Festlegung Belegung nummerierte Adern

Im Unterforum Elektroinstallation - Beschreibung: Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

Elektronik Forum Nicht eingeloggt       Einloggen       Registrieren




[Registrieren]      --     [FAQ]      --     [ Einen Link auf Ihrer Homepage zum Forum]      --     [ Themen kostenlos per RSS in ihre Homepage einbauen]      --     [Einloggen]

Suchen


Serverzeit: 01 10 2024  17:36:14      TV   VCR Aufnahme   TFT   CRT-Monitor   Netzteile   LED-FAQ   Osziloskop-Schirmbilder            


Elektronik- und Elektroforum Forum Index   >>   Elektroinstallation        Elektroinstallation : Alles über Installation
Achtung immer VDE beachten !!

Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )      


Autor
Festlegung Belegung nummerierte Adern

    







BID = 572999

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg
 

  


Hallo liebe Gemeinde,

mein Ansinnen:

Gibt es eine Festlegung, die über betriebs-interne Festlegungen hinausgeht, welche Adern einer nummerierten Leitung welche Funktion haben sollen..?

Konkret:
Steuerleitung mit nummerierten Adern (beispielsweise Ölflex), 5G1,5mm² soll als Zuleitung zu einem Verbraucher verlegt werden.
Folgende Belegungsmöglichkeiten stehen zur Auswahl:
1 = L1
2 = L2
3 = L3
4 = N
Grün/Gelb = PE

oder
1 = N
2 = L1
3 = L2
4 = L3
Grün/Gelb = PE

Welche der Alternativen ist "richtig"?

Ich habe mir schon einen Wolf gesucht, aber nichts wirklich konkretes gefunden. Vielleicht fehlt mir aber auch nur der richtige Suchbegriff...

Um konkret zu werden:
Eine grössere Anlage ist installiert worden. Firma A hat ein Ende von den Leitungen an den Klemmenkästen aufgelegt, Firma B das andere Ende an den Verbrauchern.

Ihr ahnt es schon - jede der beiden Firmen hat eine der beiden vorgestellten Lösungen praktiziert und nun geht es ums liebe Geld...

Blödsinnigerweise geben die Verträge (mehr oder weniger mündlich) nicht wirklich was her und die "Anschlusspläne" lagen beiden Unternehmen nicht vor.

Ich habe nun die "ehrenvolle" Aufgabe zu vermitteln bzw. ggf. jemanden "ans Kreuz" zu nageln...


_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 573002

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

 

  

Ich glaube da kann man nur Dumm gelaufen zu sagen.

Andererseits: Warum sprechen sich die Firmen nicht ab?

BID = 573003

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Danke für's Mitleid...

Da gibt es für jeden Furz eine VDE, aber wehe Du brauchst mal eine Vorschrift oder dgl. für einen konkreten Fall, GRUMMEL...

Alle mir bislang eingefallenen Lösungen sind mir irgendwie nicht so ganz recht, vielleicht hilft darüber zu schlafen...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 573007

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach



Zitat :
Andererseits: Warum sprechen sich die Firmen nicht ab?
Z.B. weil eine der beteiligten Firmen so groß und so berühmt ist, und deren Fachleute so gut ausgebildet sind, dass sie garnichts falsch machen kann.

..und der kleinere Partner sich nicht traut seinem berühmten Kollegen zu widersprechen, wenn der Müll fabriziert.

_________________
Haftungsausschluß:



Bei obigem Beitrag handelt es sich um meine private Meinung.



Rechtsansprüche dürfen aus deren Anwendung nicht abgeleitet werden.



Besonders VDE0100; VDE0550/0551; VDE0700; VDE0711; VDE0860 beachten !

BID = 573011

Martin Wagner

Schriftsteller

Beiträge: 768
Wohnort: Unterfranken
Zur Homepage von Martin Wagner

Ich habe bei einem der größeren Installationsfirmen bei uns in der Gegend gelernt und gearbeitet. Und - du wirst es schon ahnen - auch da gabs nur eine betriebsinterne Vorgabe, an die sich mehr oder weniger alle gehalten haben (mit ebendeinen Problemen).
Wenns dafür eine geben würde, wäre sie gefunden vorden...

