Hi Joe understmal herzlich Willkommen im Forum!
Was steht denn im Mietvertrag darüber, wer sich um was zu kümmern hat..?
In welchem Zustand (laut Vertrag) wurden die Räumlichkeiten übergeben? Renoviert oder unrenoviert?
Grundsätzlich muss die Installation den zum Zeitpunkt der Errichtung gültigen Vorschriften entsprechen. Diese Bedingung
kann durchaus auch heute noch erfüllt sein.
Handelt es sichbei den erweiterten Anlgeneilen denn um eizelne, kleine Bereiche, oder besser gefragt, wieviel % der Installation sind ca. noch im ursprünglchen Zustand?
Ich als Vermieter würde je nach Vertragsmodalitäten durchaus bereit sein, ein paar Euro in die Hand zu nehmen und die Elektrik auf einen angemessenen Zustand bringen.
In wie weit der Meiter eine rechtliche Handhabe gegen den Vermieter hat, hängt immer vom Einzelfall ab.
Zumal ich wegen der Elektrik keinen Streit mit dem Vermieter vom Zaun brechen würde.
Änderungen an der Bestandsanlage sind in
jedem Fall nur nach (am Besten schriftlicher) Zustimmung des Vermieters gestattet!
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
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Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!