FI-Pflicht bei Austausch Steckdose ?

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Autor
FI-Pflicht bei Austausch Steckdose ?
Suche nach: steckdose (11048)

    







BID = 543860

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288
 

  


Hallo zusammen,

wenn Steckdosen ausgetauscht werden und in der Wohnung bislang kein FI verbaut wurde (war vor 40 Jahren nicht üblich ), ist jetzt beim Einbau neuer Steckdosen hierfür ein FI Pflicht.
Wie schaut es bei einem Austausch der alten Dosen gegen neue aus ?
Gibt es hierfür einen Bestandsschutz ?
Oder muss auch in diesem Fall ein FI (wo auch immer) für die ausgewechselten Steckdosen gesetzt werden ?

Danke für eure Hilfe

BID = 543862

Lightyear

Inventar



Beiträge: 7911
Wohnort: Nürnberg

 

  

Der Begriff "Bestandsschutz" ist normativ nicht existent...
Es gibt einzig eine Pflicht zur Anpassung von Altanlagen. Hiervon ist aber die Geschichte mit den Fehlerstromschutzschaltern für laienbedeinbare Steckdosen nicht betroffen.
D.h. wenn eine alte Schukosteckdose durch eine neue Schukosteckdose ersetzt wird, ist keine Anpassung gefordert (wenngleich der Einbau eines Fehlerstromschutzschalters immer einen Sicherheitsgewinn darstellt und so oft wie nur möglich gemacht werden sollte)...

Sofern aber Anlagenänderungen stattfinden, ist die Nachrüstung eines Fehlerstromschutzschalters gefordert.

_________________
Gruß aus Nürnberg,


Lightyear


Alles unter 1000°C ist HANDWARM!

Alle Tipps ohne jegliche Gewähr, die Einhaltung aller Vorschriften obliegt dem Ausführenden!

BID = 543863

ego

Inventar



Beiträge: 3093
Wohnort: Köln

Ein austausch defekter Betriebsmittel gilt als Reparatur, hierbei muss kein FI nachgerüstet werden.

Das es allemal sinnvoll ist sollte klar sein.

BID = 543868

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288

Die Sinnhaftigkeit eines FI ist mir sehr wohl bewusst.
Wenn aber eine alte Unterverteilung ohne FI und Schraubsicherungen vorliegt, ist das Nachrüsten eines FI leider etwas aufweniger und teurer

BID = 543884

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Aufwändig wird es erst, wenn zweiadrig verkabelt wurde...

BID = 543897

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das Ersetzen vorhandener Steckdosen (welche die Bestimmungen - gültig bei Errichtung der Anlage - erfüllen) an gleicher Stelle und in selber Anzahl löst KEINE FI-Nachrüstpflicht aus.

Jedoch darf z.B. schon nicht eine vorhandene Einfachsteckdose durch eine doppelte ersetzt werden. Das gilt bereits als Erweiterung, so daß zumindest die neu hinzugekommene Dose mit FI-Schutz versehen werden muß!

_________________
"Das Gerät habe ich vor soundsoviel Jahren bei Ihnen gekauft! Immer ist es gegangen, immer. Aber seit gestern früh geht es plötzlich nicht mehr. Sagen Sie mal, DA STIMMT DOCH WAS NICHT???"

BID = 543906

wl3367

Stammposter



Beiträge: 288


Zitat :
sam2 hat am 24 Aug 2008 22:33 geschrieben :

...
Jedoch darf z.B. schon nicht eine vorhandene Einfachsteckdose durch eine doppelte ersetzt werden. Das gilt bereits als Erweiterung, so daß zumindest die neu hinzugekommene Dose mit FI-Schutz versehen werden muß!


Ich stelle mir dies gerade bildlich vor: Eine Doppelsteckdose, davon eine der Dosen mit (lokalem) FI .
Ob wir das demnächst des öfteren sehen werden ?

