FI Pflicht auch in der Industrie ?

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Autor
FI Pflicht auch in der Industrie ?

    







BID = 557002

Dark Dragon

Schreibmaschine



Beiträge: 1363
Wohnort: Solingen
 

  


Hallo,

ich arbeite bei einer Elektronikfirma in der Automobilteilezuliefererbranche.

Ca. 70 Mitarbeiter, mehrere SMD und THT Produktionslinien, ebenso wie viele PC - und Handarbeitsplätze.

Nun ist ja seit einiger Zeit nach VDE gefordert, dass Steckdosen-Endstromkreise bis 20A durch einen 30mA FI / RCD geschützt werden.

Gilt das nur für Privathaushalte / öffentliche Gebäude, oder auch in der Industrie ?

Die Fertigungshalle besteht seit ca. 15 Jahren und einen FI habe ich dort bisher noch nirgendwo gesehen. Auch nicht bei kürzlich erweiterten Steckdosenkreisen.

Gruß Andreas



BID = 557003

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

In der enstprechenden VDE wird nicht zwischen Privathaushalten, öffentlichen Gebäuden, Industrie oder Landwirttschaft unterschieden.

Ergo gilt diese Bestimmung für alle laienbedienbaren Steckdosen (mit sehr eng umrissenen Ausnahmen) bis 20A Nennstrom.

Wenn in Eurer Firma neue Steckdosen noch ohne entsprechenden Fehlerstromschutz installiert werden, kann es sein, dass sich auf eine Übergangsfrist berufen wird, welche für Anlagen, die vor Gültigwerdung der VDE in Planung bzw. Ausführung befanden gilt und die 2009 ausläuft. Allerdings ist das imho ein sehr gewagtes Hintertürchen...

Fazit: Jede Steckdose, die neu installiert wird, ist mit entsprechendem Fehlerstromschutz auszurüsten, egal wo - Punkt!

Edit: Natürlich kann man von aktuellen VDEs abweichen, wenn man auf andere Weise sicherstellt, dass ein gleichwertiger Schutz erzielt wird - wie das zu bewerkstelligen ist, sollte die verantwortliche Elektrofachkraft in eurem Betrieb wissen...

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 17 Okt 2008 17:40 ]

BID = 557005

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Hi,
da ich im Handel arbeite,
müssen eigentlich alle Stromkreise,die sich im Verkauf befinden,
über FI Schutzmaßnahem verfügen.
Diese tun dies bei uns nicht.
Unsere Zentrale beruft sich auf den schönen sogenannten Bestandschutz.
Solange an den Verteilungen nichts geändert wird,
können wir uns darauf berufen.
Mein Chef wollte schon alle Verteilungen erneuern lassen,
allein schon wegen der Sicherheit,
doch solange,der TÜV,dies nicht beanstanden darf,wird kein Geld freigegeben.
So wird es wahrscheinlich auch bei euch sein,
solange keine Veränderungen an den Schaltschränken vorgenommen werden etc.
Wir haben NEOZED-Elemente die'n bischen warm werden.
35A 4qmm Zuleitung,war damals Zulässig,
somit darf es nicht beanstandet werden(Zuleitung zu unseren Fahrtreppen).

BID = 557008

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

Bestandsschutz (dieser Begriff ist übrigens in der VDE nirgends definiert!) gilt natürlich für Bestandsanlagen.
Sobald jedoch eine neue Steckdose zusätzlich installiert wird, so muss diese Steckdose den aktuellen Bestimmungen genügen...
Viele Leute (leider auch viele un- oder schlechtinformierte Elektriker) gehen davon aus, dass "kleine" Erweiterungen auch "so" gehen - das ist aber nicht richtig!

Korrekt: Jede neu installierte, laienbedienbare Steckdose bis 20A ist mit einem Fehlerstromschutzschalter mit einem Bemessungsdifferenzstrom kleiner gleich 0,03A zu schützen. Es gibt, wie gesagt, einige sehr schwammig formulierte Ausnahmen, viele Fachautoren gehen jedoch mit meiner Meinung synchron, dass diese Ausnahmen nur in wirklichen Sonderfällen zum Tragen kommen (z.B. Steckdose explizit zugeordnet zu einem Steckernetzteil innerhalb eines verschlossenen Schaltschrankes oder dgl.)

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


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[ Diese Nachricht wurde geändert von: Lightyear am 17 Okt 2008 18:13 ]

BID = 557012

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Hi Lightyear,
versuch mal dies nen Ladenbauer,zu erklären,
er dürfe keine alten Stellwände,
die Steckdosen beinhalten,abreisen,
damit,wenn er neue Wände mit anderen Steckdosenpositionen,
errichten darf,
weil in unseren Hauptverteilungen keine FI'S vorhanden sind.
Oder unserer Zentrale,wir dürfen nicht umbauen,
da wir ja vom Ladenbauer gezwungen sind,
Steckdosen z.b.für die Putzkolle(zum Saugen)versetzen,
oder für Diakästen zur verfügung stellen müsssen.
Damit,die Zentrale uns Geld zur Verfügung stellen muß,
um die Verteilungen dementsprechend umrüsten zu können.
Die Fragen nur.
Wurde der Umbau vom TÜV bemängelt,
wenn ja,wird Geld freigegeben,wenn Nein (wie es nunmal ist),
dann nicht.

