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FI Pflicht auch in der Industrie ? |
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BID = 557056
murdog2003 Gesprächig
Beiträge: 111 Wohnort: mainz
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Deswegen wundert es mich ja auch,
warum du diese Position hart vertreten tust.
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BID = 557065
Tobi P. Schreibmaschine
Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Weil diese meine Position nun mal geltendem Recht entspricht und ich keinen Bock auf ein Strafverfahren wegen mutwilliger Sachbeschädigung habe Ich hab ja schon eins wegen Kriegsdienstverweigerung, das ist erst mal genug
Mal ganz davon abgesehen: Wenn jemand ein defektes Gerät trotz abgeklebtem Stecker, Warnhinweis und Information durch meine Wenigkeit weiterhin verwendet ist das nicht mehr mein Problem. Gegen Dummheit ist nun mal kein Kraut gewachsen. Ich bin meiner Sorgfaltspflicht nachgekommen und kann das dokumentieren, da möcht ich mal denjenigen sehen der mir deswegen an den Karren fahren will
Edit: Rechtverschreibung
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
[ Diese Nachricht wurde geändert von: Tobi P. am 17 Okt 2008 21:12 ] |
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BID = 557079
endsommer Gelegenheitsposter
Beiträge: 73 Wohnort: Weichering
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Hallo,
da muss ich Tobi recht geben, mehr als die Benutzung zu verbieten nachdem das von Tobi beschriebenen Vorgehen kannst du nicht machen. Da hast du wiederum eine gewisse Rechtssicherheit wenn dein Chef verbietet ungeprüfte und defekte Geräte nicht betreiben zu lassen.
Diese Geräte aber unbrauchbar zu machen darf niemand außer der Besitzer bzw. Eigentümer davon.
Im dümmsten Fall geht es nach hinten los wenn die Stecker abgeschnitten werden. Weil dann die Firma die Reparatur und Überprüfung bezahlen darf.
In diesen Sinne: Nix einfach zerstören weil es Sachbeschädigung ist.
Gruß endsommer
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BID = 557099
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Dem kann ich nur beipflichen. Ist zwar beknakt, weil bei nem kaputten Stecker eh n neuer dran muss, is aber so.
Und mit dem Prüfungen in dem Unternehmen, das kann ganz schön ausarten. Auch weil es bei vielen größeren Anlagen einfach nicht möglich ist mal eben ne Isolationsmessung zu machen zB.
In meiner Firma haben wir, aufgrund Halbleiterbranche, zB. überall ableitfähige Böden. Ich habe Maschinen unter mir, die wiegen über ne Tonne, haben ne 12KW Heizung und sind obendrein auch noch voller Schütze, Relais und Elektronik + nem dicken Trafo (müsste um die 20 KVA haben) der auf 3x 208 V umspannt. Und um alles vollständig zu verwirren sind auch noch Motoren drin die, wie die Heizung, im Stern an 400V laufen.
Da bleibt nurnoch Schutzleiterprüfung und Differenzstrommessung als Alternativmethode über. Wegen der Heizung darf der Differenzstrom hier aber größer als die üblicen 3,5 mA sein.......
Was ich sagen will, das muss sich alles jemand angucken der genau über sowas bescheid weiß.
[ Diese Nachricht wurde geändert von: ergster am 17 Okt 2008 23:45 ]
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BID = 557125
Dark Dragon Schreibmaschine
Beiträge: 1363 Wohnort: Solingen
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Um mal auf meinen Fall zurückzukommen ...
Ich kann in meiner Firma so viele Stecker abschneiden, wie ich will.
Nur leider bin ich dann auch für die Instandsetzung der Geräte incl. neuem Stecker verantwortlich.
Meine Ausbildung als Kommunikationselektroniker hat eine Schaltberechtigung bis 1000V mit sich gebracht.
Darauf baut mein Chef.
Wie sieht es denn rechtlich mit der Überprüfung / Instandsetzung / Neuaufbau von NOT - AUS Kreisen an Produktionsmaschinen aus ?
Es muß absolut sichergestellt sein, wenn jemand den Not Aus betätigt, dass die Maschine stoppt, ggf. zurückfährt, bzw. Druckluft abgeschaltet wird.
Dafür darf man z.B. keine gewöhnlichen Schütze nehmen.
Darf ich sowas ?
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BID = 557127
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Unter Aufsicht einer verantwortlichen Elektrofachkraft darfst Du sowas natürlich. Diese verantwortliche Elektrofachkraft hat den Kopf hinzuhalten bzw. zu dokumentieren, warum sie gerade Dich mit solchen Arbeiten betraut.
Eigenverantwortlich kannst Du hier imho soweiso zu keiner Zeit tätig werden, es sei denn, Du bist zur verantortlichen Elektrofachkraft berufen worden, was allerdings in der Regel a bisserl mehr voraussetzt, als eine abgeschlossene Lehre zum Kommunikationselektoniker.
