll und auch für Dich vorteilhaft.
Ob die vorgesehene Stelle gut ist, kann man so nicht beurteilen.
Zumindest ist die Auskunft, dies sei die einzig mögliche, definitiv falsch. Möglich wäre fast jede Stelle in der Wohnung (mit Ausnahme des Badezimmers), aber der Aufwand würde steigen. Damit auch viel mehr Dreck für Dich oder eben Aufputz-Verlegung von Leitungen oder Kanal. Leitungen müßten aufwendig verlängert werden, zusätzliche Dosen gesetzt etc.
4 Tage ist definitiv zu kurzfristig. Solche Arbeiten sind mindestens 2 Wochen vorher schriftlich anzukündigen.
Die Frage ist nur, ob es das für Dich besser machen würde...
Unterputz-Anordnung des Verteilers könnte z.B. an statischen Problemen scheitern.
Frage:
Nimmt Dir die vorgesehene Position eine Möbelstellfläche? Nur dann käme eine (eh minimale) Minderung überhaupt in Betracht.
Gruß,
sam2
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 615668
EG55 Neu hier
Beiträge: 24
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Reinlassen musst du grundsätzlich niemanden in deine Wohnung,nur ob das förderlich für das Verhältnis zu deinem Vermieter ist,wage ich zu bezweifeln.
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BID = 615674
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das ist unzutreffend!
Selbstverständlich muß man zur Durchführung solcher Arbeiten Einlaß gewähren. Das ist eine ganz normale mietvertragliche Nebenpflicht.
Aber eben nur nach rechtzeitiger Terminankündigung.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: sam2 am 19 Jun 2009 21:19 ]
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BID = 615733
EG55 Neu hier
Beiträge: 24
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Wir waren mit unserer Firma selber schon 1,5 Jahre vor verschlossener Türe gestanden bis der Mieter letztendlich ausgezogen ist..Das ganze Haus wurde neu installiert bis auf diese besagte 1 Wohnung.Das geht vor Gericht und dauert alles sehr sehr lange.Wenn ich die Tür nicht aufmache können die erstmal nix tun,oder glaubst du die haben einen richterlichen Beschluß zum Betreten der Wohnung?
Recht haben und Recht bekommen sind in Deutschland ja bekanntlich 2 Seiten.
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BID = 615735
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Genau!
Und das weis auch der Vermieter!
Also bitte ihn herzu, signalisiere kooperationsbereitschaft, wenn auf deine Wünsche besser eingegangen wird.
Eines ist aber klar: Wir erledigen solche Sanierungen im grossen Stil, oft kommt es dabei vor das Mieter auf Unterputzverlegung bestehen, und Warnungen ob des enstehenden Staubes und auf den Mieter dann zukommenden neu Tapezierbedarf in den Wind geschlagen werden. Oftmals ist hinterher das gejammer gross!
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