BID = 557014

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Weißte wo es mir am meisten graut,
wenn wirklich mal was passiert,
wer dann dafür zur Verantwortung gezogen wird.
Was'n Glück hab ich keine Leitende Position oder Fasi etc.

BID = 557021

Dark Dragon

Schreibmaschine



Beiträge: 1363
Wohnort: Solingen

Ich arbeite erst seit 3 Monaten in dem Unternehmen.
Mein Chef ist Feinmechaniker und hat von Elektroinstallationen wenig Ahnung.
Dann gibt es da noch einen Elektriker-Kollegen, der schon lange mit dabei ist.
Der verdrahtet so, wie er es schon immer getan hat.

CEE 32 Stecker auf CEE 16 Kupplung sind leider keine Seltenheit.

Meine eigentliche Anfrage beruht darauf, dass in einem Industriebetrieb die elektrischen Anlagen und Geräte jährlich geprüft werden müssen.
Einen Fachbetrieb damit zu beauftragen kostet natürlich.
Daher hat mein Chef die Ideee, entsprechende Geräte (Isolations - und Geräteprüfgeräte zu kaufen und uns Instandhalter die Messungen durchführen zu lassen.
Wir sind aber bestenfalls "nur" elektrotechnisch unterwiesene Personen.

Evtl. sollen wir eine Einweisung zur Bedienung der Prüfgeräte erhalten und entsprechende Meßprotokolle erstellen.
Jedenfalls stellt sich mein Chef das so vor ...
Wäre ich dann als messtechnisch ausführende Person verantwortlich, falls sich doch ein Unfall aus einer fehlerhaften Installation ergibt, wenn mein Meßprotokoll i.O. war ???
Es kann ja Tage danach jemand an der Anlage herungefummelt haben.

Wie gesagt ... FI´s bisher keine vorhanden.

@ Lightyear:

Es wird sich (leider) auf gar nichts berufen. Aussage : "Das haben wir schon immer so gemacht"

Gruß Andreas


[ Diese Nachricht wurde geändert von: Dark Dragon am 17 Okt 2008 19:02 ]

BID = 557024

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Keine Chance, als EuP darfst du keine ortsfeste Anlage prüfen. Ich kenne kein einziges Schutzmassnahmenprüfgerät das über eine eindeutige Gut/Schlecht-Anzeige verfügt und die ist Bedingung dafür dass das Gerät von einer EuP bedient werden darf
Bei der Prüfung ortsveränderlicher Geräte sieht das anders aus, da gibts auch Geräte mit Gut/Schlecht-Anzeige die von entsprechend unterwiesenen EuPs bedient werden dürfen


Gruß Tobi

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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"

BID = 557028

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Hi Dark Dragon,
Dann würde ich deinem Chef anraten,
Isolationsmessgeräte mit integritem Speicher,
sowie Drucker zu besorgen.
Somit kannste Jede Maschiene oder jedes ortsverändliches Gerät,
mit einer Nummer versehen,und das Messprotokoll vom Isolationsmesser ausdrucken und dem Handschriftlich ausgefülltem Bogen beifügen.
Somit kannste immer nachweisen,das es zu dem Zeitpunkt in Ordnung war.
Es gibt ne schöne Aussage von meinem ehemaligen Chef,
wo dir keiner was anhaben kann.:
Zum Zeitpunkt,als ich das Gerät Geprüft habe,
war dieses technisch in Ordnung.
Die zweite Frage ist,ob diese Messungen ohne Gesellenbrief,
als Elektriker ausführen darfst.
Auch,wenn du eingwiesen wirst.

BID = 557030

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

P.S.:Falls du solch Messungen durchführen solltest,
und die Geräte einen technischen defekt aufweisen sollten,
dein Chef aber meint,
frimmel einfach irgendwas hin,scheue nicht den Seitenschneider und mach das Gerät unbrauchbar,
da kann dir keiner was,
denn du stehst für grade,
wenn was passiert.

BID = 557033

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Das wäre dann ne glasklare Sachbeschädigung und die ist strafbar. Wenn das abschneiden des Steckers nicht ausdrücklich vom Auftraggeber erlaubt wurde darf man es auch nicht durchführen
Und was redet ihr hier immer von Isolationsprüfer? Die Isolationsprüfung ist im Gerätetester/Schutzmassnahmenprüfgerät integriert also warum extra ein Messgerät dafür anschaffen (das ohne Gut/Schlecht-Anzeige eh nicht von EuPs bedient werden darf)?