BID = 543909

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

...da ist die ja perfekt für Erweiterungen geeignet Bild eingefügt

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 543912

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Der Witz ist ja gerade, dass es die Dinger mit RCD nicht als UP-Doppesteckdosen (aka Wandwarzen) gibt, Primus

BID = 544074

Primus von Quack

Unser Primus :)
nehmt ihn nicht so ernst




Beiträge: 7389

...warum auch, die alte bleibt ja die FI-Schuko wird dadrunter gebaut, eben Erweitert

_________________
...geguckt wird mit den Augen, nicht mit den Fingern!

BID = 544080

Fentanyl

Fentanyl mit Overkill
Volle Kanne !




Beiträge: 1912

Bisher hatte ich eigentlich immer Schaltnetzteile im Schukogehäuse für "Wandwarzen" gehalten. Hm!

BID = 544100

Bartholomew

Inventar



Beiträge: 4681

Verdient haben beide den Titel

Am schlimmsten find' ich ja die dreifach-Steckdosen, die im 120°-Winkel angeordnet sind und in einer UP-Dose verankert werden... Die Doppelsteckdosen sind ja noch einigermaßen mechanisch stabil.

BID = 544114

Teletrabi

Schreibmaschine



Beiträge: 2317
Wohnort: Auf Anfrage...

Sind die Schukomaten jetzt eigentlich nach 0100-410 überhuaot zulässig oder nicht? BJE spricht selbst von SRCD im technischen Handbuch. Eben olche werden aber in der 0664 (oder welche numme rauch imme rjetzt die für RCDs war) als unzureichend für Schutzmaßnahmen bezeichnet. Andererseits ist beim Schukomat weder der PE (gegensinnig) mit durch den Wandler geschleift, noch irgendeie Hilfselektronik aus der BJR-DOkumentation erkennbar. BJE verweist aber immer nur drauf, dass damit die Anforderungen der 0100-7xx erfüllbar seien, nix von 0100-410

BID = 544205

perl

Ehrenmitglied



Beiträge: 11110,1
Wohnort: Rheinbach


Zitat : sam2 hat am 24 Aug 2008 22:33 geschrieben :

Das Ersetzen vorhandener Steckdosen (welche die Bestimmungen - gültig bei Errichtung der Anlage - erfüllen) an gleicher Stelle und in selber Anzahl löst KEINE FI-Nachrüstpflicht aus.
Und was ist mit dem Ersatz einer uralten Steckdose ohne Schutzkontakt durch eine genullte Schukodose ?
Wenn man dafür allerdings die ganze Installation erneuern müsste, wäre die Frage nach dem FI eine rhetorische.

BID = 544221

sam2

Urgestein



Beiträge: 35330
Wohnort: Franken (bairisch besetzte Zone)

Das Ersetzen einer Steckdose ohne Schutzkontakt durch eine Schukosteckdose ist - bei Querschnitten unter 10mm²Cu) schon seit Jahrzehnten nicht mehr zulässig, ohne dabei einen separaten Schutzleiter zu benutzen (entweder vorhanden und bis dato ungenutzt oder nachgezogen bzw. getrennt nachverlegt).

Selbstverständlich würde auch in diesem Fall die FI-Pflicht greifen!
Aber es scheitert eben schon am Verbot der klassischen Nullung...

Denn dabei wird die schutzleiterfreie Schutzmaßnahme "Standortisolierung" durch die schutzleitererfordernde Maßnahme "Schutz durch Abschaltung" ersetzt. Somit sind alle Forderungen für Neuanlagen zu erfüllen.


Filosofisch interessant wäre dagegen die Frage, was im Falle der Ergänzung einer Steckdose ohne Schutzkontakt um einen weiteren Steckplatz (ebenfalls ohne Schutzkontakt) gilt (unter Beibehaltung einer bestehenden ungestörten Standortisolierung).
Aber auch das löst nach gängiger Lesart bereits eine Nachrüstverpflichtung aus. Sowohl für den separaten Schutzleiter als neuerdings eben auch für den FI (und das dann gleich für mindestens den ganzen Stromkreis und auch alle anderen Stromkreise im Raum).


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