Ich lese aus Deiner Frage, dass Du Dir diese Aufgaben nicht unbedingt vollumfänglich zutraust - im Zweifel berätst du Dich mit der verantworlichen Elektrofachkraft, die muss wissen, was zu tun ist... (Jaja, ich weiss, Wunschdenken...)
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!
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BID = 557174
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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2 Dinge:
-Hatte vor einer Woche ein Gespräch mit einem Fachplaner für Elektrotechnik, um auch nochmal über die 20A Steckdosen-FI Regelung zu sprechen. Er meinte das zur diskutiert wird diese Regel wieder zu kippen, unter anderem wegen der Umsetzbarkeit beim Kunden (Kosten usw.) Weiss da Jemand mehr drüber?
-Hatte auch einmal den Fall bei einer Kundin, FI Schalter löste aus, immer beim Bügeln. Fehler war dann auch schnell gefunden, Ableitstrom zu hoch. Aber der Kundin das zu vermitteln war schon sehr schwer, da das Gerät an der Steckdose im Wohnzimmer ja immer funktionierte.... Diese wurde nicht über FI gesichert. Da ist man manchmal echt gefordert. Ob das Wärmeeisen natürlich entsorgt wurde, oder eben einfach nicht mehr in der FI geschützten Steckdosen betrieben wurde, entzieht sich meiner Kenntniss.
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BID = 557177
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Derartige Überlegungen sind mir nicht bekannt.
Wäre wohl auch nicht ganz einfach, weil man sich hierzu aus der internationalen Harmonisierung ausklinken müßte (die Regel ist ja keine deutsche Erfindung).
Aber warum nicht? Deutschland ist inzwischen auf so vielen Feldern auf gutem Weg zum Schwellenland, warum nicht auch hier...
Hat dann immerhin noch Steigerungspotential (nämlich zum Entwicklungsland).
Das mit der mangelnden Umsetzbarkeit ist schlichter Dummfug!
Soll jener Planer Hmal seine Hausaufgaben machen. Oder bei den Ösis in die Lehre gehen. Zur Not tuts auch ein Umzug nach Thüringen oder ins ländliche Bayern (TT-Gebiete).
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BID = 557324
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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Zitat :
Lightyear hat am 18 Okt 2008 07:28 geschrieben :
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Unter Aufsicht einer verantwortlichen Elektrofachkraft darfst Du sowas natürlich. Diese verantwortliche Elektrofachkraft hat den Kopf hinzuhalten bzw. zu dokumentieren, warum sie gerade Dich mit solchen Arbeiten betraut.
Eigenverantwortlich kannst Du hier imho soweiso zu keiner Zeit tätig werden, es sei denn, Du bist zur verantortlichen Elektrofachkraft berufen worden, was allerdings in der Regel a bisserl mehr voraussetzt, als eine abgeschlossene Lehre zum Kommunikationselektoniker.
Ich lese aus Deiner Frage, dass Du Dir diese Aufgaben nicht unbedingt vollumfänglich zutraust - im Zweifel berätst du Dich mit der verantworlichen Elektrofachkraft, die muss wissen, was zu tun ist... (Jaja, ich weiss, Wunschdenken...)
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Also, in meinem Betrieb, bin ich für die Maschinen für die ich der Maschinenverantwortliche bin, auch die verantwortliche Elektrofachkraft.
Jedenfalls wird mir das so gesagt, und ich denke das ist auch deshalb so. Und ich bin auch "nur" Kommunikationselektroniker.
Andernfalls müssten wir ja laufend, für alle möglichen Anlagen mehrere Verantwortliche haben, was dann noch nach gewissen Reparaturen zum Problem werden würde, da ja nicht immer alle da sind.
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BID = 557336
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Nur mal so zur Info:
"Für die verantwortliche fachliche Leitung eines elektrotechnischen Betriebes oder Betriebsteiles ist eine verantwortliche Elektrofachkraft erforderlich. Grundsätzlich sollte eine Ausbildung auf dem Gebiet der Elektrotechnik mit folgendem Abschluss vorausgesetzt werden:
Techniker/in
Industriemeister/in
Handwerksmeister/in oder als
Diplomingenieur/in
Die verantwortliche Elektrofachkraft ist vom Unternehmer zu beauftragen, wodurch sie die Fach- und Aufsichtsverantwortung übernimmt."
Quelle:http://www.mmbg.de/PRESSE/SA02_03/aktuell_03.html
Ich kenne das so, dass es eine "Verantwortliche Elektrofachkraft" (im Sinne der BGs und nur darum geht es hier ja) für den ganzen Betrieb (bis zu einer gewissen Grösse jedenfalls) gibt, das ist auch mehr als genug. Oftmals wird die VEFK auch noch zur Sicherheitsfachkraft für den Betrieb bestellt...
