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FI-Pflicht bei Austausch Steckdose ? Suche nach: steckdose (11048) |
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BID = 543860
wl3367 Stammposter
Beiträge: 288
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Hallo zusammen,
wenn Steckdosen ausgetauscht werden und in der Wohnung bislang kein FI verbaut wurde (war vor 40 Jahren nicht üblich ), ist jetzt beim Einbau neuer Steckdosen hierfür ein FI Pflicht.
Wie schaut es bei einem Austausch der alten Dosen gegen neue aus ?
Gibt es hierfür einen Bestandsschutz ?
Oder muss auch in diesem Fall ein FI (wo auch immer) für die ausgewechselten Steckdosen gesetzt werden ?
Danke für eure Hilfe
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BID = 543862
Lightyear Inventar
Beiträge: 7911 Wohnort: Nürnberg
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Der Begriff "Bestandsschutz" ist normativ nicht existent...
Es gibt einzig eine Pflicht zur Anpassung von Altanlagen. Hiervon ist aber die Geschichte mit den Fehlerstromschutzschaltern für laienbedeinbare Steckdosen nicht betroffen.
D.h. wenn eine alte Schukosteckdose durch eine neue Schukosteckdose ersetzt wird, ist keine Anpassung gefordert (wenngleich der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters immer einen Sicherheitsgewinn darstellt und so oft wie nur möglich gemacht werden sollte)...
Sofern aber Anlagenänderungen stattfinden, ist die Nachrüstung eines Fehlerstromschutzschalters gefordert.
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Gruß aus Nürnberg,
Lightyear
Alles unter 1000°C ist HANDWARM!
Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden! |
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BID = 543863
ego Inventar
Beiträge: 3093 Wohnort: Köln
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Ein austausch defekter Betriebsmittel gilt als Reparatur, hierbei muss kein FI nachgerüstet werden.
Das es allemal sinnvoll ist sollte klar sein.
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BID = 543868
wl3367 Stammposter
Beiträge: 288
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Die Sinnhaftigkeit eines FI ist mir sehr wohl bewusst.
Wenn aber eine alte Unterverteilung ohne FI und Schraubsicherungen vorliegt, ist das Nachrüsten eines FI leider etwas aufweniger und teurer
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BID = 543884
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Aufwändig wird es erst, wenn zweiadrig verkabelt wurde...
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BID = 543897
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das Ersetzen vorhandener Steckdosen (welche die Bestimmungen - gültig bei Errichtung der Anlage - erfüllen) an gleicher Stelle und in selber Anzahl löst KEINE FI-Nachrüstpflicht aus.
Jedoch darf z.B. schon nicht eine vorhandene Einfachsteckdose durch eine doppelte ersetzt werden. Das gilt bereits als Erweiterung, so daß zumindest die neu hinzugekommene Dose mit FI-Schutz versehen werden muß!
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"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"
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BID = 543906
wl3367 Stammposter
Beiträge: 288
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Zitat :
sam2 hat am 24 Aug 2008 22:33 geschrieben :
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...
Jedoch darf z.B. schon nicht eine vorhandene Einfachsteckdose durch eine doppelte ersetzt werden. Das gilt bereits als Erweiterung, so daß zumindest die neu hinzugekommene Dose mit FI-Schutz versehen werden muß!
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Ich stelle mir dies gerade bildlich vor: Eine Doppelsteckdose, davon eine der Dosen mit (lokalem) FI .
Ob wir das demnächst des öfteren sehen werden ?
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BID = 543909
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...da ist die ja perfekt für Erweiterungen geeignet Bild eingefügt
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 543912
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Der Witz ist ja gerade, dass es die Dinger mit RCD nicht als UP-Doppesteckdosen (aka Wandwarzen) gibt, Primus
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BID = 544074
Primus von Quack Unser Primus :) nehmt ihn nicht so ernst
Beiträge: 7389
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...warum auch, die alte bleibt ja die FI-Schuko wird dadrunter gebaut, eben Erweitert
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...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!
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BID = 544080
Fentanyl Fentanyl mit Overkill Volle Kanne !
Beiträge: 1912
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Bisher hatte ich eigentlich immer Schaltnetzteile im Schukogehäuse für "Wandwarzen" gehalten. Hm!
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BID = 544100
Bartholomew Inventar
Beiträge: 4681
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Verdient haben beide den Titel
Am schlimmsten find' ich ja die dreifach-Steckdosen, die im 120°-Winkel angeordnet sind und in einer UP-Dose verankert werden... Die Doppelsteckdosen sind ja noch einigermaßen mechanisch stabil.
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BID = 544114
Teletrabi Schreibmaschine
Beiträge: 2317 Wohnort: Auf Anfrage...
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Sind die Schukomaten jetzt eigentlich nach 0100-410 überhuaot zulässig oder nicht? BJE spricht selbst von SRCD im technischen Handbuch. Eben olche werden aber in der 0664 (oder welche numme rauch imme rjetzt die für RCDs war) als unzureichend für Schutzmaßnahmen bezeichnet. Andererseits ist beim Schukomat weder der PE (gegensinnig) mit durch den Wandler geschleift, noch irgendeie Hilfselektronik aus der BJR-DOkumentation erkennbar. BJE verweist aber immer nur drauf, dass damit die Anforderungen der 0100-7xx erfüllbar seien, nix von 0100-410
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BID = 544205
perl Ehrenmitglied
Beiträge: 11110,1 Wohnort: Rheinbach
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Zitat : sam2 hat am 24 Aug 2008 22:33 geschrieben :
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Das Ersetzen vorhandener Steckdosen (welche die Bestimmungen - gültig bei Errichtung der Anlage - erfüllen) an gleicher Stelle und in selber Anzahl löst KEINE FI-Nachrüstpflicht aus. |
Und was ist mit dem Ersatz einer uralten Steckdose ohne Schutzkontakt durch eine genullte Schukodose ?
Wenn man dafür allerdings die ganze Installation erneuern müsste, wäre die Frage nach dem FI eine rhetorische.
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BID = 544221
sam2 Urgestein
Beiträge: 35330 Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)
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Das Ersetzen einer Steckdose ohne Schutzkontakt durch eine Schukosteckdose ist - bei Querschnitten unter 10mm²Cu) schon seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig, ohne dabei einen separaten Schutzleiter zu benutzen (entweder vorhanden und bis dato ungenutzt oder nachgezogen bzw. getrennt nachverlegt).
Selbstverständlich würde auch in diesem Fall die FI-Pflicht greifen!
Aber es scheitert eben schon am Verbot der klassischen Nullung...
Denn dabei wird die schutzleiterfreie Schutzmaßnahme "Standortisolierung" durch die schutzleitererfordernde Maßnahme "Schutz durch Abschaltung" ersetzt. Somit sind alle Forderungen für Neuanlagen zu erfüllen.
Filosofisch interessant wäre dagegen die Frage, was im Falle der Ergänzung einer Steckdose ohne Schutzkontakt um einen weiteren Steckplatz (ebenfalls ohne Schutzkontakt) gilt (unter Beibehaltung einer bestehenden ungestörten Standortisolierung).
Aber auch das löst nach gängiger Lesart bereits eine Nachrüstverpflichtung aus. Sowohl für den separaten Schutzleiter als neuerdings eben auch für den FI (und das dann gleich für mindestens den ganzen Stromkreis und auch alle anderen Stromkreise im Raum).
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