Gruß Tobi

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BID = 557036

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Hi Tobi,
Glaub mir wenn du Nachweisen kannst das das zu Prüfende Gerät,
nen Isolationsschaden,das zu Verletzungen etc.führt.
Und du es Unbrauchbar machst,kann dir keiner was.
Wir haben sogar ausdrücklich von unserem Chef,
den Auftrag,wenn ein Verlängerungskabel,
das mal gerne über's Kabel aus der Steckdose gezogen wurde,
und somit schon manchmal,die blanken Adern rausschauen,
dieses Kabel unbrauchbar zu machen.
Somit muß sich,dann unsere Putzfirma Gedanken machen,
wie die einen neuen Stecker bekommen.
Oder es gibt so schöne Kabel,
uber die so ne schöne Poliermaschiene für'n Boden,
mal drübergeschleift wurde.
Wenn wir so was sehen,und nicht handeln würden(Stecker abschneiden),
dann was passiert,sind wir drann!!!!!!!!!!!!!!!!!!

[ Diese Nachricht wurde geändert von: murdog2003 am 17 Okt 2008 20:03 ]

BID = 557040

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Wenn dein Chef das mit der Putzfirma abgeklärt und den Auftrag so an euch weitergegeben hat isses ja ok. Wenn die Putzfirma davon aber nix weiss und ihr denen die Stecker abschneidet - egal weshalb - macht ihr euch einer Sachbeschädigung schuldig und die können euch gewaltig an den Karren urinieren
Daher ging ich in der Regel so vor dass ich mit der Fremdfirma absprach kleine Schäden an deren Ausstattung vor Ort direkt zu reparieren, eine Prüfung nach Instandsetzung durchzuführen und das ganze zu einem Pauschaltarif zu verrechnen. Das wurde immer gut angenommen und man hat evt. sogar nen neuen Kunden gewonnen


Gruß Tobi

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BID = 557044

murdog2003

Gesprächig



Beiträge: 111
Wohnort: mainz

Sorry du weißt nicht wo ich drauf hinaus will.
Würdest du ein Gerät,das du Geprüft,
und für Gefährlich hälst,dieses weiter in Betrieb zu haben,
weiter betreiben lassen?Nur weil dein chef die würde wollen?
Wenn ja,dann überleg dir gleich die Konsequenten,wenn etwas passiert.
Wenn bei uns,selbst durch eine Fremdfirma etwas passiert,
sind wir erstmal,die zur Verantwortung gezogen werden,
dies zu unterbinden,haben wir als Elektriker sowie auch für die Sicherheit zu sorgen.Wenn wir solch maßnahmen durchgreifen müssen,
weil ne Putzfirma die von Elektro,kein Plan und Geld hat,
dann bleibt uns nichts übrig.
Als Betreiber der Betriebsstätte,sind wir Verantwolich und haben Sorge zu tragen.Was meinste,
Warum ich mittlerweile unseren Mietern allmöglichen TÜV Mängel hinterher laufen muß,weil diese nunmal kein Geld zu deren beseitigung haben.
Normal könnte ich sagen,geht uns nichts an,aber da wir Vermieter sind,
haben wir die Pflicht,dem Nachzugehen.
Da wird dir auch jeder Richter Recht geben.
Außerdem,wir haben eine gut gehende Rechtsabteilung.
Glaub mir mein Chef geht lieber ein Verfahren ein,
ein defektes Gerät unbrauchbar gemacht zu haben,
als Naja meine Elektriker haben es zwar gesehen,
aber die Geräte sind ja nicht uns,wenn was passiert.

[ Diese Nachricht wurde geändert von: murdog2003 am 17 Okt 2008 20:28 ]

[ Diese Nachricht wurde geändert von: murdog2003 am 17 Okt 2008 20:31 ]

BID = 557051

Tobi P.

Schreibmaschine



Beiträge: 2168
Wohnort: 41464 Neuss

Ich weiss worauf du hinaus willst, ich hab schliesslich schon einige tausend Geräte geprüft. Wenn ich ein Gerät prüfe und es durch die Prüfung fällt wird es entsprechend gekennzeichnet (Stecker abgeklebt, Warnhinweis) sowie der Verantwortliche davon in Kenntniss gesetzt dass das Gerät bis zur Instandsetzung und erneuten Prüfung nicht mehr verwendet werden darf. Das wird anhand des Prüfprotokolls dokumentiert. Alles was darüber hinausgeht (Stecker/Leitung abschneiden, Schalter ausbauen etc.) stellt ohne Einwilligung des Eigentümers eine strafbare Handlung dar. Das ist nun mal so und ich bin nicht der Einzige hier im Forum der das so sieht. Die Kollegen werden dir das sicher gern bestätigen.


Gruß Tobi

PS: Wenn du bei einem meiner Geräte den Stecker abschneiden würdest bekämst du (bzw. dein Chef) eine gepfefferte Rechnung für die Reparatur von mir - und ich würde vergoldetes Material verwenden, glaubs mir Bei Nichtzahlung habe ich da entspr. Maßnahmen zur Verfügung

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