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Entscheidung BGH: Keine allgemeine Prüfpflicht des Vermieters |
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BID = 556509
dtx11-13 Stammposter
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Beiträge: 202
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Siehe hier:
Link
So, und jetzt könnt ihr euch darüber aufregen.... |
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BID = 556511
Gilb Urgestein
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Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Habe auch noch keinen Vermieter kennen gelernt, der das von
sich aus gemacht hätte, also ohne triftigen Grund.
Nur bei Sam2 könnte ich mir das vorstellen. |
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BID = 556512
Rial Inventar
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Beiträge: 5401 Wohnort: Grossraum Hannover
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Da hamwa den Salat !
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Früh aufstehen ist der erste Schritt in die falsche Richtung !
Alle Tips ohne Gewähr und auf eigene Gefahr !!!
Vorschriften sind zu beachten !!!
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BID = 556515
ergster Stammposter
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Beiträge: 379 Wohnort: Nähe Dortmund
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He he, da haste wohl recht.
Aber aufregen? Ich halte das im Grunde auch für nicht notwendig. Wenn eine überrüfung nach Mieterwechsel stattfindet, sollte das vollkommen ausreichen.
Wenn dann Mist produziert wurde, war es der Mieter wohl selber, sofern es bei übergabe belegbar Ok war.
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BID = 556525
Gilb Urgestein
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Beiträge: 16262 Wohnort: Gardine (Gardinenhof)
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Würden sich denn überhaupt Elektriker finden lassen, die eine
bewohnte Wohnung in gewissen Abständen, sagen wir mal alle 5 Jahre,
überprüfen würden und anschließend die Gefahrlosigkeit attestieren?
(Natürlich ohne jedesmal z.B. die Abzweigdosen zu öffnen, denn es
darf ja nicht viel kosten und auch keinen Dreck machen!)
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BID = 556535
Tobi P. Schreibmaschine
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Beiträge: 2168 Wohnort: 41464 Neuss
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Ja, die gibt es durchaus und einer davon ist mein ehemaliger Arbeitgeber. Es gibt auch durchaus Vermieter die ihre Anlagen regelmässig prüfen lassen, so z.b. der Eigentümer einer gewissen Bank dem neben der Bank auch noch die Gebäude gehören in denen die Bankfilialen untergebracht sind. Und jetzt ratet mal wer diese besagten Gebäude in unserem Einzugsbereich inkl. der vermieteten Wohnungen geprüft hat (man, das war ne Arbeit - mal ganz davon abgesehen dass man einige der UV's aufgrund des Zustands nur mit vollständiger AuS-PSA bearbeiten konnte, puhhh)
Gruß Tobi
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"Auch wenn einige Unwissende etwas anderes behaupten, bin ich doch der Meinung, dass man nie genug Werkzeug haben kann"
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BID = 556543
Rial Inventar
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Beiträge: 5401 Wohnort: Grossraum Hannover
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Zitat :
| Würden sich denn überhaupt Elektriker finden lassen, die eine
bewohnte Wohnung in gewissen Abständen, sagen wir mal alle 5 Jahre,
überprüfen würden und anschließend die Gefahrlosigkeit attestieren?
(Natürlich ohne jedesmal z.B. die Abzweigdosen zu öffnen, denn es
darf ja nicht viel kosten und auch keinen Dreck machen!) |
Das muß ja gar nicht unbedingt sein !?! Er kann ja die Steckdosen und den anderen Krempel durchmessen ! Wenn dabei etwas auffällig sein sollte... DANN soll er die Dosen aufmachen ! Und wenn bei der Prüfung davor alles i.O. war... Dann dürfte wohl klar sein,daß da irgendwo rumgefrickelt wurde !?!
Aber was rede ich... Bei meinen jetzigen Vermietern...
Ich habe nichts gegen Leute mit Migrationshintergrund,um es mal politisch korrekt auszudrücken ! Aber was gegen : ich frickel da mal was hin ! Weil es kostet ja nichts,wenn es der Vermieter selber macht ! Egal wie es nachher aussieht !!!
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BID = 556548
Kabelkasper Stammposter
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Beiträge: 497 Wohnort: Niedersachsen
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Mal ehrlich....
> Der Kläger behauptet, der Brand sei durch einen technischen Defekt mit
> Kurzschluss im Bereich der Dunstabzugshaube verursacht worden.
... was hätte da eine Prüfung der Elektroleitungen gebracht. Der Mieter hat einfach den Filter der DAH derart vollsiffen lassen, dass es in die Elektrik gesifft hat. Das ist schlichtweg fahrlässige falscher Gebrauch eines Gerätes. Dieser spezielle Fall kommt gar nicht so selten vor.
Daraus dem Vermieter einen Strick drehen zu wollen, ist schon eher dreist. Insofern begrüße ich das Urteil. Eine andere Entscheidung hätte weiterichende Folgen gehabt, wahrscheinlich hätte der Vermieter dann ein Kindermädchen zur Verfügung stelleb müssen....