Wobei ich hauptsächlich in der Zweigstelle eingesetzt war, in der die Steuerleitungen und das NYM 7x nochmal andere Belegungen hatten, wie im Hauptgeschäft. Dort haben sich dann aber wenigstens alle dran gehalten

Gruß Martin

edit: ich habe nicht bei der (S) immens teueren Firma gearbeitet, die sind noch besser...
Auf deren Baustellen durfte man keine gn-ge Ader anfassen, ohne vorher Spannungsfreiheit zu prüfen

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Martin Wagner am 17 Dez 2008 20:28 ]

BID = 573037

clembra

Inventar



Beiträge: 5404
Wohnort: Weeze / Niederrhein
ICQ Status  

Ich fürchte, dafür hättest du auch eine Umfrage machen können. Ich stimme für die erste Lösung mit 1=L1, aber eine Vorschrift ist mir auch nicht bekannt.
Dumm gelaufen trifft es wohl am ehesten, mein Beileid.

_________________
Reboot oder be root, das ist hier die Frage.

BID = 573050

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Ist denn ein Sachschaden enstanden?

BID = 573054

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7573
Wohnort: Wien


Zitat :
edit: ich habe nicht bei der (S) immens teueren Firma gearbeitet, die sind noch besser...
Auf deren Baustellen durfte man keine gn-ge Ader anfassen, ohne vorher Spannungsfreiheit zu prüfen

Du meinst die Burschen von So Ists Eigentlich Meistens Eher Nicht Sinnvoll?

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 573066

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Onkel VDE schweigt sich darüber aus.
Geregelt ist nur, daß für den N eine schwarze Ader mit Ziffernaufdruck verwendet werden darf.
Der Hösl nennt ausdrücklich als Beispiel die "Ziffer 1".
Also kann es auch genausogut die 4 sein...
Daß ich persönlich üblicherweise auch die 1 für den N nehme, macht die Sache nicht wirklich besser.

Ich füchte daher, daß Du auf diesem Weg nicht weiterkommst.
Den beiden Firmen kann man höchsten eine gewisse Sorglosigkeit nachwerfen, aber keinen Normverstoß.
Anzunageln wäre hingegen derjenige, welcher zu koordinieren gehabt hätte und dies unterließ!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 573124

wome

Schreibmaschine



Beiträge: 1252

Wir nehmen für einen gemeinsamen N (natürlich ) immer die höchste Ziffer.

Meine Meinung: Wenn es für eine uneindeutige und nicht geregelte Frage mehrere Lösungen gibt, so kann ich auf einer Baustelle mit mehreren Beteiligten nicht machen, was ich will, sondern muss beim Bauleiter Bedenken anmelden. Wurde dies unterlassen, so bin ich als Ausführender selbst schuld, wenn ich zweimal arbeite.

Anders sieht es aus, wenn ich Pläne zur Genehmigung vorgelegt habe und der Genehmigende den Sachverhalt nicht bemerkt hat.

BID = 573134

Trumbaschl

Inventar



Beiträge: 7573
Wohnort: Wien

Das erinnert mich gerade an eine Story aus meiner Praktikumszeit... da wurde für ein ganzes Uni-Institut ein Bauprovisorium mit isoliertem Freileitungskabel installiert. Da scheint österreichweit die Überinkunft zu gelten, daß die Ader ohne Rille als N/PEN und die mit 1-3 Rillen als L1-L3 genützt werden (Zitat: "Deswegen heißts ja Nulleiter weil null Rillen drin sind!"). HIer hat aber beim Auflegen in der NSHV den 3er als N verwendet... und am anderen Ende wurde nach Gewohnheit aufgelegt und eingeschaltet ohne zu kontrollieren und nachzumessen... *kabumm* Da haben sich dann auch beide Trupps gegenseitig die Schuld zugeschoben.

_________________
"Und dann kommen's zu ana Tür da steht oben "Eintritt verboten!" und da miaßn's eine!"

BID = 573160

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

Ich würde dahin tendieren- "Wer hats angeklemmt und eingeschaltet ohne vorher zu messen?"

Generell wird gepredigt - niemals auf Farben verlassen , warum auf Ziffern?
Wenn dann noch nicht mal eine Zeichnung vorliegt???--Gar net gut

Gruß Surf

BID = 573175

pwk20

Stammposter

Beiträge: 203

Ist immer schlecht, wenn bei unklaren Sachen nichts abgesprochen wird.