Der Posten der "Verantwortlichen Elektrofachkraft" ist nicht einfach so als "Titel" zu sehen, sondern bedarf neben profunder Sachkenntnis auch einen gewissen Mut, sich unbeliebt zu machen. In der Folge muss man dann auch für die Bereiche, für die man Verantwortung übernimmt, geradestehen.
Diese Voraussetzungen werden allerdings in der Regel auch pecuniär entsprechend vergütet.
Wenn Dir gesagt wird, Du seist die "Verantwortliche Elektrofachkraft", dann ist das zwar nett, enstpricht jedoch imho nicht ganz den üblichen Anforderungen. Wenn der Unternehmer seine Verantwortung an Dich delegieren will, sollte er dies tunlichst schriftlich tun und dich somit schriftlich zur "Verantwortlichen Elektrofachkraft" bestellen, ansonsten bist und bleibst Du imho zwar vielleicht Elektrofachkraft, die sicherlich eine gewisse Verantwortung trägt, jedoch nicht die "Verantwortliche Elektrofachkraft" im Sinne der BGs.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 19 Okt 2008 10:07 ]
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BID = 557340
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Interessanter Verlauf. Das heisst ab wann ist denn dann eigentlich der "normale" Elektrikergeselle selbst verantwortlich für sein Tun? Nie sobald ein Meister im Betrieb ist, oder doch immer zum Beispiel bei grob fahrlässigen Fehlern? Wie ist das geregelt?
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BID = 557342
Sue Gesprächig
Beiträge: 164 Wohnort: Frechen
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Tolle Diskussion, muss mich da mal kurz einklinken.
Also zunächst mal die Überprüfung der Geräte und Anlagen hat so zu erfolgen wie Tobi das beschrieben hat. Prüfen und die fehlerhaften Geräte auflisten und dem Betrieb melden. Dieses Meldeformular unbedingt unterschreiben lassen. Meist ist es so das wir danach einen Auftrag für die Instandsetzung bekommen. Alles andere ist nicht zulässig, wir überprüfen nur – die Verantwortung trägt der entsprechende Betriebsleiter.
Die verantwortliche elektrotechnische Leitung eines Betriebes muss üblicherweise der IHK, Handwerkskammer und/oder dem Ordnungsamt gemeldet werden. Hier wird dann auch die fachliche Eignung überprüft. D.h. ein Maurer kann diese Position niemals bekommen. Ich weiß nicht ob diese Regel heute noch besteht aber bis vor ungefähr 5 Jahren war das so.
Gruß
Emmett
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BID = 557375
ergster Stammposter
Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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@lightjear
Ok, im Sinne der BG bin ich dazu natürlich nicht berufen. Dafür gibts wen anders, Sicherheitsbeauftrage gibts auch noch etc...
Ich hatte deinen Satz "Eigenverantwortlich kannst Du hier imho soweiso zu keiner Zeit tätig werden..." falsch Interpretiert.
Denn wenn ich eine Reparatur an einer Anlage vornehme und anschließend das ganze für gut erkläre und die selbige wieder in Betrieb nehme, dann definier ich das eigentlich schon als Eigenverantwortlich, auch wenn damit vor dem Gesetz etwas anderes gemeint ist.
Ich bin schlicht dafür verantwortlich das meine Anlagen in einem sicheren Zustand sind.
Ich muss da zugeben, dass ich mit den genauen Begriffen die der Gesetzgeber in solchen sachen verwendet immer meine Schwierigkeien hab.
Im Zweifelsfalls würde es also wohl den Weg gehen --> Verantwortliche EFK "Warum hat XY dies und das dort gemacht" --> Maschinenverantwortlicher der dann letztlich doch dafür gerade steht, da er ja EFK ist.
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BID = 557399
shark1 Inventar
Beiträge: 4878 Wohnort: DACH
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Zitat :
sam2 hat am 18 Okt 2008 13:13 geschrieben :
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Derartige Überlegungen sind mir nicht bekannt.
Wäre wohl auch nicht ganz einfach, weil man sich hierzu aus der internationalen Harmonisierung ausklinken müßte (die Regel ist ja keine deutsche Erfindung).
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Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass der VDE so schnell alles gute wieder über den Haufen wirft! Da gibt es viel unnötigeres Zeug, dass ich Kunden erklären muss!
@Harti 77
In welcher Verbindung steht dein Planer zur VDE?
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BID = 557468
Harti 77 Stammposter
Beiträge: 351
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Kann ich Dir nicht sagen, zumal es kein Planer ist, den ich öfter sehe, das war ein einmaliges Gespräch, das wir zufällg führten.
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