KK
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BID = 556559
sam2 Urgestein
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Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Wenn der geschätzte Kollege Gilb meine Beiträge hier im Forum zu diesem Themenkomplex genau lesen würde, könnte er bemerken, daß dieses Urteil genau die Rechtsauffassung stützt, welche ich (nicht nur hier) schon immer vertrete.
Insofern bin ich durchaus nicht unzufrieden!
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BID = 556563
Bartholomew Inventar
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Beiträge: 4681
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Ich finde das Urteil gerecht, steht doch alles drin:
Zitat :
| ...Ihm bekannt gewordene Mängel, von denen eine Gefahr für die Mietwohnungen ausgehen kann, muss der Vermieter deshalb unverzüglich beheben. Er muss im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht aber keine regelmäßige Generalinspektion vornehmen. Im Einzelfall mögen zwar besondere Umstände, wie zum Beispiel ungewöhnliche oder wiederholte Störungen, Anlass bieten, nicht nur einen unmittelbar zu Tage getretenen Defekt zu beheben, sondern eine umfassende Inspektion der gesamten Elektroinstallation durchzuführen. Solche Umstände waren hier aber nicht festgestellt. ... |
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BID = 556661
Ronnie1958 Schreibmaschine
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Beiträge: 1343 Wohnort: Taunusstein
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Ist es denn nicht so, dass nach einem Brand grundsätzlich die Ursache ermittelt wird, wenn sie nicht eindeutig bekannt ist? Dann dürfte eigentlich klar sein, was den Brand ausgelöst hat. War es ein technischer Defekt in der Installation oder in der Abzugshaube selbst? War vielleicht Fehlverhalten des Nachbarn verantwortlich? All' das geht aus dem Urteil nicht hervor und lässt es meiner Meinung nach nicht zu, sich in allen Fällen auf dieses Urteil berufen zu können.
Gruß
Ronnie
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BID = 556675
sam2 Urgestein
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Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Welche Fälle meinst Du?
Hier geht es darum, ob der Mieter vom Vermieter verlangen kann, regelmäßig die Installationen prüfen zu lassen, OHNE daß ein Schaden, ein Defekt oder ein Hinweis auf Fehlfunktion etc. vorliegt.
Also turnusmäßig rein vorbeugend!
Und genau dies wurde verneint.
Den Nachweis, daß eine mangelhafte Installation am Schaden im diesem konkreten Fall schuld war, konnte der Mieter ja nicht führen!
Deswegen wurde sein Anspruch endgültig komplett abgewiesen, während ihn die Erstinstanz nur zu einem kleinen Teil anerkannt hatte. Der Hauptteil war schon erstinstanzlich abgewiesen worden. Zweitinstanzlich dann (wie jetzt) komplette Abweisung.
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BID = 556705
Ronnie1958 Schreibmaschine
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Beiträge: 1343 Wohnort: Taunusstein
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Das ist mir völlig klar, aber ich frage mich, auf welcher Grundlage dann die Klage überhaupt eingereicht wurde. Wenn man nicht eindeutig beweisen kann, dass ein technischer Defekt Auslöser war, warum dann überhaupt diesen Weg beschreiten? Wir kennen ja auch nur die Urteilsbegründung, die Hintergründe dagegen nicht. Eine fachmännische Installation kann Jahrzehnte halten, aber vielleicht wurde ja daran geknorzt. Ich denke, dass der Schadensersatzanspruch von dem Anwalt völlig falsch angegangen wurde. Die Forderung nach einer regelmäßigen Überprüfung finde ich ebenso absurd, die Suche nach dem für diesen einen Schadensfall Verantwortlichen wäre der richtige Weg gewesen.
Tut mir Leid, ich weiß nicht, wie ich es besser erklären soll
Gruß
Ronnie
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BID = 556722
Bartholomew Inventar
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Beiträge: 4681
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Ich wüsste jetzt auch keinen besseren Ansatz als diesen für den Versuch, den Vermieter in die Pfanne hauen zu wollen...
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BID = 556913
sam2 Urgestein
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Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Der Fehler lag wohl im Bereich der Dunstabzugshaube. Ob er noch näher zu spezifizieren war, ist mir nicht bekannt.
Ich vermute, daß der Mieter einfach keine Hausratversicherung hatte (oder eben mit Unterdeckung) und die Haube zu einer mitgemieteten Kücheneinrichtung gehörte.
In jedem Fall ist aber ein solcher Verbraucher sowieso nicht Bestandteil der Gebäudeinstallation und unterläge daher gar nicht einer solchen Prüfpflicht.
Wenn, dann müßte man eine zusätzliche eigene Prüfpflicht für Geräte konstruieren. Die würde dann aber auch alle Geräte des Mieters umfassen! Und dieser Teil (der in der Regel weitaus größere) wäre dann logischerweise auch vom Mieter zu bezahlen...
Scheint mir ein ziemlicher Schuß ins eigene Knie zu werden, so eine Bestrebung.
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