Jetzt kann ich beruhigt schlafen...(E-check bestanden )

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Autor
Jetzt kann ich beruhigt schlafen...(E-check bestanden )

    







BID = 586512

Murray

Inventar



Beiträge: 4858
 

  


... die in den Bergen bestimmt

@sam2 ich denke schon das ich das richtig verstanden habe.
Für einen normaldenkenden Menschen finde ich zwischen deiner und meiner Formulierung keinen Unterscheid. Aber viell. bin ich da auch zu blauäugig
Warst du in deinem früheren Leben mal Deutschlehrer oder sowas

Na egal, diese 50V waren mir bisher immer ein Buch mit 7 Siegeln - jetzt nicht mehr

BID = 586522

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

 

  

@ Murray

Wenn Du da keinen Unterschied erkennen kannst, vermute ich in aller Bescheidenheit, daß nicht ich es bin, der da nicht nomal denkt...

Lies Dir Deine Formulierung bitte nochmal durch. Sie ist schon in sich widersprüchlich!


Zitat :
Also ist das die max. Spannung die im ungünstigsten Falle der Mensch beaufschlagt bekäme wenn er das Metallgehäuse (etc.)eines defekten Gerätes berühren würde bevor die Schutzeinrichtung die Spannung abschaltet
(die Spannung könnte aber auch größer sein, aber halt nur solange wie die max. Abschaltzeit der Schutzeinrichtung)

Ja, was denn nun???

Und dann nochmal meine Fassung lesen.

Merkst Du etwas?

BID = 586526

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Irgendwie ist es doch noch etwas konfus.
Du schreibst
" verbleibende Berührungsspannung" ... "NACHDEM die Abschaltzeit um ist."
Hat die Schutzeinrichtung da ausgelöst oder nicht???
Wenn sie ausgelöst hat - WO kommt da diese Spannung noch her?

Das die Berührungsspannung kurzzeitig größer sein kann (vor der Auslösung) - darüber gibt es wohl keinen Zweifel


und was du obendrüber geschrieben hast ... der erste Teil von mir ist sozusagen wenn die Spannung langsam ansteigt - das in Klammern wenn es blitzartig geschieht wie wohl in den meisten Fällen - ich weis nicht was es da nicht zu verstehen gibt

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Murray am  7 Feb 2009 21:28 ]

BID = 586535

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Tja, ich weiß im Moment auch nicht, was es da nicht zu verstehen gibt.
Denn ich habe es (im Gegensatz zu Dir) doch eigentlich klar formuliert!

Also:
Ob abgeschaltet wird oder nicht, ist unbestimmt!
Kann sein oder eben auch nicht.
Weiß ja keiner, ob die Abschaltbedingungen erfüllt sind.
Oder vielleicht ne andere Schutzmaßnahme als Schutz durch Abschaltung greift.

Entscheidend ist aber, daß innerhalb der höchstzulässigen Abschaltzeit die Berührungsspannung bis zur Nennspannung des Systems gegen Erde betragen darf.
Danach eben nicht mehr als die höchstzulässige verbleibende Berührungsspannung.

Wenn abgeschaltet wurde, ist die Berührungsspannung natürlich im Normalfall praktisch komplett weg.
Aber wer sagt Dir, daß z.B. rechtzeitig abgeschaltet wird???
Könnte ja z.B. TN-System mit Schutz nur durch Überstromschutzorgane sein und durch eine zu lange Verlängerungsleitung steigt die Auslösezeit des Überstromschutzorgans. Im Gegenzug fällt aber die Berührungsspannung auf etwa die Hälfte der Nennspannung gegen Erde.

So - und nu, schöne bunte Kuh...?


Unabhängig davon:
Wenn Deine Aussage

Zitat :
Das die Berührungsspannung kurzzeitig größer sein kann (vor der Auslösung) - darüber gibt es wohl keinen Zweifel

gilt,
(wobei es wieder "daß" oder "dass" heißen müßte...)
ist Dein ursprünglicher Hauptsatz

Zitat :
Also ist das die max. Spannung die im ungünstigsten Falle der Mensch beaufschlagt bekäme wenn er das Metallgehäuse (etc.)eines defekten Gerätes berühren würde bevor die Schutzeinrichtung die Spannung abschaltet

nicht haltbar.
Oder umgekehrt. Denn das steht zueinander im Widerspruch!
Entweder ist die Spannung in diesem Zeitraum zulässigerweise begrenzt oder eben nicht.

BID = 586679

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Da darfst du nicht falsch zitieren...
Einen Widerspruch sehe ich da nicht unbedingt da ich ja im Nachsatz (das war das in Klammern) die höhere mögliche Spannung sogleich inbegriffen habe. Diese war aber nicht grundsätzlich Thematik der Überlegung sondern wie sich diese 50 V Berührungsspannung überhaupt ergeben.

PS: Wenn ich hier Gäste aus (Ober-)franken begrüße habe ich grundsätzlich Probleme die überhaupt zu verstehen, egal ob sie nun "das", "dass" oder "daß" ausgesprochen haben

BID = 586685

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

WO hab ich da was falsch zitiert???

Den Rest Deiner Darlegung kann ich leider auch nicht nachvollziehen.
Wiederspruch bleibt Wiederspruch.
Und die Frage ist nicht, was Thematik der Überlegung war.
Sondern, welche Aussagen Du getroffen hast!
Und die ist eindeutig - und eben auch eindeutig falsch.

Wo ist "hier"?

BID = 586688

Murray

Inventar



Beiträge: 4858

Wenn du richtig zitiert hättest wäre das von mir hier nachträglich dick markierte mit zum Vorschein gekommen. Und da steht eindeutig das die auch größer werden kann. Theoretisch kann sie sogar größer als die nennspannung werden, durch Induktionsspitzen etc.


Zitat :
Murray hat am  5 Feb 2009 20:29 geschrieben :

Also ist das die max. Spannung die im ungünstigsten Falle der Mensch beaufschlagt bekäme wenn er das Metallgehäuse (etc.)eines defekten Gerätes berühren würde bevor die Schutzeinrichtung die Spannung abschaltet
(die Spannung könnte aber auch größer sein, aber halt nur solange wie die max. Abschaltzeit der Schutzeinrichtung)


PS: es heißt im übrigen "Widerspruch"

BID = 586694

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Nein, das heißt hier bewußt "Wiederspruch", weil Du Dir schon wieder widersprochen hast!

Denn daß schon Dein "Zusammenhang-Zitat" in sich unlogisch ist, hatte ich bereits eingangs erwähnt...

Der jetzt fette Satz hebt den Inhalt des mageren Abschnitts auf.


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