Die werden nicht einmal das Geld für den gerichtlichen Mahnbescheid ausgeben, denn die Kosten für dessen Beantragung müssen sie erst einmal vorstrecken.
Laut
http://www.mahnung-online.de liegen die Kosten für die Beantragung eines Mahnbescheids bei einem Streitwert von 138,- Euro bei 58,70 Euro.
Ob er das wirklich ausgibt, bei
den Erfolgsaussichten mit solch faulen Kunden wie Dir bzw. Deinem Bruder?
Fazit: Wahrscheinlich kannst Du Dir gleich das Porto für jeglichen Schriftverkehr sparen.
P.S.: Den Artikel schicke ich heute Abend.
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Wo kommt nur dieses "eingeschalten" her, aus Neufünfland?
Entweder "einschalt
en" oder "ein
geschalte
t"!
[ Diese Nachricht wurde geändert von: 2N3055 am 11 Mai 2009 13:41 ]