Mittlere Kunststoffleitung ist unter Putz verlegt...

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Autor
Mittlere Kunststoffleitung ist unter Putz verlegt...

    







BID = 598918

pino

Achtung
Dieser user postet unter verschiedenen Namen

 

  


Hallo Zusammen,

folgendes Problem ist aufgetreten. Meine Mutter hat beim Putzen eine Wandlampe geschrottet. Nun wollten wir eine neue anschließen - dabei habe ich bemerkt, dass eine flexible Mittlere Kunststoffleitung - 0,75mm² unter Putz verlegt ist. Dürfte wohl etwas wie H05 VV-F sein; eine Leitung also, die auch zum Anschließen ortsveränderlicher Verbraucher verwendet wird.

Meine Meinung ist ja, dass diese Leitung entfernt werden sollte - meine Mutter ist da (verständlicherweise) anderer Meinung, da diese Aktion nicht ohne Stemmen zu bewältigen wäre...

Was meint ihr - wie gefährlich ist es, diese vorhandene Leitung auch weiterhin zu verwenden?

Vielen Dank für eine Einschätzung!

Grüße

pino

_________________

BID = 598919

DMfaF

Inventar



Beiträge: 6670
Wohnort: 26817 Rhauderfehn

 

  

Die gehört raus, ohne wenn und aber!

BID = 598934

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nach der reinen Vorschriftenlage betrachtet, hast Du völlig Recht.

Allerdings war nach dem tatsächlichen Gefahrenpotential gefragt. Und da sieht es ME etwas anders aus.

Man muß 4 Punkte unterscheiden:
1) die erhöhte Gefahr mechanischer Beschädigung
-> ist hier nicht gegeben, da offenbar vollständig eingeputzt

2) die Lebensdauer an sich (Isolierstoff)
-> die unterscheidet sich nicht nennenswert von der einer Mantelleitung

3) den Umstand der Feindrähtigkeit (statt Ein- oder Mehrdrähtigkeit)
-> kein Problem (es gibt auch feindrähtige Leitungen, die für feste Verlegung zugelassen sind), solange die Aderenden korrekt verklemmt sind (Aderendhülsen, geeignete Klemmen)

4) den zu geringe Querschnitt
-> so lange kein Problem, wie dort wirklich nur ein Verbraucher von ausreichend niedriger Leistungsaufnahme fest angeschlossen ist (für den nötigen Kurzschlußschutz reicht auch eine Stromkreisabsicherung mit bis zu 16A)

Betrachte es als eine zufällig/versehentlich überputzt "Affenschaukel", die wird ja auch nicht anders ausgeführt und ist so zulässig.

Mein Fazit:
Alle Klemmstellen kontrollieren und ggf. nacharbeiten, dann halte ich einen Weiterbetrieb für vertretbar. Steht natürlich in der alleinigen Verantwortung des ausführenden Installateurs.

Wenn ich also auch wirklich kein Freund des Gesundbetens bin, kann ich hier beim besten Willen keine bedrohliche Gefahr erkennen.

Eventuell kann man als vorbeugende Maßnahme gegen gefährliche spätere Erweiterung mit Steckdosen von jener Stelle aus die Absicherung des Stromkreises auf 10A senken (sofern sie derzeit höher liegt).
Nötig ist das aber nicht.


Wichtiger Hinweis für alle Mitleser:
Dies ist eine fachkundige Einschätzung im konkreten Einzelfall.
Sie kann und darf NICHT einfach so auf andere Anwendungsfälle übertragen werden!!!


_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 598937

pino

Achtung
Dieser user postet unter verschiedenen Namen


Vielen Dank für die Antworten...

Die Stromkreisabsicherung beträgt eh schon nur 10A. Die Leitung ist durchgehend unter Putz verlegt.

Somit sollte also kein erhöhtes Gefahrenpotential von dieser Leitung unter Putz ausgehen - und kann Notfalls so belassen werden.


Vielen Dank für die Einschätzung!

pino



_________________

BID = 598942

fuchsi

Schreibmaschine



Beiträge: 1704

Ich teile Sams Einschätzung der Lage.

Ist zwar nicht VDE-Komform, aber ein gefahrenpotential sehe ich auch nicht, wenn ...


1. die Klemmen dieser Leitung ordentlich ausgeführt sind (Aderendhülsen oder geeignete Klemmen, es gibt Wagos beid enen man keine Aderendhülsen braucht)

2. An dieser leitung hängt ausser der Wandlampe nichts anderes (z.B.: keine Steckdose!)



Zitat :

Somit sollte also kein erhöhtes Gefahrenpotential von dieser Leitung unter Putz ausgehen - und kann Notfalls so belassen werden.


Wie gesagt von DIESER Leitung

[ Diese Nachricht wurde geändert von: fuchsi am 30 Mär 2009 11:08 ]

BID = 598944

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252


BID = 598963

sabina

Achtung
Dieser user postet unter verschiedenen Namen


Hm,
macht man da nicht die Rechnung ohne Versicherung?

Was wäre denn wenn es, durch was auch immer, zum Brand kommt - haftet dann die Versicherung noch, wenn nach VDE eine nicht korrekte Leitung zur Anwendung kam?

Bin mir da nicht so sicher...

