Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?

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Autor
Urheberrecht/ Patentrecht einer erstellten Platine ?
Suche nach: platine (26584)

    







BID = 605807

roeri

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: stuttgart
 

  


Hallo,

kann mir jemand verbindlich sagen wie es ist mit den Urheberrechten und Patentrechten, wenn man bei jemand nach seinen Vorstellungen etwas bauen lässt z.B.: eine Platine mit bestimmten Funktionen, die man vorher abesprochen hat gegen einen höheren Geldbetrag.

Wo liegen in diesem Fall die Urheberrechte und somit die Patentrechte? Beim Ersteller und Hersteller der Platine oder beim Auftraggeber?

Danke im Voraus

Grüße

BID = 605830

roeri

Gerade angekommen


Beiträge: 2
Wohnort: stuttgart

 

  

Natürlich nicht so verbindlich wie es ein Anwalt könnte !
Hab es falsch ausgedrückt!

Ich meinte eher die Sache mit dem Urheberrecht.
Also ich gebe einen Auftrag etwas her zu stellen, was etwas bestimmtes kann. Darf dann der Hersteller dann dieses Gerät also nicht einfach so im großen Stil verkaufen, nach ein paar Jahren, aus dem Grund weil er ja die Pläne und das Wissen hat und das Gerät massenhaft herstellen zu können.

Heißt das ich gebe einen Auftrag und alle Urheberrechte liegen bei mir und nur ich darf genau dieses gerät erneut in Auftrag geben?

Gruß

BID = 605844

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach

Als erstes solltest du sehr kritisch prüfen, ob ein Urheberrechtsschutz überhaupt in Frage kommt.
Ich vermute nein.
Allenfalls auf das Programm eines evtl. im Gerät vorhandenen Mikroprozessors könnte das Urheberrecht angewandt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Urheberrecht

Darüberhinaus kannst du es aber dem Hersteller von vornherein verbieten (oder erlauben) das durch dich zweckgebunden gelieferte Wissen anderweitig zu verwerten. Das wäre eine Frage der Vertragsgestaltung.
Solche Vereinbarungen schützen dich aber nicht vor anderen Nachahmern.

Das Patentrecht bietet wohl das Instrumentarium um anderen generell die Verwertung deiner Ideen zu verbieten.
Allerdings sind die Hürden bis zur Erteilung eines Patents recht hoch und vor der Erteilung kommt die Offenlegung.
Bei der Offenlegung musst du das, was du schützen willst, für jedermann einsehbar sehr genau schildern.
Der Zweck ist eigentlich, dass Einspruch gegen deine Ansprüche erhoben werden kann, z.B. weil schon bekannt, Ansprüche andere Patente verletzt werden etc.
Insbesondere die Offenlegung bietet die Gefahr, dass du damit erst schlafenden Hunde z.B. in China weckst, die dann sofort illegale Kopien auf den Markt bringen.
Sei sicher, dass die fleissigen Nachahmer dort jede Veröffentlichung hierzulande aufmerksam lesen.

Einfacher zu erreichen und billiger ist die Erteilung eines Gebrauchsmusters, auch als kleines Patent bezeichnet.
Bedenke aber, dass Patente grundsätzlich mit Kosten verbunden sind und zunächst einmal nur für Deutschland gelten. Man kann den Schutz auch auf andere Länder ausweiten, aber das kostet natürlich mehr.

Nach Erteilung eines Patents (Das ist ein Verbietungsrecht, keine Lizenz zum Gelddrucken)) kannst du zwar verbieten, dass dieser Ramsch hier hergestellt und/oder vertrieben wird, aber die dafür erforderliche Marktbeobachtung, und dein Patent verteidigen, musst du selbst erledigen.

Letztlich stellt sich also die Frage, ob sich dieser Aufwand überhaupt lohnt, oder ob man die Mimik nicht einfach in schwarzen Kunststoff eingiesst und niemanden sagt, was drin ist.


Zitat :
kann mir jemand verbindlich sagen
Das ist die Arbeit eines Patentanwalts.
Der nimmt sogar Geld dafür.
Was ich oben schrieb, ist lediglich meine persönliche und unverbindliche Einschätzung.



[ Diese Nachricht wurde geändert von: perl am  4 Mai 2009  3:22 ]

BID = 606383

king_of_fools

Gelegenheitsposter



Beiträge: 60
Wohnort: Wäschenbeuren

Wenn Du von einem Anbieter eine Baugruppe entwickeln lässt, passiert das in aller Regel auf der Basis eines Werkvertrages. Was den Inhalt desselben betrifft, herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit. Du solltest also darauf bestehen, dass in diesem Vetrag ausdrücklich erwähnt wird, dass alle Rechte an der Neuentwicklung mit Vertragserfüllung Deinerseits (Bezahlung des Auftrags) an Dich übergehen und alle diesbezüglichen Unterlagen herauszugeben sind.

Ebenso kann aber natürlich vereinbart werden, dass der Dienstleister Teile der Entwicklung auf eigene Rechnung weiter verwerten kann. Dies macht eventuell dann Sinn, wenn dieser dann einen Teil der Entwicklungskosten übernimmt. Da bei größeren Projekten schnell mal einige zehntausend Euro zusammenkommen können, nutzt ein Teil der Kunden meines Arbeitgebers diese Möglichkeit.

Gruß
king_of_fools


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