Klar machen wir das!
Ich hab nur ab und an auch noch anderes zu tun...
Also einfach etwas Geduld, dann wird es schon.
Wenn Du statt der zwar kurzen, aber veralteten Bezeichnung der "Klassischen Nullung" die korrekte moderne Bezeichnung verwendest, wird es vielleicht schon etwas klarer.
Sie lautet "Schutz gegen das Bestehenbleiben unzulässig hoher Berührungsspannungen bei indirektem Berühren durch Einsatz von Überstromschutzorganen im TN-C-System".
Es handelt sich also um einen Schutz durch Abschaltung (das ist das meistverwendete Prinzip, in diese Kategorie fällt z.B. auch der Einsatz von Fehlerstromschutzschaltern), um zu verhindern, daß im Falle von Körperschlüssen (also Isolationsfehlern mit Spannungsverschleppung auf leitfähige Gehäuseteile, die "Körper" - der Begriff bezieht sich hier also NICHT auf Menschen) eine Personengefährdung auftritt.
Als Schaltorgan wird hierbei das sowieso schon vorhandene Überstromschutzorgan verwendet. Dessen eigentliche Aufgabe ist ja der Kurzschluß- und der Überlastschutz von Leitungen und meist auch von bestimmten weiteren Betriebsmitteln (wie Schaltern, Steckverbindern etc.).
Es muß also eine Situation geschaffen werden, daß ein Körperschluß für die Schmelzsicherung oder den Leitungsschutzschalter "aussieht wie ein satter Kurzschluß".
Dies wird erreicht, indem die zu schützenden Körper (Gehäuse von Geräten der Schutzklasse I) durch einen Schutzleiter mit dem betriebsmäßig geerdeten Pol (in den üblichen Drehstromnetzen ist das der Sternpunkt) der Quelle verbunden werden.
Wird diese Verbindung durch einen in ganzer Länge separaten Leiter gebildet, nennt man das ein TN-S-System. Das "S" steht für "separée" - was französisch ist und "getrennt" bedeutet.
Wenn stattdessen ein gemeinsamer Leiter verwendet wird, ist es ein TN-C-System (also die "klassische Nullung"). Das "C" steht für "combinée" - also "kombiniert".
T bedeutet "terre" (Erde), N "neutre" (neutral) und I "isolée (isoliert). Der erste Buchstabe bezeichnet die Erdungsverhältnisse der Quell, der zweite die der Körper (Verbraucher etc.).
Reine TN-C-System dürfen seit vielen Jahren nur noch bei Leiterquerschnitten von mindestens 10mm²Cu neu errichtet werden.
Dies aus Sicherheitsgründen, weil die Klassische Nullung sehr gefährlich werden kann, wenn sie fehlerhaft ist.
Das kann es dann zu dem berüchtigten "
Tod wegen der Schutzmaßnahme" kommen!
Das mittlerweile häufigste System ist das TN-C-S. Dort wird im Abschnitt vom Generator/Trafo bis zur jeweiligen Verbrauchsanlage TN-C verwendet und ab einer definierten Aufteilungsstelle (z.B. am Hausanschluß, Zähler oder spätestens beim Unterverteiler) als TN-S weiterverdrahtet.
Nun zur Nomenklatur:
Der Neutralleiter (Kurzzeichen N, früher Mittelpunktleiter oder kurz Mittelleiter Mp) dienst NUR der Betriebsstromrückleitung, hat also KEINE Schutzqualität.
Der Schutzleiter (Kurzzeichen PE, früher Sl) darf KEINEN Betriebsstrom führen, hat aber dafür Schutzqualität.
Der PEN-Leiter (Kurzzeichen PEN, früher Nulleiter Mp/Sl) vereinigt beide Funktionen in einer Ader. Er führt also Betriebsrückstrom UND besitzt Schutzqualität.
Das hat besondere Folgen. Z.B. darf ein PEN-Leiter weder gesichert werden noch schaltbar sein, muß bestimmte Mindestquerschnitte aufweisen etc.
Wenn Du Dir die Prinzipschaltbilder der unterschiedlichen Netzsysteme ansiehst, sollte die Funktionsweise gut ersichtlich sein.
Falls meine Ausführungen unverständlich sein sollten oder Du noch weitere Fragen hast - nur zu!