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BID = 602413
enno72 Neu hier
Beiträge: 26
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Hallo!
In meine Garage etwas weiter vom Haus weg, soll ein neuer Drehstromanschluss 3x16A installiert werden, der einen eigenen Zähler bekommen soll. (gewerbliche Abrechnung) Nun ist bei uns im Haus der vorhandene Zählerschrank so ungünstig gelegen, dass es nicht möglich ist, von da aus die Leitung in die Garage zu verlegen.
Der HAK liegt aber auf der richtigen Seite. Über dem HAK ist noch ein kleiner Verteilerkasten vorhanden, von dem in früheren Zeiten schon mal eine Ableitung zu einer UV abging. Es wäre gut von hier aus, die Leitung in die Garage zu verlegen. Der Zähler sollte dann in einen eigenen kleinen IP65 Zählerkasten mit einer Hutschiene für Sicherungen und FI installiert werden. Ist vor dem Zähler hier auch eine Vorsicherung (SLS?) nötig? Oder muss gar am Anfang der Leitung eine Sicherung vorhanden sein? Diese würde ja so nicht in den Verteilerkasten passen. FI und B16/3-polig am Abgang zur Drehstomsteckdose ist klar.
Bild eingefügt |
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BID = 602417
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Ob solch eine Konstruktion überhaupt zugelassen wird, ist fraglich.
Denn bei Neuerrichtung von Mehrzähleranlagen sind diese in aller Regel gesammelt anzuordnen!
Daher soll ein örtlicher Elektriker mal mit dem Netzmeister des zuständigen VNB reden, ob in dem Falle eine Ausnahme gemacht werden könnte.
Oder man verlegt den Hauszähler auch an die Stelle direkt hinter der HAK.
Ob, wo und welche Überstromschutzorgane nötig sind, hängt von vielen Parametern ab (z.B. Aderquerschnitt der Leitungen, Länge, Verlegeart, Typ - aber auch der Höhe der Hausanschlußsicherung, der Zählervorsicherung etc.).
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???" |
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BID = 602421
pwk20 Stammposter
Beiträge: 203
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So wie du dir das vorstellst, wird das wohl nichts werden.
Ich sehe da nur 2 Möglichkeiten:
1. Einen eigenen (geeichten) Zähler kaufen, diesen hinter den vorhandenen EVU-Zähler installieren und hierüber mit dem neuen Nutzer abrechnen.
2. An geeigneter Stelle einen komplett neuen Zählerschrank gemäß aktuellen TAB des EVU montieren. Hier werden dann die beiden EVU-Zähler montiert und jeder kann direkt mit dem EVU selber abrechnen.
Ich persönlich würde immer Möglichkeit 2 vorziehen, da es bei der Abrechnung untereinander irgendwann (fast) immer Ärger gibt und irgendjemand auf seinen Kosten sitzen bleibt.
Die von dir vorgeschlagene Lösung wird das EVU mit großer Wahrscheinlichkeit nicht akzeptieren, da die Zähler entweder zentral oder in Gruppen (z. B. Treppenhaus) zu montieren sind.
EDIT: Sam2 war schneller, aber wie ich sehe decken sich seinen und meine Aussage.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: pwk20 am 17 Apr 2009 10:25 ]
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BID = 602448
enno72 Neu hier
Beiträge: 26
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Der zweite Zähler ist aber auch für mich. Nur soll dieser Zähler gewerblich genutzt werden. An die Steckdose konmt ein Kühlaggregat, welches zum Kühlen von Lebensmitteln(die verkauft werden) eingesetzt wird. Aber das ändert wohl auch nichts an den Vorschriften, oder?
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BID = 602449
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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1) sagt man "bitte" und "danke"...!
2) ist der Nutzer egal
3) sind die Vorschriften aber nicht starr, es hängt vom örtlichen VNB ab. Wenn man mit denen freundlich und auf fachlicher Augenhöhe redet (daher NICHT selbst verhandeln, sondern von Anfang an örtlichen Eli einbeziehen - für den Zählerantrag brauchst Du ihn dann sowieso), bestehen durchaus Chancen
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BID = 602452
fuchsi Schreibmaschine
Beiträge: 1704
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Zitat :
pwk20 hat am 17 Apr 2009 10:16 geschrieben :
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Ich sehe da nur 2 Möglichkeiten:
1. Einen eigenen (geeichten) Zähler kaufen, diesen hinter den vorhandenen EVU-Zähler installieren und hierüber mit dem neuen Nutzer abrechnen.
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Ist das überhaupt so erlaubt?
Bei uns (Niederösterreich) verbietet die EVN den Weiterverkauf von Strom.
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BID = 602455
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Nein, Weiterverkaif von elektrischer Energie ist fast immer unzulässig!!
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BID = 602471
Trumbaschl Inventar
Beiträge: 7574 Wohnort: Wien
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Zitat :
fuchsi hat am 17 Apr 2009 12:31 geschrieben :
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Zitat :
pwk20 hat am 17 Apr 2009 10:16 geschrieben :
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Ich sehe da nur 2 Möglichkeiten:
1. Einen eigenen (geeichten) Zähler kaufen, diesen hinter den vorhandenen EVU-Zähler installieren und hierüber mit dem neuen Nutzer abrechnen.
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Ist das überhaupt so erlaubt?
Bei uns (Niederösterreich) verbietet die EVN den Weiterverkauf von Strom.
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Nicht nur die EVN - bei uns gibt es sogar ein Bundesgesetz dagegen! (ELWOG). Weiterverkauf elektrischer Energie ist in Österreich generell verboten. Ausnahmetrick: müssen Mieter einen gemeinsamen Zähler haben, darf für die Mietobjekte eine auf einem Quadratmeterschlüssel basierende Pauschale verrechnet werden. Konkretes Beispiel: eine öffentliche Organisation ist sich noch nicht im Klaren, ob die Kantine in ihrem Neubau von ihnen selbst betrieben werden wird oder die Leistung an eine Fremdfirma vergeben. Eigenen EVU-Zähler für die Kantine möchte man aber beim Bau nicht vorsehen. Also wird die Kantine gegebenfalls über eine Quadratmeterpauschale abgerechnet.
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"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"
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BID = 602543
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Offtopic :
| @ trumbaschl
Eine wahrlich weise entscheidung
Was solls, solcherlei Konstrukte haben wir schon mehr als einmal kostspielig auf separate VNB Messungen umgebaut. |
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