Aus diesem Grund habe ich mal eine Müllverbennungsanlage mit linkem Drehfeld eingespeist. (24 Einzeladern VPE 300 mm², 10kV).

Zu meinem Glück, hatte die korrupte Firma mit dem S dann hier die A...-Karte (wegen nicht vorhandener Bezeichnung der Stromschienen) und musste die Schaltanlage ändern.

Deshalb läuft die Einspeisung der MVA auch heute noch im linken Drehfeld.


BID = 573191

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

So, mal in Kurzform:

Sachschaden ist nicht entstanden, da der Fehler bei den Messungen vor der Spannungsfreigabe erkannt wurden - so rustikal einfach draufschalten und warten, was passiert, sind wir in Franken dann auch nicht alle...

Finanzieller Schaden (unterer fünfstelliger Bereich vor dem Komma...) jedoch durchaus, da die Nacharbeit der fehlerhaften Klemmstellen natürlich gemacht werden musste (und zwar durch eine andere Firma, nennen wir sie mal "C").

Mir ist durchaus klar, dass hier sehr viel schief gelaufen ist und zwar von allen Seiten. Es geht nun darum, die entstandenen Kosten irgendwie zu verbuchen...
Die Rahmenbedingungen waren denkbar schlecht, Fertigstellungstermin war wirklich knapp und sollte in jedem Fall gehalten werden.
Deahlb wurden auch verschiedene Subunternhemer für die "Depperlesarbeiten" wie "Leitungen einführen und auflegen" beauftragt.

Mein Rechtsempfinden sagt, dass die Firmen hätten fragen müssen, wie die Leitungen aufzulegen sind, da es ja offenbar keinen "Stand der Technik" dazu gibt. Die Pläne wären vorhanden gewesen, wurden aber nicht ausgegeben, da nicht danach gefragt wurde. Somit würde ich meinen, dass eine Firma Glück hatte und andere eben Pech, die jetzt für den Schaden aufkommen muss. Da ebendiese Firma die Gelegenheit zur Mägelbeseitigung ausgeschlagen hat, werde ich dort mal ansetzen.

Dass Rechtsverdreher und Richter die Sache ggf. anders sehen, ist mir bewusst, aber probieren kann ich es ja mal...

Vielleicht hab' ich ja Glück...



_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 573192

Surfer

Inventar



Beiträge: 3094

In diesem Falle würde ich auch B anpiseln. Ich kann doch net hingehen und mal willkürlich ein paar Adern auflegen. Zumindest hinterfrage ich eine Doku oder Anweisung. Da muß es aber wirklich pressiert,haben auch wenn dies keine Ausrede sein darf.
Als Verantwortliche Fachkraft kann ich nicht ins dunkle Klemmen und grünes Licht für ne IBS geben.

Gruß Surf


P.S Wenn ich jetzt mal annehme,das du eventl. C bist-hat dir doch wahrscheinlich weder A noch B den Auftrag gegeben,sondern D .
Dieser ist doch dann erstmal nach deiner Leistung der zur Zahlung genötigte und muß sich dann mit A oder B auseinandersetzen

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Surfer am 18 Dez 2008 17:24 ]


      Nächste Seite
Gehe zu Seite ( 1 | 2 Nächste Seite )
Zurück zur Seite 1 im Unterforum          Vorheriges Thema Nächstes Thema 


Zum Ersatzteileshop


Bezeichnungen von Produkten, Abbildungen und Logos , die in diesem Forum oder im Shop verwendet werden, sind Eigentum des entsprechenden Herstellers oder Besitzers. Diese dienen lediglich zur Identifikation!
Impressum       Datenschutz       Copyright © Baldur Brock Fernsehtechnik und Versand Ersatzteile in Heilbronn Deutschland       

gerechnet auf die letzten 30 Tage haben wir 18 Beiträge im Durchschnitt pro Tag       heute wurden bisher 14 Beiträge verfasst
© x sparkkelsputz        Besucher : 182106933   Heute : 3422    Gestern : 5799    Online : 593        1.10.2024    17:36
4 Besucher in den letzten 60 Sekunden        alle 15.00 Sekunden ein neuer Besucher ---- logout ----viewtopic ---- logout ----
xcvb ycvb
0.0545399188995