LG

sabina

BID = 598967

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Es ist stets auch eine Nicht-VDE-konforme Ausführung zulässig, wenn diese mindestens die gleiche Sicherheit aufweist.
Dies einzuschätzen, ist eben Aufgabe des verantwortlichen Installateurs.

Die Versicherung müßte nachweisen, daß der Schaden bei einer VDE-gerechten Ausführung nicht entstanden wäre.
Dazu fehlt aber in diesem Fall die sachliche Grundlage. Also bleibt die Zahlungspflicht bestehen, aber man läuft natürlich Gefahr, daß man diese dann erst einklagen muß...

BID = 598970

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg


Zitat :
sam2 hat am 30 Mär 2009 12:55 geschrieben :

Also bleibt die Zahlungspflicht bestehen, aber man läuft natürlich Gefahr, daß man diese dann erst einklagen muß...



Offtopic :
Die Notwendigkeit, rechtmässig zustehende Ansprüchen bei Versicherungen einklagen zu müssen, nimmt leider seit einigen Jahren überhand.
Selbst Versicherungen, die jahrelang gut an einem verdient haben, werfen durch Nichtregulierung eines vergleichsweise läppischen Schadens von ein paar hundert Euro die jahrzehntelange, solide Geschäftsbeziehung über Bord. Und wenn man dann mit einem Schlag alle Verträge der kompletten Familie / Unternehmensgruppe dort kündigt, bekommt man von der Marketingabteilung die volle Breitseite - nur um zum Bleiben bewegt zu werden... Leider zu spät, denn man kann mir viele Dinge nachsagen, Inkonsequenz gehört jedoch sicherlich nicht dazu...


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 598972

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434

ich frag mich da nur warum verlangt Onkel da für feste Verlegung mindestens 1,5mm²??? Meine persöhnliche Meinung Murks raus damit!!!
Gruß Bernd

BID = 598987

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Tja, vielleicht revidierst Du diese Deine Meinung, wenn Du Dir die Antwort auf eben jene Frage überlegt hast!

Derselbe Onkel VDE hat ja auch nichts gegen Verlängerungsleitungen in 1mm², Geräteanschlußleitungen in 0,75mm² und in Spezialfällen noch deutlich weniger weniger.

BID = 598995

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
sam2 hat am 30 Mär 2009 14:23 geschrieben :



Derselbe Onkel VDE hat ja auch nichts gegen Verlängerungsleitungen in 1mm², Geräteanschlußleitungen in 0,75mm² und in Spezialfällen noch deutlich weniger weniger.



Das ist ja eben der Knackpunkt das es keine feste Verlegung ist.

Abgesehen von internen Leuchtenleitungen wo die Wämeabgabe gewährleistet ist (Bauartgenehmigung ,Herstellerhaftung).

In einer Kundenanlage möchte ich nicht gerade als "Hersteller" dieser nicht VDE gerechten Anlage Haftbar sein.
Gruß Bernd

BID = 599009

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das ist eine unterschiedliche Herangehensweise.
Du gehst vor nach der Methode "wenn - dann". Also wenn feste Verlegung, dann mind. 1,5mm²Cu.

Aber was steckt dahinter?
Will sagen, WARUM ist dabei der geforderte Mindestquerschnitt höher? Warum keine feindrähtigen Leiter? Etc. pp.
Denn an sich ist ja die feste Verlegung generell einer beweglich angeordneten Leitung vorzuziehen.

Die thermische Verlegeart ist ja bei einer Verlängerungsleitung in Luft viel ungünstiger als eingeputzt. Trotzdem wird für dieselbe Belastung dann ein geringerer Querschnitt für ausreichend erklärt.
Kann das also der Grund sein...?
Weiterdenken!

BID = 599018

der mit den kurzen Armen

Urgestein



Beiträge: 17434


Zitat :
sam2 hat am 30 Mär 2009 15:27 geschrieben :



Die thermische Verlegeart ist ja bei einer Verlängerungsleitung in Luft viel ungünstiger als eingeputzt. Trotzdem wird für dieselbe Belastung dann ein geringerer Querschnitt für ausreichend erklärt.
Kann das also der Grund sein...?
Weiterdenken!

Hää ????
Verlegeart im Putz C (Gute Wärmeabgabe) Wärmespeicher Putz
Verlegeart In Luft E (Sehr gute Wärmeabgabe)
gruß Bernd

BID = 599038

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Hab mich offenbar mißverständlich ausgedrückt:

E ist doch nur zutreffend bei einzeln frei luftumspülten Leitern!

Das trifft zwar für ne Affenschaukel zu (dann aber oft einhergehend mit höherer Umgebungstemperatur, die diesen Vorteil wieder zunichtemacht).

Besagte Verlängerungsleitungen besitzen hingegen in der praktischen Anwendung eine unbestimmte Verlegeart, die aber meist deutlich ungünstiger ist (auf dem Boden liegend, das kann von Teppich bis Beton alles sein - aber dann eben mit Berührungen, Abstandsüberschreitungen bis hin zu regelrechten, nur teilweise abgerollten Bunden. Auch mit Abdeckungen aller Art ist zu rechnen, ebenso wie mit der Nähe wärmeabgebender Teile.


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